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| Die Schreibtischtäter |
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ASYL Mit welchen Begründungen österreichische Bürokraten geflüchteten Afghanen das Grundrecht auf Asyl verweigern. FLORIAN KLENK (E-Mail: klenk@falter.at) und NINA WEISSENSTEINER (E-Mail: weissensteiner@falter.at) |
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Wer aus Gründen der "Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung" verfolgt wird, hat Recht auf Asyl. So steht es in der Verfassung. Doch in manchen Schreibstuben der österreichischen Asylbürokratie ticken die Uhren anders. Noch immer werden Afghanen als Flüchtlinge abgelehnt, ihre Abschiebung in den Gottesstaat wird als "zulässig" anerkannt. Der Falter hat eine kleine Werkauswahl der fleißigsten Schreibtischtäter dokumentiert. Durch eine Weisung an Bundesasylämter könnte das Innenministerium diese Missstände beheben und tatsächlich ein rascheres Asylverfahren für jene ermöglichen, die aus dem Gottesstaat nach Europa entkommen konnten. Die Akademikerin aus Kabul etwa hätte sich einiges erspart. Die Frau musste ihren inhaftierten Mann in Kabul zurücklassen, bezahlte Schlepper und kam über die grüne Grenze ins Burgenland. Am Bundesasylamt schilderte sie die Demütigung afghanischer Frauen. "Nach Ansicht der erkennenden Behörde", entgegnete das Bundesasylamt, "sind die von den Taliban den Frauen auferlegten Beschränkungen nicht als geschlechtsbezogene politische Verfolgung zu werten. Ähnliche Vorschriften bestehen, wenn auch möglicherweise nicht ganz so extrem, in den meisten islamischen Staaten aus langer Tradition heraus." Das Tragen der Burka, das Vergittern der Augen, sei "keine politische Verfolgung". Und die Prügel, die Frauen abbekommen, wenn der obligate Ganzkörperschleier verrutscht? "Nicht das Frausein ist hier betroffen, sondern die Nichteinhaltung der Vorschriften", schreibt der Beamte. Dass der Ehemann der Afghanin bereits verhaftet wurde, wollen die Beamten nicht glauben: Das sei "nicht schlüssig nachvollziehbar", denn die Frau hätte es nicht einmal vermocht, das Datum der angeblichen Verhaftung zu nennen. "Auch kann nicht schlüssig nachvollzogen werden, dass Sie nicht wissen, wo in Kabul Ihr Gatte inhaftiert ist, da von jedem Angehörigen verlangt werden kann, dass man zumindest Nachforschungen über den Aufenthaltsort eines inhaftierten Angehörigen stellt." Dass Frauen ohne männliche Verwandte in Kabul nicht einmal das Haus verlassen dürfen, hatte die Behörde noch wenige Zeilen vorher indirekt selbst eingestanden. Die Flüchtlingshilfsorganisation "Asyl in Not" legte für die Frau beim Unabhängigen Bundesasylsenat erfolgreich Berufung ein. Der "skandalöse Bescheid" (Asyl-in-Not-Chef Michael Genner) wurde gekippt, der Afghanin vergangenen Mittwoch endlich Asyl gewährt. Ein anderer Afghane wartet seit April auf einen positiven Bescheid der zweiten Instanz. Er kämpfte gegen die Taliban, unterlag und flüchtete. Doch auch sein Asyl wurde abgelehnt. Ein Beamter des Asylamtes im dritten Bezirk urteilte, dass der Widerstand "keine wesentliche oppositionelle Handlung" sei. Und noch eine Begründung hatte er parat: "Es kann derzeit und auf absehbare Zeit hinaus nicht von der Existenz eines Staates in Afghanistan ausgegangen werden." Ohne Staat, so die bürokratische Logik, könne es eben auch keine Flucht vor "staatlicher Verfolgung" geben. In zweiter Instanz werden die meisten solcher Bescheide gekippt. Außer Beamte wie Andreas Lanyi sind am Zug. Dann kann es etwas schwieriger werden. Der Wiener Rechtsanwalt und Flüchtlingsexperte Georg Bürstmayr (siehe auch Kommentar Seite 6) bekämpft mittlerweile ein halbes Dutzend "Lanyi-Bescheide", mit denen der berüchtigte Beamte Afghanen nicht nur Asyl verweigert, sondern es der Fremdenpolizei auch gestattet, sie in den Gottesstaat abzuschieben. Lanyis Urteile sind oft mehrere Zentimeter dick. Da kann es schon vorkommen, dass er es mit Rechtschreibung und Grammatik nicht so genau nimmt. Der Verwaltungsgerichtshof hatte einmal über Lanyis Werke geurteilt: "Die Begründung des Bescheides besteht aus einer unsystematischen Aneinanderreihung sprachlich oft schwer verständlicher Ausführungen, die keine klare Gedankenführung erkennen lassen und (...) das Mindestmaß dessen unterschreiten, was von einer Bescheidbegründung zu fordern ist." Lanyis "klare Gedankenführung" zeigt sich auch auf 73 beinahe unverständlichen Seiten, in denen er über das Schicksal eines Afghanen richtete, dessen Nachbarn gefoltert wurden. Die Begründung Lanyis wörtlich: "Es konnte im Rahmen des Verfahren kein objektiv, maßgeblicher Grund zur Furcht des Berufungswerber von Verfolgung im Heimatland des Berufungswerber, welches sich auf Gründe der Genfer Flüchtlingskonvention zurückführen lässt, festgestellt werden." Lanyi sieht in einer Rückkehr des Flüchtlings ins Reich der Taliban nichts Gefährliches. Es gebe schließlich, so schrieb er im Jänner dieses Jahres - als bereits Frauen in Stadien erschossen und auf offener Straße gesteinigt wurden - "erste Versöhnungsangebote in Form von Amnestie und Toleranzzusagen im zu Ende gehenden Bürgerkrieg". Bürger, die in den Gottesstaat zurückkehren, müssten sich nur "den Gegebenheiten im Lande anpassen". Auch ein verbrecherisches Regime will Lanyi im Taliban-Reich nicht erkennen. Zitat: "Staatliche Maßnahmen, die keine gewaltsame Vertreibungs-und Ausrottungsmaßnahmen darstellen, sondern eher eine Politik der religiös fundamentalen Einschüchterung verfolgen und zu einer wohlwollenden (!) Annahme der eigenen Vorstellungen durch ehemalige Feinde abziehen, reichen nicht aus, um ein asylrelevantes Gruppenverfolgungsprogramm des Taliban Staates anzunehmen." Natürlich, so klärt Lanyi den Flüchtling auf, gebe es bei den Taliban "Repressionen", doch diese treffen "offensichtlich jede Bevölkerungsminorität des viel Völkerstaates (sic!) Afghanistan in etwa im gleichen Ausmaß". Von einer "individuellen Furcht" könne deshalb nicht die Rede sein, da gegen den Flüchtling "noch keine Verfolgung erfolgt" sei. In anderen Worten: Je mehr Menschen verfolgt werden, desto geringer ihre Chancen auf Asyl. Solange jemand nicht gefoltert wird, kein Asyl. Lanyi lässt in die offiziellen Bescheide des Bundesasylsenates aber auch seine profunden Kenntnisse über Afghanistan einfließen: "Seit Menschengedenken gelten hier die selben ehernen Gesetze, die Mädchen an den Brotofen verbannen und junge Männer ausschließlich für den Kampf erziehen", doziert er. Auch über "den Taliban" hat er einiges zu berichten: "Hier ist beachtlich, dass der Taliban von sich aus als Selbstverständnis erklärt, zunächst eine militärische Endlösung anzustreben und erst dann sich den Fragen der Staatsordnung zu widmen." Bei einer Rückkehr eines abgelehnten Flüchtlings nach Afghanistan "ergibt sich somit keine Konfrontation mit dem Regime der Taliban -wiewohl eine Einfügung in die örtlichen Verhältnisse wird erfolgen müssen". Woher die "5000 jungen Männer die ihren Bart nie kürzen und mit ihren Gewehren schlafen" (Lanyi) ihr Geld haben, weiß selbst der Asylrichter nicht so genau. "Saudi-Arabien und der milliardenschwere Terrorpate Osama bin Laden sollen sie finanziert haben. Ob das alles so stimmt, weiß niemand, aber es interessiert auch (fort) keinen." Link für Schreibtischtäter: www.rawa.org |
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Oktober 2001 © FALTER
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