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Böhmdorfers Geheimakten
SPITZELAFFÄRE Justizminister Böhmdorfer benutzte nicht nur EKIS-Daten . Noch 1998 führte er mit streng vertraulichen Geheimdienst-Akten Prozesse. Seine Auftraggeber: Ewald Stadler und Jörg Haider. Die Staatsanwaltschaft hat er davon nicht informiert. Florian Klenk |
| Originaltext aus Falter 15/01 vom 11.04.2001 |
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Am sechsten November 1998 geschah am Wiener Handelsgericht etwas Ungewöhnliches. Bei dem Gericht, an dem normalerweise Kaufleute streiten, langte ein Dossier ein, das Handelsrichter wohl nicht so oft zu sehen bekommen. "Streng vertraulich- Weitergabe nur nach Rücksprache!" stand auf dem Papier. Es war ein "gesperrter Bericht" des Referat 3 der "Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Organsierten Kriminalität" (EDOK) des Innenministeriums. Auch ein streng geheimer Bericht des "Schweizer Bundesamtes für Polizeiwesen" Bern mit dem Titel "Crime Organisé Ex-UdSSR" aus dem Jahr 1996 lag in dem Umschlag. Der Absender dieses Dossiers war niemand Geringerer als Dieter Böhmdorfer, damals Anwalt des Ex-FPÖ-Klubobmannes Ewald Stadler und des damaligen FPÖ-Chefs Jörg Haider. Dies bestätigt Rainer Geissler, Vizepräsident des Handelsgericht Wien. Böhmdorfer reichte die Akten mitsamt einer Klagsbeantwortung beim Handelsgericht ein. Seine Mandanten Jörg Haider und Ewald Stadler wurden nämlich wegen Kreditschädigung von der Handelsfirma Nordex Austria geklagt. Die Dossiers (Teile davon liegen dem Falter vor) beinhalteten höchst sensible und ungeprüfte Polizeiinformationen, die - wenn sie in die falschen Hände geraten - Menschen in ihrer Existenz nachhaltig schädigen können. Genau das geschah. Die Akten kamen in die Hände von Ewald Stadler und Jörg Haider. Die Nordex und der SPÖ-Abgeordnete Willi Fuhrmann wurden aufgrund dieser Dossiers bei Pressekonferenzen von der FPÖ in die Nähe der Russenmafia gerückt. Die Vorwürfe waren haltlos, die FPö wurde geklagt, Haider und Stadler mussten sich öffentlich entschuldigen. Die Angelegenheit könnte für politischen Wirbel sorgen. Schon im Vorjahr hatte der Falter aufgedeckt, dass Böhmdorfer im Auftrag Stadlers und Haiders geheime Daten (etwa Polizeifotos, Ekis-Daten und Stapo-Dossiers) bei politischen Prozessen vorlegte. Als Anwalt mag dies zulässig sein. Doch heute ist Böhmdorfer Leiter der Staatsanwaltschaft. Deren Entscheidungen in der Spitzelaffäre erscheinen nun in einem anderen diffuseren Licht. So etwa die Einstellungen der Verfahren gegen Ewald Stadler und Jörg Haider. Der Hintergrund: Im Mai 1998 soll Ewald Stadler den damaligen AUF-Chef Josef Kleindienst und den Vize-Chef der blauen Polizeigewerkschaft, Helmuth Kamehl um "Informationen zur Russenmafia" gebeten haben. Das wird von Kleindienst und Kamehl bestätigt. Die strafrechtlich relevante Frage: Handelte es sich um Polizeimaterial, das die FPÖ politisch ausschlachten wollte? Oder wollte sich Stadler einfach nur über die Mafia "ganz allgemein" informieren? Bislang ging die Staatsanwaltschaft Wien von letzterem aus und stellte das Verfahren gegen Stadler ein. Der leitende Wiener Staatsanwalt Erich Wetzer im Falter-Interview (14/01): "Wenn Material zur Russenmafia ganz allgemein verlangt wird, wo liegt da der Schädigungsvorsatz?". Vielleicht darin, dass der Kredit anderer Menschen durch missbräuchlich verwendete Akten geschädigt wird? Von der Schädigung "berechtigter privater Interessen" spricht das Strafrecht. Wetzers heutiger Vorgesetzter, der Anwalt Böhmdorfer, musste jene Schäden, die Stadler und Haider durch die Verwendung geheimen Aktenmaterials angerichtet hatten, vor Gericht ausbügeln und scheute nicht, die Akten dabei vorzulegen. "Der Herr Bundesminister hatte als Rechtsanwalt pflichtgemäß von allem ihm zur Verfügung gestellten Beweismitteln Gebrauch zu machen", schreibt das Kabinett des Ministers in einer Stellungnahme. Und weiter: "Er hat nie an unzulässigen Beschaffungsvorgängen mitgewirkt". Das stimmt. Und: Böhmdorfer ist heute an die anwaltliche Schweigepflicht gebunden. Doch heute ist Böhmdorfer Chef der Staatsanwaltschaft. Kann er Anwalt und Ankläger zu gleich sein? "Sie wissen, dass die Staatsanwaltschaften frei und unbehindert ohne Ansehung der Person ermitteln", schreibt das Büro Böhmdorfer. Doch der Justizminister ist im rechtlichen Sinne "oberster Staatsanwalt". Als solcher hat er es unterlassen, die relevanten Kreditschädigungsklagen der Staatsanwaltschaft bekannt zu geben. Die Causa bietet aber nicht nur ein Sittenbild des Umgangs der FPÖ mit Justiz und Polizei, er illustriert auch, wie zahm die Staatsanwaltschaft gegen die Verdächtigen in der Causa Prima vorgeht. Vieles spricht dafür, dass Ewald Stadlers und Jörg Haiders Verfahrenseinstellung zu früh erfolgt ist: Falter-Recherchen ergaben einen -bislang nicht beachteten- zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Treffen Stadler/Kleindienst/Kamehl und der Rufschädigung an der Firma Nordex und dem Abgeordneten Fuhrmann durch illegal weitergegebene Akten im Parlament durch Stadler und Haider: Das Treffen fand am 25. Mai. 1998 in Stadlers Büro im Parlament statt. Nur zwei Tage später, am 27. Mai 1998, zitierten Haider und Stadler im Parlament aus streng geheimen Akten, um SPÖ-Politiker als Mafiagünstlinge darzustellen. Im Parlament prahlt Haider offen: "Ich zeige Ihnen jetzt etwas: Dies ist ein EDOK-Bericht, Bundesministerium für Inneres. Gesperrter Bericht, organisierte Kriminalität", wird er in den Stenographischen Protokollen zitiert. Bei seiner Einvernahme vor der Wirtschaftspolizei am 30. 10. 2000 gibt Haider zu Protokoll: "Die Unterlagen sind federführend von Stadler erarbeitet worden". Offensichtlich auch durch vergebliche Anfragen an die AUF-Beamten Kleindienst und Kamehl, die keine Infos hergeben wollten. Genau dieses Treffen wird von der Staatsanwaltschaft Wien als "unbedenklich" eingestuft. Kamehl wurde bis heute nicht vom zuständigen U-Richter Stefan Erdei befragt. Die Staatanwaltschaft hielt dies nicht für notwendig. Auch Stadlers Alibis wurden halbherzig geprüft: Er versicherte, die Akten "von einem Sozialisten zugespielt" bekommen zu haben. Doch ein Verfahren gegen den unbekannten "Sozialisten" wurde nicht eingeleitet. In so einem Verfahren hätte Stadler als Zeuge unter Wahrheitspflicht den Namen der Quelle nennen müssen. Es ist festzuhalten: -obwohl Haider und Stadler durch die missbräuchliche Verwendung von Geheimdienstakten unschuldige Menschen geschädigt hatten und Justizminister Böhmdorfer dies als Anwalt wusste, -obwohl es ehemalige FPÖ-Funktionäre gibt, die zwei Tage vor diesen Verleumdungen um Material zur Russenmafia gebeten wurden und dies öffentlich bestätigen, -obwohl diese Kronzeugen vom U-Richter ebenso wenig gehört wurden, wie Stadler und Haider wurde das Verfahren ohne Begründung eingestellt. "In eine öffentliche Verhandlung mit einem Beweismaterial zu gehen, das nicht zu neunzig Prozent zum Schuldspruch reicht, wäre Amtsmissbrauch", betonte Staatsanwalt Erich Wetzer vergangene Woche im Falter. Wie würde er das Desinteresse seiner Behörde nennen, die 90 Prozent zu Stande zu bringen? |
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April 2001 © FALTER
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