Tier der Woche: Höllenglocken

Zeichnung: Bernd Püribauer

Ein interessantes deutsches Wort zog letzte Woche durch die Medien: Bimmelverbot. Hier verbindet sich lautmalerische Poetik mit autoritär-repressiver Pädagogik zu einem feingewebten Assoziationsteppich: Bimmelverbot. Als Gegner neoliberaler Ausschweifungen möchte ich mich sofort dieser Prohibitionsforderung anschließen und konstatiere grundsätzlich, dass zu viel gebimmelt und zu wenig verboten wird. Verbote geben einer Gesellschaft Halt und Orientierung, Verbote sind das Licht am Ende des schwarzen Tunnels der Anarchie. Das reformierte Deutschland bietet am Karfreitag zumindest ein Tanzverbot und untersagt alle weiteren öffentlichen Belustigungen, „außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen“.

Ja, an dieser Latte müssen sich Verbote messen! Da kann ein generelles Bibelverbot in Saudi-Arabien nicht mithalten und wirkt einfach nur plump. Denn Verbote sind kulturelle Zeugen ihrer Zeit. In den 1960er-Jahren war die bevorzugte pädagogische Maßnahme das Fernsehverbot. Dieses wurde dann ab 1990 durch ein Computerverbot ersetzt. Und heute erteilen moderne Eltern, die nicht völlig peinlich sein wollen, ihren Kindern ein Lifestyle-adäquates Auflegeverbot. Von dieser Disziplinierungsmaßnahme berichtete schon der Radiomoderator Dirk Stermann in seinen Radiotagebüchern: Sein Partner Christoph Grissemann erwirkte angeblich 2005 bei der Sendungschefin Monika Eigensperger ein solches Verbot für FM4-DJs. So etwas ziert den Jungmenschen zweifelsohne mehr als ein durch simples Komasaufen erworbenes Lokalverbot.

Welchen Paradigmenwechsel läutet nun das vom steirischen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) beschiedene Bimmelverbot ein? Es handelt sich dabei nicht um ein Glockenverbot wie jenes Gesetz, das nach der Französischen Revolution den Gebrauch von Kirchenglocken bestrafte, sondern einem Landwirt wurde untersagt, seinen Rindern Kuhschellen um den Hals zu hängen. Der UVS ortete in schönstem Amtsdeutsch eine „unzumutbar belästigende Verwahrung von Rindern in einem ländlichen Gebiet mit verstreuten Wohnobjekten“.

Als Urteil sicherlich wegweisend für ein Land der Berge und der Äcker. Den Witz mit dem Land der Do(l)me verbiete ich mir aber.

1 Kommentar zu “Höllenglocken”

Christina Scholz, 26. Juli 2012: Prinzipiell gebe ich Ihnen völlig Recht. Die Verbotskultur scheint auf dem Vormarsch zu sein. Unlängst wurde in Irland diskutiert, ob Rauchen auch im Freien, etwa in Parks, verboten werden sollte, um Kindern kein schlechtes Beispiel zu geben. Aber - ohne die Hintergründe zu kennen - geht es im genannten Fall nicht eher um Tierschutz? Ich erinnere mich an eine schon lange zurückliegende Meldung, in der Tierschützer die Abnahme von Glocken forderten, weil nachgewiesen worden sei, dass die Tiere durch die Nähe der Glocke zum Ohr und der dadurch enormen (bei feinerem Hörvermögen) Stress ausgesetzt sind und teilweise (ich glaube, es ging um Ziegen) taub geworden seien. Würde mich interessieren.

Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, sowie eine gültige E-mail-Adresse ein. Wir behalten uns vor, Kommentare mit unvollständigen Angaben oder unangemessenem Inhalt nicht zu veröffentlichen. Die geteilten Kommentare müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen, die inhaltliche Verantwortung trägt ausschließlich der Verfasser des jeweiligen Kommentares.

(wird nicht veröffentlicht)


*