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| "Repressive Wirkung" |
| JUSTIZ Während FPÖ-Politiker munter mit geheimen Akten hausieren, bringt Justizminister Dieter Böhmdorfer das Strafrecht gegen investigative Journalisten in Stellung. Erstmals werden nun auch Informanten kriminalisiert. Einschüchterung von Journalisten? Oder doch Opferschutz? FLORIAN KLENK und NINA WEISSENSTEINER |
| Originaltext aus Falter 19/01 vom 09.05.2001 |
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Der FPÖ-Polizist aus Kärnten fackelt nicht lange herum. Er hat exklusives Material. Polizeiliche Akten, gerichtliche Protokolle, interne Aufzeichnungen. Die möchte er veröffentlichen. "Ich werde demnächst geheime Akten publizieren, die in Österreich noch niemand kennt. Die Leute sollen endlich sehen, wie man in die Mühlen der Justiz gerät", sagt der Polizist zum Falter. Die Quellen der Informanten will er nicht nennen. Aber eines ist klar: "Gewisse Politiker und Beamte werden sich ordentlich wundern." Vergangenen Freitag langte deshalb bei Wiener Verlagen ein seltsames Fax eines prominenten Wachkommandanten ein: "Lieber Verlag!", stand da drauf: "Mein Name - Horst Binder - dürfte Ihnen aus den Medien bekannt sein. Ich bin der ehemalige Leibwächter von Jörg Haider und im Zuge der Spitzelaffäre ins öffentliche Interesse gerückt". Das Angebot des Haider-Vertrauten: "Unterstützt durch Originaldokumente, die mir vorliegen", möchte er einen "Reality-Krimi" verfassen und über seine persönlichen Erfahrungen in der Spitzelaffäre berichten. Binder verspricht wörtlich "bislang unveröffentlichte Fakten" und seine "ganz persönliche Sicht". Die Angelegenheit könnte für die FPÖ und ihren Justizminister Dieter Böhmdorfer peinlicher nicht sein. Ausgerechnet in jener Woche, in der die FPÖ die Veröffentlichung von Akten bestrafen will bietet einer der ihren geheimes Material an. Und diesmal ist der Brief Binders an die Verlage mit Sicherheit nicht gefälscht. Horst Binder, einer der Beschuldigten der Spitzelaffäre, soll seinem Chef Jörg Haider 1995 geheime EKIS-Daten per Einschreiben geschickt und - so Spitzelaufdecker Josef Kleindienst - den Kontakt FPÖ-Polizei mit aufgebaut haben. Zurzeit prüft die Justiz die Vorwürfe und die Echtheit des Haider-Briefes. Wie auch immer die Strafsache ausgeht: Mit seinen geheimnisvollen Buchprojekten sollte er sich beeilen. Sonst droht der nächste Prozess. Ab 2002 könnte das Veröffentlichen von Protokollen aus dem gerichtlichen Vorverfahren sechs Monate Haft einbringen, wenn dadurch "berechtigte Interessen Dritter" verletzt würden. Binders Angebot platzt in eine - vom Falter ausgelöste - Debatte um den Paragraph 56 des Strafprozessreformgesetzes, mit dem Böhmdorfer Aufdecker-Journalismus erschweren will. Nicht nur Haiders Leibwächter, sondern vor allem Journalisten und deren Informanten werden bedroht. ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter: "Josef Kleindienst und andere sollen über die Spitzelaffäre nichts mehr veröffentlichen, solange es keine Anklage gibt. Kleindienst wird eben in Zukunft strafbar sein." Rechtsanwaltskammer-Chef Peter Knirsch (ein Freund Böhmdorfers) setzt eins drauf: Es müsse mit diesem "verwilderten Rechtsverständnis" der Journalisten endlich aufgeräumt werden. Die "beabsichtigte strenge Bestrafung von Indiskretionen zu Lasten schutzwürdiger Interessen von Bürgern sei eine längst fällige Verschärfung". Das Besondere an der "längst fälligen Verschärfung": Bisher war es Verteidigern und Beschuldigten erlaubt, ihre eigenen Akten an Journalisten weiterzugeben, um ihre Interessen in den Medien zu vertreten. Seit es Akten gibt, werden sie an Medien weitergegeben. Zumeist ist das nicht illegal. Beschuldigte und Opfer von Strafprozessen dürfen Akten aushändigen, Beamte nicht. Schon der parteifreie Justizminister Nikolaus Michalek wollte etwas dagegen tun, wie FPÖ-Justizsprecher Harald Ofner betont. Doch Ofner verschweigt ein Detail: An Kriminalisierung von Journalisten, Beschuldigten und deren Anwälten dachte Michalek nicht. Erst Böhmdorfer verweist in seinem Entwurf auf den Paragraph 301 des Strafgesetzbuches (StGB): "Verbotene Veröffentlichung" steht da. Strafrahmen: sechs Monate. Dieser Paragraph 301 StGB, so empfehlen die Erläuterungen des Gesetzes, "wäre entsprechend anzupassen, um dem prozessrechtlichen Verbot präventive und repressive Wirkung zu verleihen". Momentan denkt Böhmdorfer immerhin darüber nach, ob "nur" Geldstrafen angedroht werden sollen. Doch die Kriminalisierung bleibt. "DDR, Putin, Metternich", wittern die Grünen. "Faschistoid", ruft die Kärntner SPÖ. "Anschlag auf den investigativen Journalismus", sagt Peter Fritz, Chef des International Press Institute. "Wehret den Anfängen", mahnt der ehemalige Chef der konservativen Industriellenvereinigung Herbert Krejci. Selbst die Krone macht mobil: "Man sollte sich noch mal zusammensetzen", bittet Günther Nenning auf "Seite zwei". Der Justitiar der Mediaprint, Ernst Swoboda, setzt nach: "Verfassungswidrig, totaler Unsinn, Kasperlbestimmung". Alfred Worm von News befürchtet, brotlos zu werden, und schlägt Alarm: "Das ist das Ende des investigativen Journalismus. Das Land würde in Korruption versinken". Der Journalismus "wird schwer behindert", meint Michael Völker vom Standard. Ist es wirklich so schlimm? Kann es schlecht sein, was Michalek erdacht, Böhmdorfer ausgeführt und ein und derselbe Beamte, der Abteilungsleiter Werner Pleischl, geschrieben hat? Hat Dieter Böhmdorfer sein "Krampusimage" (Ex-ÖVP-Justizsprecher Michael Graff) wieder aufpoliert oder verfolgt er doch hehre Interessen? Für Graff steht eines fest: "Böhmdorfer hat ein patschertes Handerl, so ein Gesetz in dieser Situation vorzuschlagen, das bringt er nie durch." "Wozu auch", fragen Medienrechtler. Die "berechtigten Interessen Dritter" sind schon heute durch das Mediengesetz geschützt. Opfer können sich gegen Medienjustiz wehren. Sie erreichen zwar nicht die Bestrafung von Journalisten, dafür aber bis zu 300.000 Schilling Schadenersatz. Die FPÖ weiß das: Erst vorvergangene Woche musste der SPÖ-Pressedienst rund 270.000 Schilling für eine Attacke der SP-Geschäftsführerin Andrea Kuntzl auf Peter Westenthaler berappen. Konflikte zwischen Medien und Betroffenen werden vor Medienrichtern mit den Mitteln des Zivilrechts ausgehandelt. Und zwar nur dann, wenn es das Opfer von Indiskretionen will. "Die Zivilisierung des Medienrechtes", nennt das der Medienrichter des Grauen Hauses, Bruno Weis und wundert sich "warum man heute wirklich noch Informanten und Journalisten mit dem Strafrecht verfolgen muss." Und jetzt sollen Staatsanwälte wieder in der Dienstzeit Zeitungsberichte mit dem Leuchtstift in der Hand lesen? Der Staat, in Gestalt eines Bezirksrichters (das Delikt des Paragraph 301 wird vor Bezirksgerichten verhandelt), soll wieder darüber entscheiden, ob Zeitungsartikel erscheinen dürfen oder nicht? Beschuldigte, die als Informanten von Medien auftreten, sollen staatlicherseits mit Strafe bedroht werden, wenn sie zu viel aus dem Akt verraten? "Da wird mir, wenn es um politische Fälle geht, angst und bange", sagt der kritische Staatsanwalt Walter Geyer, einst Abgeordneter der Grünen: "Affären wie Proksch und Lucona wären nie so weit gediehen, wenn nicht die Medien mit ihrer Berichterstattung die Behörden angeregt hätten zu ermitteln." Justizminister Böhmdorfer, ein Mann, der als Haider-Anwalt Medien jahrelang nur als Prozessgegner kennen gelernt hat, will die Aufregung und die "polemische Kritik" nicht verstehen. Auch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, ÖVP, will "keine Dramatik erkennen". Und Susanne Riess-Passer versicherte der erstaunten Öffentlichkeit sogar, dass "gar keine Journalisten mit Haft bedroht werden, wenn sie ordnungsgemäß berichten". Sie hat Recht. Die Frage ist nur: Ab wann berichten Journalisten in Zukunft "ordnungsgemäß"? Und wer definiert diese Ordnung? Was sind "schutzwürdige Interessen Dritter"? Dürfen Polizeiopfer noch über prügelnde Polizisten berichten? Darf jener Amtsvermerk publiziert werden, mit dem sich Spitzelaffären-U-Richter Stefan Erdei über das Vorenthalten von Akten durch die Staatsanwaltschaft beschwert hat? Selbst Verfassungs- und Medienrechtsexperten ist das nicht klar. Der Wortlaut des Böhmdorfer-Gesetzes lässt einen Spielraum zu, der für Rechtsunsicherheit sorgt. Manfred Nowak, Uni-Professor für Verfassungsrecht am Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte, warnt: "Es gibt eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, Vorverurteilungen und Medienjustiz zu verhindern. Doch theoretisch könnte man unter "berechtigten Interessen" auch die Interessen des Staates verstehen, dass über das geheime Vorverfahren oder über Menschenrechtsverletzungen nicht berichtet wird. Dieses Gesetz ist willkür- und repressionsanfällig". Böhmdorfer gibt an, "den kleinen Mann" oder "das Sexualopfer" schützen zu wollen. ÖVP-Justizsprecherin Fekter will überhaupt nichts über das geheime Vorverfahren in der Zeitung lesen. Helene Partik-Pablé meint im profil, dass die Spitzelaffäre "nicht von öffentlichem Interesse" sei, da "ohnedies alles erfunden ist". Und die Staatsanwaltschaft verfolgt schon jetzt Journalisten und Parlamentarier, die über den Gesetzesbruch eines spitzelnden FPÖ-Abgeordneten in Niederösterreich berichtet hatten. Paul Yvon, lang gedienter Justizredakteur des profil, warnt vor Selbstzensur: "Da wird möglicherweise eine innere Schere aktiviert. Der eine oder andere wird sagen, das ist mir zu mühsam, darüber zu berichten." Weitere Konsequenz: Vor allem Informanten werden das Risiko strafrechtlicher Verfolgung vermeiden wollen und die Öffentlichkeit scheuen. Yvon anerkennt aber auch das Anliegen Böhmdorfers, eine Lücke zu schließen, wenn Opfer an den Medienpranger gestellt werden: "Es ist auch unser Geschäft, Intimitäten von Menschen zu veröffentlichen, die sich dagegen nicht ausreichend wehren können." Die Situation in einer Medienwelt, in der sich Boulevard und Investigativjournalisten zu Recht auf die Pressefreiheit berufen dürfen, ist diffizil. Darf das Protokoll eines Vergewaltigungsopfers veröffentlicht werden, wenn der Täter etwa ein hoher Politiker oder zumindest der Bürgermeister von Windischgarsten ist? Journalisten, die jedes noch so intime Detail eines Vergewaltigungsopfers beschreiben, dürfen die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jene, die die notwendige demokratische Kontrolle von Justiz und Polizei ausüben wollen. Das macht es Kritikern leicht: "Die gute Journalistik ist von Scheinheiligkeit befangen", kann da etwa Michael Graff behaupten, "wenn Politiker aus Akten zitieren, ist das pfui, wenn es Journalisten tun, ist es heilig." Graff hat Recht: Manchmal ist es tatsächlich so. Und manchmal wieder nicht. Klare Gesetze sind für solche unklaren Situationen nicht zu formulieren. "Natürlich verfolgen nicht alle Medien hehre Interessen, wenn sie aus Akten zitieren", meint Thomas Vasek, ehemaliger profil-Aufdecker und in der Briefbombencausa mit Akten wohl versorgt. "Natürlich wollen nicht alle Reporter die Republik retten", gesteht auch Paul Yvon. Thomas Vasek fordert deshalb mehr Verantwortung in der Journalistenzunft: "Es gibt tatsächlich Akten, die niemals an die Öffentlichkeit gelangen dürften, die wie in den USA eigentlich schon technisch vor Missbräuchen geschützt werden müssten". Akten über Sexopfer, Dossiers, deren Veröffentlichung das Leben Unschuldiger nachhaltig gefährden könnte. Oder Akten, in denen die Namen von Kronzeugen in Mafia-Prozessen enthalten sind. Vor allem Strafverteidiger fürchten nun aber auch eine Verschlechterung der Interessen jener Beschuldigten, die von der Polizei an die Öffentlichkeit gezerrt werden. "Ich muss in manchen Fällen die Medien nutzen. Es gibt immer wieder Fälle, wo durch genaue Berichterstattung eine Gegenöffentlichkeit zur Polizei hergestellt wird", meint etwa Blauensteiner-Anwalt Elmar Kresbach. Sein Kollege Rudolf Mayer, einst Anwalt des im ersten Briefbombenprozess freigesprochenen, aber medial massiv vorverurteilten Neonazis Peter B., setzt nach: "Die Polizei wird immer mit geheimer Information an die Öffentlichkeit gehen. Und die Medien werden es abschreiben. Die Geschworenen lesen dann diese Berichte. Wenn ich nun die Interessen meines Mandanten nicht mehr anhand des Aktes in der Zeitung darlegen kann, habe ich vor Geschworenen keine Chance." Gerne verweist Mayer auf den Fall des "Bleistiftmörders". Mittels Presseaussendung versicherte die Polizei, einen zwanzig Jahre zurückliegenden Mord per DNA-Analyse zu 99,9 Prozent aufgeklärt zu haben. Der Mann war medial vorverurteilt und verlor schon in der U-Haft seine Existenz. Erst durch Aktenstudium konnte Mayer der Polizei Schlamperei nachweisen. "Die Medien hätten diese Schlamperei ohne Beweise in den Akten wohl nicht geglaubt", versichert Mayer. Doch in den Akten standen auch Geheimnisse über Mordopfer, die zweifellos "berechtigte Interessen Dritter" berühren. Verletzt wurden "schutzwürdige Interessen Dritter" aber nicht nur von Medien. 1995 legte ein berühmter Informant den Medien streng vertrauliche Polizeidossiers und staatspolizeiliche Erhebungsberichte vor. Unschuldigen Jugendlichen und Bezirksräten wurde Beteiligung am Terroranschlag von Ebergassing unterstellt (siehe auch Story Seite 10). Intime Details ihres Privatlebens wurden per Presseaussendung verbreitet. Nur drei Jahre später legte der Informant ein weiteres Geheimpapier der Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus vor. Einen SPÖ-Politiker, seinem Anwalt und einer Firma wurde unterstellt, "auf der Lohnliste der Mafia" zu stehen. Sogar die Leichenfotos des Selbstmörders und Erste-Bank-Vorstandes Gerhard Praschak besaß der Mann. Und vor wenigen Wochen präsentierte der Informant aus dem Strafakt "Spitzelaffäre" die privaten Kontoauszüge von Josef Kleindienst und unterstellte diesem - ohne einen Beweis anzubieten - "dubiose Geschäfte". Der Informant blieb bis heute unbehelligt. Sein Name: Ewald Stadler, früher Klubobmann der FPÖ. Vor wenigen Jahren wurde er in Ehrenbeleidigungsprozessen, in denen sich "Dritte" gegen den Rufmord wehrten, noch von einem prominenten Advokaten wortreich verteidigt. Sein Name: Dieter Böhmdorfer. |
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Mai 2001 © FALTER
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