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| Sie kennen keine Gnade |
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REGIERUNG Trotz aller Proteste peitschte Innenminister Ernst Strasser sein neues Asylgesetz durch. "Eine Schande für den Rechtsstaat", rufen Kritiker. Pfeift die schwarz-blaue Regierung auf Recht und Verfassung? GERALD JOHN |
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"Moralische Siegerin" passt auf Helene Partik-Pablé wohl nicht, einen heimlichen Triumph feierte sie am Donnerstag aber allemal. Ihr langes, politisches Leben hatte die nunmehr 64-jährige FPÖ-Abgeordnete einem verbissenen Kampf gewidmet, gegen dealende Scheinasylanten, aggressive Afrikaner und laxe Innenminister. Er sollte nicht vergebens sein. Gerade noch rechtzeitig - die Partei vor dem Untergang, sie selbst vor der Pension - durfte Partik-Pablé nun endlich verkünden: "Ich bekenne mich dazu, das schärfste Asylgesetz zu haben." Kein Sieg ohne Verlierer. "Als Schande für den Rechtsstaat" bezeichnen Flüchtlingsbetreuer das neue Asylgesetz der Regierung. Juristen zählen ein halbes Dutzend Paragraphen auf, die der Verfassung, den Menschenrechten oder der Genfer Flüchtlingskonvention widersprächen. Wenn das Gros der Rechtsexperten nicht irrt, dann wird der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das neue Gesetz über kurz oder lang kippen - wie so oft seit Beginn der schwarz-blauen Ära. Doch ÖVP-Innenminister Ernst Strasser und dem Rest der Regierung scheinen die Warnungen egal zu sein. Aus purer Gleichgültigkeit? Versucht Schwarz-Blau gezielt, sich die Verfassung zurechtzubiegen? Oder übertreiben die Bedenkenträger wieder einmal maßlos? "Die Regierung lässt sich von den Grenzen der Verfassung nicht allzu sehr stören", meint der Verfassungsrechtler Heinz Mayer: "Besonders Innenminister Strasser zieht seine Politik mit einer Brutalität durch, die ihresgleichen sucht. So etwas war noch nie da." Das neue Asylgesetz passt zu diesem Befund. Gleich mehrere Bestimmungen halten Mayer und etliche andere Experten für verfassungswidrig. Ein Beispiel: Asylwerber können künftig noch während des laufenden Verfahrens abgeschoben werden. Wenn die Behörden in erster Instanz Asyl verweigern, hilft nicht einmal eine Berufung zwangsläufig vor dem Rauswurf. "Wenn die zweite Instanz für den Asylwerber entscheidet, wird es dieser oft nicht mehr mitkriegen, weil ihm der Bescheid nicht zugestellt werden kann", kritisiert der Anwalt Wilfried Embacher. Doppelt bitter, wenn man bedenkt, dass bislang immerhin jeder fünften Berufung stattgegeben wurde. "Ein effektiver Rechtsschutz ist nicht mehr vorhanden", meint der Staatsrechtler Theodor Öhlinger. Rechtlich bedenklich stufen Kritiker auch das so genannte "Neuerungsverbot" ein. Demnach dürfen Asylwerber im Falle einer Berufung keine neuen Fluchtgründe mehr vorbringen. Nachbessern ist nur in Ausnahmen - etwa bei Folteropfern - erlaubt. "Dieses Gesetz ist eine Kampfansage an den Rechtsstaat", wettert der Anwalt Embacher. Innenminister Strasser lässt die Kritik natürlich nicht auf sich sitzen. Das neue Gesetz werde die Verfahren deutlich beschleunigen, verspricht er. Wenn etwas unmenschlich sei, dann lange Wartezeiten für Asylwerber. Vor dem Verfassungsgericht werde das Gesetz bestehen, ist Strasser überzeugt: "Wir haben uns an die Vorgaben der EU gehalten." Das Flüchtlingshochkommissariat der UNO (UNHCR) behauptet freilich so ziemlich das Gegenteil. Strassers neue Kriterien zur Betreuung von Asylwerbern widersprächen der einschlägigen EU-Richtlinie, sagt UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer. So schließt das Gesetz jene Asylwerber aus, die ihren Antrag aus "asylfremden Gründen" eingebracht hätten. "Um das festzustellen, ist ja wohl das Asylverfahren da", schimpft Schönbauer: "Da wird eine Hintertür für Willkür offen gelassen." Außerdem, kritisiert der UNHCR, verletze Strassers Gesetz die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention. Ein "starkes Stück" (Heinz Mayer) liefert Strasser auch mit einem Passus, der vor allem Hilfsorganisationen wie die Caritas, Volkshilfe oder Diakonie in Rage bringt. Die liegen mit dem Innenminister seit einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom April im Clinch. Das Höchstgericht stellte damals fest, dass der Bund die Grundversorgung von Asylwerbern nicht länger auf NGOs abwälzen dürfe. Strasser, der mittellose Asylwerber aus bestimmten Ländern aus der Bundesbetreuung werfen ließ, passte das Urteil nicht in den Kram - er ignorierte es einfach. Erst als der OGH im September der Klage einer Georgierin, die samt ihren beiden Kleinkindern auf die Straße gesetzt worden war, Recht gab, lenkte der schwarze Hardliner widerwillig ein. Der Bund werde nun für die Betreuung der Asylwerber aufkommen, versprach er: "Ich habe die NGOs eingeladen, Quartiere zu nennen. Das Innenministerium übernimmt selbstverständlich die Finanzierung." Die Caritas nahm das Angebot ernst - und schickte dem Innenministerium eine Rechnung für die betreuten Asylwerber. Bis heute erhielten die Flüchtlingsbetreuer keine Antwort. "Seit September fanden über 340 Menschen, die zu uns kamen, keinen Platz in der Bundesbetreuung", erzählt Werner Binnenstein-Bachstein von der Caritas Wien: "Strasser setzt das OGH-Urteil einfach nicht um." Christoph Riedl vom evangelischen Flüchtlingsdienst sagt: "Strasser begeht permanenten Rechtsbruch." Mit einem juristischen Kniff versucht Strasser nun, sich des leidigen Problems zu entledigen: Weil ihm die Auslegung des OGH gegen den Strich geht, lässt er den Gesetzgeber das Gesetz nachträglich so interpretieren, wie es dieser immer schon gemeint haben will. Ergebnis: Als hilfsbedürftig - und folglich tauglich für die Bundesbetreuung - zählen nur Asylwerber, die vorher nicht von einer Hilfsorganisation oder einem Bundesland aufgenommen wurden. Das Gesetz gilt praktischerweise rückwirkend - womit sich Strasser bequem der finanziellen Ansprüche entledigt, die NGOs seit den OGH-Urteilen für ihre Betreuungsarbeit stellen konnten. Für den Rechtsprofessor Mayer nichts weniger als ein "Eingriff in verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum", für Diakonie-Mann Riedl ein "Griff in die Taschen der Spender". Bei all den vernichtenden Expertisen musste die SPÖ nicht lange überlegen, gegen das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof zu klagen - sie machte mit dieser Taktik schon beste Erfahrungen. Allein im Vorjahr hoben die Damen und Herren im Hermelin 43 von 62 geprüften Gesetzen auf, die Trefferquote pendelte sich seit Antritt von Schwarz-Blau bei siebzig Prozent und darüber ein. Damit liegen ÖVP und FPÖ über dem Schnitt der alten rot-schwarzen Koalition. Dennoch lasse sich aus den nackten Zahlen allein kein frivolerer Umgang der aktuellen Regierung mit der Verfassung herauslesen, sagt Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofes: "Mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament konnte die große Koalition Gesetze in den Verfassungsrang heben und damit bequem die Kontrolle des Gerichtshofes ausschalten." Was dennoch auffällt: Wenn Schwarz-Blau scheitert, dann spektakulär. Auf der Abschussliste stehen äußerst strittige Werke wie die Ambulanzgebühr, die Zivildienernovelle oder die Besteuerung der Unfallrenten. Besonders gnadenlos zerlegte der Verfassungsgerichtshof die Reform des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Stolz des "großen Sozialreformers Herbert Haupt" (Wolfgang Schüssel). "Trotz aller Warnungen geht die Regierung immer wieder mit der Brechstange vor", wundert sich der Staatsrechtler Öhlinger. Devise: mit 180 gegen die Mauer. Warum zieht die Regierung nicht öfter die Notbremse? Warum peitscht sie Gesetze durch, die einer Prüfung ohnehin nicht standhalten werden? "Vielleicht hofft die Regierung, dass ihr die neuen Richter wohlgesonnen sind, weil sie hauptsächlich von ÖVP und FPÖ nominiert wurden", mutmaßt Öhlinger: "Aber da unterschätzt sie das Berufsethos dieser Menschen." Ludwig Adamovich, Expräsident des Verfassungsgerichtshofes, erklärt sich das Phänomen mit den verhärteten politischen Fronten: "Da geht die Regierung - wie beim Asylgesetz - manchmal an die Grenzen des Zulässigen. Nach dem Motto: ,Das riskieren wir'." SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hingegen meint: "Weil es ihnen einfach scheißegal ist." Gepfiffen hat Schwarz-Blau etwa auf das berüchtigte Ortstafel-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Die Höchstrichter hatten festgestellt, dass das Land Kärnten in allen Ortschaften mit mehr als zehn Prozent slowenischer Bevölkerung zweisprachige Ortsschilder aufzustellen habe. Seit dem Urteil sind fast zwei Jahre vergangen, doch noch immer steht an keiner einzigen Dorfeinfahrt eine neue Tafel. Daran ist nicht nur FPÖ-Landeshauptmann Jörg Haider Schuld, der über die "Faschingsentscheidung" und das "sozialistische Mehrheitsurteil" herzog. Die Bundesregierung könnte das Urteil problemlos umsetzen, indem sie einfach die so genannte Topographieverordnung ändert. Doch stattdessen ließ sie die vom Gericht gesetzte Frist verstreichen. "Die Regierung erpresst uns", behauptet der Anwalt und Kärntner Slowene Rudi Vouk, der beim Verfassungsgerichtshof geklagt hatte: "Sie bietet eine viel zu geringe Zahl an Ortstafeln an und sagt: ,Entweder ihr nehmt an oder ihr kriegt gar nichts'". Vouk kann nun eine neue Beschwerde einbringen - doch die Regierung wird diese wieder aussitzen. Oder er klagt die Kärntner Behörden wegen Amtsmissbrauchs. "Dann stehen die Slowenen als Scharfmacher da", sagt Vouk. Letzter Ausweg: Laut Verfassung muss der Bundespräsident VfGH-Erkenntnissen zum Durchbruch helfen - notfalls mithilfe des Bundesheeres. "Aber das", weiß der Anwalt, "ist wohl totes Recht." Einer hat trotzdem zum Abwehrkampf geblasen. Unmittelbar nach dem Ortstafel-Spruch schoss sich Jörg Haider auf den Verfassungsgerichtshof und seinen damaligen Präsidenten Adamovich ein. Die hohen Herren im Hermelin müssten "zurechtgestutzt" werden, forderte Haider. Über Adamovich, den er zum Rücktritt aufforderte, spottete er: "Wenn einer schon Adamovich heißt, muss man sich zuerst einmal fragen, ob der überhaupt eine aufrechte Aufenthaltsberechtigung hat!" Adamovich glaubt an eine von langer Hand geplante Kampagne. Bevor der ganze Wirbel ausbrach, erzählt der pensionierte Präsident, habe ihn ein prominenter, wohlgesonnener Journalist angerufen. "Da braut sich etwas gegen Sie zusammen", warnte der Mann: "Man will Sie weg haben." Bei der Regierung war Adamovich zu diesem Zeitpunkt schon länger unbeliebt, weil er justament wenige Tage vor den Wiener Gemeinderatswahlen 2000 den Einspruch gegen die Ambulanzgebühren und Teile der Pensionsreform verkündet hatte. "Ich hatte keine andere Wahl", erzählt Adamovich: "Die Ergebnisse waren längst durchgesickert." Die Attacke, meint Adamovich, habe eindeutig Haider lanciert. Für den Gerichtspräsidenten warf sich die Regierung aber auch nicht gerade in die Bresche. Kanzler Schüssel nahm Haiders Anregung, den Bestellmodus für die VfGH-Richter zu ändern, freudig auf. Die Höchstrichter dürften sich nicht "über das Gesetz" stellen, drohte die damalige Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer. Als sich Adamovich verteidigte, warf ihm ÖVP-Klubobmann Andreas Khol vor, "unnötig zu dramatisieren". Hat die Regierung im Ortstafelstreit ihre wahren Absichten aufgedeckt? Schwächt sie Schritt für Schritt die rechtsstaatlichen Institutionen, indem sie diese hartnäckig missachtet, wenn sie ihr in die Quere kommen? Immer wieder sieht es so aus: Als aufflog, dass zahlreiche Minister ihren Aktienbesitz einfach nicht dem Parlament gemeldet hatten, punzierten sie die entsprechende Verfassungsbestimmung umgehend als "praxisfremd". Er verstehe, dass Finanzminister Karl-Heinz Grasser die Vorschrift missachtet habe, sagte Staatssekretär Alfred Finz ungeniert im Kurier. Auch mit der Justiz direkt legten sich Regierungsmitglieder schon an. Im Zuge der Spitzelaffäre übten blaue Politiker Druck auf Richter, Staatsanwälte und Ermittler aus. Deshalb machte sich auch ein "unangenehmer Geruch" (der Verfassungsrechtler Mayer) breit, als das von der FPÖ besetzte Justizministerium unlängst ein Verfahren gegen einen engen Mitarbeiter Haiders wegen eines Formfehlers einstellte. "Diese Regierung bekämpft aktiv den Rechtsstaat, die Verfassung ist ihr dabei ein Hindernis", schimpft der sozialdemokratische Abgeordnete Jarolim: "Es ist an der Zeit, über eine Strafrechtsbestimmung wegen bewussten Verfassungsbruchs nachzudenken." Unter den Verfassungsrichtern selbst wird dieser Vorschlag allerdings kaum Zuspruch finden - VfGH-Präsident Korinek jedenfalls sieht die Situation keineswegs so dramatisch: "Ich habe nicht den Eindruck, dass die schwarz-blaue Regierung schlampiger mit der Verfassung umgeht als früher die große Koalition." Auch der Haider-geschädigte Adamovich hält den Ortstafelstreit eher für einen Einzelfall: "Wenn man bedenkt, dass die Politik insgesamt konfliktträchtiger geworden ist, hat sich die Situation nicht entscheidend verschlechtert." Zumal Rot-Schwarz mit der Verfassung auch nicht immer vorbildhaft umsprang. Um den lästigen Höchstrichtern ein Schnippchen zu schlagen, hievten die Großparteien gerne Gesetze in die Verfassung, die dort nichts verloren haben: Sparbuchsteuer, Taxikonzessionen, Benzinpreisregelungen oder ganze Teile von Sparpaketen. Der ehemalige SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka rechtfertigte das einmal so: "Solange der Verfassungsgerichtshof auch politisch orientierte Rechtssprechung betreibt, werden wir die Verfassung sicher in unserem Sinne weiterentwickeln." Stimmt schon, gibt der Sozialdemokrat Jarolim zu: "Aber uns ging es dabei um einen formalen Trick. Die Regierung hingegen rüttelt an den Grundrechten." Dem Verfassungsrechtler Mayer fällt eher ein anderer Unterschied auf. "Karl Schlögl hat sich als Innenminister auch viel geleistet", sagt Mayer: "Aber wenn sie ertappt wurden, haben die Sozialdemokraten zumindest zerknirscht getan." Davon ist Ernst Strasser weit entfernt. Er sagt: "Wenn mich der Herr Professor Mayer kritisiert, weiß ich, dass ich am richtigen Weg bin." |
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