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"Journalismus unterbinden"
PRESSEFREIHEIT Ein neues "Informationssicherheitsgesetz" soll bei Haftandrohung verbieten, geheime Informationen zu verbreiten, wenn damit "die öffentliche Sicherheit Österreichs beeinträchtigt" wird. Journalisten warnen vor "blanker Zensur". Sogar das Justizministerium warnte. Ein neuer Anschlag auf die Pressefreiheit? FLORIAN KLENK (E-Mail: klenk@falter.at)

Falter 44 Originaltext aus Falter 44/01 vom 31.10.2001

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Österreichs Journalisten haben es zurzeit nicht leicht. Im Sommer wollte Justizminister Dieter Böhmdorfer durch einen kleinen versteckten Passus Journalisten bei Haftdrohung daran hindern, aus Gerichtsakten zu zitieren, wenn dadurch die "berechtigten Interessen Dritter" gefährdet werden. Das schwammig formulierte Gesetz ist nach einer heftigen Debatte und Protesten seitens zahlreicher Juristen vorläufig vom Tisch.

Doch nun bereiteten die Beamten eines anderen Ministeriums die nächste Einschränkung der Informationsfreiheit vor. Diesmal hat es das Außenamt auf jene Bürger abgesehen, die Akten veröffentlichen, um Skandale aufzudecken oder geheim gehaltene Vorgänge in der Verwaltung öffentlich zu machen. Außenministerin Benita Ferrero-Waldner, ÖVP, die sich für ihren flotten Umgang mit persönlichen Daten in der "Volxtheater-Affäre" selbst "einschlägig vorgemerkt" hatte, hat nun dem Parlament das so genannte "Informationssicherheitsgesetz" vorgelegt. Eigentlich sollten damit heikle militärische Informationen geschützt werden und Österreich für einen künftigen Nato-Beitritt sicherheitstechnisch fit gemacht werden.

Doch das Gesetz, so warnen nun Parlamentarier, Juristen, Universitätsprofessoren und Journalisten, ist derart unklar und schlampig formuliert, dass es auch im Alltag zu drastischen Beschränkungen der Informationsfreiheit aller Österreicher kommen könnte. Die Informationsfreiheit ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention normiert. Grundsätzlich darf sie auch zum Schutze des Staates eingeschränkt werden. Doch das neue Gesetz, so meinen Experten, will mehr: "Dieses Gesetz führt zu einem unerträglichen Polizeistaatsgefühl, es ist Kafka pur und ziemlich unheimlich", meint etwa der Wiener Strafrechtsprofessor Frank Höpfel.

In Zukunft sollen Beamte, Journalisten und all jene, die als geheim klassifizierte Informationen des Staates erhalten, durch empfindliche Strafdrohungen davon abgehalten werden, geheime Dokumente der österreichischen Bürokratie an die Öffentlichkeit zu bringen, wenn dadurch - so die verwaschene Formulierung - "die öffentliche Sicherheit, die umfassende Landesverteidigung, die auswärtigen Beziehungen oder die volkswirtschaftlichen Interessen des Bundes beeinträchtigt werden". Strafrahmen: bis zu einem Jahr Haft. Das Besondere: Es reicht bereits eine "Beeinträchtigung" dieser staatlichen Interessen, um hinter Gitter zu wandern. Ausdrücklich wird in den erläuternden Bemerkungen zum Gesetz festgehalten, dass der "Eintritt eines Schadens nicht vorausgesetzt" wird.

Wozu das Ganze? Schon heute sind Beamte durch die Amtsverschwiegenheit zum Schweigen verpflichtet. Bereits jetzt ist die "Ausspähung eines Staatsgeheimnisses" mit fünf Jahren Haft bedroht.

Soll sich der Paragraf nun auch gegen Journalisten wenden? "Es kann schon sein, dass Journalisten nun in Bedrängnis kommen", meint der Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Strafrechtler Höpfel ergänzt: "Wenn sich ein Journalist an einen Beamten wendet und ein geheimes Dokument veröffentlicht, macht er sich strafbar." Selbst dann, wenn dadurch ein Skandal aufgedeckt wird. Ab nun wird nicht nur der Bruch des Amtsgeheimnisses durch Beamte, sondern allgemein das Verwerten von als "geheim" klassifizierter Information strafbar sein.

Vertreter des österreichischen Journalismus sind empört: Vergangene Woche hatte die Journalistengewerkschaft das Gesetz geprüft und die Gefahr erkannt: "Das ist blanke Zensur!", zürnt Franz C. Bauer, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft: "Dürfen Journalisten über eine dubiose Weisung des Justizministers nicht mehr schreiben, weil einer seiner Beamten sie zum Schutz der ,öffentlichen Sicherheit' als streng geheim qualifiziert hat? Darf über dubiose Privatisierungen nicht mehr berichtet werden, weil dadurch die ,volkswirtschaftlichen Interessen des Bundes' beeinträchtigt werden? Das darf doch wohl nicht wahr sein!" Für Bauer ist das Gesetz ein "übler Anschlag auf die Pressefreiheit, ein totalitärer Akt. Es ist ein weiterer Schritt dieser Regierung, die Demokratie abzuschaffen." News-Herausgeber Alfred Worm, der Dutzende Skandale mithilfe geheimer Akten aufgedeckt hat, meint: "Das ist ein gemeingefährliches Gesetz, ein übler Anschlag auf die Pressefreiheit, eine verfassungswidrige und unverschämte Art, uns zu behindern. Hätte es solche Gesetze früher gegeben, wäre das Land in Korruption versunken."

Die Juristen der Wiener Landesregierung warnen im Begutachtungsverfahren sogar vor Missbrauch und Willkür: "Die Umschreibung der zu schützenden Informationen erfolgt ausschließlich durch äußerst weit gefasste, unbestimmte Gesetzesbegriffe. Dies ist besonders deshalb bedenklich, weil durch die Klassifizierung in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Informationsfreiheit eingegriffen wird." Es liege "geradezu auf der Hand", dass das Gesetz "anfällig für Missbräuche in der Praxis sein wird". Das Gesetz schade nicht nur der "Transparenz der Verwaltung", es "bleibe auch völlig offen (...) welcher Kontrollmechanismus vor einer unberechtigten Klassifizierung, die aus nicht relevanten Interessen erfolgt, schützen soll". Die Androhung von Haft wird als Gefahr für die Pressefreiheit gewertet: "Derartige Strafbestimmungen erscheinen tendenziell geeignet, kritischen Journalismus zu unterbinden." Nicht nur die rote Wiener Regierung, auch die schwarzen Vorarlberger Regierungsvertreter meinen: "Es sollte nochmals geprüft werden, ob das Gesetz tatsächlich notwendig ist." Die Juristen der schwarzen niederösterreichischen Regierung warnen davor, dass sogar "den obersten Organen des Bundes der Zugang zu klassifizierter Information" verwehrt wäre.

Bei dieser "Klassifizierung" beginnt das nächste rechtsstaatliche Problem. Denn das neue Gesetz erlaubt es, dass Beamte Dokumente ihrer Ressorts als "streng geheim" klassifizieren und somit der öffentlichen Kontrolle durch Medien völlig entziehen, wenn sie dies für gesetzlich geboten halten. Genauere Umschreibungen, wer ein Dokument klassifizieren darf, fehlen ebenso wie Bestimmungen, was bei Missbrauch zu geschehen hat. Solch ein "klassifiziertes" Dokument darf nur noch von jenen Beamten gelesen werden, die sich einer "Sicherheitsüberprüfung" durch Staatspolizei oder Heeresgeheimdienste unterziehen. Bei dieser Sicherheitsüberprüfung muss ein Bürger seine vertraulichsten Daten dem Staat bekannt geben.

Sogar der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt warnt in einem Gutachten vor solchen Regelungen: Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes, so Wolfgang Schüssels Juristen, würden selbst die dem Parlament verantwortlichen Bundesminister "keinen Zugang zu klassifizierter Information" erhalten. Die Juristen des Justizministeriums fragen: "Wie können vorgesetzte Organe eines Geheimnisträgers (etwa demokratisch legitimierte Minister, Anm.) ihr Weisungsrecht ausüben, wenn sie selbst keine Sicherheitsprüfung absolviert haben?" Eine mögliche Folge des Gesetzes: Minister und frei gewählte Parlamentarier müssen sich zuerst einer Überprüfung durch Österreichs Geheimdienste unterziehen, um die Verwaltung kontrollieren zu dürfen.

Der Sieg der Bürokratie über das Parlament? "Ich kann es gar nicht fassen", meint Therezija Stoisits, Justizsprecherin der Grünen. "Stellen Sie sich vor, ein frei gewählter Parlamentarier besteht die Sicherheitsprüfung nicht. Dann darf er die Verwaltung nicht mehr kontrollieren. Wir haben doch ausreichende Gesetze, um Geheimnisverrat zu bestrafen. Hier wird die Bevölkerung kriminalisiert!" Der SPÖ-Abgeordnete Peter Schieder, der das Gesetz geprüft hat, meint: "Für uns Parlamentarier ist das Gesetz in höchstem Maße problematisch. Es ist nicht geklärt, ob und wie wir den verfassungsrechtlich garantierten Zugang zu Dokumenten der Verwaltung bekommen. Das Gesetz ist nicht nur schlecht formuliert, es lässt auch viele wichtige Fragen offen." Schieder kritisiert vor allem die nachrichtendienstliche Sicherheitsüberprüfung: "Das kann nicht nur Beamte, sondern auch Professoren und Sachverständige treffen, die mit dem Parlament zusammenarbeiten." Auch die Kontrolle des Bundesheeres sei in Zukunft nicht mehr gesichert: "Kann sich ein Soldat in Zukunft noch über einen rechtswidrigen Befehl beschweren, wenn dieser als geheim klassifiziert wird? Gefährdet er dadurch die Sicherheit? Werden der Beschwerdekommission des Bundesheeres in Zukunft unter dem Vorwand der Geheimhaltung Informationen vorenthalten werden?"

Auch das Justizressort empfahl "die Notwendigkeit der Strafbestimmung zu überdenken", da "das Spannungsverhältnis zwischen dem Geheimnisschutz einerseits und den für eine demokratische Gesellschaft unerlässlichen Grundwertungen (insbesondere dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit) nicht näher erörtert" werde.

Kommende Woche werden sich alle vier Parlamentsparteien zusammensetzen, um das Gesetz noch einmal zu diskutieren. Die Regierung hat das Werk bereits beschlossen. Ausgerechnet am 11. September.



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Oktober 2001 © FALTER
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