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Alle Achtung!
JUSTIZ Justizminister Böhmdorfer hat in seiner gelungenen Strafprozessreform auch eine massive Attacke gegen investigative Journalisten versteckt. Florian Klenk

Originaltext aus Falter 18/01 vom 02.05.2001

Die schlechte Nachricht zuerst. Justizminister Böhmdorfer, FPÖ, versucht investigativen Journalismus zu kriminalisieren. Eine bisher von Medien und Opposition unentdeckt gebliebene Bestimmung in seiner vergangene Woche vorgestellten Strafprozessrefom (siehe www.bmj.gv.at) muss als massiver Angriff auf kritischen Justizjournalismus verstanden werden. In Zukunft werden sich Anwälte und Beschuldigte, die Prozessakten an Medien weitergeben, strafbar machen, wenn sie "berechtigte Interessen Dritter" verletzten. So sieht es § 56 der neuen Strafprozessordnung vor. Journalisten sind als Beitragstäter dran: Nicht wenn sie Unwahres oder allzu Intimes berichten. Die blosse Wiedergabe von Akteninhalten, die von einem Beschuldigten einem Medium überreicht werden, soll in Zukunft verboten werden. Was "berechtigte Interessen" sind, definiert das Gesetz nicht.

Ergebnis: Ein von Medien kritisierter Staatsanwalt kann sich an Medien bitter rächen und einen Journalisten wegen Anstiftung zur Aktenweitergabe bestrafen. Wohl nicht zufällig ist vergangene Woche ein Verfahren gegen Journalisten eingeleitet worden, weil sie über den Ausgang eines Disziplinarerkenntnisses eines freiheitlichen Polizisten und FPÖ-Abgeordneten schrieben. Solche Fälle werden sich häufen.

Einwand des Justizministeriums: Warum sollen nur Beamte, nicht aber auch Privatpersonen an die Amtsverschwiegenheit gebunden sein? Klare Antwort: Beschuldigte und deren Anwälte müssen die mediale Öffentlichkeit nutzen dürfen, um auf Misstände der staatlichen Justiz aufmerksam zu machen. Und: Es gibt das grundrechtlich verbriefte Recht der Medien über Justiz zu berichten. Ohne Akten -und bisher konnte man die mit Zustimmung des Beschuldigten legal bekommen - ist das unmöglich. Über die gesamte Spitzelaffäre - bei der viele Anwälte Akteneinsicht haben - könnte nur unter dem Bruch der Gesetze berichtet werden. Von den Fällen Lucona, AKH, Noricum und Omofuma ganz zu schweigen. Für ausreichend Rechtsschutz ist seit 1991 durch das Mediengesetz gesorgt: Intime Details, die die Öffentlichkeit nichts angehen, dürfen ohnedies nicht geschrieben werden. Wer zu Unrecht an den Medienpranger gestellt wird, hat Anspruch auf "angemessene Entschädigung". Bis zu 300.000 Schilling müssen Medien an Opfer zahlen. Das ist gut so.

Doch Böhmdorfer will nun mehr: Er verlangt auch die Bestrafung von Beschuldigten, Anwälten und Journalisten, die über Prozessakten berichten und regt bereits eine Reform des Strafrechts an.

Nun die gute Nachricht. Justizminister Böhmdorfers Beamte versuchen durch das selbe Gesetz auch die Strafjustiz zu reformieren. Und zwar durchaus mutig und ambitioniert: Zum ersten Mal seit Antritt Böhmdorfers wirft er im Strafrecht nicht mit Law and Order Parolen herum, sondern präsentiert eine lange durchdachte Reform. Sie wird seit den siebziger Jahren vorbereitet. Böhmdorfer kommt in den Genuss, sie vorschlagen zu dürfen (beachtlich: die medienfeindliche Bestimmung wurde unter seiner Amtszeit eingefügt).

Es geht um jenen Verfahrensabschnitt, in dem die Justiz Beweise für die öffentlich zugängliche Hauptverhandlung sammelt, Verdächtige einvernimmt, observiert und verhaftet. Es kann -wie die Spitzelaffäre beweist- ein politisch sehr heikler Zeitraum sein. Rechtlich war er nicht geregelt. Die Polizei agierte hier aufgrund überalterter Gesetze in einem nahezu rechtsfreien Raum. Nun soll sie unter die Kontrolle der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Auch der U-Richter wird abgeschafft. Er war ein Kuriosum., denn er würdigte nicht nur die Beweise, sondern ermittelte selbst. Ein Zustand, der sich noch aus den Inquisitionsprozessen des Mittelalters erhalten hat. Welcher Anwalt möchte sich unter solchen Umständen noch mit der Justiz anlegen und um die Rechte des Mandanten streiten? Ein Blick ins Graue Haus bestätigt die Sorgen der Anwälte. Da wird mit Richtern und Staatsanwälten lieber gepackelt und in der Kantine gegessen anstatt ordentlich um die Wahrheit gestritten. Was spricht also dagegen, dass nicht mehr der Untersuchungsrichter, sondern eine gestärkte und auch angreifbare Staatsanwaltschaft den Fall für das Gericht aufbereitet. Bei Eingriffen in Grundrechte (etwa bei Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, Observationen) muss der Richter um Erlaubnis gefragt werden. Er ermittelt nicht mehr, sondern wacht über die Ermittlungen. Vor dem wirklich unabhängigen Richter duellieren sich sodann der Staatsanwalt und der Verteidiger in einem öffentlichen Forum um den Fall.

Noch eine Umstand erfreut. Früher konnte die Staatsanwaltschaft Prozesse ohne Begründung einstellen. Gerade in der Spitzelaffäre war dieser Zustand unerträglich. Niemand darf wissen, warum etwa gegen Jörg Haider und Ewald Stadler kein Prozess stattfinden wird. Nun soll das zumindest auf dem Papier anders werden. In Zukunft werden Staatsanwälte begründen müssen, warum sie einen Fall einstellen. "Wir wollen, dass die Ankläger ihre Entscheidungen transparent machen"; sagt Werner Pleischl, der zuständige Beamte im Justizressort. Sein Vorbild sind deutsche Staatsanwälte, die in wichtigen Causen die Öffentlichkeit umfassend informieren und sich nicht hinter dem Amtsgeheimnis verstecken. Die Praxis wird zeigen, ob sich die österreichischen Staatsanwälte weiter unter ihren Talaren abducken.

In manchen Punkten ist der Entwurf jedoch bedenklich: Jene Bestimmungen, die es erlauben, dass Polizisten etwa in der Drogenfahndung zu "Scheinkäufen" anstiften dürfen, oder dass mittellose Beschuldigte bei einem Haftprüfungsverfahren keinen kostenlosen Anwalt mehr bekommen, haben in einem modernen Gesetz nichts zu suchen. Grundrechtswidrige Praktiken der Polizei werden vor der Verfassung nicht besser, wenn man sie durch ein Gesetz legalisiert.

Doch das sind Einzelheiten: Der Weg, den die Reform eingeschlagen hat, ist richtig: Die Staatsanwaltschaft soll nicht nur mehr Rechte, sondern vor allem mehr Verantwortung tragen, ihre Entscheidungen öffentlich begründen und rechtwidrige Weisungen offen legen müssen. Sie muss vom Mief der Kabinettsjustiz befreit, die Distanz zum unabhängigen Richter muss vergrössert werden. In anderen europäischen Staaten ist dies längst Standard. Hoffentlich bald auch in Österreich.

Die Opposition hat sich auf Haiders Mann fürs jurisitisch Grobe dennch eingeschossen. Vor allem SP-Justizsprecher Hannes Jarolim bezeichnete die Reform als "rechtsstaatlich alarmierend". Man würde "unabhängigen Richtern Kompetenzen wegnehmen und den weisungsgebundenen Staatsanwälten übergeben". Die Kritik klingt in Zeiten der Spitzelaffäre und einer auffallend zurückhaltend agierenden Staatsanwaltschaft durchaus vernünftig. Und ist dennoch falsch.

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April 2001 © FALTER
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