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Krankes System
UNI Die Studiengebühren produzieren den ersten sozialen Härtefall: Eine schwer lungenkranke Studentin muss 5000 Schilling zahlen, obwohl sie zurzeit nicht studieren kann. Sonst wird sie exmatrikuliert. NINA WEISSENSTEINER (E-Mail: weissensteiner@falter.at)


Falter 37 Originaltext aus Falter 37/01 vom 12.09.2001

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Das letzte Jahr war hart. Nach drei schweren Lungenentzündungen, einer Erkrankung der Bauchspeicheldrüse und einem dadurch verlorenen Sommersemester wollte sich Barbara T. (Name geändert) für das Winterhalbjahr von der Uni "beurlauben" lassen. Doch ein Anruf bei der Rechtsabteilung der Uni Wien machte ihre Pläne, ein paar Monate leiser zu treten, zunichte: Eine "Beurlaubung wegen Krankheit", erklärte ihr eine Juristin zerknirscht, sei in jenem Gesetz, das die Studiengebühren regelt, "nicht vorgesehen".

Acht Kilo hat die Völkerkundestudentin im zehnten Semester durch ihre komplizierte Lungenkrankheit verloren. Wochenlang wurde sie künstlich ernährt. Wann die Krankheit das nächste Mal ausbricht, können ihr die Ärzte nicht sagen. Früher war eine Studienunterbrechung kein Problem: Kranke konnten ohne bürokratische Hürden auskurieren. Das neue Universitäts-Studiengesetz der Regierung sieht aber nun nur zwei Gründe vor, derentwegen sich Studierende von der neuen 5000-Schilling-Gebühr pro Semester befreien lassen können. Mutterschaft und Militärdienst (bzw. Zivildienst). So sollen "rund 70.000 Studenten weniger inskribieren", hoffte Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer noch vor ein paar Wochen. "Vierzig Prozent" hätten im vergangenen Semester ohnehin keine Prüfungen abgelegt.

Darunter war auch Barbara T. Im Winterhalbjahr wird die Völkerkundlerin, der "nur noch ein paar Scheine und die halbe Diplomarbeit" zur Magistra fehlen, wahrscheinlich wieder keine Prüfungen machen. "Zurzeit", sagt sie, "kann ich weder länger stehen noch gehen." Seit März hat die junge Frau "höchstens mal ein ,Asterix‘-Heftl lesen können, an wissenschaftliche Fachliteratur war nicht zu denken". Manche der Medikamente hätten schwere Nebenwirkungen.

Inskribieren wird die schwer kranke Studentin trotzdem. Und so dem Staat brav die 5000 Schilling überweisen. Sonst droht ihr die Exmatrikulation, was sie zusätzliche Semester kosten würde: Wer nach der alten Studienordnung studiert und nach Studienabbruch an die Uni zurückkehrt, fällt automatisch unter die neue Studienordnung, die mitunter andere oder zusätzliche Prüfungen vorsieht.

Das Ministerium will auf kranke Studenten nicht vergessen haben: "Eine Beurlaubung wegen Krankheit ist deswegen nicht vorgesehen", erklärt Ronald Zecha, Sprecher der Unterrichtsministerin, "weil darunter viel subsumiert werden kann." Auch "ein gebrochener Fuß oder eine Grippe" halte "die Studenten von Prüfungen fern". Mit der neuen Uni-Autonomie sei aber nicht nur der Gesetzgeber gefordert, meint Zecha und spielt den Ball an die Unis weiter: "Theoretisch kann ja der Rektor einmal eine Ausnahme machen. Man muss halt ansuchen." Oder auch die Studienkommissionen müssten die Exmatrikulierten bei einem Ansuchen, in dem die Gründe für einen Studienabbruch genau erklärt werden, nicht unbedingt automatisch aus den alten Studienplänen rauswerfen, empfiehlt der Sprecher. Ein bürokratischer Hürdenlauf also. Etwas schwierig für eine Studentin, "die zurzeit weder länger stehen noch gehen" kann.


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September 2001 © FALTER
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