Kommentar: Multiple Sklerose

MS & Job-Verlust

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralen Nervensystems. „Bei erst kurz Erkrankten kann das Auftreten von schweren Beeinträchtigungen vermieden oder zumindest stark hinausgezögert werden“, erklärt Eva-Maria Maida, Leiterin der Neurologischen Abteilung am Evangelischen Krankenhaus Wien. Sie
hält es für unerlässlich, dass Ärzte und medizinisches Personal besonders gut in der Früherkennung von MS ausgebildet werden. „Die zu Krankheitsbeginn häufig
noch uncharakteristischen Symptome werden oft übersehen. Obwohl mit der MRT eine gute Methode zur Frühdiagnostik zur Verfügung steht.“

Maida fordert mehr MS-Tageszentren mit umfassender Betreuung. Außerdem MS-Wohngemeinschaften bzw. betreutes Wohnen und MS-Stationen in Pflegeheimen. Besonders wichtig ist ihr, dass viel mehr unternommen wird, um Betroffene im Arbeitsprozess zu halten. „Arbeitgebern ist viel zu wenig bekannt, dass MS-Kranke nicht öfter im Krankenstand sind als andere. Wenn die Diagnose MS am Arbeitsplatz bekannt wird, folgt oft die Kündigung, oder der Betroffene wird gemobbt.“

Ähnlich sieht es der Behindertenanwalt Erwin Buchinger. Er rät MS-Betroffenen
dringend, die Krankheit keinesfalls dem Arbeitgeber bekannt zu geben, es sei denn,
bei Tätigkeiten aus sicherheitsrelevanten Gründen. Problematisch findet Buchinger, dass für MS-Patienten der Zugang zum Pflegegeld durch die Anhebung von 50 auf 60 Stunden erschwert worden ist, da sie meistens in die Pflegestufe 1 einsteigen.

Was erwarten Menschen mit besonderen Bedürfnissen von der Gesellschaft? „Sie wollen ernst genommen werden“, sagt Buchinger, „brauchen jedoch kein Mitleid“. Weiters fordert der Behindertenanwalt eine arbeits- und sozialrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige. „Es sollte eine Pflegekarenz geben, die den Erhalt des Arbeitsplatzes ermöglicht. In jedem Bundesland sollte es Anlaufstellen geben, die die Betroffenen bei der Organisation ihres Umfeldes unterstützen. Was auch für MS-Patienten relevant ist.“

Um alle Förderungen für die Anschaffung eines Rollstuhls zu bekommen, gibt es laut Buchinger meist vier bis fünf verschiedene Anlaufstellen. Das sei in jedem Bundesland anders. Dafür sollte es eine zuständige Stelle geben. In seiner Amtszeit als Sozialminister hat Buchinger eine Deckelung für Medikamentenkosten eingeführt. Vor allem chronisch Kranke profitieren davon, dass sie Medikamentenkosten, die zwei Prozent des Nettoeinkommens übersteigen, nicht bezahlen müssen. Eine ähnliche Regelung könnte er sich bei Therapiekosten für chronisch Kranke vorstellen. „Das wäre eine gute Idee.“

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