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"Das wird gschmackig"
SPITZELAFFÄRE Ewald Stadler und Jörg Haider könnten demnächst dazu gezwungen werden, als Zeugen. die Überbringer polizeilicher Akten zu outen. Entschlagungsrecht gibt es für die Politiker nicht mehr. Nur Beugestrafen, falls sie schweigen. Florian Klenk

Originaltext aus Falter 18/01 vom 02.05.2001
Siehe auch Kommentar Florian Klenk

Jörg Haider und Ewald Stadler haben mehrmals über streng vertrauliche polizeiliche Akte verfügt. Sie waren, so hielt die Wirtschaftspolizei in einem "vorläufigen Abschlussbericht" Ende Jänner fest, "in das System der Informationsbeschaffung eingeweiht", das sie zu ihrem Vorteil benutzt hatten. Doch die Staatsanwaltschaft kann der ehemaligen FPÖ-Spitze kein strafbares Verhalten beweisen. Denn die Spitzenpolitiker gaben sich - was ihre Spitzel-Quellen betrifft - äusserst wortkarg: "Ich habe das Material von einem ORF-Journalisten und einem Sozialisten bekommen, deren Namen ich nicht nennen möchte", gibt etwa Ewald Stadler vor der Wirtschaftspolizei zu Protokoll. "Ich werde die mutigen Exekutivbeamten nicht nennen", schrieb Jörg Haider dem damaligen Innenminister Karl Schlögl in einem Brief zur Antwort.

Schutzbehauptungen? Oder doch die Wahrheit? Als Beschuldigte durften Stadler und Haider schweigen. Doch weil die Verfahren gegen die beiden Politiker nunmehr eingestellt wurden, könnten sie als Zeugen vernommen werden, um die unbekannten Täter aufzuspüren. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch noch kein Verfahren gegen "Unbekannt" eingeleitet. "Das wäre sinnlos", meint ein Staatsanwalt aus dem Justizressort.

Der grüne Abgeordnete Peter Pilz will das nicht hinnehmen. Er hat nun bei der Staatsanwaltschaft zwei Anzeigen gegen "Unbekannt" erstattet. Die gesuchten Täter: Jener "ORF-Journalist", jener "Sozialist" und jene "mutigen Beamten", die Haider und Stadler mit Akten versorgt haben und die von den Politikern bis heute gedeckt werden.

Im Fall Stadler geht es um mehrere Aktenbündel: So hat der ehemalige FPÖ-Klubobmann - nach den Ermittlungen der Wirtschaftspolizei - folgende Akten verwendet:
  • Bilder aus der Erkennungsdienstlichen Evidenz des Innenministeriums
  • den Akt KR 4328-F-89 des Kommissariats Favoriten,
  • eine Strafanzeige des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich bezüglich des Terroranschlages in Ebergassing
  • sowie Stapo-Bildmaterial über einen Jugendlichen.

1998 hat Stadler weitere Akten besessen:
  • den Tatortbericht samt Tatortfotos im Selbstmordfall des Bankers Gerhard Praschak
  • vier Seiten handschriftlicher Notizen eines Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der organsierten Kriminalität (EDOK)
  • einen als "streng vertraulich" ausgewiesenen Bericht der EDOK zur Firma Nordex und ihren angeblichen Verflechtungen mit der organisierten Kriminalität
  • einen Aktenvermerk der Polizeidirektion Schwechat, in dem festgehalten wurde, dass der SPÖ-Abgeordnete Peter Marizzi mit dem Anwalt Gabriel Lansky Richtung Osten reiste
  • sowie einen geheimen Bericht des Schweizer Bundesamtes für Polizeiwesen zum Thema Mafia in Russland


Auch Jörg Haider kann der Staatsanwaltschaft behilflich sein. Peter Pilz nominiert ihn bei der Staatsanwaltschaft als Zeuge gegen jene "unbekannten mutigen Polizisten ", die Haider EKIS Daten verschafft haben. Auch Haider wollte die Beamten nicht nennen, "um sie nicht zu Sündenböcken zu machen".

Haider verfügte über deutsche Polizeiakten, sowie über Ekis-Ausdrucke straffällig gewordener Ausländer.

Die Verfahren gegen Unbekannt werden spannend: Stadler und Haider müssen Namen nennen. Sie sind weder Anwälte, Journalisten, Beichtväter oder Ärzte, die sich per Gesetz auf ein Entschlagungsrecht berufen könnten. Sollten die beiden dennoch die Aussage verweigern, so müsste die Staatsanwaltschaft laut Strafprozessordnung Beugestrafen und im schlimmsten Fall Beugehaft verhängen.

Doch auch in einem Zivilprozess werden Stadler und sein ehemaliger Anwalt, der heutige Justizminster Dieter Böhmdorfer aussagen müssen. Der Justizminister hatte den Falter geklagt, weil dieser sinngemäß behauptete, es sei politisch unvereinbar, wenn der oberste Chef der Anklagebehörde die Herkunft jener illegal beschafften Akten klären soll, die in seinen eigenen Anwaltstresoren lagern. Böhmdorfer hatte als Anwalt geheime Akten bei Gericht vorgelegt. Nun tritt der Falter den Wahrheitsbeweis an. Vergangene Woche wurde Medienrichter Bruno Weis ein Aktenkonvolut überreicht, mit dem bewiesen werden soll, dass Böhmdorfer, Stadler und Haider über geheime Polizeidaten verfügten. Falter-Anwalt Alfred Noll beantragte Böhmdorfer und Stadler als Zeugen zu laden. Sie sollen erklären, woher die Akten stammen. Dieter Böhmdorfer kann sich der Aussage entschlagen, da er an die anwaltliche Verschwiegenheit gebunden ist. Ewald Stadler jedoch muss die Wahrheit sagen.

In Deutschland hat eine ähnliche Konstellation zu einem politischen Erdbeben geführt. Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl wollte die Quellen von illegalen CDU- Parteispenden partout nicht nennen, da er ihnen sein "Ehrenwort" gegeben hatte. Man wird sehen, wie Haider und Stadler reagieren. Medienrichter Bruno Weis weiß um die Brisanz der Zeugen. Sein Kommentar: "Das freut das Juristenherz, das wird gschmackig".

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April 2001 © FALTER
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