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Habersack und die Taliban
ASYL Zwei Jahre nach dem Tod Omofumas hat sich im zynischen Umgang der Republik Österreich mit Flüchtlingen nur wenig geändert. Skandalöse Fälle illustrieren wie Behörden und Jugendämter durch Schlamperei und Zynismus die Rechte vor allem minderjähriger Flüchtlinge verletzten. Während Computerexperten an der Grenze warten, haben Innen- und Aussenministerium Einreiserleichterungen für "Showtänzerinnen" beschlossen. Aber nur solange sie in bestimmten Nobel-Clubs arbeiten. Florian Klenk

Originaltext aus Falter 16/01 vom 18.04.2001

Ab 15. Mai wird es für den 17jährigen Ali Hosseini lebensgefährlich. Dann ist die Fremdenpolizei verpflichtet, einen Bescheid des Bundesasylamtes Eisenstadt zu vollstrecken: "Ihre Abschiebung nach Afganistan ist zulässig", hatte das, dem Innenministerium unterstehende Amt beschieden und eine Abschiebung ins Reich der Taliban-Milizen verfügt: "Betreffend Ihres (Asyl)vorbringens ist festzuhalten, dass Ihnen das Bundesasylamt eine allenfalls subjektiv empfundene Furcht, die Sie in Ihrem Heimatland gehabt haben, nicht absprechen will". Doch leider "wurde ihre Furcht nicht wohlbegründet". Der Beamte will nicht glauben dass der Flüchtling tatsächlich flüchten konnte: "Ihre Flucht hätte von den Taliban nicht sehr lange unentdeckt bleiben dürfen. Bei einer Suche hätte man Sie bestimmt bei den Bäumen wo sie sich versteckt gehabt haben auffinden müssen", ist sich der Beamte sicher.

Ali Hosseini gehört der Volksgruppe der Hazara an. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR, hält fest, dass "männliche Hazara im wehrfähigen Alter von Taliban-Milizen willkürlich verhaftet und deportiert" werden. 1998 fanden "grausame Massaker" an Hazara statt. Hosseinis Familie war unter den Opfern. Sein Vater, ein Polizist, wurde umgebracht. Hosseini verhaftet und gefoltert: "Sie haben mich in einer Nacht mit den Füßen nach oben aufgehängt, unter meinem Kopf ist ein Eimer mit Wasser gestanden", gibt der 17-jährige vor der Asylbehörde zu Protokoll. Das Bundesasylamt konterte: "So verständlich Ihre subjektive Furcht sein mag, in ein Gebiet mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen zurückzukehren: eine sich gegen Sie richtende, Sie höher als die Allgemeinheit treffende Wahrscheinlichkeit einer unangemessenen Bestrafung oder erniedrigenden Behandlung (...) konnte aus ihrem Vorbringen nicht entnommen werden", schreibt ein Beamter namens Habersack in den Bescheid.

Es kommt noch dicker: Ali Hosseini hätte in der zweiten Instanz wahrscheinlich gewonnen. Der "Unabhängige Bundesasylsenat" sprach in einem ähnlichen Verfahren bereits aus, dass es unzulässig sei, Hazara nach Afganistan abzuschieben. Doch Hosseini gilt vor dem Gesetz als Kind. Er darf selbst nicht berufen, sondern wird per Gesetz dem Jugendamt anvertraut. Dort wurde der Bescheid einfach in der Schublade liegen gelassen. "Ich habe den Beamten nur einmal gesehen"; erinnert sich Hosseini. Bis die Frist verstrichen war. Der zuständige niederöstereichische Jugendlandesrat Karl Schlögl, SPÖ, lässt durch einen Sprecher ausrichten, dass "für das Wohl des jugendlichen Flüchtlings gesorgt werde und eine Abschiebung derzeit ohnedies unmöglich ist". Leere Worte: Rechtlich ist die Sache klar. Ali Hussein lebt ab sofort illegal in Österreich. "Die Fremdenpolizei kann ihn verhaften, in Schubhaft stecken und Richtung Afganistan abschieben", meint Katharina Ammann vom Evangelischen Flüchtlingsdienst, die den Asylwerber betreut.

Immerhin: Das Kabinett von Innenminister Ernst Strasser, ÖVP, vom Falter auf den Fall angesprochen, will im letzten Moment die Notbremse ziehen: "Dieser Bescheid des Bundesasylamts wird von uns im Rahmen des Aufsichtsrechtes kassiert. Es muss ein neuer Bescheid erlassen werden", versichert eine Mitarbeiterin des Büros des Innenministeriums. Ob in dem neuen Bescheid Asyl und Schutz vor Abschiebung gewährt wird, ist noch nicht klar. Entschieden wird die Sache von der gleichen Behörde.

Zwei Jahre nach dem Fall Omofuma -auch seine skandalöse tödliche Abschiebung durch Knebelung erfolgte, während der Verfassungsgerichtshof noch über den Fall beriet- scheint sich in der alltäglichen Praxis der Behörden nicht viel geändert zu haben. "Fälle wie jenen von Ali Hosseini", so versichert Heinz Fronek von der Asylkoordination, "gibt es massenweise. Wir überlegen jetzt Amtshaftungsklagen gegen die Beamten einzubringen. Die Behörden sollen kapieren, dass sie nicht dauernd das Recht biegen können". Zum Beweis zieht Fronek den Asylakt des minderjähirgen Afghanen Ali H. aus einem dicken Ordner. Auch er ist vor den Taliban geflüchtet. Auch seine Bitte um Asyl wurde abgelehnt. Auf seine Berufung hatte das Magistrat Eisenstadt einfach "aus Überlastungsgründen vergessen", wie in einer Aktennotiz festgehalten wird. Auch ihm droht jetzt die Abschiebung in den Krieg.

"Es ist unglaublich, wie da Menschen von der Bürokratie verwaltet werden", meint dazu Monika Pinterits, von der Wiener Kinder- Und Jugendanwaltschaft. "Wir fordern, dass zum Wohle des Flüchtlings alle Rechtsmittel ergriffen werden", sagt Christoph Pinter, Jurist des UNO-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR. Denn: "Ein staatlicher Vertreter des Kindes muss seine Rechte zur Gänze wahrnehmen". So schreibt der UNHCR unter anderem vor, dass jugendliche Flüchtlinge "uneingeschränkten Zugang zu Schulen" haben sollen und "ihre Muttersprache weiterentwickeln" dürfen. In Wien wurde zwar ein erster Schritt getan und mit dem "Kompetenzzentrum für unbegleitete Flüchtlinge" ein Spezialistenpool mit engagierten Jugendbeamten eingerichtet. Doch flächendeckende professionelle Betreuung ist noch immer die Ausnahme. Pinter: "Die Asylrechtsmaterie ist derart speziell, dass man das nicht einfach nebenbei machen kann. Die Jugendämter haben nicht genügend Ressourcen". Für Verfahren, wo es buchstäblich um Leben und Tod geht, ein "unhaltbarer Zustand". Die Vorgaben der UNO sind klar: "Angesichts der besonderen Hilflosigkeit von Kindern ist es unerlässlich, dass alles unternommen wird, um so rasch wie möglich zu einer fairen Entscheidung zu kommen", schreibt der UNHCR in verbindlichen Richtlinien vor. "Wir fordern ein neues Jugend-Asylgesetz, wo das Kindeswohl im Vordergrund steht. Österreich ist ein reiches Land, das muss doch wohl möglich sein", fordert Jugendanwältin Pinterits.

Die 17jährige Alige P.(Name geändert) kann davon nur träumen. Das Mädchen flüchtete aus Nigeria. Und zwar buchstäblich aus dem Busch. Dorthin war sie geflüchtet, nachdem moslemische Rebellen ihren Vater umgebracht hatten. Ihr Asylantrag wurde wegen "zeitlicher Unnachvollziehbarkeit" abgelehnt. Sie hätte sich einmal im Datum geirrt und den "Fluchtweg verschleiert", so das Bundesasylamt Wien. Alige P. wollte berufen. Ihr gesetzlicher Vertreter, das - Stadträtin Grete Laska (SPÖ) unterstehende - Amt für Jugend und Familie MA 11, hatte kein Interesse daran: "Wir erachten eine Berufung nicht für sinnvoll", schrieb die zuständige Sachbearbeiterin und verabschiedete sich in den Urlaub. Für eine Urlaubsvertreung wurde nicht gesorgt. Alige P. sprach mehrmals am Amt vor. "Kommen sie später", vertröstete man sie. Bis die Frist abgelaufen war.

Das Jugendamt sah den Fehler ein und versuchte eine "Wiederaufnahme des Verfahrens". Der Urlaub der Sachbearbeiterin und die mangelnde Vertretung sei ein "unvorhersehbares Ereignis" gewesen. Vergeblich. Der Beamte Wohlmuth vom Bundesasylamt hatte kein Nachsehen: Das "Verschulden des gesetzlichen Vertreters", so Wohlmuts Bescheid, "ist dem Flüchtling selbst zuzurechnen". Es wäre schließlich am Jugendamt gelegen, "für eine Urlaubsvertretung zu sorgen. (...)" und es liege "ohne Zweifel kein Fehler vor, der einem sorgfältigen Menschen unterläuft. Wäre Ihnen ein solcher Fehler auch durch Ihre Eltern als gesetzliche Vertreter zuzurechnen, so gilt dies gerade auch für einen besonders geschulten Vertreter der MA 11, der ja laufend solche Verfahren durchführt. (...)" Das Büro von Jugendstadträtin Grete Laska lässt nun ausrichten, dass der Fall "korrekt abgewickelt wurde". Eine Berufung hätte eben "keinen Sinn gemacht". Nein, ein auf Asylrecht spezialisierter Anwalt wurde nicht beigezogen.

Etwa 1000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben im letzten Jahr in Österreich um Asyl angesucht. Tendenz stark steigend. In den ersten zwei Monaten dieses Jahres waren es allein in Wien 270. Doppelt so viel wie im Jahr davor. Doch die finanziellen Ressorcen halten mit dem Anstieg der jungen Asylwerber nicht mit. Die Gelder der Bundesbetreuung wurden von Innenminister Ernst Strasser gekürzt.

Der Staat steht vor scheinbar unlösbaren Problemen. Er ist laut Gesetz zur Vertretung und zur Obsorge der Kinder verpflichtet, stellt jedoch die notwendigen Resourcen nicht zur Verfügung. Da kann es schon passieren, dass Amtsärzte mittels Handwurzelröntgen und Schamhaargutachten - wie dies noch vor wenigen Monaten geschah - für Behörden zu beweisen versuchen, dass sich manchmal auch Erwachsene unter die Jugendlichen schummeln. Gelingt dies nicht, so trifft die Jugendlichen nicht selten viel schlimmeres bürokratisches Wirrwarr. Wenn sich einmal amtliche Betreuer um einen Flüchtling kümmern, macht das Innenministerium, das für Betreuung und Unterkunft der Asylwerber zuständig ist, einen Strich durch die Rechnung und verlegt die Jugendliche in abgelegene Gebirgsdörfer. "Da werden Kinder von einem Tag auf den anderen von Wien in irgendeine Provinzpension verlegt, weil das Innenministerium wieder irgendwo ein Quartier frei hat. Der Kontakt zu den Betreuern reisst ab. Die werden einfach herumgeschupft und niemand ist verantwortlich", klagt Heinz Fronek von der Asylkoordination. Schon im Sommer vergangenen Jahres hatte die Leiterin der Wiener MA 11 ihre Mitarbeiter in einer internen Notiz angewiesen, Jugendliche aus anderen Bundesländern zurückzuschicken. Die Beamtin wörtlich: "Da die Wiener Aufnahmekapazitäten absolut erschöpft sind, ist mit sofortiger Wirkung ein Aufnahmestopp für Jugendliche dieser Zielgruppe auszusprechen. (...) Diese Vorgangsweise möge auch allenfalls intervenierenden caritativen Organisationen kommuniziert werden". Jugendanwältin Pinterits: "In den urbanen Gebieten sind die meisten Flüchtlinge untergebracht, wir fordern, dass andere Bundesländer einen Solidarbeitrag zahlen". Noch Mitte April werden sich die Landeshauptleute treffen, um über die Einrichtung von speziellen "Clearingstellen" zu beraten.

Vielleicht lassen sich dann auch solche Fälle verhindern: Anfang März stand ein 15-jähriges Mädchen aus Äthiopien vor den Türen der Wiener Jugendbetreuer. Das Mädchen war so traumatisiert und psychisch auffällig, dass nicht einmal von einem Asylbeamten vernommen werden konnte. Bei einem Amtsweg mit einer Sozialarbeiterin flüchtete das schwer verstörte Kind plötzlich aus der Strassenbahn. Die Polizei fand das Mädchen. Doch es wurde nicht in ein Jugendheim gebracht, sondern in eine Schubhaftzelle im Polizeigefangenenhaus. Dort sitzt es noch immer.


Mitarbeit: NINA HORACZEK

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April 2001 © FALTER
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