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Tod im Gurtenbett
JUSTIZSKANDAL Polizeifotos und Akten beweisen: Ein psychisch und körperlich schwer kranker Häftling wurde eine Nacht lang an Armen, Brust und Beinen in einer Einzelzelle an ein Bett gefesselt. Er starb einen qualvollen Tod. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. FLORIAN KLENK (E-Mail: klenk@falter.at)

Falter 27 Originaltext aus Falter 27/01 vom 04.07.2001

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Der Vorfall wurde bis zur letzten Minute vertuscht. Steins Anstaltsleiter, Hofrat Johann Hadrbolec: "Mit Ihnen rede ich nicht." Der diensthabende Arzt A. S.: "Ich sag dazu gar nichts." Steins leitender Anstaltsarzt Helmut Schandl: "Kein Kommentar. Ich weiß, dass diese Sache an mir hängen bleibt."

"Diese Sache" ist der Tod eines psychisch kranken Häftlings, der in der Justizanstalt Krems-Stein eine ganze Nacht mit Gurten in Einzelhaft an sein Bett gefesselt wurde und in diesem Zustand "unglücklicherweise" an einem Darmverschluss gestorben ist. Drei Fotos der Kriminalpolizei Krems, die der Falter einsehen konnte, bestätigen den Skandal. Der Darmverschluss, so betont Gerichtsmediziner Wolfgang Denk, der die Leiche obduziert hatte, hätte zwar mit der Fesselung "nichts zu tun". Doch das Angurten, das in dieser Dauer vom Antifolterkomitee des Europarates als "menschenunwürdige Behandlung" strengstens verboten ist, beschäftigt nun die Staatsanwaltschaft. Mögliches Delikt: Quälen eines Gefangenen.

Seit 1994 sind "Gurtenbetten" in Haftanstalten nicht mehr erlaubt. Der Gesetzgeber hatte die Erlaubnis, diese Betten zu verwenden, ausdrücklich aus dem Strafvollzugsgesetz gestrichen. Das besonders Skandalöse daran: Die Fesselung des psychisch Kranken passierte drei Tage, nachdem der Falter auf die katastrophalen Zustände und die schlechte medizinischen Betreuung in Stein aufmerksam gemacht hatte. Vorangegangen waren wochenlange Recherchen. Justizminister Dieter Böhmdorfer, FPÖ, hatte diese allerdings noch vergangenen Dienstag bei einer Richter-Enquete salopp als "marktschreierische Journalismus" verurteilt, für den sich der Falter bei den Beamten gefälligst "entschuldigen sollte".

Böhmdorfer wird seine Meinung vielleicht ändern, wenn er die drei Fotos sieht, die dem Akt mit der Zahl GZ 167/01 beigelegt sind. Den Beamten der Kriminalpolizei, die die Polaroids angefertigt hatten, bot sich ein grausiges Bild. Der nackte Leichnam des Häftlings Ernst K. (er wurde Ende der Sechzigerjahre wegen dreifachen Mordes verurteilt) lag auf einem Bett in einer doppelt versperrbaren Einzelzelle. Arme, Beine und Rumpf des Mannes waren mit Gurten ans Bett geschnallt. Die linke Hand des Häftlings war aus dem Gurt gelöst, wies aber, so Gerichtsmediziner Wolfgang Denk, "Spuren der Fesselung auf". Denk: "Auch die linke Hand muss gefesselt gewesen sein." Im Klartext: Ernst K. war an allen Gliedmaßen und am Rumpf in einer kahlen Einzelzelle ans Bett gefesselt. Er konnte sich die ganze Nacht lang nicht bewegen. Und: Er verstarb in diesem Zustand zufälligerweise an einem äußerst schmerzhaften Darmverschluss, den niemand bemerkt haben will.

Der Häftling, so das interne Protokoll des leitenden Anstaltsarztes Helmut Schandl an die Anstaltsleitung, hatte am Abend des 15. Juni "aus der Nase geblutet und seine Zelle verwüstet". K. litt wieder einmal unter einem psychotischen Schub, der ansonsten mit Psychopharmaka binnen einer Stunde behandelt werden konnte. Auch diesmal bekam K. eine Spritze. Nicht nur das: Auf Anordnung des diensthabenden Arztes, des Orthopäden (!) Dr. A. S., wurde der Mann in der Einzelzelle ans Gurtenbett gefesselt. Der Anlass war vergleichsweise harmlos. Aus dem Protokoll: "Zu diesem Zeitpunkt war der Häftling zwar leicht verwirrt, aber durchaus kontaktfähig." Ernst K. hätte über "Unruhezustände geklagt" und "offensichtlich war er auch mehrmals gestürzt, wodurch der Umstand der Selbstbeschädigung gegeben war. (...) Herr Dr. S. (...) ordnete die Verlegung in einen besonders gesicherten Haftraum an, um ihn in unserem Gurtenbett vor weiteren Verletzungen zu bewahren."
In "unserem Gurtenbett"? Im Justizministerium dementiert man, dass es solche Gurtenbetten in Haftanstalten überhaupt noch gibt. "Das war eine extrem schlampige Formulierung in dem Bericht. Das ist ein Krankenbett mit Gurten. Die Gurtenbetten wurden dank meiner Initiative abgeschafft", meint Sektionschef Michael Neider. Die Fotos hat er aber "leider noch nicht gesehen". Schade. Auf diesen Fotos, die der Falter einsehen konnte, sieht man den Häftling eindeutig an Gurten festgeschnallt. Seit 25 Jahren, so versichern Ärzte in Stein, sei diese Methode nicht mehr verwendet worden.

Mit gutem Grund. Ein Häftling kann sich in dieser Situation nicht bemerkbar machen, keinen Alarmknopf drücken. Ernst K. hätte diesen Knopf vielleicht dringend nötig gehabt. Die Stunden vor dem Tod des schwer kranken Mannes müssen qualvoll gewesen sein. Der Darm des Häftlings, fand Gutachter Denk heraus, hatte sich verschlossen. Eine Verwachsung im unteren Bereich des Verdauungstraktes wurde akut. Ernst K., so Denk, litt schon die Tage zuvor an Verstopfung. In der Nacht der Fesselung wurde sein Zustand lebensgefährlich. "So ein Darmverschluss kündigt sich durch höllische Schmerzen an", sagt ein anderer Gerichtsmediziner der Uni Wien zum Falter.

Und niemand, kein Arzt, kein Beamter hatte das bemerkt? "Herr K. machte einen ruhig, tief schlafenden Einruck", vermerkt das Anstaltsprotokoll. Der Häftling wäre ja ohnedies durch "regelmäßige halbstündige Kontrollen" beobachtet worden und hätte nur "geschnarcht" (ein Beamter). Auch das ist seltsam. Das Eintreten des Todes wurde mit 5.30 Uhr in der Früh datiert. Doch erst um 7.03 Uhr wurde der Häftling "leblos aufgefunden". Was geschah dazwischen? Wer hatte K. kontrolliert? Laut Aufzeichnungen der Haftanstalt fand die letzte Kontrolle um 4.10 Uhr statt. Warum hat eineinhalb Stunden lang niemand den Tod K.s bemerkt?

Gernot Sonneck, Professor für medizinische Psychologie an der Uni Wien (er berät das Justizressort betreffend die Behandlung psychisch kranker Häftlinge) betont, dass es auch in Spitälern Gurtenbetten gibt. Diese würden jedoch nur unter besonders strengen Auflagen und äußerst selten verwendet: "Einen Patienten an ein Gurtenbett zu schnallen darf in einem Spital nur von einem Oberarzt angeordnet werden. Das ist nichts Triviales, der Patient kann sich nur erschwert mitteilen, denken Sie an den Fall Omofuma!" Eine Fixierung werde etwa eine halbe Stunde aufrechterhalten, bis eine beruhigende Infusion wirke. Sonneck: "Um Gottes Willen, dazu brauche ich aber ausgebildete Fachleute. Wenn ein Mensch an so einem Gurtenbett so lange festgehalten wird und stirbt, hängt das einem Arzt jahrelang nach." Auch Hans Schanda, Professor für Psychiatrie und psychiatrischer Leiter der Justizanstalt Göllersdorf (hier werden geistig abnorme Menschen untergebracht, Anm.), betont: "Wir haben Gurtenbetten vor Jahren das letzte Mal verwendet. Aber nur um eine Infusion anzuhängen. Solche Patienten werden auf einer Akutstation permanent - etwa über Video - überwacht." Die Fixierung erfolge nur auf Anweisung eines Psychiaters und nur für kurze Zeit. Schanda betont aber auch, dass seine Justizanstalt "wesentlich mehr Personal zur Verfügung hat als die Anstalt in Stein". Letztlich sei eine bessere Überwachung eine Kostenfrage.
Der Fall ist nur der Höhepunkt einer Reihe von Skandalen, die das ehemalige Vorzeigegefängnis Krems-Stein erschüttern. In drei Berichten hatte der Falter bereits über die menschenunwürdigen Haftbedingungen für psychisch Kranke berichtet. Doch nun ist es das erste Mal, seit dem Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma, dass ein gefesselter Mensch unter der Aufsicht von Beamten stirbt. Die Antifolterkonvention sieht in solchen Fällen eine "unverzügliche Untersuchung" durch unabhängige Instanzen" vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits. Im Parlament bereitet SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bereits eine Serie von Anfragen an Justizminister Böhmdorfer vor.

Der Justizminister wird zu mehreren Skandalen genaue Fakten liefern müssen.

Im Mai wurde vom Justizministerium Christian Steindl, Anstaltsarzt in Stein, suspendiert. Er soll Häftlinge antisemitisch beschimpft haben. Vor allem suchtkranke Häftlinge klagten über die unerträgliche Behandlung durch Steindl. Der Arzt im Interview mit dem Falter Anfang Juni: "Giftler bekommen von mir kein Methadon. Sie werden doch alle rückfällig. Sie sind gesellschaftlicher Müll, verloren für die Gesellschaft. Sie gehören nicht in diese Anstalt." Häftlinge und Beamte berichteten von Schreiduellen und ordinären Ausfällen in Steindls Anstaltsordination. Ein aidskranker Häftling, Christian S., der wegen seiner Vergangenheit als Stricher im Analbereich Verletzungen hatte, soll vor den Beamten untersucht worden sein. Einen anderen Häftling soll Steindl "in die Gaskammer" gewünscht haben. Anstaltsleiter Hadrbolec: "Er war im Ton, mein Gott, nicht angenehm." Steindl bestreitet die Vorwürfe, droht mit Klagen wegen "Rufmordes", gibt aber zu, "einen rüden Ton" verwendet zu haben, "um bei Häftlingen verstanden zu werden". Schließlich sei "ein Gefängnis kein Mädchenpensionat".

Nach dem Abgang Steindls ereigneten sich in einer Woche gleich drei Todesfälle, davon zwei Selbstmorde psychisch kranker Häftlinge, welche die Tage zuvor in Einzelhaft gehalten worden waren, sowie ein mysteriöser Herzinfarkt eines 31-Jährigen. Der 28-jährige, psychisch schwer kranke Daniel N. erhängte sich in seiner Zelle, während sein Mithäftling arbeiten war. N. war zuvor - ohne Grund - tagelang in Einzelhaft im Keller der Anstalt gehalten worden. Die Umstände der Haft in Stein bezeichnete Sigrid Strobel, jene Psychologin, die Daniel N. jahrelang betreute, als "menschenverachtend und zynisch".

Zur gleichen Zeit wie Daniel N. erhängte sich auch der Häftling Johann U. Noch im Mai war er in der Landesnervenklinik in Mauer-Öhling in Behandlung. In Stein sperrte man den Mann in eine Einzelzelle.

Ein paar Tage später fand man schließlich den Häftling Peter W. tot in der Zelle. In seinen Hosentaschen fand man Medikamente. Er starb an einer Medikamentenvergiftung. Wochenlang dürfte W. Medikamente und Drogen gehortet haben.
Nicht nur die Todesfälle, auch die Haftbedingungen für jene, die die Hausordnung in Stein verletzen, sind skandalös. So wurde vorvergangene Woche die so genannte "Saunazelle" der Anstalt, im Gefängnisjargon die "Geheizte", offiziell stillgelegt, obwohl es sie offiziell "nie gegeben" hat. Dem Falter wurde bei einem Besuchstermin der Zutritt zu der Zelle vom Anstaltsleiter verwehrt. Die Zelle, so Steins Anstaltsarzt Steindl, werde für "psychotische Fälle" benutzt. Es gibt darin nichts, außer einer Matratze, die jedoch um sechs Uhr früh weggenommen wird. Die Gefangenen, so bestätigt die Anstaltsleitung, werden "aus Sicherheitsgründen" nackt in den kahlen Raum, der mit einem "asiatischen WC" (ein Loch im Boden, Anm.) ausgestattet ist, untergebracht. Durch eine Bodenheizung heizt sich der kleine, unterirdische und ungelüftete Raum auf unerträgliche Temperaturen auf. Es stinkt nach Urin. Häftlinge berichten, dass Beamte das Wasser in der Zelle durch einen - außerhalb der Zelle befindlichen - Generalhahn abgedreht hätten.

Marc Zimmermann, Sprecher des Ministers, verspricht Aufklärung: "Der Minister wartet auf den Bericht und schließt Suspendierungen nicht aus." Auch hohen Beamte, etwa Anstaltsleiter Hadrbolec, könnten nun ernste Konsequenzen drohen. Er wird nicht nur die Existenz "unseres Gurtenbettes" erklären müssen, sondern auch seine eigene Verantwortung: Laut Strafvollzugsgesetz sind "besondere Sicherheitsmaßnahmen unverzüglich dem Anstaltsleiter zu melden. Der Anstaltsleiter hat unverzüglich über die Aufrechterhaltung der besonderen Sicherheitsmaßnahmen zu entscheiden." Hofrat Hadrbolec wollte seine eigene Verantwortung für die Missstände nicht kommentieren. Er legte nur den Hörer auf. Sein Kommentar: "Danke schön und auf Wiedersehen!"

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Juli 2001 © FALTER
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