Ja, das Wasserkraftwerk in Graz-Puntigam wird die Umwelt beeinträchtigen. Es wird „eine Verschlechterung des derzeit guten biologischen Zustands“ des Grazer Murabschnitts mit sich bringen, und zwar um eine ganze Zustandsklasse. Fische, besonders solche, die die Strömung lieben, und Kleintiere verlieren an Lebensraum. Dem vom Aussterben bedrohten Huchen wird ebenso wie der geschützten Würfelnatter Leben und Laichen erschwert.
All das stellt die eben fertiggestellte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fest. Dennoch: Am 20. August hat die steirische Behörde das Kraftwerk Puntigam genehmigt – ebenso wie zehn Tage zuvor jenes in Gratkorn, das nur wenige Kilometer entfernt gebaut werden soll. Möglich wurde das in beiden Fällen nur durch eine Ausnahmeregelung. Eine Studie warnt: Die Steiermark mache die Ausnahme zur Regel und sei dabei negativer Vorreiter für einen Trend, der ganz Österreich zu erfassen drohe. Dies gefährdet massiv heimische Flüsse, selbst sensibelste Biotope, fürchten Experten.
Prinzipiell darf ein Projekt, das gegen das Verschlechterungsverbot verstößt, nicht genehmigt werden – unter bestimmten Voraussetzungen darf es das laut § 104a Wasserrechtsgesetz aber eben doch. Zum Beispiel wenn alles getan wird, um die Verschlechterungen gering zu halten, oder bei „übergeordnetem öffentlichem Interesse“. Dieses sieht die steirische Behörde etwa bei Puntigam darin, dass das Kraftwerk rund 20.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgen werde. Diese sei aufgrund vielfacher politischer Vorgaben auszubauen, und Wasserkraft sei dabei die beste Variante.
Gute Gründe für die Ausnahme sah die Steiermark aber innerhalb von nicht einmal vier Jahren bei allen vier Projekten, die die Energie Steiermark und der Verbund an der Mur rund um Graz hochziehen wollen. Sogar bei der Schwarzen Sulm kam der Paragraf zum Einsatz – das Gebiet, in dem das Kraftwerk entstehen soll, ist ökologisch äußerst sensibel und mittlerweile Natura-2000-Gebiet. Hier hat die EU-Kommission ein Vorverfahren über eine Vertragsverletzung eingeleitet, und Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) ist rechtlich aktiv geworden – doch bislang ohne Erfolg, es dürfte schon zu spät sein.
Die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger sieht ebenso wie Projektgegner von der Bürgerinitiative „Rettet die Mur“ die Ausnahme etwa bei Puntigam nicht gerechtfertigt: 20.000 versorgte Haushalte stünden in keiner Relation zum Schaden für die Natur. Pöllinger hadert mit der häufigen Anwendung des § 104a und ortet eine „regelrechte Hysterie: Wasserkraft wird in der Steiermark per se als von so hohem öffentlichem Interesse angesehen, sodass jedes andere Argument überlagert wird.“
Bestätigt wird sie dabei von einer Studie, die das Ökobüro, die Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen, für den WWF erstellt hat. Unter dem Titel „Rechtliche Analyse zu § 104a Wasserrechtsgesetz 1959“ hat sie recherchiert, wie die Regel gehandhabt wird. Ergebnis: In Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg sei noch keine gehäufte Anwendung des § 104 zu erkennen, allerdings „bietet die in der Steiermark gängige Bewilligungspraxis Anlass zur Kritik“. Hier werde „leider mit regelmäßiger Frequenz“ auf die Ausnahmeklausel zurückgegriffen. Den Projektwerbern signalisiere dies, dass „ein positiver Bewilligungsbescheid auch in sensibelsten Gebieten möglich ist“.
Eva Schulev-Steindl, Umweltjuristin an der Boku Wien, ist auf die Themen UVP und Interessenabwägung spezialisiert. Sie will einzelne Entscheidungen nicht kommentieren, meint aber: „Natürlich ist es nicht im Sinne des Gesetzgebers, wenn die Ausnahme zur Regel wird.“
Werner Fischer, Leiter der Abteilung Umwelt und Raumordnung in der Steiermärkischen Landesregierung, argumentiert, es habe in jedem einzelnen Fall gute Gründe gegeben, die Projekte doch noch zu genehmigen – neben dem Klimaschutzaspekt der Wasserkraft etwa Beiträge zum Hochwasserschutz. Nur zur Schwarzen Sulm möchte er nichts sagen, da hier die Behörde gerade prüft, was noch getan werden kann. Bei den Murkraftwerken aber habe die Behörde gar nicht anders können, als zu genehmigen: „Wenn jemand die Ausnahmetatbestände erfüllt, dann hat er Rechtsanspruch auf Genehmigung.“ Laut Fischer täuscht auch der Eindruck, die Ausnahme komme andauernd zum Einsatz: „Was Sie sehen, ist nur die Spitze des Eisbergs. Viele Projekte scheitern schon im Vorfeld und kommen gar nie zur UVP, weil man sieht: Hoppala, die fallen nicht in die Ausnahmetatbestände.“ Wird ein Antrag gestellt, habe sich der Projektwerber bereits „an ein genehmigungsfähiges Projekt herangetastet“.
Dies spricht wiederum für die Prognose, die das Ökobüro stellt: Es rechnet auch für den Rest Österreichs „mit einer Flut von zukünftigen Bewilligungen gem. § 104a“. Dies deshalb, da mindestens ein Drittel von 67 Wasserkraftwerken, die die Stromwirtschaft aktuell vorbereitet, anders keine Chance auf Bewilligung habe, wie der WWF analysierte. „Bei jedem dritten Wasserkraftwerk plant die E-Wirtschaft an Realität und Recht vorbei“, so Christoph Walder vom WWF. Einige würden sogar die sogenannten „Flussheiligtümer“ bedrohen, jene Flussstrecken, die das Lebensministerium dauerhaft zu schützen versprochen habe, darunter Quellflüsse im hinteren Ötztal, die Isel und den Lech. Zu jenen Projekten, die laut Prognosen nur über das Ausnahmevehikel eine Chance haben, zählt etwa das höchst umfehdete Megaprojekt der Tiroler Tiwag im Kaunertal.
In Summe ist laut Ökobüro „zu befürchten, dass bereits in absehbarer Zeit der Charakter der Ausnahmebewilligung weitestgehend verlorengeht und somit missbräuchlich eine Regelbewilligung geschaffen wird, die Wasserkraftprojekten selbst in sensibelsten Gebieten Tür und Tor öffnen soll“.
Das Umweltministerium erklärt auf Anfrage, man sehe abgesehen von der Schwarzen Sulm prinzipiell kein Problem. Jeder Fall sei einzeln zu bewerten, und der § 104a sei „keinesfalls die Regel“.
Für den Anwalt Heinrich Vana, der immer wieder NGOs vertritt, ist die Ausnahmemöglichkeit nach § 104a schlicht „ein Konstruktionsfehler. Ich kann mir detaillierte Vorgaben im Rahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans sparen, wenn ich diesen dann ohnehin über die rechtliche Darstellung eines übergeordneten öffentlichen Interesses overrulen kann. Dann ist das Schall und Rauch.“
Vana schlägt daher vor, Österreich solle festlegen, welche Fließgewässer es erhalten will und welche nicht, eine alte Forderung von NGOs. Die erhaltenswerten wären dann ein für alle Mal tabu – „dann könnte man sich auch Ausnahmegenehmigungen ersparen“, so Vana. Zu solchen „No-go-Areas“ habe man sich in Österreich aber bisher nicht durchringen können, klagt der Flussexperte des WWF, Christoph Walder. „Dabei gibt es so etwas für Skigebiete sehr wohl.“ Auf Anfrage erklärt das Ministerium: Man wolle Studien durchführen, die in der Folge eine Einteilung in „sehr sensible“, „sensible“ und „weniger sensible“ Gewässerabschnitte erlauben. Von Tabuzonen ist aber nicht die Rede.
Bis die geplante Liste fertig ist, werden weitere Projekte ihr „Go“ erhalten haben, strömungsliebende Fische hin, Fledermäuse her. Auch den Gegnern der Murkraftwerke wird derlei nicht mehr helfen. Sie wollen gegen die jüngsten Bescheide berufen, doch die Wahrscheinlichkeit, dass Gratkorn und Puntigam nicht gebaut werden, sind gering, so die Umweltjuristin Schulev-Steindl: „Wenn der Umweltsenat einen Bescheid aufhebt, dann oft aufgrund von Verfahrensfehlern. Das bringt nur einen Zeitgewinn. Dass ein Projekt gar nicht gebaut werden kann, kommt eher selten vor.“
In der Steiermark wird es wohl zu weiteren „Ausnahme“-Bewilligungen kommen: Laut WWF kann sowohl das obersteirische Kraftwerk St. Michael, das in einem Natura-2000-Gebiet liegt, als auch die Staustufe Stübing – die fünfte an der Mur um Graz – nur mit der Spezialregel durch die UVP rutschen. F