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| Der unanständige Staat |
| AFFÄREN Im Fall Grasser wundert sich die interessierte Öffentlichkeit, wie schnell politisch brisante Affären in Österreich entsorgt werden. Dabei hat das Tradition und funktioniert noch immer erstaunlich gut. FLORIAN KLENK |
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| Wollte dieser Minister nicht besonders "modern" regieren? Vergangene Woche war davon wenig zu merken. Da agierten Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sein Team so wie alle Mächtigen, die in Bedrängnis geraten. Dementieren, drohen, in der Sache schweigen. Grasser will "Falschmeldungen" vor Gericht korrigieren lassen, sein Staatsekretär Alfred Finz (ÖVP) wehrt sich gegen "Journalistenlatein". Sektionschef Michael Svoboda weist Vorwürfe des vorauseilenden Gehorsams "mit Entschiedenheit" zurück. Und Dieter Quantschnigg jener Spitzenbeamte, der in der Homepagecausa bei den prüfenden Finanzbeamten bei einer Dienstbesprechung interveniert haben soll sagt, angesprochen auf das umstrittene Treffen: "Ich ziehe es vor, dazu zu schweigen." Den von News vergangene Woche veröffentlichten Rohbericht des Rechnungshofes zur Causa Grasser übrigens die erste Expertise einer unabhängigen Instanz will der Minister, der stets Transparenz versprach, nicht herzeigen. Amtsgeheimnis. Beim entlastenden Eurofighter-Prüfbericht war das noch anders der wurde von der Regierung sofort den Medien zugespielt. Ein Exemplar des Homepageberichtes liegt nun im versperrten Schrank von Alfred Finz, und dessen Minister schwört: "Ich habe kein Schriftstück in der Hand, das Schenkungssteuerpflicht attestiert." Die "unabhängigen Finanzbehörden" (die in Wirklichkeit Grassers Amtsgewalt unterliegen) hätten "korrekt gehandelt", als sie feststellten, dass die 283.000-Euro-Spende der Industriellenvereinigung nicht zu versteuern ist. Wenn man ein anderes Ergebnis wünsche, so das Ministerium, solle man bitte das Gesetz ändern. Ob das wirklich nötig ist? Der Rechnungshof, so drang nach außen, stellt in seinem Bericht schon nach jetziger Rechtslage eine Steuerpflicht für Grasser und den New-Economy-Verein fest. Er verwies dabei auf die Rechtsmeinung von Verwaltungsgerichtshof-Richter Karl-Werner Fellner, der dem Ministerium schon vergangenes Jahr im Falter einen "offenen Rechtsbruch" vorwarf. Der Rechnungshof regte an, den Fall nochmals "in abgabenrechtlicher Hinsicht" zu untersuchen. Gesagt, getan. Ergebnis: keine Steuerpflicht. Obwohl Justizministerin Karin Miklautsch im ORF verkündet, Grasser sei "über jeden Verdacht erhaben", prüft die der Ministerin weisungsunterworfene Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Implikationen des Rohberichtes. Die Vorerhebungen gegen den Minister wurden ja wieder aufgenommen, nachdem die Ratskammer (ein richterliches Gremium) gegen die vorschnelle Einstellung protestiert hatte. Die Ankläger wollten die Aktendeckel schon zuklappen, weil sie den Wert der Homepage aufgrund eines Zeitungsberichtes mit nur 50.000 Euro ansetzten. Bei solchen Summen sei ja nicht die Justiz, sondern da seien die Finanzämter zuständig. Nun liegt ein Gutachten vor, das den Wert der Homepage mit 220.000 bis 246.000 Euro ansetzt. Die Justiz ist doch wieder zuständig. Müssen sich Alfred Finz und sein Prüfteam wegen "vorauseilendem Gehorsam" der Justiz stellen? Friedrich Matousek, Leiter der Staatsanwaltschaft Wien sagt: "Momentan ermitteln wir nicht wegen Amtsmissbrauchs." Momentan. Das Wörtchen betont Matousek. Wie ist es zu deuten? Er sagt: "Deuten Sie es, wie Sie wollen." Die Republik erlebt einen Höhepunkt im Fall Grasser, doch die Öffentlichkeit interessiert sich kaum noch dafür. Die "ZiB" brachte zunächst nur eine vom ÖVP-nahen Chefredakteur Werner Mück persönlich verfasste Kurzmeldung, die die Kritik der Finanzexperten ausblendete (siehe Bericht im Falter 36/04). Selbst kritische Beobachter zucken nur noch resignativ mit den Achseln, wenn der Finanzrechtler Werner Doralt von "vorauseilendem Gehorsam" und "offenem Rechtsbruch" spricht. Wenn der Staatsrechtler Bernd Christian Funk Österreich mit einer "Bananenrepublik" vergleicht und die grundsätzliche, aber längst verdrängte Frage stellt, wieso die Industrie einem (damals noch FPÖ-)Minister steuerfrei mehrere Millionen Schilling zuwendet, juckt das keinen. Vergessen all die Broschüren des Finanzministeriums, in denen die Annahme von Geschenken streng verboten wird. Vergessen auch des Ministers Monaco-Trips mit Stronachs Managern im sündteuren Magna-Jet, just als gerade über den Verkauf der Voest an Magna geheimverhandelt wurde. War doch nur privat. Ein Skandal wird wieder einmal entsorgt. Hat das System? Und wenn ja, wie funktioniert es? Stimmt es, wenn der Chef der Österreichischen Strafverteidigervereinigung, Richard Soyer (einst Verteidiger Josef Kleindiensts in der Spitzelcausa), sagt: "Der Hof des Kaisers ist privilegiert. Auch bei Fehlgriffen erwarten sich die Mächtigen besondere Loyalität"? Oder wenn ein Wiener Richter bemerkt: "Es besteht natürlich ein vorauseilender Gehorsam. Beamte denken sich in den Dienstgeber hinein, sie sind ja auch von seinem Wohlwollen abhängig." Wer sich über die Aktenbündel der politischen Causen beugt, den plagt der immer gleiche Eindruck: Ermittler nehmen ihr Gebiss raus, reden den Fall klein und streicheln ihn dann ins Jenseits. Was steckt dahinter? Besondere Vorsicht, wenn Medien wieder einmal Alarm schreien? Oder stimmt es, wenn ein mittlerweile pensionierter Staatsanwalt festhält, dass "politische Fälle wie eine Salami zerschnitten werden, bis nichts mehr übrig bleibt"? Noch immer können dem Minister weisungsgebundene Staatsanwälte in diesem Land darüber entscheiden, ob ein unabhängiger Richter einen Fall zu Gesicht bekommt. Egal, ob Polizisten einem Schubhäftling den Mund verkleben oder ob ein blauer Polizeigewerkschafter gesteht, gegen Bestechungsgeld für die FPÖ-Granden gespitzelt zu haben, egal ob ein Afrikaner unter den Füßen von Einsatzkräften verstirbt oder ein Häftling angegurtet und unbewacht stirbt schmerzhafte Konsequenzen und schonungslose Untersuchungsberichte erlebt das Land kaum. Nur hie und da eine bedingte Strafe. Selbst in politisch weniger bedeutsamen Fällen, die den Staat betreffen, muss erst der Verfassungsgerichtshof ein Machtwort sprechen. Neulich rügten die Höchstrichter, dass sich der Unabhängige Verwaltungssenat mit dem Beschwerdevorbringen der Hinterbliebenen eines erschossenen Polizeiopfers "in keinster Weise" auseinander setzte. Wenn durchgegriffen wird, hat das oft keine Konsequenzen. Im Fall des zu Tode gekommenen Mauretaniers Cheibani Wague gab die Polizeispitze nach einem vernichtenden UVS-Bescheid bekannt, dass das Urteil "nicht nachvollziehbar" sei. Amnesty-Chef Heinz Patzelt sagt: "Wenn Staatsorgane Urteile nicht anerkennen, wieso sollen es dann Mafiapaten tun?" Keine "Lordrichter" wie in Großbritannien untersuchen die Verantwortung staatlicher Sauereien unter Anteilnahme der kritischen Öffentlichkeit. Und wenn doch einmal ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt wird etwa bei Haiders Saddam-Reisen dann werden die Kontrolleure behindert, wo es nur geht. Die Kärntner Opposition bekam von Haiders Verwaltung nicht einmal eine Glocke, um die Sitzung des U-Ausschusses einzuläuten. Als ein Sekretär des Kärntner Landeshauptmannes vor dem Ausschuss falsch aussagte, wurde das Meineidverfahren gegen ihn eingestellt. Der junge Protokollchef sei schließlich nicht darüber informiert worden, dass er als Zeuge die Wahrheit sagen muss. Oberster Weisungsherr in dieser Sache: Dieter Böhmdorfer. Interveniert wird in diesem Land seit der mörderischen Sprengung von Udo Prokschs Lucona nicht nur durch schriftliche Weisungen. Die dürfte ein Staatsanwalt ja veröffentlichen. 1989, bei den Kurdenmorden drei kurdische Exilpolitiker wurden in Wien durch iranische Staatsterroristen erschossen , intervenierte das Außenamt noch durch persönliche Anrufe bei der Justiz, bis die Verdächtigen unter Polizeischutz der Staatspolizei ausreisen konnten. Den österreichisch-iranischen Beziehungen sollte kein Ungemach drohen außerdem drohten die Mullahs mit angeblichen Enthüllungen über Waffengeschäfte der Alpenrepublik. Der spätere FPÖ-Kurzzeitjustizminister und damalige blaue Justizsprecher Michael Krüger forderte damals die Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechtes gegenüber den Staatsanwälten. Die Roten und die Schwarzen winkten ab. Der SPÖ-Abgeordnete Christoph Matznetter sagt heute selbstkritisch: "Die SPÖ hat natürlich auch bei Schweinereien mitgemacht. Wir geben ja offen zu, dass wir an den vielen Dingen, die heute möglich sind, mitschuldig sind." Von der Weisungsfreiheit der Staatsanwaltschaft will die FPÖ heute freilich nichts mehr wissen. Warum auch: Der potenzielle Zugriff auf Strafsachen oder Karrieren der Staatsanwälte schadet den Mächtigen nicht. Als der Polizeigewerkschafter Josef Kleindienst gestand, mit seinen blauen Freunden für FPÖ-Granden systematisch in den geheimen Datensätzen der Polizei gestöbert zu haben, um politische Gegner zu diskreditieren, liefen beim Haider-Freund und Justizminister Dieter Böhmdorfer die Telefone heiß. Am Apparat hingen Parteifreunde, die eine Weisung verlangten. Die damalige Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer und der Volksanwalt Ewald Stadler forderten gar öffentlich seine Einstellungsweisung. Böhmdorfer (bei dem selbst staatspolizeiliche Spitzelakten in den Anwaltstresoren lagen) gab den Staatsanwälten die Richtung vor: "Haider ist über jeden Verdacht erhaben", sagte er. Ist es wirklich das Ergebnis harter Ermittlungen, dass nicht einmal der geständige Kleindienst verurteilt wurde obwohl er bei der Finanz Steuern für erhaltene Bestechungsgelder nachzahlen musste? "Staatsanwälte haben, wie alle anderen Menschen auch, ihre Karriere im Kopf", sagt ein Ankläger. Meist geht es um Ermessensentscheidungen. Reicht der Tatverdacht gegen den Minister wirklich schon für eine Hausdurchsuchung? Können Sie das auch alles vor dem Minister verantworten, Herr Kollege? Staatsanwalt Walter Geyer, einst mit der politisch äußerst sensiblen Causa des SPÖ-Finanzministers Hannes Androsch befasst, erinnert sich: "Da stehst du schon ein bisserl am Seil. Du bist ständig unter Druck. Wenn du einen falschen Schritt machst, stürzt du runter." Angesichts der Machtausdehnung staatsanwaltschaftlicher Befugnisse durch die neue Strafprozessreform fordern Experten nun Reformen. "Die Staatsanwälte sollten ihre Einstellungen in politischen Fällen öffentlich begründen", sagt der Richter Oliver Scheiber, Mitinitiator eines Protestbriefes von rund 1200 Richtern, die in der Spitzelaffäre über politischen Einfluss klagten. Das System der checks & balances müsse endlich Realität werden. Noch immer genügt ein Stempel der Staatsanwaltschaft, um eine Affäre zu erledigen und dem Richter zu entziehen. Begründung? Njet. Das schadet auch der Staatsanwaltschaft, die sich gegen Vorwürfe nicht wehren kann. In Steuerverfahren, die in der Regel von weisungsgebundenen Finanzbehörden geleitet werden, gilt auch für Politiker das Steuergeheimnis. Staatsanwalt Geyer fordert nun, dass bei Politikern das Amtsgeheimnis zurückgedrängt wird. Es müsse für sie, ebenso wie bei Ehrenbeleidigungen, "einen anderen Maßstab geben". Auch bei der Rekrutierung der Beamten wird vorauseilender Gehorsam nahe gelegt. Wer Richter oder Staatsanwalt werden will, benötigt exzellente "Dienstbeschreibungen" von vorgesetzten Ausbildungsrichtern. "Die bekommt man nicht, wenn man besonders systemkritisch ist", erklärt ein Richter. Natürlich spielt auch das Parteibuch eine Rolle. "Die Institutionen der Republik", sagt der Staatsrechtler Bernd Christian Funk, "sind ja wie ein Kesselfleisch von Parteizugehörigkeit durchzogen." Das habe sich nie geändert, würde "noch immer erstaunlich gut funktionieren". Dazu komme, dass es hier nie eine bürgerliche Revolution gegeben habe. Aufklärung und Liberalismus seien "versandet", die öffentliche Kontrolle gegen "die da oben" schwach ausgeprägt. Kritische Geister würden medial gerne verunglimpft. So wird es hingenommen, dass im sensiblen Fall des Mauretaniers Wague Polizisten gegen Polizisten ermitteln und die Richterin wichtige Zeugen noch immer nicht vernommen hat. Es wird verständlich, dass ein Sektionschef im Justizministerium behaupten darf, dass er jene Fotos nicht kennt, auf denen ein Häftling in Stein angegurtet mit Blut im Mund zu sehen ist, obwohl sie doch seit drei Jahren in jenem Gerichtsakt liegen, in den das Justizministerium als oberste Weisungsbehörde reinschauen darf. Dass sich die jeweils zuständigen Minister (Böhmdorfer, Strasser) in beiden Fällen im Sinne eines Vorfreispruches geäußert hatten, wäre das wirklich nötig gewesen? "Der Umgang mit Skandalen", sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer "ist erschreckend." Amnesty-Chef Patzelt sagt: "Der Staat geht mit sich selbst äußerst pfleglich um." Auswege? Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, will sich zu all den aktuellen Fällen nicht inhaltlich äußern. Er verweist darauf, dass Behörden im Gegensatz zu Medien oft eine gewisse Zeit brauchen, um sich ein ordentliches Bild von einem Fall zu machen. Diese "inneren Entscheidungsprozesse" müssen möglich sein, ohne dass die Öffentlichkeit von jedem Schritt erfährt. Jabloner sagt aber auch, "dass es nicht gut ist, wenn ein politisches Klima herrscht, in dem ohne dass es klar ausgesprochen wird von den Beamten ein gewisses Verhalten erwartet wird". Eine Eigenschaft totalitärer Regime bestehe nicht nur in strikten Befehlsketten, sondern auch in dem Glauben, dass die Beamten dem "Führer entgegenarbeiten" müssen. Politische Verantwortung bestehe nach der österreichischen Verfassung unabhängig von der Erteilung konkreter Weisungen. In Zeiten, in denen moderne Verwaltungsmodelle erwogen werden, möge man "die positive Bedeutung der Weisung" nicht vergessen. Wo eine Weisung klar ausgesprochen werde, da gebe es auch klare politische Verantwortung. |
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