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Nachruf aufs Asyl
ASYLPOLITIK  Im Schatten der Pensionsreform setzt der Innenminister seine Asylreform um. Experten warnen vor den Auswirkungen: Selbst Folteropfer, die an Österreichs Grenzen um Asyl bitten, bekommen automatisch die Abschiebung. Österreich wird zum sicheren Trittland. FLORIAN KLENK

WAS EXPERTEN ZUM ASYLGESETZ SAGEN: "Wie Kriminelle behandelt"

Falter 22   Originaltext aus Falter 22/03 vom 28.05.2003

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Es könnte Burschen wie Ali erwischen. Mit 17 vor den Taliban geflüchtet, weil sie ihn - Kopf nach unten - an einen Baum knüpften, prügelten und vor seinen Augen den Vater töteten. Ali entkam. Schlepper karrten ihn, versteckt im Kleinbus, nach Osteuropa. Bis nach Petrz?alka, der hässlichen Wohnburg Bratislavas. Dort, bei der Autobahn, die die Slowakei von Österreich trennt, ließen sie ihn aus dem Kofferraum. Ein Sprung über die Lärmschutzwand, rüber nach Kittsee, hinein ins Paradies. Die Soldaten nahmen ihn zwar fest. Doch Ali sagte "Asyl" und war gleich wieder frei.
Es könnte auch die chinesische Familie treffen, die einmal mit nackten Füßen im spitzen Schilf des halb gefrorenen Neusiedler Sees feststeckte, von den Gendarmen mit den Nachtsichtgeräten entdeckt und mit dem Hubschrauber geborgen wurde. Sie sagten "Asyl" und waren im gelobten Land.
"Asyl" riefen auch der persische Friseur und seine Familie, die nun im Wiener Notquartier schlafen, weil man ihnen wegen Gotteslästerung im Gottesstaat Iran die Hölle heiß machte. "Asyl" schrie die Postbeamtin Kamara, die samt Babys aus Sierra Leone flüchtete, weil in der Hauptstadt Freetown so viele verstümmelte Leichen herumlagen. "Asyl!", heulte auch Mohammed, der Ghanese, der mit Bruder und Schlepper über die March ruderte, dann in Unterhosen ins Wasser gestoßen und mit dem totem Bruder von Soldaten wieder herausgezogen wurde.
Sie alle haben es nach Österreich geschafft. Unter Einsatz ihres Lebens. Doch in dem Moment, wo sie um Asyl ansuchten, standen sie unter dem Schutz der Gesetze. Keine Abschiebung, keine Schubhaft, solange ihr Fall nicht von einer unabhängigen Instanz geklärt war. Wenn sie Glück hatten, wurden sie in Spitälern versorgt, in Asylheimen aufgenommen oder von der Caritas betreut. Gendarmen verteilten Windeln und strichen Brote. Einige der Asylwerber hauten ab, einige blieben für immer, viele wurden wieder abgeschoben.
Mit der "Asyl"-Ruferei ist nun Schluss. Sollen sie doch in Zukunft in Osteuropa schreien. Denn das Warten aufs Recht kostet dem Innenminister zu viel Geld, er benötigt zu viel Personal und vor allem bringt es ihm zu viel Ärger mit der Bevölkerung ein. Die Alis und Mohammeds dürfen hier nicht arbeiten, solange ihr Fall nicht entschieden ist. Und das kann in einem ordentlichen Rechtsstaat Jahre dauern. Manche von ihnen sitzen in der U6 und dealen, manche der Mädchen warten am Strich in Fünfhaus, viele lungern in Traiskirchen auf den Dorfstraßen herum oder rammen einander mitunter in überfüllten Lagern das Messer in den Bauch, sodass die Krone per Schlagzeile zur Ordnung rufen muss.

Jetzt ruft der Innenminister zur Ordnung. In Zukunft werden jene Asylwerber, die am Grenzposten oder innerhalb eines zehn Kilometer langen Streifens nach der Grenze um Asyl rufen, sofort abgeschoben. Egal, ob sie gefoltert und gesteinigt wurden oder nur "Wirtschaftsflüchtlinge" sind. Ab 1. Jänner 2004 soll Österreich nämlich per Gesetz von sicheren Drittstaaten umgeben sein. In die darf man dann jeden abschieben. Schon vergangenes Jahr hatte der Innenminister vor einer "Flut von Indern und Chinesen" gewarnt. Und vor der "unmenschlichen Caritas", die diesen Menschen auch noch Hoffnungen macht. Er hat NGOs gefeuert, Kritiker angebrüllt und entmachtet. Zuletzt hat er Tony Blair Beifall für den Vorschlag geklatscht, Asylwerber in Hinkunft in albanischen Lagern unterzubringen. Und nun das: Kein Asyl am Grenzbalken mehr.
"Jetzt brechen die Dämme", sagt der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Er meint die Schutzwälle des Rechtsstaates. Das Recht auf ein faires Verfahren. Das Recht auf angemessene Vertretung. Das Recht, Berufung gegen behördliche Bescheide einzulegen, wenn es um das Recht auf Leben geht. All diese Garantien, sagen die Experten, seien plötzlich infrage gestellt. Durch die Asylgesetznovelle 2003, die diesen Sommer zum Gesetz erhoben werden soll. "Teile des Entwurfes sind verfassungs-, menschenrechts-, oder konventionswidrig", klagt Wolf Szymanski. Er wird es wissen. Szymanski war bis vor kurzem Sektionschef für das Fremdenwesen im Innenministerium. Weil er ein roter Beamter war, wurde er nach einer "Strukturreform" bei vollen Bezügen auf die Straße gesetzt - und durch Theo Thanner, den betont katholischen Mann aus dem Verteidigungsministerium, ersetzt. Und durch Christian Romanoski, den neuen Asylchef - ein Kamerad von Ewald Stadler, der in der Kantine des Ministeriums im Trachtenjanker so demonstrativ laut betet, dass sich alle nach ihm umdrehen.
"Nun herrscht eine andere Philosophie", erklärten die Juristen bei einer vertraulichen Sitzung mit NGOs. "Weniger Flüchtlinge, nicht mehr Personal", lautet die Weisung des Innenministers, der, einst als Lehrling der Caritas verschrien, nun zum Zauberlehrling mutiert und seine blauen Geister nicht mehr loswird. "Unsere Forderungen wurden umgesetzt", jubelt der Freiheitliche Willi Tilg. "Ein besseres Asylrecht für den Kampf gegen Scheinasylanten", freut sich die blaue Helene Partik-Pablé.

Professoren, Anwälte, Menschenrechtler, ehemalige Sektionschefs und UNO-Diplomaten sind fassungslos (siehe auch Kasten): Im Kampf gegen "Asylschwindler" sei das Innenministerium drauf und dran, mit der Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention zu brechen. Dies werde dramatische Folgen vor allem für jene haben, die zu Recht Schutz vor Verfolgung suchen. Sie würden in "Drehtüren zwecks Rauswurf aus Österreich" (UNHCR-Chef Gottfried Köfner) gestellt werden.
Und zwar bereits an der Grenze. "Das ist doch wie im rot-grünen Deutschland", wehrt der Innenminister ab. Auch der grüne Joschka Fischer und der Sozi Gerd Schröder haben "sichere Drittstaaten" im Asylrecht stehen, sagt er. Stimmt nicht ganz. Dort sieht die Sache in einem entscheidenden Detail anders aus. Flüchtlinge können vor deutschen Behörden den Beweis erbringen, dass sie in "sicheren Drittstaaten" gar nicht so sicher sind. In Österreich ist dies untersagt. Dabei haben die Richter des Unabhängigen Bundesasylsenates mehrfach festgestellt, dass Asylwerber in den ehemaligen Ostblockstaaten nur auf dem Papier ein faires Asylverfahren erhalten. "In der Praxis kommt es zu Kettenabschiebungen in den Folterstaat", warnt Roland Schönbauer, Sprecher des UNHCR. "Irgendwann sind verfolgte Frauen dann wieder in Pakistan und werden von dort ins sichere Drittland Afghanistan abgeschoben", weiß amnesty-Chef Heinz Patzelt.
Wie sicher die "Drittländer" für Folteropfer sind, zeigt ein Blick in den aktuellen Report der Menschenrechtsorganisation Helsinki-Komitee: Er stellt etwa im Falle Tschechiens fest, dass "eine zunehmende Anzahl von Flüchtlingen ohne ernsthafte Prüfung des Falles abgeschoben wird". Nur 0,5 Prozent der Antragsteller bekämen Asyl. Es gäbe mangelnden Rechtsschutz. So würden in Tschechien all jene Flüchtlinge abgeschoben, die einmal das Land verlassen haben - etwa um in Österreich vergeblich um Asyl anzusuchen. In der Slowakei wiederum, so erklärt Zalmira Gerova, Expertin der slowakischen Flüchtlingsorganisation Slovenská Humanitná Rada, wurden im vergangenen Jahr von 10.000 Asylanträgen gerade einmal zwanzig positiv beschieden. Vor kurzem hatte der österreichische Bundesasylsenat sogar die Abschiebung eines Kurden nach Italien untersagt, weil Berlusconis Asylrichter den Mann nach dem neuen italienischen Asylgesetz ohne Prüfung seines Falles an folternde türkische Militärs ausliefern wollten. Nicht einmal in EU-Europa soll man sicher sein? Ernst Strasser tobte - und entmachtet die frechen Asylrichter. Ab nun werden sie nicht mehr vom Bundeskanzler, sondern vom Minister persönlich bestellt und verwaltet.
Nicht nur der Landweg ist versperrt. Fluglinien, die Asylwerber ohne Visum transportieren, müssen schon jetzt mit saftigen Strafen rechnen. Wer es dennoch ins Land schafft und "Asyl!" sagt, bekommt zur Begrüßung ein paar Handschellen "zum Zwecke der Ausweisung" angelegt. Im Gegensatz zu Kriminellen muss kein Richter den Haftbefehl unterzeichnen. Nach der Verhaftung werden alle Flüchtlinge in Camps gebracht. "Erstaufnahmezentren" nennt sie der Innenminister. "Internierungslager", sagt amnesty. Per Verordnung kann der Innenminister Rechtsanwälten, NGOs und Medien den Zugang zu den Lagern per Strafdrohung verbieten. Wer sich "unberechtigterweise" aus dem Camp entfernt, darf in Schubhaft genommen und abgeschoben werden. Das gilt auch für Kinder. Das verstößt zwar gegen die UNO-Kinderrechtskonvention. Doch wer klagt die schon ein? "Soll ein Flüchtling nun sein Recht auf Asyl verlieren, weil er unerlaubterweise auf einen Kaffee geht?", fragt ai- Chef Heinz Patzelt.
In 72 Stunden soll in den Lagern geklärt werden, ob ein Asylwerber "offensichtlich unbegründet" nach Asyl gerufen hat. In drei Tagen durch eine Hand voll Beamte? Fast fünfzig Prozent der Bescheide der ersten Instanz werden von unabhängigen Richtern des Bundesasylsenates für rechtswidrig erklärt. Im Lager haben die - mitunter schwer traumatisierten - Asylwerber beim ersten Verhör kein Recht auf eine Vertrauensperson. Dafür sind sie darauf hinzuweisen, "dass der ersten Aussage eine verstärkte Glaubwürdigkeit zukommt". UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer sieht schon jetzt Horrorszenarien: "Was soll eine genital verstümmelte Frau antworten, wenn ein Beamter fragt, ob sie ,asylrelevante Gründe' vorzubringen hat?" Niemand kann kontrollieren, ob die Verfahren fair verlaufen, ob Flüchtlinge eingeschüchtert werden. Doch Nötigungen von Asylwerbern kommen vor, manchmal werden sie sogar auch noch protokolliert. Der Wiener Fremdenrechtsanwalt Wilfried Embacher hat so ein Protokoll: "Wenn Sie der erkennenden Behörde nicht sofort die Wahrheit sagen, haben Sie mit Schubhaft zu rechnen!", hatte ein Beamter des Bundesasylamtes Traiskirchen die Asylwerberin Kamara aus Sierra Leone angeherrscht, nachdem sie von den Verstümmelungen und Morden in ihrer Heimat berichtete.
Wer gefoltert wird, wird in Zukunft medizinische Atteste einpacken müssen: Binnen 48 Stunden müssen "medizinisch belegbare Tatsachen" auf den Amtstisch gelegt werden. Erst dann gewährt Strasser den traumatisierten Flüchtlingen Asylverfahren. "Zynischer geht es nicht. Solche Opfer können doch nicht in 48 Stunden, sondern erst nach Wochen über ihre Verfolgung sprechen", sagt ai-Chef Heinz Patzelt.

Die "strukturelle Menschenrechtsverletzung" (die Asylexpertin Andrea Huber) setzt sich fort: Erst nach dem ersten Verhör stellt das Innenministerium den Asylwerbern "unabhängige Rechtsberater" zur Seite. Ihre Unabhängigkeit garantiert der Innenminister, im dem er sie persönlich auswählt, bezahlt und bei Fehlverhalten absetzen kann. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit und dürfen allfällige Behördenwillkür bei Strafdrohung nicht öffentlich kritisieren.
Berufungen haben dafür keine "aufschiebende Wirkung" mehr. Die Asylwerber werden, wie einst Marcus Omofuma, abgeschoben, obwohl das Verfahren noch läuft. Nach einer alten Bestimmung, die nicht aufgehoben wird, müsste die Behörde nun das Verfahren einstellen, da Asylwerber nur dann ein Recht auf Asylverfahren haben, wenn sie sich in Österreich aufhalten. Im Klartext: Die Behörden schieben während des laufenden Verfahrens ab und müssen das Berufungsverfahren einstellen, weil sich der Flüchtling leider nicht mehr im Land aufhält. In der Berufung wiederum gilt das "Neuerungsverbot". Neue Beweise dürfen nicht mehr vorgebracht werden. "Vor Jahren hatte der Verfassungsgerichtshof so eine Bestimmung gekippt. Jetzt führt man sie wieder ein", erinnert die Anwältin Nadja Lorenz. Selbst wenn die unabhängigen Richter der zweiten Instanz feststellen, dass der Flüchtling nicht in seinen Folterstaat zurückgeschoben hätte werden dürfen, nützt es ihm nichts mehr. Denn wo sollen die österreichischen Beamten den Bescheid, mit dem Asyl zugesprochen wird, hinschicken? Per Einschreiben an den Folterstaat? Detail am Rande: Nur mit einem zugestellten Bescheid darf der Flüchtling wieder nach Österreich.
Innenminister Ernst Strasser hat sich vom Paulus zum Saulus gewandelt: "Europäischer Standard" nennt er sein Reformwerk. Diese Woche endet die Begutachtungsfrist. Dann wird das Werk zum Gesetz erhoben. "Wenn das durchgeht", sagt amnesty-Chef Patzelt, "muss ich unserer Zentrale in London mitteilen, dass Österreich kein sicherer Drittstaat mehr ist."

 
WAS EXPERTEN ZUM ASYLGESETZ SAGEN
"Wie Kriminelle behandelt"


Heinz Patzelt, amnesty: "Dieses Gesetz ist offensichtlich verfassungswidrig. Im österreichischen Grenzgebiet soll die Genfer Konvention offenbar nicht mehr gelten."

Gottfried Köfner, UNHCR: "Wir haben große Sorge, da anstelle einer umfangreichen Aufstockung des Personals der Asylbehörden rechtsstaatliche Garantien massiv eingeschränkt werden. Die absolute Ablehnung ohne weitere eingehende inhaltliche Prüfung des Antrages ist inakzeptabel und würde das internationale Flüchtlingsrecht verletzen. Durch die geplante Vorgehensweise würden sich Flüchtlinge wie Kriminelle behandelt fühlen."

Bernd Christian Funk, Staatsrechtler: "Das ist ein prohibitives Verschärfungsgesetz. Es geht um die Abwehr von Asylwerbern. Eingriffe in die persönliche Freiheit sind aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich."

Franz Küberl, Caritas-Präsident: "Ein Abschied von den Werten, die das Zusammenwachsen Europas nach dem Zweiten Weltkrieg prägten."

Georg Bürstmayr, Asylanwalt: "Die Internierung von Asylwerbern in Erstaufnahmezentren kommt einer Freiheitsentziehung sehr nahe. Es gibt in den ersten 72 Stunden keinen Kontakt zu Anwälten. Ein gigantischer Einsatz von Zwangsmitteln und ein gigantischer Abbau des Rechtsschutzes."

Heinz Mayer, Verfassungsrechtler: "Wenn das in dieser Form durchgeht, reißt man Dämme nieder. Es ist bedenklich, wenn man vor der zweiten Instanz keine neuen Argumente mehr vorbringen kann. Die Leute stehen unter Stress und sind bedingt artikulationsfähig. Früher sind im Fremdenrecht einzelne Pannen passiert. Dieses Gesetz ist professioneller und durchdachter. Rechtsstaatliche Garantien wurden außer Kraft gesetzt."

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Mai 2003 © FALTER
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