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"Herumfliegende Kugeln"
STEIN-AFFÄRE Wie Justizminister Böhmdorfer vor dem Parlament den Tod eines Häftlings am Gurtenbett und die Zustände in der "Saunakammer" rechtfertigt. FLORIAN KLENK (E-Mail: klenk@falter.at)


Falter 37 Originaltext aus Falter 37/01 vom 12.09.2001

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Der Justizminister duldet wenig Widerspruch. Jene Vorwürfe, die gegen die Justizanstalt Stein erhoben wurden, seien "unsachlich und völlig aus der Luft gegriffen", verkündete Dieter Böhmdorfer, FPÖ, im Juli, als der Falter über fünf mysteriöse Todesfälle, den Gebrauch von Gurtenbetten (ein Häftling verstarb angegurtet wegen eines Darmverschlusses) und eine extrem beheizte Zelle ("Saunazelle") berichtete.
Kritische Beamte, die im Strafvollzug tätig sind, haben seither Sprechverbot. Mittels internem Erlass, so kritisiert Franz Nebel, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft, hat Justizminister Dieter Böhmdorfer allen Beamten verboten, mit Medien zu sprechen.
Dem Parlament muss das Justizministerium jedoch Rede und Antwort stehen. Der Justizsprecher der SPÖ, Hannes Jarolim, hat nach Erscheinen der Falter-Serie zu den Zuständen in Stein vier parlamentarische Anfragen an den Justizminister gestellt. In insgesamt 221 penibel ausgearbeiteten Fragen wollte Jarolim genaue Auskunft über Gurtenbetten, Saunakammer, Selbstmordprävention und "die katastrophalen Zustände in österreichischen Haftanstalten" erhalten. Seit vergangenem Freitag liegen Böhmdorfers Antworten vor.
Erster Vorwurf - Tod am Gurtenbett: Der psychisch kranke Häftling Ernst K. wurde die ganze Nacht an "unser Gurtenbett" (Bericht der Justizanstalt Stein) geschnallt, in eine Einzelzelle verlegt und nur sporadisch durch einen "Guck" kontrolliert. Der Häftling, der sich nicht bewegen und keine Alarmtaste drücken konnte, verstarb angegurtet aufgrund eines schmerzhaften Darmverschlusses. Gurtenbetten sind seit 1993 gesetzlich verboten, "weil die damit verbundene Beeinträchtigung der Menschenwürde im Verein mit möglichen Gesundheitsrisiken zur Hintanhaltung einer Selbst- oder Fremdgefährdung außer Verhältnis stehe" (Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrats).
Böhmdorfers Antwort: "Im Bericht des leitenden Anstaltsarztes von Stein ist tatsächlich der Begriff ,unser Gurtenbett‘ zu finden, doch dieser Ausdruck stellt lediglich eine sprachliche Verkürzung dar." Vielmehr wäre der Häftling "zum eigenen Schutz" an ein Krankenbett mit Gurten fixiert worden, um "ruhig gestellt zu werden". Dies sei eine "medizinische Maßnahme zum Schutz des Patienten" gewesen. Immerhin: "Das Vorhandensein von Gurten in der Justizanstalt Stein war dem Bundesministerium für Justiz bis zum Tod des Ernst K. nicht bekannt." Eine Expertenkommission werde nun eingesetzt, um zukünftige Maßnahmen in solchen Extremsituationen zu beraten. Der Darmverschluss hätte von den Ärzten im konkreten Fall jedoch nicht erkannt werden können. Böhmdorfer legt seiner Anfragebeantwortung deshalb einen Bericht des zuständigen Steiner Arztes vor. Darin heißt es: Bei Ernst K. "konnten massivste Halluzinationen beobachtet werden, und zwar, dass sich Herr K. mit Maschinengewehren und Maschinenpistolen beschossen gefühlt hat. Er hat in seiner Vorstellungswelt diese Schüsse und das Rattern absolut gehört." Der Häftling, der unter schweren Psychopharmaka stand, habe "unmittelbar vor dem Ableben sicherlich die oben erwähnten wahnhaften und psychotischen Störungen" erlitten. Deshalb habe er seine Zelle zerstört und sei "unruhig, massiv, aggressiv" gewesen. Nicht das stundenlange Angurten in der Einzelzelle sei schuld daran gewesen, dass der Häftling "seine Schmerzen nicht darlegen konnte", sondern die akute Psychose. Aus dem Bericht: "Er war nicht in der Lage, diese Schmerzen zuzuordnen bzw. auch dem Betreuungspersonal zu verbalisieren." Der Häftling, dessen Darm durchgebrochen war, "nahm an, dass er jetzt endgültig von diesen in seiner Fantasie herumfliegenden Kugeln getroffen wurde". Eine "Diagnosestellung sei eigentlich nicht möglich gewesen", so der Anstaltsarzt. Die Frage, warum der Häftling die ganze Nacht angegurtet gewesen sei, obwohl er doch durch Psychopharmaka "ruhig gestellt war", beantwortet Böhmdorfer nicht. Sie wurde vom Anstaltschef in Stein, Johann Hadrbolec, bereits beantwortet: "Wir wollten ihn nicht wecken."

Zweiter Vorwurf - unmenschliche Behandlung in der "Saunazelle": In Stein werden renitente und manchmal auch psychisch kranke Häftlinge in die "Geheizte", eine überheizte Sicherheitszelle, gesteckt. Rund 15 Häftlinge hatten dies in Falter-Recherchen unabhängig voneinander ebenso bestätigt wie Rechtsanwälte, zwei Gerichtsmediziner und ein Beamter der Anstalt. Steins suspendierter Anstaltsarzt Christian Steindl versicherte in einem APA-Interview, dass dort "psychotische Fälle" untergebracht worden seien. Gefangene wurden nackt in die Zelle gesperrt, bekamen kein Wasser, mussten am Boden essen, erhielten kein Klopapier. Neben der "Saunazelle" befinden sich im Keller auch mehrere "Zugangszellen". Entgegen den Anweisungen von Psychologen würden neu ankommende Häftlinge dort tagelang eingesperrt. Für Selbstmordforscher ist diese Einzelhaft der "tödlichste Einzelfaktor". Journalisten des Falter wurde der Zutritt zu diesen Zellen verwehrt. Seltsame Begründung: "Wir haben nichts zu verbergen."

Böhmdorfers Antwort: "Die Fußbodenheizung der Kellerzelle kann eine Maximaltemperatur von 34 Grad erreichen." (Bei Standardbadezimmern sei die Temperatur 32 Grad.) Das Fenster kann nicht vom Häftling geöffnet werden. Bei Insassen, bei denen "der Verdacht besteht, dass sie den Wasserspender beschädigen könnten, wird die Wasserzufuhr unterbrochen". In der Zelle befindet sich nur eine Matratze am Boden. Der Häftling nimmt seine Mahlzeiten "auf der Matratze sitzend" mit einem Plastikbesteck ein. Zweimal wurden Häftlinge "knapp fünf Tage" festgehalten. Auf den Vorwurf, die Häftlinge seien in einigen Fällen völlig unbekleidet eingeschlossen worden, antwortet Böhmdorfer: "Insassen, die abgesondert werden, muss die Anstaltskleidung abgenommen werden, um zu verhindern, dass sie sich mit darin versteckten Gegenständen selbst beschädigen." Es gäbe jedoch eine "reißfeste Bekleidung". Im Hinblick auf den jeweiligen Zustand "des Abzusondernden" sei es häufig nicht möglich, ihm diese anzuziehen. Böhmdorfer: "Ich sehe in den Maßnahmen keine Verletzung der Menschenwürde."
Dem Journalisten des Falter sei der Zutritt zur Zelle nicht verwehrt worden, er sei jedoch "unangekündigt und in Begleitung eines Fotografen erschienen". Eine Fotografiererlaubnis hätte der Journalist "nicht erwirkt".
Zumindest diese Antwort ist glatt gelogen. Der Falter hatte mit dem Anstaltsleiter von Stein, Johann Hadrbolec, einen Termin vereinbart. Die Besuchs- und Fotografiererlaubnis wurde von Michael Neider, dem Chef der Strafvollzugssektion, persönlich erteilt.


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September 2001 © FALTER
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