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PROSTITUTION Während Computerexperten an der Grenze warten, haben Innen- und Aussenministerium Einreiserleichterungen für "Showtänzerinnen" beschlossen. Aber nur solange sie in bestimmten Nobel-Clubs arbeiten. Florian Klenk

Originaltext aus Falter 15/01 vom 11.04.2001

Die Beamtin im Aussenamt war aufgebracht: "So eine Sauerei, dass Sie dieses Dokument haben", bellt sie ins Telefon. Kein Wunder: der "Runderlass", den Aussenministerin Benitta Ferrero Waldner vor kurzem an die verblüfften Diplomaten aller österreichischen Botschaften ausgesandt hat, ist tatsächlich ein wenig seltsam: "Aufenthaltstitel für Showtänzerinnen, Gogo-Girls und dergleichen" steht auf dem zweiseitigen Schreiben, dass die Rechts- und Konsularsektion des Aussenamtes verfasst hat.

Ea könnte für Wirbel sorgen: Österreichs Botschafter werden darin angewiesen, bei Visa Erteilungen an "Showtänzerinnen" besonders großzügig zu sein. Wörtlich heisst es in dem Rundschreiben: "Bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an die Berufsgruppe der Showtänzerinnen, deren Auftritte im Wege bestimmter Künstleragenturen und einer überprüften seriösen Auftrittslokalität vermittelt werden", kann von einer Rückfragepflicht im Innenministerium abgesehen werden. Hat die Politik also ihr Herz für Künstler entdeckt? Nicht ganz: Wie seriös die "Auftrittslokalitäten" sind erfahren Österreichs Botschafter durch eine, dem Erlass beigefügte Liste des Innenministeriums. Nicht die Wiener Staatsoper ist darin aufgelistet. Unter "positiven Auftrittslokalitäten" verstehen die Beamten rund 100 Sexclubs. Etwa das "Guckloch" in Wien, den schmuddeligen "Peep-Tempel" in Favoriten, die "Peep-Show" in Linz, den "Ski-Haserl-Keller" in Innsbruck oder das diskrete "Chez Charlie" im Ländle. Sie alle haben es in Zukunft bei der Rekrutierung ihres Personals leichter: Kann ein Mädchen beweisen, dass es in diesen Lokalitäten arbeitet, wird das Visum ohne lästige "Rückfragen" bei der Polizei erteilt. Ein Privileg, dass ausländischen Computerexperten nicht zukommt.

Für Iris Kugler, Juristin der Plattform "Mehr Rechte für Prostituierte" ist die Liste skandalös: "Da werden nicht nur einzelne Sex-Clubs aus seltsamen Motiven bevorzugt, die Frauen sind diesen Clubs, die schnelle Aufenthaltsbewilligungen besorgen können völlig ausgeliefert". Kugler geht weiter: "Eine Regelung, die das Wohlergehen von Sex-Betrieben eher im Auge hat, als dass von Sexarbeiterinnen, setzt sich dem Verdacht aus, dem Frauenhandel Vorschub zu leisten". Tatsächlich dürfen die "Tänzerinnen" nur in den vom Innenministerium ausgewählten Betrieben arbeiten. Für andere Jobs haben sie keine Arbeitserlaubnis. Für Peter Wiedermann vom Innenministerium ist der Erlass kein Problem: "Durch diese Listen behalten wir den Überblick. Wir verhindern illegale Prostitution. Das funktioniert überraschend gut.". Natürlich könne "man nicht wegdiskutieren, dass manche in die illegale Prostitution abgleiten". Und warum werden bestimmte von der Polizei genannte Lokale gefördert? "Die privilegierten Lokale sind jene, die mit der Polizei besonders gut zusammenarbeiten". Alles klar.


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April 2001 © FALTER
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