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| "Ich kriege keine Luft" |
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POLIZEI Immer wieder sterben Personen, nachdem sie am Brustkorb fixiert wurden. Das Innenministerium hat sich bereits 1999, nach dem Fall Omofuma, über die Gefahren der "Fesselung in Bauchlage" informiert. Trotz Warnungen von Experten wurden keine Konsequenzen gezogen. Todesfälle in Polizeigewahrsam werden kleingeredet. FLORIAN KLENK |
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Im Herbst des vergangenen Jahres beobachtete der Wirtschaftsexperte Martin T. in der Meidlinger Vivenotgasse eine mysteriöse Szene. Ein junger Bursche lag auf dem Boden, mindestens zwei Polizisten knieten auf seinem Oberkörper. Die Szene schien T. unnötig brutal. Der Mann am Boden, so gab T. später zu Protokoll, habe nur "geringfügig Gegenwehr" geleistet und "mehrmals im Wiener Dialekt ‚Ich kriege keine Luft! Ich kriege keine Luft' geschrien". T. sah auch, wie sich das Gesicht des Burschen "bläulich-rot verfärbt". Danach lief er ins Sicherheitsbüro, um sich zu beschweren. "Alles rechtlich gedeckt", versicherte ihm der damalige Polizeichef Max Edelbacher. Auch die Schülerin Sophie T. beobachtete den Vorfall: "Das Gesicht des Mannes hat zu mir hergeschaut, und ich habe gesehen, dass er ganz blau angelaufen ist. Er hat gesagt, dass er keine Luft bekommt. Die Polizisten haben den Mann aber nicht losgelassen. Nur der Polizist, der den Mann an der Brust festgehalten hat, hat kurz das Leiberl hinuntergeschoben und geschaut, ob das Herz noch schlägt. Dann hat er das Leiberl wieder hinaufgeschoben. Ich habe gesagt, dass ich das arg finde, dass die Polizisten dem Mann nicht helfen, wo sie doch sehen, dass er keine Luft bekommt. Ich habe das etwas lauter gesagt, einer der Polizisten hat mich weggeschickt und gesagt, dass mich das nichts angeht." Das Wegschicken der Zeugin nützte nichts. Es blickten immer mehr Anrainer auf die vielen Uniformierten, die hektisch auf dem Burschen knieten. Der Bursche hatte eigentlich nichts verbrochen. Er war lediglich weggelaufen, als er die Beamten sah. Das machte ihn verdächtig. Also lief ihm die Polizei nach, um ihn zu verhaften. Aus einem Fenster schaute auch der Diplomingenieur Stefan K.: "Es hörte sich so an, als würde jemand gequält werden. Ich hatte den Eindruck, dass da jemandem übel mitgespielt wird." Die Schreie seien immer lauter geworden: "Tut mir nicht weh!", habe der Mann geschrien. Um 14. 25 Uhr, so gibt der Zeuge an, "habe ich von diesem Mann keinen Ton mehr gehört." Da war Adolf S., 24, schon tot. Die Polizisten versuchten noch, ihn wieder zu beleben. Es war ein natürlicher Tod, wie die Wiener Gerichtsmedizin feststellte. Stress, schlechte Konstitution, Drogenüberdosis. Da kann man sterben, wenn die Polizei fester zupackt. Aus dem Gutachten: "Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei Adolf S. eine Suchtgiftüberdosierung festgestellt wurde, die für sich alleine schon geeignet gewesen wäre, den Tod infolge einer zentralen Atemlähmung herbeizuführen." Die Polizei, so Gutachterin Elisabeth Friedrich, habe den Todeseintritt allenfalls "begünstigt". Seltsam: Das Gutachten erwähnt die belastenden Zeugenaussagen mit keinem Wort. Kein Zeile darüber, dass er um sein Leben schrie und blau anlief. Kein Wort, dass Polizisten auf seinem Oberkörper knieten. An einer Stelle beschreibt Friedrich lediglich, dass der Bursche von Beamten nach heftigen Kämpfen "auf den Gehsteig gebracht und fixiert" worden sei. Adolf S. habe "zu röcheln begonnen".Was blieb dem Staatsanwalt da noch übrig, als das Verfahren einzustellen? Die dem Falter vorliegenden Zeugenprotokolle, Polizeiberichte und das gerichtliche Gutachten sollten eigentlich nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Das Vorverfahren, in dem der Fall untersucht wurde, ist streng geheim. Doch der Fall, der an den Tod im Stadtpark erinnert, zeigt, wie von den Behörden vorgegangen wird, wenn ein Mensch unter den Beinen von Beamten blau anläuft und stirbt. Auch im Fall des zu Tode gekommenen Mauretaniers Cheibani Wague, 33, läuft momentan alles streng geheim. Weder der Menschenrechtsbeirat noch Nadja Lorenz, die Anwältin der Witwe des Afrikaners bekommen von der U-Richterin volle Akteneinsicht. Nur wenig dringt nach außen. Etwa, dass die Einsatzkräfte merkten, dass der Afrikaner keinen Puls mehr hatte, aber dennoch nichts taten. Zurzeit arbeitet die Gerichtsmedizin an einer Expertise, die die Einsatzkräfte freuen dürfte. Ein - vom Falter veröffentlichtes - Video zeigt zwar Sanitäter, die teils mit beiden Beinen auf dem Afrikaner standen. Es zeigt Polizisten, die den Brustkorb des Mannes auf den Asphalt drückten. Doch das sei - so ein erster Zwischenbericht aus der Sensengasse - nicht kausal für den Tod gewesen. Cheibani Wague, so verlautet aus Polizeikreisen, habe nämlich ein Herz gehabt, das zu schwach für die Amtshandlung gewesen sei. Außerdem habe er Cannabis geraucht. Dies habe ihn, so verlautet aus Ermittlerkreisen, "aggressiv gemacht". Misstrauen ist angebracht. Auch Marcus Omofuma, der im Jahr 1999 geknebelt und gefesselt wurde und dadurch zu Tode kam, hatte laut Wiener Gerichtsmedizin ein schwaches Herz. Nicht die Knebelung, sondern ein Herzfehler habe im Stress der Abschiebung zum Tod geführt. Vor Gericht zerlegte der deutsche Rechtsmediziner Claus Brinkmann die Expertise seines Wiener Kollegen Christian Reiter: Das Bandagieren des Brustkorbes und nicht das schwache Herz habe Omofuma umgebracht. Konsequenz: acht Monate Gefängnis auf Bewährung für die Polizisten. Will die Wiener Gerichtsmedizin die Polizei, mit der sie so oft zusammenarbeitet, schützen? Oder ist sie "im Zweifel für den Angeklagten" etwas vorsichtiger, wenn es um Schuldzuweisungen geht? Warum bohren die Staatsanwälte nicht nach, wenn es um Todesfälle vor den Augen von Polizisten geht? Fehlt hier die notwendige kritische Distanz? Vor allem deutsche Ärzte, aber auch österreichische Experten üben mittlerweile harte Kritik am Umgang der österreichischen Justiz mit den jüngsten Todesfällen. Sie vermuten, dass hierzulande ein Phänomen verschlafen werde, dass in den USA und Deutschland mittlerweile die Regale der Universitäten füllt: der lagebedingte Erstickungstod nach Fesselung in Bauchlage. "Hogtie" (Schweinefesselung) nennen die amerikanischen Cops die Fesselungsart. Immer wieder würden vor allem hoch erregte Delinquenten, die zudem psychotisch, zu dick, betrunken oder drogenkrank sind, "plötzlich und unerwartet" sterben, wenn sie nach heftigen Kämpfen mit Uniformierten auf den Boden gedrückt und gefesselt werden. "Wenn das ein Polizist nicht weiß, entspricht das einem Arzt, der Aids nicht kennt", sagt der Frankfurter Mediziner Claus Metz, der die deutsche Polizei bereits seit 1994 vor ihren lebensgefährlichen Praktiken bei Festnahmen warnte. In Deutschland gibt es deshalb klare Warnungen von ganz oben: "Erstickungsgefühl, Todesangst, vermehrte Atemanstrengung und Krampfanfälle können zu Bewegungsabläufen führen, die eventuell als Widerstandshandlungen fehlgedeutet werden können", heißt es in einer Weisung des deutschen Innenministers Otto Schily. In der Bauchlage liegende Personen müssten deshalb nach der Fesselung "unverzüglich wieder aufgerichtet werden". Wer sich nicht daran hält, kommt notfalls vor den Kadi. Erst Mitte Juli verurteilte ein deutsches Gericht eine Gruppe von Kölner Polizisten wegen fahrlässiger Tötung, weil sie einen Mann eine Stunde gefesselt auf den Bauch gelegt hatten und nicht bemerkten, dass er vor ihren Augen starb. In Österreich gibt es hingegen keine klaren Richtlinien. Selbst im Fall Cheibani Wague sieht der Innenminister keine Verfehlung, obwohl seine Beamten einen Reglosen minutenlang zu Boden drückten und zusahen, wie sich Sanitäter mit beiden Beinen auf den Afrikaner stellten. Bereits vergangene Woche hatte Ernst Strasser seinen Beamten "volle Loyalität" zugesichert, "da alle Vorschriften eingehalten wurden." Und der Chefarzt der Wiener Polizei, Reinhard Fous, will auch nach dem dritten toten Burschen in Polizeigewahrsam keine Konsequenzen ziehen: In Österreich werde ja nicht so brutal gefesselt wie im Ausland, sagt Fous zum Falter. Jeden Tag würden Tobende am Bauch fixiert, "und Sie zitieren jetzt zwei Fälle, wo jemand gestorben ist." Zum Tod im Stadtpark sagt Fous nur so viel: "Ich schlafe doch auch am Bauch. Und auf meinen Beinen schläft der Hund mit seinem ganzen Gewicht. Daran bin ich auch nicht gestorben." Vielleicht sei der Afrikaner ja an einem Blutgerinnsel gestorben. Man solle einmal die Untersuchungen abwarten. Seltsame Gelassenheit. Bereits 1999, kurz nach dem Erstickungstod Omofumas hatte sich das Innenministerium bei Experten über die Gefahren der Fesselung in Bauchlage schlau gemacht. Damals wurde unter anderem der Wiener Internist und Notfallmediziner Georg Röggla für nähere Information kontaktiert. Röggla findet auch in den aktuellen Fällen die Praktiken der Polizei bedenklich: "Spätestens seit Omofuma müsste die Polizei doch wissen, dass etwas passieren kann, wenn man den Brustkorb einer Person einengt." Bei der Fixierung in Bauchlage könne es schnell zu einem "Schockzustand, wie wenn jemand gekreuzigt wird", kommen. "Es kollabieren sogar junge, gesunde Leute, wenn man sie ein paar Minuten am Bauch auf dem Boden fixiert." Warum nahm man diese Experten nicht ernst? "Warum", fragt Wilfried Embacher, der Anwalt der Mutter von Adolf S., "ist die Staatsanwaltschaft nicht bereit, die Polizei mit der gleichen Vehemenz wie normale Verdächtige zu verfolgen? Ohne strafrechtliche Konsequenzen scheint offenbar niemand ein Interesse zu haben, die Ausbildung zu verbessern, um zu verhindern, dass Menschen bei Festnahmen zu Tode kommen." |
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