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| Kritik und Kriminal |
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STEIN-AFFÄRE Volksanwalt Ewald Stadler hat Stein kontrolliert. Ergebnis: keine besonderen Vorkommnisse. Unterdessen sperrt die Justiz einen Insassen, der sich über Misshandlungen beschwert hatte, zwei Monate zusätzlich ein. Die Anrede "Giftler" sei für ihn "richtig". FLORIAN KLENK (E-Mail: klenk@falter.at) |
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Ewald Stadler war einen Tag in der Justizanstalt Stein. Seinen Besuch hatte der FPÖ-Volksanwalt drei Tage zuvor angekündigt. Der ehemalige Mandant von Justizminister Dieter Böhmdorfer legte dabei auf eines Wert: "Das Essen soll bitte so wie immer sein!" Stadler schmeckte es. Vorher studierte Stadler noch die Akten jener fünf mysteriösen Todesfälle, die im Juni und Juli die Anstalt erschütterten. Sein Resümee: Keine Kritik am Kriminal. Der Mann, der am "Bett mit Gurten" starb, war zu Recht die ganze Nacht angeschnallt. Stadler: "Man wollte ihn nicht wecken." Der Darmverschluss, an dem er verstorben war? "Den hat er gar nicht gespürt, wegen der Psychopharmaka." Die wohltemperierte Saunazelle, in der Häftlinge nackt untergebracht wurden? "Unsinn!" Kein Klopapier in der Sicherheitszelle? "Die Häftlinge können sich ja im italienischen WC waschen." Stadler nahm seinen Auftrag ernst: Er sprach mit dem Personal. Mit Häftlingen hat er sich "nur beim Essen" unterhalten. Sie hätten sich aber "nicht beklagt". Vergangenen Dienstag überreichte er seinen Bericht Böhmdorfer. Indes zeigt die Justiz, wie sie mit hartnäckigeren Kritikern in Gefängnissen umgeht. Sie müssen im "Namen der Republik" zur Kenntnis nehmen, dass die Anrede "Du Giftler!" gegenüber einem Häftling "zutreffend" ist und für ihre Kritik zwei Monate hinter Gitter wandern. Die Vorgeschichte: Im Mai wurde der Anstaltsarzt von Stein, Christian Steindl, suspendiert. Er soll Häftlinge antisemitisch beschimpft haben. Gegenüber dem Falter erklärte Steindl, dass er "Giftler" nicht mit dem Drogenersatzstoff Methadon behandle, da diese "gesellschaftlicher Müll" seien. Die Rückfallsquote sei zu hoch. Misshandlungsvorwürfe von Häftlingen stritt er ab. Anstaltsleiter Johann Hadrbolec: "Der Doktor Steindl ist im Ton mein Gott nicht angenehm." Der Häftling Roman K. (Name geändert), 26, bekam den rauen Ton zu spüren und vertraute sich dem Anstaltspsychiater Dr. Spitzer an. Steindl hätte dem verurteilten und schwer drogenkranken Räuber das Methadon verweigert, ihn als "Scheißgiftler" beschimpft und drei-, viermal mit der Hand gegen seine Stirn geschlagen, sodass er mit dem Kopf gegen die Mauer knallte. Spitzer, ein Kritiker Steindls, riet dem Häftling, eine Beschwerde an die Anstaltsleitung und das Justizministerium zu richten. Die Justiz ermittelte wegen "Quälens eines Gefangenen". Nicht lange: "Durch die Befragung von Dr. Steindl" und eines anderen Beamten "wurde die Haltlosigkeit der Anschuldigungen erwiesen". Aussage gegen Aussage. Der Häftling wird nun wegen Verleumdung angeklagt. Im Prozess stellte Richter Elmar Menigat vom Bezirksgericht Krems klar: Der Häftling ist als "querulatorisch amtsbekannt" und hat den Arzt "bewusst falsch verdächtigt". Dabei sei durch die "glaubwürdigen Aussagen" eines Beamten, "der vollkommen unbefangen und einflussfrei" aussagte, der Vorwurf des Häftlings "in sich zusammengefallen". Auch die Anrede "Scheißgiftler" sei nicht gefallen: "Dies wurde von Dr. Steindl glaubwürdig bestritten", meinte der Richter. Der Arzt hätte den Häftling lediglich als "Giftler" angesprochen. Doch Giftler, so das Gericht, sei berechtigt: "Die Anrede Giftler, wie sie von Dr. Steindl verwendet wurde, kann in diesem Fall nicht als ehrenrührig angesehen werden, zumal sie inhaltlich bei dem wegen schwerer Delikte der Beschaffungskriminalität (schwerer Raub) Verurteilten auch richtig ist." Gefangene sind "unter Achtung der Menschenwürde zu behandeln", sagt das Gesetz. Der "Giftler" bekam von Richter Menigat zwei Monate unbedingte Haft verpasst. Erschwerend wurde die "neuerliche Delinquenz während der Strafverbüßung" gewertet. |
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Juli 2001 © FALTER
E-Mail: wienzeit@falter.at