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Die untertänige Justiz
AFFÄRE Das ist die Geschichte der Spitzelaffäre. Sie zeigt, wie die Regierungspartei FPÖ einen Skandal entsorgt und wie ihr die Justiz dabei hilft. FLORIAN KLENK (E-Mail: klenk@falter.at)


Falter 49 Originaltext aus Falter 49/01 vom 05.12.2001

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Diese Geschichte ist tot, sagt Josef Kleindienst. Er ist ihr Aufdecker und Kronzeuge. Ihre sterblichen Überreste liegen in ramponierten Schachteln am Wiener Landesgericht. Es gibt keine fetten Schlagzeilen, keine geheimen Protokolle, keine wüsten Polit-Attacken gegen Ermittler mehr. Die Verfahren gegen führende FPÖ-Politiker sind eingestellt. In den nächsten Wochen wird der Staatsanwalt seinen Bericht in den Justizpalast schicken und große Teile der 30.000 Aktenseiten im Aktenlager versenken.
Vielleicht sollte die Leiche zuvor noch einmal begutachtet werden. Denn wie kein anderer Kriminalfall illustriert sie, dass es einer Regierungspartei gelang, durch Drohgebärden auf Justizorgane Einfluss zu nehmen. Die Spitzelaffäre demonstriert, wie selbst unabhängige Richter abgezogen werden. Sie illustriert, wie die Staatsanwaltschaft einem sich selbst massiv belastenden Polizisten keinen Glauben schenkt, obwohl sie ihn nicht ein einziges Mal der Lüge überführen kann. Sie zeigt, wie Sachbeweise mit dubiosen Gutachten vom Tisch gewischt werden. Kurz: Die Spitzelaffäre ist ein Lehrstück untertäniger Justiz.

Beginnen wir im Herbst 2000. Der ehemalige blaue Polizeigewerkschafter Kleindienst hat es satt, für führende FPÖ-Politiker polizeiliche Daten über den Wachzimmertisch zu schieben, und packt aus. Er gibt Einblicke in ein Spitzelsystem, das dazu dienen sollte, FPÖ-Kritiker (etwa André Heller) einzuschüchtern. Daten aus dem Polizeicomputer Ekis, so Kleindienst, wurden in FPÖ-Büros getragen. Manche dieser Akten existieren heute noch. Sie wurden von Jörg Haider und Ex-Klubobmann Ewald Stadler im Parlament veröffentlicht, an Journalisten verteilt und vom damaligen Parteianwalt, dem heutigen Justizminister Dieter Böhmdorfer, in Prozessen vorgelegt.
Das Beweisproblem: Hatten FPÖ-Politiker Beamte zu Straftaten angestiftet (strafbar)? Oder fanden sie das Material im Postkasten (nicht strafbar)? Kleindienst gibt zu, mit insgesamt 240.000 Schilling bestochen worden zu sein und sein Amt als Polizist missbraucht zu haben. Er zeigt sich selbst beim Finanzamt an und nennt Auftraggeber: Neben Kabas und dessen Sekretär Michael Kreissl, FPÖ-Chef Jörg Haider, dessen Sprecher Karl Heinz-Petritz, Ewald Stadler, die Salzburger FPÖ-Granden Karl Schnell und Helmut Naderer sowie einige Beamte der blauen Exekutivgewerkschaft. Sie alle bestreiten die Taten.
Der Chef der Wirtschaftspolizei, Roland Horngacher, beginnt mit einer Sonderkommission zu ermitteln. Horngacher ist ein erfahrener Kriminalist, der zuvor Konsum-Pleite und Bank-Burgenland-Affäre aufgeklärt hatte. Zu Beginn der Ermittlungen bekommt er einen Hinweis: FPÖ-Politiker und Polizisten wollen sich bei einem Treffen absprechen. Horngacher fordert U-Haft: "Es besteht die Gefahr der Verabredung, aber auch Verdunkelung. (...) Es wird angeregt, die Haftvoraussetzungen einer Prüfung zu unterziehen", schreibt er an die Justiz. Meistens kommt die Justiz solchen Wünschen der Polizei nach. Diesmal nicht. Wertvolle Zeit vergeht. Die Salzburger Nachrichten berichten, dass im blauen Rathaus-Klub in wenigen Tagen so viel Papier entsorgt wurde, wie zuvor in Jahren.
In Kärnten wird die Polizei fündig. Kleindienst hatte berichtet, dass Haiders Leibwächter, der Polizist Horst Binder, in seinem Keller Dutzende Aktenordner mit Spitzel-Akten aufbewahrte. Binder soll einer der Hauptverbindungsleute zwischen Partei und Polizei gewesen sein. Bei einer Hausdurchsuchung finden die Fahnder nur leere Regale. Und einen Brief. Darin steht: "Lieber Jörg! Da verschiedene Anfragen von freiheitlichen Spitzenfunktionären betreffend der am Beiblatt ersichtlichen Personen an mich herangetragen wurden, (...) übermittle ich Dir zwei Auszüge aus dem polizeiinternen Computer, wobei ich Dich ersuche, diese nach Kenntnisnahme zu vernichten." Beigelegt sind Auszüge aus dem Ekis. Sie betreffen einen russischen Geschäftsmann, der kurz zuvor Hauptsponsor eines Kärntner Sportvereines wurde.
Ein eindeutiger Beweis, der Kleindiensts Aussagen absichern sollte? "Eine Fälschung der roten Ermittler", erklärt Haider und versichert, dass der FPÖ "der Krieg erklärt" werde. Führende FPÖ-Politiker werfen den Ermittlern "Gestapo-Methoden" Schnell) vor. Der angesehene Polizeichef Erik Buxbaum wird mit Disziplinaranzeigen eingedeckt. Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer fordert die Justiz auf, "auch gegen Sozialisten zu ermitteln". Justizminister Böhmdorfer wird Tag und Nacht bedrängt, seine Staatsanwälte "abzuziehen" (Ewald Stadler).
Der "Binder-Brief" wird nun sehr genau untersucht. Die Staatsanwaltschaft setzt einen "psychologischen Schriftsachverständigen" ein, den
83-jährigen Graphologen Robert Muckenschnabel. In einem Schreiben preist der Experte seine neuesten Erfindungen, etwa ein Softwarepaket "PITEX/PMT/PMS/COSA", folgendermaßen an: "Mit rund zwanzig Daten kann innerhalb von maximal zehn Minuten ein Mensch in seiner Struktur durchschaut werden. Ein Lehrgang also, von dem niemand was weiß, mit dem Sie steuerlich absetzbar agieren." In einem Gutachten hatte der Mann die Homosexualität eines Täters aufgrund dessen Schriftbildes diagnostiziert. Eine exzessive Schlinge im Buchstaben "g", sei "phallusähnlich", urteilte er.
Die Staatsanwaltschaft beauftragt Muckenschnabel, einen der wichtigsten Beweise in der Spitzelaffäre zu untersuchen. Sein Ergebnis: Der Brief ist gefälscht. Wie sich später herausstellt, hatte der Gutachter den Brief weder technisch noch chemisch untersucht. Das sollte ein anderer Gutachter viel später nachholen. Dieses neue Gutachten konnte nicht bestätigen, dass der Brief gefälscht wurde. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Haiders Leibwächter dennoch ein, ohne ihn von einem Richter vernehmen zu lassen.
Auch Jörg Haider wird durch einen Brief belastet. 1997 etwa (zu einem Zeitpunkt, der noch heute nicht verjährt ist) hatte Haider im Parlament mit Ekis-Ausdrucken gewachelt und die Namen und Taten von Ausländern genannt. Haider im Parlament: "Das ist alles aktenkundig. Wir haben die Akten mit." Der damalige SPÖ-Innenminister Karl Schlögl ersucht Haider damals, die Beamten zu nennen. Doch der antwortet mit einem frechen Brief, in dem er zugibt, "Auszüge aus Polizeicomputern aus Oberösterreich, Steiermark und Salzburg" bekommen zu haben. Haider: "Du wirst verstehen, dass ich es nicht zulasse, dass jene mutigen Exekutivbeamten nun zu Sündenböcken gemacht werden." Kleindienst erinnert sich vor der Wirtschaftspolizei auch daran, dass ihn Haiders Sekretär, Karl-Heinz Petritz, um Akten bat, die Kleindienst ins FPÖ-Büro in den ersten Bezirk bringen sollte. Etwa über den Mörder Wolfgang Ott oder den Sprengstoffanschlag in Ebergassing. Über beide Fälle referiert Haider im Parlament.
Petritz klagt Kleindienst auf Unterlassung der "Lügen". Das erste Mal hat nun ein Richter, wenn auch kein Strafrichter, in der Spitzelaffäre die Aussagen Kleindiensts zu werten. Und siehe da: In seinem, vom OGH bestätigten Urteil hält der Richter am 13. April 2001 fest: "Das Gericht sieht keinen Grund, weshalb es die Angaben des Klägers (Petritz, Anm.) für zutreffend, jene des Beklagten (Kleindienst, Anm.), der sich damit auch selbst belastet, hingegen als unwahr erachten sollte." Auch die Wirtschaftspolizei attestiert Haider in einem Zwischenbericht vom Jänner 2001, "in das System der Informationsbeschaffung eingeweiht gewesen zu sein". Die Staatsanwaltschaft will nichts Kriminelles sehen. "Mein Gott, Haider war halt vollmundig!", meint der Chef der Staatsanwaltschaft, Erich Wetzer, im Falter. Noch ehe Kleindienst einvernommen wird, stellen die Ankläger das Verfahren gegen Haider ein.

Auch der nunmehrige Volksanwalt Ewald Stadler, bleibt unbehelligt. "Er dürfte das gegenständliche System für die von ihm benötigte Informationen in Anspruch genommen haben", schreibt die Wirtschaftspolizei im Jänner. Stadler hatte 1995 die Anzeige zum Fall Ebergassing an Journalisten verteilt. Der Akt, so erinnert sich Ex-SPÖ-Innenminister Caspar Einem, wanderte im Original zur FPÖ. Stadler verfügt auch über Akten zum Fall des toten Bankiers Gerhard Praschak. Kleindienst ist sich sicher, zusammen mit einem AUF-Polizisten von Stadler im Parlament um weitere Information "zur Russenmafia" gebeten worden zu sein. Nur wenige Tage darauf zitierte Stadler aus Berichten der "Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus" sowie aus einem geheimen Bericht des "Schweizer Bundesamtes für Polizeiwesen". Er beschuldigt einen SPÖ-Abgeordneten, auf der "Lohnliste der Mafia" zu stehen. Eine glatte Lüge, wie sich später herausstellt. Das Aktenmaterial will Stadler "von einem Sozialisten" bekommen haben. Den Namen nennt er nicht. Ein Zivilgericht gibt ihm dafür 5000 Schilling Beugestrafe. Damit ist die Sache erledigt. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. "Wenn Material zur Russenmafia ganz allgemein verlangt wird, wo liegt da der Schädigungsvorsatz?", sagt Staatsanwalt Erich Wetzer. Der Bericht der Wirtschaftspolizei wird im Auftrag der Staatsanwaltschaft neu verfasst. Die Namen Haider und Stadler kommen nicht mehr darin vor.
Plötzlich beschwert sich der zuständige U-Richter, Stefan Erdei darüber, zu wenig Information für seine Ermittlungen zu bekommen. "Mangels Vorliegens des Schlussberichtes ist nicht in allen Fällen mit Sicherheit erkennbar, welche Handlungen den einzelnen Verdächtigen zur Last gelegt werden", schreibt er in einen Aktenvermerk. Nun schaltet sich FPÖ-Justizminister Böhmdorfer ins Verfahren ein. Schon zuvor hatte er Haider für "über jeden Verdacht erhaben" erklärt. Vor versammeltem Nationalrat rüffelte er nun den U- Richter: "Diese Vorwürfe lassen ein Missverständnis des richterlichen Rollenbildes im strafrechtlichen Vorverfahren erkennen."
Sofort entstehen Gerüchte, dass der unbequeme Richter vom Fall abgezogen und ans Jugendgericht versetzt werden solle. Erdei bestreitet wacker. 1200 Richter unterschreiben einen Protestbrief und lassen ihn im Standard veröffentlichen. Seit erstem September ist der unbequeme U-Richter für schlimme Kids zuständig. Am Jugendgericht. Auf eigenen Wunsch, natürlich.

Auch Böhmdorfer selbst kommt ins Gerede. Denn er selbst führte früher Prozesse für die FPÖ. Mit Akten, über die die Blauen eigentlich nicht verfügen hätten dürfen. Vor seinem Amtsantritt als Justizminister legt er als Anwalt in einem Prozess Polizeifotos aus der Verbrecherkartei sowie Observationsberichte der Staatspolizei über linke Prozessbeobachter bei Neonazi-Prozessen vor. In einem Schriftsatz, den er für Jörg Haider verfasst, brilliert Böhmdorfer mit polizeilichem Insiderwissen über eine grüne Bezirksrätin, die er zu Unrecht der "RAF" zuordnete. Böhmdorfer gerät nun in einen Interessenskonflikt: Er hätte als oberster Staatsanwalt die Herkunft jener illegal erworbenen Akten zu klären, die in seinen eigenen Tresoren schlummern. Nichts geschieht. Böhmdorfer übersteht einen Misstrauensantrag.
Auch die Verfahren gegen die Salzburger Parteigranden Karl Schnell und Helmut Naderer werden eingestellt. Haiders Ex-Chauffeur, Christian W., beschreibt unter Wahrheitspflicht einen regen Aktentausch zwischen Salzburgs FPÖ und dem Kommissariat Bergheim: "Dort wurden wir von einem Beamten in ein Dienstzimmer geführt, wo ein Gendarm dem Herrn Naderer ein Dokument übergab. Dieser reichte es, nachdem er es gesehen hatte, an Dr. Schnell weiter. Dieser wiederum gab es mir zur Verwahrung. Ich warf einen Blick hinein und bemerkte, dass darin unter anderem ein Computerausdruck über eine Prostituierte lag. (...) Im Zuge des Wahlkampfes erschienen in der Kronen Zeitung Artikel, in denen es auch um Geheimprostituierte ging, welche Notstandshilfe beziehen."
Kleindienst schweigt nun. Er wurde mit 23 Klagen (unter anderem von Haider, Petritz, Stadler und neun AUF-Beamten) eingedeckt. Die Kanzlei Böhmdorfer-Gheneff will Kleindienst dazu bringen, dass er seine "kreditschädigenden Aussagen" nicht mehr vor Medien und Wirtschaftspolizei erhebt. Die Verfahren ziehen sich fast ein Jahr hin. Insgesamt 59 Gerichtstage muss Kleindienst vorfinanzieren. Die Kosten für die FPÖ-Klagen, so geht aus einem Schreiben der Kanzlei Böhmdorfer Gheneff hervor, bezahlt die Partei. Zum Teil aus öffentlichen Geldern.
Am 19. November 2001 die Justiz hatte die FPÖ-Kreditschädigungs-Klagen gegen Kleindienst zurückgewiesen sagt Kleindienst doch aus. Doch die Verfahren gegen die meisten FPÖ-Politiker sind mittlerweile eingestellt. Sein Anwalt fordert nun auch die Einstellung der Verfahren, die Kleindienst selbst betreffen: "Ein fairer Prozess gegen meinen Mandanten ist nach diesem Vorverfahren nicht mehr möglich", meint er. Kleindienst selbst will so lange nichts mehr zu den politisch brisanten Fällen sagen, bis die Verfahren gegen Politiker wieder aufgenommen werden.
Zufall? An jenem Tag, an dem Kleindienst vor Gericht aussagt und schweigt, zieht Haiders Sprecher, Petritz, seine Klage gegen Kleindienst zurück. In einem Fax, das von der Kanzlei Böhmdorfer-Gheneff versehentlich an Kleindienst geschickt wurde, schreibt FPÖ-Anwältin Huberta Gheneff, dass die Klage deshalb verloren worden sei, "weil es uns nicht gelungen ist zu beweisen, dass Kleindienst wissentlich die Unwahrheit gesagt hat. Dieser Beweis konnte auch nicht gelingen. Das Verfahren war aber mehr Mittel zum Zweck."
Welcher Zweck sollte erreicht werden? Sollte ein Kronzeuge eingeschüchtert werden? Die Staatsanwaltschaft könnte die Verfahren jederzeit formlos wieder aufnehmen, um den Kronzeugen zum Sprechen zu bringen. In unzähligen Strafverfahren reicht der Behörde die Aussage eines einzigen Polizisten, um anzuklagen. Warum diesmal nicht? Warum tut sie nicht das, was sie immer tut: einen Richter einsetzen und in einem fairen öffentlichen Verfahren über die Stichhaltigkeit der Vorwürfe urteilen lassen? Anstatt Vorwürfe aufzuklären, entsorgt die Justiz die Akten der Spitzelaffäre im geheimen.
Früher nannte man so etwas Kabinettsjustiz.



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Dezember 2001 © FALTER
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