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"Den Tobenden verpackt"
TOD IM STADTPARK  Vertrauliche Polizeiprotokolle illustrieren das Ausmaß an Schlamperei, Ignoranz und Vertuschung im Fall des toten Afrikaners Cheibani Wague. Das Innenministerium zeigt nun den Arzt wegen fahrlässiger Tötung an. FLORIAN KLENK

Falter 35   Originaltext aus Falter 35/03 vom 27.08.2003

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Für die Polizisten der Funkstreife "Cäsar 1" war der Fall schon fast erledigt: "Den Tobenden haben wir verpackt!", melden die Beamten in der Nacht des 15. Juli über den Polizeifunk. Die Kollegen von der Rettung haben dann allerdings noch alle Hände voll zu tun. Der Rettungsfahrer Andreas W. rast gerade durch die Stadt, während er eine so genannte "Intensivbettanforderung" durchgibt. Hinten im Rettungswagen wird "der Tobende" gerade so heftig reanimiert, dass sein Brustbein bricht. "Ein Schwarzafrikaner", gibt er seinem Kollegen durchs Funkgerät durch, " er hat sich stark zur Wehr gesetzt. Hat müssen geschlossen werden und ist dabei ... ah ... ja ... ex."

Cheibani Wague ist mittlerweile in Mauretanien begraben worden. Er starb in staatlicher Obhut. Unter den Beinen der Einsatzkräfte. Ist er erstickt? War es ein Unfall? Oder doch fahrlässige Tötung? Wieviel Schuld trägt der Arzt, der - wie auf einem vom Falter im Juli veröffentlichten Video zu sehen war - mit den Händen in den Hosentaschen herumstand? Wieviel Schuld trägt die Polizei, die - entgegen einschlägiger Vorschriften - auf dem Mann stand und kniete? Die Staatsanwaltschaft versucht diese Fragen zu klären und bedient sich dafür einer Sondereinheit im Innenressort, anstatt die U-Richterin einzusetzen. Inspektoren ermitteln im Geheimen gegen Inspektoren.
Die Zitate aus dem Funkverkehr entstammen einem vertraulichen Verschlussakt des Innenministeriums, der dem Falter zugespielt wurde. Er zeigt, wie Polizisten und Sanitäter den tödlichen Einsatz erlebt haben. Er illustriert, wie die Polizei in der Causa zunächst lasch gegen sich selbst ermittelte und den Fall in entscheidenden Details völlig anders darstellte, als er auf jenem Video dokumentiert wurde, das ein Anrainer von seiner Wohnung am Heumarkt aus anfertigt hatte.
Offiziell schweigen sich die Behörden seit Wochen aus. Ein Beamter schrieb in einem Aktenvermerk, dass "Medienvertreter, NGOs, Afrikaner, Linke und Grüne" Vergleiche mit dem Fall Omofuma zögen. Der Innenminister jedoch versicherte, dass in seinem Verantwortungsbereich alles "den Vorschriften entsprechend" abgelaufen sei. Schuld sei einzig und allein der Arzt. Das behauptet nun das dem Innenminister unterstellte Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) in einer Anzeige. Der Doktor habe "fahrlässig den Tod Cheibani Wagues herbeigeführt (...), indem er es unterließ, nach intramuskulärer Verabreichung des Medikamentes Haldol (ein Beruhigungsmittel, Anm. d. Red.) die Vitalfunktionen ausreichend zu überwachen, weshalb er den kritischen Zustand des Wague nicht erkannte und dieser in der Folge verstarb". Die Uniformierten werden nicht angezeigt.
Dabei warnt ein interner Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2000, der Österreichs Beamte davor, dass es bei der Fixierung in Bauchlage zu einer "eingeschränkten Atembeweglichkeit" kommen kann. Die Fixierung in Bauchlage, in der immerhin ein Mensch verstarb, sei "von allen Beteiligten als angemessen und vertretbar bezeichnet worden", so Strassers Beamte in ihrem Schreiben an das Gericht. Und die Faustschläge auf den Kopf, die ein Zeuge "ausdrücklich" gesehen haben will? "Der Vorwurf konnte weder bestätigt noch zurückgewiesen werden", erklärt das BIA.
"So geht das nicht. Das ist eine tendenziöse Zusammenfassung. Für den Arzt wird auffallend viel Belastendes, für die Polizisten nur Entlastendes formuliert", kritisiert Nadja Lorenz, die Anwältin von Cheibani Wagues Witwe. Sie bereitet nun eine Beschwerde vor, weil sie die Menschenrechtskonvention verletzt sieht. Der Staat habe nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Verpflichtung, solche Fälle gründlich aufzuklären. Er müsse plausible Erklärungen für solche Todesfälle bieten.

Die am Einsatz beteiligten Polizisten haben in ihren Meldungen in entscheidenden Punkten nachweislich falsche Tatsachen über den tödlichen Vorfall berichtet......................

Mehr Details lesen Sie im Dienstag abend erscheinenden Falter!

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August 2003 © FALTER
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