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Eine nette Einladung
ASYL  Innenminister Ernst Strasser hat seine Beamten angewiesen, Asylwerber schon bei der Ankunft zur Rückkehr zu überreden. Eine Gruppe von Tschetschenen berichtet erstmals, was "Überreden" tatsächlich bedeutet. NINA HORACZEK und NINA WEISSENSTEINER

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Falter 46   Originaltext aus Falter 46/03 vom 12.11.2003

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Es ist stockdunkel. Im Laufschritt stolpert die Gruppe durch die Nacht. Hinter ihr bellen die Hunde der tschechischen Polizei. Doch plötzlich kommt der Tross zum Stillstand. Ein Fluss versperrt den Fluchtweg. Hastig nehmen die Männer die Kinder auf ihre Schultern. Die Frauen tragen das dürftige Gepäck. Dann waten sie durch das Wasser. Drüben die Überraschung: Die österreichischen Beamten stehen schon bereit.
Es ist der 31. Oktober, Mitternacht. An der grünen Grenze, zwischen jenen fünf Kilometern, die die kleine Ortschaft Ceské Velenice von Gmünd trennen, werden 74 Menschen verhaftet und zum Gendarmerieposten gebracht. Es sind Tschetschenen, etwa die Hälfte davon Kinder.
Eine Tschetschenin versucht den Beamten klar zu machen, dass sie Asyl möchte. "Hier stellen wir die Fragen!", werden sie angeherrscht. Auch eine andere Frau bittet mehrmals um Asyl. Sie wird ignoriert. Wenig später erklären die Gendarmen den Tschetschenen mithilfe einer Russischdolmetscherin, dass sie nach Tschechien zurückgeschickt werden.
Vor knapp zwei Wochen hat Innenminister Ernst Strasser erklärt, dass die Kapazitäten für die Bundesbetreuung völlig erschöpft seien. Daher werde er Asylwerber ab sofort "einladen zurückzukehren". Seine Grenzwache wies Ernst Strasser an, die Menschen künftig schon bei der Ersteinvernahme zur Umkehr zu überreden. Bei einer siebzigköpfigen Gruppe von Tschetschenen, erklärte der Innenminister stolz, habe dies bereits bestens funktioniert.
Mit welchen Mitteln seine Beamten dabei vorgehen (dürfen), wusste bisher niemand so genau. Der Falter machte sich auf die Suche nach Strassers "Vorzeigegruppe", die seiner "Einladung" angeblich bereitwillig folgte - und wurde im Lager Kostelec, 160 Kilometer östlich von Prag, fündig. Dort sind rund dreißig jener Tschetschenen, die in der Nacht zu Allerheiligen auf österreichischem Gebiet aufgegriffen wurden, untergebracht. Dreißig andere sitzen in einem Flüchtlingscamp südlich von Prag, zehn weitere wurden ins Lager Belá im Norden gebracht.
In einem kleinen, heruntergekommenen Park beim Lager Kostelec haben sich die Tschetschenen versammelt. Einige haben Dokumente und Papiere mitgebracht. Ein älterer Mann reicht Fotos von der Leiche seines Bruders herum. Sie ist völlig zerfetzt. Sämtliche Häuser auf den Bildern sind von Einschusslöchern zersiebt.
Auf ihr Ansuchen um Asyl hätten ihnen die österreichischen Behörden zunächst die Fingerabdrücke abgenommen, erzählen die Tschetschenen. "Uns wurde nicht erlaubt, die nassen Kleider zu wechseln", berichtet Satzita H. (Name d. Red. bekannt) aufgeregt, eine Mutter habe ihr Kind trotz voller Windeln nicht wickeln dürfen. Ihre Freundin sagt, dass sie von einem Beamten ungeduldig geschubst worden sei.
Dann wurde die Gruppe an einen anderen Ort gebracht. Dort warteten Menschen in Zivil auf sie. "Wir wissen nicht, wer diese Leute waren, sie haben sich nicht vorgestellt", sagt Satzita H., "sie drängten uns, ein Papier zu unterschreiben." Als sie sich weigerte, soll ihr eine Beamtin erwidert haben: "Ob Sie unterschreiben oder nicht, die Prozedur geht weiter!" Eine Berufung ändere nichts. Den Bescheid, den sie dort erhielt, hat die Tschetschenin in den Park mitgebracht: "Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd", steht darauf zu lesen, "erlässt gegen Sie ein bis zum 1.11.2008 gültiges Aufenthaltsverbot. (...) Sie haben dadurch unverzüglich auszureisen."
Etwa zwanzig Stunden später war das gesamte Verfahren unter Dach und Fach. "Eine Buttersemmel" haben die Asylwerber während ihres Aufenthaltes zur Verköstigung bekommen, um circa 20 Uhr werden sie von mehreren Gendarmen zu Fuß zum tschechischen Grenzübergang gebracht und schließlich den tschechischen Behörden übergeben.
Heinz Patzelt, Generalsekretär von amnesty international, ist über die Berichte der tschetschenischen Asylwerber entsetzt: "Es ist noch nie so offensichtlich geworden, dass an der österreichischen Grenze rechtswidrigerweise das Wort Asyl nicht verstanden wird", sagt Patzelt. Stimmen die Vorwürfe, sei das Vorgehen der Beamten sowohl "ein schwerer Bruch des österreichischen Asylrechts als auch der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention". Der amnesty-Generalsekretär fordert den Innenminister auf, schnell zu klären, "ob es sich hierbei um eine Eigeninitiative der Gmündner Beamten gehandelt hat, oder ob es gar eine dementsprechende Weisung des Ministeriums dafür gibt".

Dem Menschenrechtsbeirat, der darüber wacht, ob die Exekutive bei Amtshandlungen die Grund- und Menschenrechte einhält, sind die seltsamen Praktiken am Grenzübergang Gmünd schon seit längerem aufgefallen. In einem Dringlichkeitsbericht, datiert mit 11. September 2003, hat der Beirat den Innenminister darauf hingewiesen, dass "behördliche Aufgaben von der Bezirkshauptmannschaft", wie die Ersteinvernahme oder die Entgegennahme von Asylanträgen, "an die Gendarmerie" delegiert werden. Dass die "Dokumentation nicht nur teilweise schwer nachvollziehbar" sei, sondern auch "etliche Fehler bzw. Lücken" aufweise. Und dass die Bezirkshauptmannschaft "Schubhaftbescheide und Aufenthaltsverbote" ausstelle, "ohne die Betroffenen gesprochen oder gesehen zu haben". Weiters wird in dem Schreiben die Gendarmerie für ihre "unzureichenden Kenntnisse des Fremden- und Asylwesens" kritisiert, ebenso wie für die nicht adäquate "Versorgung mit Ersatzkleidung und Verpflegung". Die Angehaltenen müssten "ihre Verpflegung (lediglich Buttersemmeln) selbst bezahlen", die Spesen für das Wechseln der Währung seien "teilweise höher als die Verpflegungskosten selbst". Fazit des Berichts: "Die Erfahrung" zeige, dass Asylwerber in Gmünd "aufgrund dieser unklaren Kompetenzverteilung und daraus entstehender Kommunikationsprobleme in ungerechtfertigter Weise abgeschoben wurden".
Das Schreiben ist dem Innenminister längst bekannt. Auf Anfrage des Kurier ließ Ernst Strasser vergangenes Wochenende ausrichten, dass sofort nach der Information durch den Menschenrechtsbeirat die gerügten Mängel "behoben worden sind". Zumindest in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November dürfte es in Gmünd aber wieder zur "unklaren Kompetenzverteilung" samt "ungerechtfertigter" Folgen gekommen sein. Am Grenzüberwachungsposten in Gmünd will man darüber keine Auskunft geben. "Wir sind dazu nicht berechtigt", sagt ein diensthabender Beamter. Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, erklärt: "Siebzig Personen haben nicht einmal die Absicht erkennen lassen, einen Asylantrag zu stellen." Nur vier Personen hätten sich nach Asyl in Österreich erkundigt, wollten dann aber doch keinen Antrag stellen, nachdem ihnen gesagt wurde, dass es keine Plätze in der Bundesbetreuung gibt.
Menschenrechtsvertreter sehen das anders. SOS Mitmensch klagt die zuständigen Behörden nun wegen Amtsmissbrauch. Die Wiener Anwälte Nadja Lorenz und Georg Bürstmayr überlegen Beschwerden beim Unabhängigen Verwaltungssenat. Wenn die Tschetschenen einen Asylantrag gestellt haben, war ihre Zurückweisung nämlich rechtswidrig. Als Asylantrag gilt übrigens bereits die einfache Bitte um Asyl.
Im aktuellen News erklärt ÖVP-Minister Strasser: "Ich bekenne mich dazu zu sagen, dass jeder, der Asyl braucht, es auch bekommen soll, wie auch dazu, dass Wirtschaftsflüchtlinge asylfremde Zwecke verfolgen."

Handelte es sich bei jener tschetschenischen Gruppe bloß um ein paar Dutzend "Wirtschaftsflüchtlinge"? Laut einer aktuellen Statistik des Innenministeriums haben Asylwerber aus der Russischen Föderation - also vor allem Tschetschenen - derzeit die besten Chancen auf Asyl. Die Anerkennungsrate liegt bei siebzig Prozent, das ist die höchste unter allen Asylwerbern. Denn die Lageberichte von amnesty international konstatieren seit Jahren, dass russische Sicherheitskräfte in der tschetschenischen Republik "schwer wiegende Menschenrechtsverletzungen" begehen: Die Menschenrechtsorganisation berichtet regelmäßig über Plünderungen und Vergewaltigungen durch die russische Polizei und nahezu routinemäßige Folter sowie unmenschliche und erniedrigende Behandlung in den Gefängnissen.
Der Verfassungsgerichtshof wiederum hat erst vergangene Woche die Abschieberegelung in "sichere Drittstaaten" als "vollzugsuntauglich" aufgehoben. Zuvor hatte der Unabhängige Bundesasylsenat, jenes Gremium, das für die rechtskonforme Einhaltung von Asylverfahren zuständig ist, oftmals darauf hingewiesen, dass Tschechien nicht "als sicherer Drittstaat anzusehen ist". Auch das Helsinki-Komitee warnte bereits, dass in Tschechien "eine zunehmende Zahl von Flüchtlingen ohne ernsthafte Prüfung des Falles" abgeschoben wird.
Der Sprecher des UN-Flüchtlingshochkommissariates (UNHCR) Roland Schönbauer erklärt, was den in Österreich aufgegriffenen Tschetschenen, die wieder zurückgeschickt wurden, nun blüht: "Für einen Asylwerber bedeutet das Verlassen der Tschechischen Republik, dass sein Verfahren automatisch beendet wird." Es sei lediglich eine Frage der Zeit, wann die Tschetschenen aus dem Lager Kostelec des Landes verwiesen werden. Eventuell drohe ihnen zuvor noch "bis zu sechs Monate Schubhaft".
Im Lager, klagt ein junger Tschetschene im Park, würden derzeit nicht einmal die Zimmer geheizt. Auch warmes Wasser gäbe es manchmal nicht. Das rosarot angestrichene Haus sei überfüllt, bis zu sechs Personen teilen sich ein Zimmer. "Wenn noch mehr kommen", sagt Martin Rozumek, Direktor der tschechischen Flüchtlingsorganisation "pro pomoc uprchlíkum", "muss die Regierung wieder Container aufstellen, und darin kann es im Winter sehr kalt werden."
Im Flüchtlingslager Traiskirchen hätten sich die tschetschenischen Asylwerber übrigens mit bis zu sechzig Leuten einen Schlafsaal teilen müssen. Wer keinen Platz ergattert, landet derzeit nicht - wie in Tschechien - in einem Container. Sondern auf der Straße.

 
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Weil es keine Quartiere mehr gebe, hat der Innenminister letzte Woche einen Aufnahmestopp für die Bundesbetreuung verkündet. Sind wirklich alle Kapazitäten erschöpft? Oder ist das Boot nur für Ernst Strasser voll?
Das Verteidigungsministerium hat dem Innenminister jedenfalls schon vor Wochen mehrere leer stehende Kasernen zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Laut Paragraph 5 des Bundesbetreuungsgesetzes ist das vorübergehend möglich, erklärt Generalmajor Christian Segur-Cabanac. "Bis zu 450 Menschen", schätzt der Beamte, könnte man in "fünf bis zehn unbenutzten Objekten des Bundesheeres" - teils sofort, teils nach Sanierungsarbeiten - einquartieren. "Bislang wurden von den zuständigen Bürgermeistern keine Genehmigungen erteilt", erklärt man im Innenministerium.
Dass sich die Ortschefs quer legen können, hat sich Strasser selbst zuzuschreiben: "Erst seit der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass Asylwerber untergebracht werden müssen, gibt es die Weisung, zuerst die Bürgermeister zu befragen, ob sie Flüchtlinge aufnehmen wollen", kritisiert der Traiskirchner Bürgermeister Fritz Knotzer (SPÖ).
Auch andere sind auf den Innenminister sauer. Ein Teil der Flüchtlinge kommt gegen Entgelt bei Pensionswirten unter. Rainer Gritzky, Besitzer eines aufgelassenen Feriendorfes im oberösterreichischen Holzöster, hat auf Anraten eines Beamten des Innenministeriums 30.000 Euro in seine Anlage investiert, damit er 200 Flüchtlinge mehr zugewiesen bekommt. Nun schickt ihm das Ministerium keine Asylwerber. Bürgermeister Franz Manglberger (ÖVP) beruft sich auf einen Gemeinderatsbeschluss: "Unser Ort hat 850 Einwohner. Noch mehr Flüchtlinge bringen uns finanzielle Nachteile." Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia sagt: "Die angesprochenen Investitionen wurden ohne Rücksprache mit uns und ohne Belagsgarantie getätigt."
Von denen, die in Bundesbetreuung kommen, haben auch nicht alle Glück: "Mir wurde gesagt, ich werde ins Mutter-Kind-Heim gebracht", sagt Frau K. aus dem Kosovo (Name d. Red. bekannt), die von ihrem Mann spitalsreif geprügelt wurde. Sie landete in Traiskirchen. Dort konnte die traumatisierte Frau ihre Zimmertür nicht versperren, mit einem Gips im Gesicht und voll blauer Flecken lag sie die ganze Nacht wach: aus Angst, ihr Ehemann könne herausfinden, dass sie im Lager sei oder andere Männer könnten ihr etwas antun.
"Wegen der hohen Belegzahlen mussten in dem Haus, das für Frauen und Kinder reserviert ist, auch Männer aufgenommen werden", sagt dazu Ministeriums-Sprecher Gollia. Allein stehende Männer gäbe es dort aber keine.
Die Asylwerberin kam mithilfe einer NGO im Frauenhaus unter. Die Kosten trägt das Innenministerium nicht. Die Frau wird unter dem Status "ohne Zimmer, ohne Inventar" geführt - sie bleibt versichert, Unterkunft und Verpflegung muss aber das Frauenhaus bezahlen.

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November 2003 © FALTER
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