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TOD IM STADTPARK Während der Innenminister seinen Polizisten "volle Loyalität" zusichert, führen seine weisungsgebundenen Beamten die Verhöre im Fall des zu Tode gekommenen Cheibani Wague. Polizisten ermitteln gegen Polizisten und die Justiz schaut zu. FLORIAN KLENK |
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Es kommt selten vor, dass honorige Universitätsprofessoren die Justizbehörden und die Polizei öffentlich so heftig kritisieren. Frank Höpfel, Professor für Strafrecht an der Uni Wien, will sich aber nicht zurückhalten: "Das ist wirklich unmöglich. Es ist nicht im Sinne des Gesetzes, dass nun das Innenressort im Auftrag der Justiz die Einvernahmen führt! Wozu gibt es denn einen unabhängigen Richter, wenn nun Polizisten gegen Polizisten ermitteln? Eine Krähe hackt doch im Extremfall einer anderen kein Auge aus!" Auch der Staatsrechtler Bernd Christian Funk, im Nebenjob stellvertretender Vorsitzender im Menschenrechtsbeirat, riecht bereits das "Odium des Unvereinbaren". Der Ärger der Experten hat seine guten Gründe. Wie dem Falter vorliegende Ermittlungsakten im Fall des im Stadtpark zu Tode gekommenen Mauretaniers Cheibani Wague belegen, werden die Einvernahmen mit wichtigen Zeugen der nächtlichen Amtshandlung nicht etwa von der Untersuchungsrichterin, sondern von Beamten des Innenministeriums geführt. So wurde Markus H., jener Mann, der das belastende Video der tödlichen Aktion aufgenommen hatte, bis heute nicht von U-Richterin Lieselotte Formanek, sondern nur von Beamten des Innenministeriums einvernommen. Am 20. Juli, so beweist eine Niederschrift, wurde H. lediglich von zwei - dem Minister weisungsbefohlenen - Vertretern des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) besucht. In der Einvernahme, so belegt das Protokoll, wird der Zeuge auch gleich einmal auf den "Tatbestand der Verleumdung" hingewiesen. Auch Erfried Malle, der Hauptbelastungszeuge, wurde lediglich von Polizisten einvernommen. Er hatte immerhin ausgesagt, Beamte hätten den verwirrten Afrikaner mit Faustschlägen auf Kopf und Rücken misshandelt. Bis zum Auftauchen des Videos hat überhaupt das "Büro für besondere Ermittlungen" der Wiener Polizei in der Sache ermittelt. Es wird von Christian Felix, dem Sekretär des Polizeipräsidenten, geleitet. Die U-Richterin, so scheint es, ermittelt nur am Papier. Das ist immer so in Österreich. Doch darf das auch in jenen Fällen so sein, wo die Polizei selbst einer Straftat beschuldigt wird? Ist es auch dann gestattet, wenn der Innenminister klar für die Beamten Stellung bezogen hat? Im Jahr 2000 hat ÖVP-Innenminister Ernst Strasser einen eindeutigen Erlass in Sachen Polizeiübergriffe herausgegeben: "Um jeden Anschein einer verzögerten oder gar parteiischen Prüfung von gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erhobenen Misshandlungsvorwürfen zu vermeiden", sei jeder Fall "eines offenbar nicht haltlosen Vorwurfes ohne Verzug im Wege gerichtlicher Vorerhebungen zu klären", heißt es darin. Und weiter: "Eigene Tätigkeiten betreffend den Misshandlungsvorwurf haben sich auf dessen Dokumentation und auf unaufschiebbare Maßnahmen zur Sicherung unwiederbringlicher Beweise zu beschränken." Entscheidender Schlusssatz: "Einvernahmen sind grundsätzlich zu unterlassen." Dies gelte für "alle Sicherheitsbehörden". Wieso ermitteln dann Polizisten gegen Polizisten? "Das BIA ist völlig unabhängig", versichert Strassers Sprecherin Karin Holdhaus. Das stimmt leider nicht: Rechtlich untersteht Strassers Sondertruppe der Sektion IV des Innenministeriums. Von Weisungsfreiheit keine Spur. Und was die Sache noch schlimmer macht: Der Minister hat sich bereits festgelegt. Am Dienstag verkündete er via Kurier, dass seine "Polizisten gerade in schwierigen Situationen Anspruch auf Loyalität haben". Nach Sichtung des Videos, so versicherte Strasser, sei man zu der Erkenntnis gekommen, die Beamten hätten sich den Vorschriften gemäß verhalten. Seltsam: Das Video dokumentiert nicht nur eine Amtshandlung, bei der Einsatzkräfte auf einem Regungslosen stehen, man sieht auch den Mann der Sprecherin des Innenministers. Er wird von Polizisten vom Tatort im Stadtpark mit den Worten "Schleich dich, oder du kommst in den Häfen" weggewiesen. Gilt selbst für solche Drohungen "volle Loyalität" des Ministers? Im Innenministerium versucht man die schiefe Optik so zu rechtfertigen. Die BIA sei bewusst eingerichtet worden, um Misshandlungsfälle aufzuklären, so Sprecher Rudolf Gollia. Außerdem sei es Sache der Justiz, wen die Richterin für die Einvernahmen heranziehe. Sie könne schliesslich auch selbst ermitteln. Und der Erlass, der die schiefe Optik verhindern soll? Der gelte heute nicht mehr. Jetzt gebe es ja das BIA. Merkwürdig: Die Richtlinie, die es Cops verbietet, gegen Kollegen zu ermitteln, wurde im Jahr 2000 erlassen, um den Ansprüchen der Anti-Folterkonvention zu genügen. Sie schreibt Österreich eine "unverzügliche und unabhängige" Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen vor. Jetzt ist das alles nur noch Makulatur? Was dabei herauskommt, wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln und Staatsanwälte und Richter dabei kritiklos zuschauen, illustriert der Fall des Adolf S. Sein Fall erinnert frappant an den Tod des Afrikaners Cheibani Wague. Adolf S., gerade einmal 24 Jahre alt, soll an "Herzversagen, ausgelöst durch das Ausschütten von Stresshormonen", gestorben sein, urteilte die Wiener Gerichtsmedizin. Er soll drogenkrank gewesen sein. Für Wilfried Embacher, den Anwalt von Adolf S., ist der Fall exemplarisch für das Naheverhältnis, das Polizei und Justiz pflegen. Der Fall verdient Aufmerksamkeit: Denn in der Minute seines Todes kniete ein Polizisten auf dem Rücken von Adolf S. Der unbewaffnete Bursche wurde - ähnlich wie Cheibani Wague - von einem Polizisten bekniet, bis er tot war. Zeugen zufolge soll er laut um Luft gerungen und um sein Leben geschrieen haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die Polizei sei nicht "alleine" schuld am Tod des Burschen. Das hätten die Ermittlungen eben ergeben. Der unabhängige Richter hat auch in diesem Fall nur auf dem Papier ermittelt. In der Realität wurden alle Einvernahmen von der Polizei durchgeführt. Beinhart muss da ermittelt worden sein. Zunächst sprachen die Fahnder bei einer Nachbarin des Toten, einer betagten Pensionistin, vor. Sie durfte nicht nur schildern, "dass sich die Beamten neben dem S. knieten und sich sehr bemühten", sondern auch die Familie des Opfers denunzieren: "Der Vater des S. sauft, und die Mutter trägt dauernd viele Goldketten und arbeitet nichts. Ihr Sohn war sowieso ein Schmarotzer", notiert ein eifriger Beamter ins Protokoll. Die Aussage einer kritischeren Zeugin wurde hingegen zurechtgebogen. Sie gab an, dass Adolf S. einige Male: "Ich krieg keine Luft" geschrieen habe, weil Beamte auf ihm gekniet seien. In einem Bericht an die Staatsanwaltschaft kommt diese Aussage nicht mehr vor. Im Gegenteil: "Bei den Maßnahmen konnten keine Maßnahmen der einschreitenden Beamten festgestellt werden, welche zum Tod führen hätten können.", heißt es im Abschlussbericht, Im Fall des Mauretaniers Wague ist man sich ebensowenig einer Schuld bewusst. Warum auch? Die Beamten, so Innenminister Strasser, hätten "den Richtlinien gemäß gehandelt". Keine große Leistung: In den "Richtlinien für das Einsatztraining" stehen nur allgemeine Floskeln. In Deutschland sieht die Sache völlig anders aus. Da wäre das Verhalten der Beamten im Wiener Stadtpark klar rechtswidrig gewesen. In einem internen Erlass des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main etwa werden unter dem Schlagwort "plötzlicher Tod bei Festnahmen" verbindliche Hinweise gegeben: "Kann eine Person nur nach heftigstem Widerstand festgenommen werden und wird sie am Boden bäuchlings fixiert, um die Fesselung vornehmen zu können, ist besonders auf plötzlich nachlassende Reaktionen zu achten, die nicht auf bloße Widerstandsaufgabe zurückzuführen sind. Wird ein solcher Leistungsabfall wahrgenommen, ist die Person unverzüglich in eine Position zu bringen, die ihr ein freies und tiefes Durchatmen ermöglicht." Im Fall Cheibani Wague ist genau das Gegenteil passiert. Der 33-jährige Mauretanier wurde, obwohl bereits minutenlang regungslos, auf dem Bauch liegen gelassen. Sanitäter standen mit (teils mit beiden Beinen) auf ihm. Polizisten und der Arzt schauten zu. Selbst auf der Bahre lag Wague noch am Bauch. Die Handfesseln wurden erst nach einigen Minuten geöffnet. Alfred Kaff, der Chefarzt der Wiener Rettung, verriet dem Falter nun den Grund dafür: "Die Polizisten haben die Schlüssel der Handfessel nicht mehr gefunden." Wolfgang Denk, Gerichtsmediziner in Wien, schreibt in einem Fachmagazin, dass ein "längeres Verweilen bzw. ein Transport in Bauchlage und mit am Rücken angelegter Fixierung der Arme und Beine potenziell lebensgefährlich ist". Seine Studie ist dem Innenministerium anscheinend nicht bekannt. Warum auch. Cheibani Wague ist ja an Herzversagen gestorben. |
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nach oben Juli 2003 © FALTER E-Mail: wienzeit@falter.at |