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| EKIS-Einträge verfassungswidrig |
| Verfassungsgericht erklärt EKIS-Einträge über polizeiliche Anzeigen für grundrechtswidrig. Florian Klenk |
| Originaltext aus Falter 17/01 vom 25.04.2001 |
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Der Wiener Rechtsanwalt Thomas Prader hat einen bemerkenswerten Fall vor dem Verfassungsgerichtshof
gewonnen. Erstmals rügten die Höchstrichter den polizeilichen Umgang mit jenen sensiblen Daten,
die auch in der Spitzelaffäre für Aufregung sorgten. Konkret geht es um den "Kriminalpolizeilicher Aktenindex". In diesem Polizeiregister, das via EKIS von jedem Polizisten abgerufen werden kann, speichert die Exekutive jahrelang jede Anzeige gegen jeden Bürger. Das kann problematisch werden: Vernadert ein Nachbar seinen Erzfeind völlig zu Unrecht etwa wegen eines Drogendeliktes, so hatte er zumindest eines erreicht: einen Eintrag seines Feindes in die Ekis Datei. Egal, ob der Betroffene das Delikt tatsächlich gesetzt hatte oder anschliessend freigesprochen wurde. Vor allem Richter blättern bei Strafprozessen gerne in diesen polizeiinternen Dateien und verwechseln diese sensiblen Daten gerne mit einem Sündenregister. Jusuf S. hielt diesen Zustand für unerträglich. Er hatte fünf Eintragungen im Aktenindex, obwohl er nie strafrechtlich verurteilt wurde. Die Einträge wurden ihm jedoch immer wieder vorgehalten. S. begehrte die Löschung dieser falschen Polizeidaten. Doch die Polizei und die Datenschutzkommission weigerten sich. Die Polizei benötige die Daten, um eine "Gefährlichkeit" eines Menschen schneller einschätzen zu können. Anwalt Prader beklagte eine Verletzung des Rechtes auf Unschuldsvermutung, des Datenschutzes und des Privatlebens. Der Verfassungsgerichtshof gab ihm Recht. Es gäbe kein "öffentliches Interesse", Anzeigen über eine Person zu speichern, deren Unschuld längst durch ein Gericht erwiesen ist. In Zukunft muss die Polizei die sensiblen Daten löschen. |
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April 2001 © FALTER
E-Mail: wienzeit@falter.at