Walter Geyer ist jetzt Pensionist. Im Café Sperl spielt er nun entspannt mit seinem Freund Louie Austen, dem schillernden Wiener Barsänger, Karambole.
Ausgerechnet in der Woche, als Ernst Strassers Bestechungsprozess begann, hat Geyer das Chefbüro der Korruptionsstaatsanwaltschaft für immer verlassen und der Republik Österreich adieu gesagt. Er nahm seine alte Espressomaschine, seine Retro-Ledersofas und feierte noch einmal ein Abschiedsfest auf der Summerstage.
Ob ihn das Leben im Kaffeehaus ausfüllen wird? Wohl kaum. Geyer ist eine schillernde Persönlichkeit, ein Citoyen und gesellschaftspolitisch engagierter Jurist. Diese Melange gibt es nicht oft.
Vor allem ihm ist es auch zu verdanken, dass das korruptionszerfressene Kärnten im März endlich eine neue Regierung wählen darf. Es war Walter Geyer, der die zweimalige Einstellung des Birnbacher-Prozesses durch das Justizministerium nicht akzeptieren wollte. Er machte den Klagenfurter Anklägern bei einer Revision des Falles Beine und bewegte sie dazu, den Bestechungsfall mit den Augen eines neuen Sachverständigen noch einmal zu überprüfen.
Der Rest ist bekannt: Der ÖVP-Steuerberater Dietrich Birnbacher brach die Klagenfurter Omertá und erzählte, wie er sich mit Jörg Haider und dessen schwarzen Koalitionspartner Joseph Martinz sechs Millionen Euro Hypo-Geld unter den Nagel reissen wollte. Martinz fasste fünfeinhalb Jahre Haft aus. Nicht rechtskräftig. Das Kärntner System brach zusammen.
Auch der „Part of the Game“-Prozess gegen Uwe Scheuch und das „Cash-for-Law“-Verfahren gegen Ernst Strasser ist Geyers Korruptionsstaatsanwaltschaft zu verdanken. Im Fall von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser kämpft die Behörde noch um wichtige Unterlagen. Doch auch dieser Fall wird demnächst abgeschlossen sein.
Leicht war und ist das alles nicht. Zwar wurde die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgestockt und die „Berichtspflicht“ ans Ministerium eingeschränkt. Doch noch immer stellt das Justizressort den Korruptionsermittlern nicht genügend Fachleute zur Verfügung. 19 sind er derzeit. 40 sollen es bald sein.
Geyer, 65, Sohn einer Schauspielerin und eines Technikers, wollte Künstler werden. Er wurde in den 80ern grüner Abgeordneter und saß sogar selbst einmal im kommunistischen Ungarn im Knast, weil er gegen den Bau des Kraftwerks Nagymaros protestierte. Berühmt wurde er als Ankläger im Fall Androsch. Er verfolgte als Chef der Wirtschaftsgruppe die großen Paten, als Chef der Jugendgruppe nahm er sich der kleinen Strolche an. Dass sich der mit Ladendieben angestopfte Jugendknast quasi über Nacht wieder leerte, war auch Geyers Verdienst. Kein einziges Gesetz musste dafür geändert werden, nur die Auslegung wurde humaner.
Geyer blickt auf eine 40-jährige Karriere als Jurist, Politiker, Querdenker und Korruptionsbekämpfer zurück.
Falter: Herr Geyer, haben Sie schon einmal ein Verbrechen begangen?
Walter Geyer: Nein.
Wie kam es dazu?
Geyer: Weil ich ein gesetzestreuer Bürger bin.
Das ist eine tautologische Antwort.
Geyer: So wie jeder Mensch habe ich eine Hemmschwelle, Verbrechen zu begehen.
In Ihrer Karriere als Staatsanwalt hatten Sie oft mit Leuten zu tun, die ihre Hemmschwellen überschritten hatten. Was enthemmt den Menschen?
Geyer: Ich glaube nicht, dass es die eine eindeutige Ursache von Kriminalität gibt. Jeder Mensch trägt alle hellen und alle dunklen Seiten in sich. Wie sich diese Seiten auswirken, das hängt von der Stärke der Veranlagung genauso ab wie von Umweltfaktoren, gesellschaftlichen Entwicklungen und konkreten Chancen oder Risiken. Die Erziehung spielt sicher eine wichtige Rolle. Es gibt aber auch die Eigenverantwortung
Wie erklären Sie es sich, dass in den Gefängnissen vor allem die Deklassierten sitzen?
Geyer: Die Chancen sind ziemlich ungleich verteilt, scheinbar unbestrittenes gesellschaftliches Paradigma ist materieller Wohlstand. Der Großteil der Kriminalität ist Eigentumskriminalität. Ein Bankdirektor muss eben nicht einbrechen gehen, um an Geld zu kommen.
Er kann eine Bank gründen,
das stimmt. Aber auch der Mittelstand
sitzt selten im Knast. Soziologen
nennen es die Kriminalisierung der Unterschicht.
Geyer: Das war ein brisantes Thema, als ich vor 40 Jahren Staatsanwalt wurde. Die Gesellschaft trage Mitschuld am Verbrechen, Gefängnisse seien Schulen des Verbrechens, diese Sicht hatte man damals sehr stark vertreten. Und deshalb wollte man den Betroffenen wieder in die Gesellschaft „zurückführen“, ihn nicht nur durch Strafe abschrecken, sondern resozialisieren. Das ist heute selbstverständlich. Doch manche Hoffnungen, die wir damals als 68er hatten, haben sich nicht erfüllt.
Welche Erwartungen waren das?
Geyer: Dass die Kriminalität aufhört, wenn die Gesellschaft gerechter wird. Es war zum Teil eine Illusion, weil menschliche Eigenschaften wie Gier und Aggressivität sich nicht „abschaffen“ lassen. Da waren wir doch etwas naiv. Wir wollten am runden Tisch urteilen und dem Beschuldigten auf Augenhöhe begegnen.
Davon ist heute keine Rede mehr.
Geyer: Richter sind keine Sozialarbeiter. Wenn der Staat so massiv in die Rechte eines Menschen eingreift, braucht es Distanz zu Täter und Opfer, auch eine gewisse Autorität, keine Wirtshausatmosphäre. Der Staat muss präsent sein, er muss die Regeln vorgeben, wenn es zu einem Strafverfahren kommt.
Gefängnisse sind ineffiziente Systeme. Warum glauben Sie an das Gefängnis?
Geyer: Da halte ich es ähnlich wie mit der Demokratie. Etwas Besseres ist niemandem eingefallen. Doch seit Kreiskys Justizreformer Christian Broda hat sich hier schon einiges geändert. Als ich zum ersten Mal ein Gefängnis von innen sah, stank es dort erbärmlich. Die Toiletten waren nur durch einen Vorhang von den Betten getrennt. Es war menschenunwürdig. Mit den heutigen Zuständen ist das nicht zu vergleichen. Insofern wurde viel erreicht: humanere Haftbedingungen, Betreuung nach der Haft, Hilfe für ein geregeltes Leben, all das gab es vor 40 Jahren nicht.
Es landen immer weniger Österreicher im Gefängnis, aber immer mehr Fremde.
Wir sperren ausländische Täter ein, ohne sie je hier wieder integrieren zu wollen. Wozu?
Geyer: Der Entfall von Grenzen hat eine Änderung der Kriminalität bewirkt, zwischen 2000 und 2005 hat sich die Zahl an Fremden in Gefängnissen auf rund 4000 verdoppelt. 100 verschiedene Nationalitäten in einer Haftanstalt, in der Regel ohne Aufenthaltsrecht und Deutschkenntnisse, da ist Resozialisierung kaum möglich. Da müssen neue Wege beschritten, Massenverfahren, etwa Diebstähle, verkürzt werden. Ausländische Straftäter sollten schneller an die Justiz ihrer Heimatstaaten ausgeliefert werden und man soll dafür sorgen, dass sie dort ihre Strafe verbüßen.
Wird man als Staatsanwalt zynisch? Da klaut ein Bettler fünfmal beim H&M und man schickt ihn in den Hefn, damit er „resozialisiert“ wird. Das kann man doch nicht ernst meinen.
Geyer: Natürlich stumpfen viele ab. Aber ich bin überrascht, wie viele Richter und Staatsanwälte durch ihren Beruf nicht abstumpfen, sondern versuchen, jeden Angeklagten zu verstehen.
Können sie das? Die meisten Staatsanwälte kommen aus gutem Hause, sie erlebten nie Armut. Wie kann man da einen Beschuldigten auch nur ansatzweise verstehen?
Geyer: Das Problem ist weniger die andere Sozialisierung und der Mangel an eigener Erfahrung. Das Problem ist, dass die Justiz sich oft nur mit der Tat, aber kaum mit dem Leben des Menschen beschäftigen kann. Dazu fehlt die Zeit. Ich glaube, dass sich viel verbessert hat. Vor 40 Jahren hat die Justiz sicherlich viel mehr „von oben herab“ geurteilt. Es gab die berüchtigten Schreirichter. Die Richterschaft ist kritischer geworden – und weiblicher.
Dennoch: In den Gefängnissen sitzen die Deklassierten, und die korrupten Eliten fahren Ihnen mit dem Porsche davon. Ist die Justiz zu denen „da oben“ zu wenig streng?
Geyer: Ich vermeide das Wort Strenge. Es geht um Augenmaß bei den kleinen Sündern und um Hartnäckigkeit bei den großen. Aber ich gebe Ihnen Recht: Es besteht die Versuchung, dass die Justiz bei einfachen Delikten schnell Strenge demonstriert. Nehmen Sie etwa den gewerbsmäßigen Diebstahl her. Darauf stehen fünf Jahre Haft. Das ist weit überhöht.
Wenn der Ladendieb keinen Wohnsitz hat, muss ein Journalrichter sofort entscheiden: einsperren oder freilassen. Freilassen heißt sanktionsloser Diebstahl, Haft dagegen hartes Urteil. Die Haft muss ja irgendwo angerechnet werden. Und sie kann nur angerechnet werden, wenn der Dieb wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt wird.
Das heißt, einer, der keine Wohnung hat, wird härter bestraft.
Geyer: Oder überhaupt nicht, so kann man das sehr zugespitzt sehen.
Der Ausweg?
Geyer: Beschleunigung der Massenverfahren und mehr Konzentration auf die großen Prozesse.
Sie haben die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgebaut. Sind Sie zufrieden, wenn nun die ersten Urteile gesprochen werden?
Geyer: Es war mir wichtig, eine Behörde zu schaffen, die nicht nur ein potemkinsches Dorf ist. Ich wollte, dass wir uns von den anderen Staatsanwaltschaften unterscheiden. Der Graubereich zwischen Politik und Wirtschaft muss hartnäckig ausgeleuchtet werden.
War dem nicht so?
Geyer: Sagen wir so: Es gibt in der Justiz eine gewisse Scheu, an die Politik anzustreifen. Die meisten Richter und Staatsanwälte wollen unpolitisch sein.
Aber deshalb müssen sie ja nicht scheu wie Rehe ermitteln.
Geyer: Das stimmt. Das Problem besteht aber auch darin, dass die Korruption verdeckt in Erscheinung tritt. Und oft sind es Grenzfälle, wo wir uns fragen, ob das noch ins Strafrecht passt.
Der Fall Strasser etwa? Die Provisionen von Walter Meischberger?
Geyer: Ich kommentiere laufende Verfahren nicht. Aber denken Sie sich einige Fälle durch: Was ist die Bezahlung eines „Beraterhonorars“? Ein Schmiergeld? Eine echte Leistung? Ein Outsourcen von Korruption? Derzeit erleben wir eine Zeit, wo sich die Justiz ihrer Verantwortung stellt und genauer hinsieht. Wir sind also keine scheuen Rehe mehr.
Sondern Jäger?
Geyer: Nein. Wir jagen auch nicht. Wir wollen nur genauer aufklären als früher.
Wie war es früher? Sie hatten gegen Finanzminister Hannes Androsch ermittelt und beklagt, dass Sie ständig Berichte nach oben schmieren mussten.
Geyer: Es hat sich geändert. Das Weisungsrecht wurde zwar verrechtlicht und die Parteien können schriftliche Weisungen im Akt sehen. Aber es muss dennoch weg, auch eine Zensur der Medien wäre nicht akzeptabel, nur weil sie „verrechtlicht“ wird. Außerdem sind Staatsanwälte doppelt vom jeweiligen Minister abhängig, nämlich zusätzlich in ihrem beruflichen Fortkommen. Das befördert vorauseilenden Gehorsam, jedenfalls den Anschein.
Brauchen wir die Möglichkeit eines Deals zwischen Anklage und Verteidigung bei Korruptionsfällen?
Geyer: Ein erster Schritt war die Kronzeugenregelung. Grundsätzlich finde ich den Gedanken sympathisch. Vermieden werden muss, dass man sich freikaufen kann. Auch in Großbritannien sind die Settlements ja massiv kritisiert worden.
Wir wird Österreichs Justiz in 40 Jahren aussehen?
Geyer: Im Wesentlichen wie heute. Die inneren Widersprüche zwischen Vergeltungsbedürfnis, Strafe als Abschreckung und Resozialisierung werden bleiben. Es wird den Justizpalast mit seiner mächtigen Halle weiter geben. Es wird Gefangenenhäuser mit all ihren Problemen geben. Ich hoffe aber, dass die Möglichkeiten der Justiz, nicht bloß durch Strafen zu reagieren, ausgebaut werden. F