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"Tritte, Schläge, Ohrfeigen"
GEFÄNGNISSE Das Anti-Folter-Komitee des Europarats übt in einem neuen Bericht scharfe Kritik an Österreichs Haftbedingungen. In Stein ist nun der fünfte Tote zu beklagen. Der Justizminister zeigt den "Falter" wegen "Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Beamten" an. FLORIAN KLENK (E-Mail: klenk@falter.at)

Falter 28 Originaltext aus Falter 28/01 vom 11.07.2001

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Der Häftling mit der Nummer 3852 war psychisch krank. Gerald H. litt an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung. Am 10. April wurde er in die Landesnervenklinik Mauer-Öhling überstellt. Am 22. Juni kam er nach Stein. Dort fanden ihn Beamte vergangenen Donnerstag nachmittag an einem Kabel erhängt vor. Zuvor hatten sie den Häftling in eine Einzelzelle gesteckt. Trotz massiver Kritik von Experten an der Praxis, psychisch Kranke isoliert unterzubringen.
Es ändert sich nichts in Stein. Beamte legen den Hörer auf, das Justizministerium zeigt den Falter nun beim Presserat an. Kritische Stimmen des Justizressorts bekommen Sprechverbot. Immerhin: Vergangenen Freitag hatte Böhmdorfer nach einer Krisensitzung ein Sozialarbeiterteam nach Stein geschickt. Psychisch Kranke würden nicht mehr aufgenommen, hieß es. Die übrigen Häftlinge bekämen mehr "Spaziergang im Freien", die Beamten bessere Schulung für den Umgang mit psychisch Labilen. Anstaltsleiter Johann Hadrbolec macht sich endlich "Sorgen, wie man so was verhindern kann".
Der Falter hatte in einer Artikelserie aufgedeckt, dass in Stein in den letzten Wochen vier Häftlinge unter aufklärungswürdigen Umständen zu Tode gekommen sind.
Zwei Gefangene, Daniel N. und Josef U., waren psychisch krank, wurden tagelang in Einzelhaft gesteckt und erhängten sich. Ein Häftling starb an einer Drogenvergiftung. Ein weiterer Häftling wurde nach einem psychotischen Schub eine Nacht lang an Armen, Beinen und Rumpf nackt an "unser Gurtenbett" (Protokoll der Justizanstalt Stein) gefesselt, in eine Einzelzelle geschoben und dort stundenlang nicht kontrolliert. Dort verstarb der Mann an einem äußerst schmerzhaften Darmverschluss, den niemand bemerkt haben will. Justizminister Böhmdorfer war von der Verwendung des Gurtenbettes bereits am 26. Juni, noch vor Erscheinen des Falter-Berichtes, informiert worden und wollte seinen Beamten nichts vorwerfen. Sektionschef Michael Neider: "Das war kein Gurtenbett, sondern ein Bett mit Gurten."
Auch die Haftbedingungen - speziell in den so genannten "Korrektionszellen" - sind mysteriös. In einer Sicherheitszelle, die die Anstaltsleitung dem Falter nicht zeigen wollte, soll eine Bodenheizung den Raum unerträglich aufheizen. "Psychotische Fälle", so bestätigte der suspendierte Anstaltsarzt Christian Steindl gegenüber der APA, werden in der völlig kahlen und nach Urin stinkenden Zelle nackt festgehalten. In der Zelle, so gibt das Justizministerium nun zu, kann die Bodenheizung 34 Grad (!) erreichen. Die Häftlinge sitzen ohne Kleidung am Boden. Der Raum heizt sich wegen der schlechten Lüftung auf. Jeder Stein-Häftling kennt die Zelle unter dem Namen "die Geheizte". Das Justizministerium wies den Vorwurf der "Hitzefolter" zurück, sperrte die Zelle aber sofort zu. Ein Beamter: "Ich danke für den Hinweis, uns wird dieser Raum ja nicht gezeigt."
Justizminister Böhmdorfer meldete sich nach den Falter-Berichten zu Wort. In einer 35-Zeilen-Stellungnahme heißt es: "Dr. Böhmdorfer hat entschieden, die von der genannten Zeitung (Falter, Anm.) völlig aus der Luft gegriffenen Vorwürfe dem Presserat zur Feststellung zu übermitteln, dass diese tatsachenwidrige Berichterstattung unzulässigerweise in die Persönlichkeitsrechte der Justizwachebeamten und Ärzte eingreift und auf persönlicher Diffamierung und Pauschalverdächtigung beruht."
Kein Wort, dass alle Kellerzellen zugesperrt wurden, weil sie "unmenschlich sind" (ein Beamter). Keine Rede vom "Gurtenbett", das seit 1994 strengstens verboten ist. Keine Rede vom suspendierten Anstaltsarzt, der suchtkranke Häftlinge als "Müll" bezeichnet und Juden herablassend behandelt haben soll. Keine Rede davon, dass die Staatsanwaltschaft wegen "fahrlässiger Tötung" Vorerhebungen eingeleitet hat.
Nun hat der Justizminister noch einen anderen Kritiker am Hals: Das Anti-Folter-Komitee des Europarates (CPT) hat soeben seinen aktuellen 85-Seiten-Bericht über Haftbedingungen in Österreich vorgelegt. Ende 1999 hatte sich eine fünfköpfige unabhängige Kommission unter der Leitung der Schweizer Psychologin Gisela Perren-Klingler Österreichs Gefängnisse näher angesehen.
Besonders das Graue Haus in der Josefstadt erregte den Unmut der Kommission. Im so genannten "Keller" der Anstalt, jenem Bereich, der für renitente Häftlinge reserviert ist, gäbe es "Beschwerden wegen körperlicher Misshandlungen". Das CPT spricht in seinem Bericht von "Tritten, Schlägen mit dem Schlagstock, Faustschlägen, Ohrfeigen". Weiters heißt es: "Zudem hat die Delegation verbreitete Anschuldigungen bezüglich des groben und missächtlichen Verhaltens einiger Strafvollzugsbeamter gegenüber Häftlingen, insbesondere Ausländern und vor allem farbigen Insassen, gehört."
Heftig kritisiert werden vom Komitee untragbare hygienische Zustände: "Allgemein gesehen, war die Neuversorgung mit grundlegenden Hygieneprodukten für Häftlinge (...) nicht gewährleistet. Viele unter ihnen mussten ihre Kleidung in den Zellen waschen." Waschmittel gäbe es keine. Auch die Mahlzeiten und die schlechte Ernährung für die - mit den Müttern eingesperrten - Babys seien skandalös: So würden für die Verpflegung eines Häftlings in Österreich "pro Tag nur 26 Schilling aufgewendet", kritisiert das Komitee. Das Abendessen werde manchmal schon am Vormittag in die Zellen gestellt. Die Portionen seien "ziemlich bescheiden". Das Komitee weiter: "Die Versorgung mit speziellen Babyhygieneprodukten für Säuglinge war nicht ausreichend gewährleistet. Das Komitee konnte bei bloßem Hinsehen feststellen, dass bei einigen der an die Mütter ausgegebenen Babygläschen das Haltbarkeitsdatum verfallen war."
Auch die medizinische Versorgung wird kritisiert: "Die Delegation hörte verbreitet Klagen der Häftlinge über die Qualität der medizinischen Behandlung." Das Komitee wühlte in den Krankenakten. Ergebnis: "Die Untersuchung der Krankenakte durch die Ärzte der Delegation erlaubt nicht, diese Anschuldigungen a priori zu widerlegen." Die untersuchten Krankenakten würden "im Allgemeinen nur zusammenfassende Notizen enthalten, die sich auf das Datum der Konsultation, die Diagnose und die Verschreibungen beschränken". Es fanden sich "praktisch keine klinischen Beobachtungen, die eine korrekte Einschätzung der vorherigen oder aktuellen medizinischen Behandlung zuließen". Eine solche Situation, so warnt das Komitee, "beeinflusst unvermeidlich die Qualität der Behandlung".
Empört gab sich das Komitee von der Behandlung Aidskranker: "Die Delegation hat beobachtet, dass man auf den Zellen- oder Zimmertüren der Patienten in den Krankenstationen die Indikation der medizinischen Diagnosen (HIV) angebracht hatte." Solche Kennzeichen seien manchmal neben den Häftlingsnamen angebracht gewesen.
Das Gurtenbett in Stein, an dem ein Häftling qualvoll verstarb, wurde vom CPT nicht thematisiert. Denn die Justizanstalt Stein wurde nicht besucht. Doch schon in früheren Berichten des CPT wird klargestellt, dass Fixierungen von Häftlingen nur dann zulässig sind, wenn es "unbedingt erforderlich ist". Derartige Fesselungen seien nur unter permanenter ärztlicher Überwachung und nur für kurze Zeit zulässig. Auch die ärztlichen Leiter der Justizanstalten Göllersdorf und Mittersteig betonten, ebenso wie Gernot Sonneck, Professor am Institut für medizinische Psychologie, dass Häftlinge in normalen Spitälern niemals eine ganze Nacht angegurtet würden. Psychologe Gernot Sonneck damals zum Falter: "Wenn ein Patient am Gurtenbett stirbt, hängt das einem Arzt jahrelang nach." Steins Anstaltsarzt Helmut Schandl versicherte in einem Interview mit dem ORF-"Report", dass das Angurten "überzogen" war.
Auch die Isolationshaft für psychisch Kranke wird hart kritisiert. Das CPT hält fest, dass Einzelhaft für "Geisteskranke" verboten ist. Psychologe Gernot Sonneck: "Die Einzelunterbringung ist aller Wahrscheinlichkeit nach der tödlichste Einzelfaktor für den Selbstmord." 68 Prozent aller Selbstmord verübenden Häftlinge, so schreibt Sonneck in seiner dem Justizressort seit Monaten bekannten Studie "Krisenintervention und Suizidgefährdung", wurden zum Zeitpunkt der Tat in einer Einzelzelle untergebracht. Dieser Befund sei, "präventiv gesehen, von hoher Relevanz".
Im Justizressort wird weiter gemauert. Dieter Böhmdorfer meint: "Die Vorwürfe haben sich als unrichtig und völlig haltlos herausgestellt." Im Parlament warf er Kritikern "Unsachlichkeit" vor. Auf der Homepage des Justizressorts heißt es: "Es ist bedauerlich, dass die verantwortungsvolle und schwierige Arbeit der Justizwachebeamten in Misskredit gebracht wird."

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Juli 2001 © FALTER
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