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Operation Schmutzkübel
AFFÄRE Innenminister Strasser will von den Anzeigen gegen kritische Anwälte nichts gewusst haben. Doch sein engster Kabinettsmitarbeiter übermittelte vermeintlich verdächtige Zeitungsinterviews ans Bundeskriminalamt. FLORIAN KLENK

Falter 45   Originaltext aus Falter 45/04 vom 03.11.2004

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Das Innenministerium ermittelt monatelang gegen zwei kritische Anwälte, die mit Asylverfassungsklagen kritisch auftraten. Der Chef des Hauses will von diesen Ermittlungen nichts gewusst haben. Letzte Woche erklärte Innenminister Ernst Strasser im Parlament, erst "vergangenen Freitag" (also während der Falter-Recherchen) über die umstrittenen Anzeigen gegen die Anwälte Nadja Lorenz und Georg Bürstmayr – zugleich Mitglieder des ministeriellen Menschenrechtsbeirates – informiert worden zu sein.
  Seltsam. Besorgte Beamte im Innenressort sprachen im Falter von "Inquisitionsmethoden" und erzählten, dass auf Weisung des Kabinetts "alle offenen Quellen" analysiert worden waren. Das Ziel der ganzen Aktion, so ein Informant zum Falter: "Die Anwälte sollten aus dem Menschenrechtsbeirat geschossen und eingeschüchtert werden." amnesty sprach von der "ersten, politischen Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern". Bundespräsident Heinz Fischer hat sich des Falles angenommen.
  Was hat nun der angeblich ahnungslose Innenminister mit der Causa zu tun? Antwort: Einer der engsten Mitarbeiter seines Kabinetts war in die Ermittlungen involviert und lieferte den Ermittlern Material. Spätestens Mitte Oktober muss auch Strasser persönlich informiert gewesen sein.
  Vorgeschichte: Just als die neuen Werkverträge für die unbequemen Kontrollore des Menschenrechtsbeirates unterzeichnet werden sollten, sandte das Innenministerium zwei "Sachverhaltsdarstellungen" an die Staatsanwaltschaft. Anwältin Lorenz, nebenbei auch Sprecherin von SOS Mitmensch, wurde wegen "Aufruf zum Ungehorsam gegen Gesetze", Advokat Bürstmayr wegen "Schlepperei" angezeigt. Beweise: null. Die Staatsanwaltschaft legte die Anzeigen umgehend zurück. Bürstmayr habe "rechtliche Beratung" geleistet, Lorenz nur dazu aufgefordert, traumatisierten Flüchtlingen Schutz zu gewähren. Nichts daran ist kriminell.
  Zumindest die Anzeige gegen Bürstmayr muss dem Minister bekannt gewesen sein. Bereits am 19. Oktober forderte Strasser den Menschenrechtsbeirat schriftlich auf, statt des nominierten Anwalts einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Sein Sprecher Johannes Rauch sagte vorvergangene Woche zum Falter: "Bürstmayr steht ja im Verdacht der Schlepperei." Vergangene Woche bestritt Rauch dieses Zitat. Den Grund für die Nichtbestellung verrät Rauch indes nicht. Er sagt: "Bürstmayr wird nicht bestellt."
  Erwin Felzmann, der zurückhaltende Vorsitzende dieses – offiziell unabhängigen – menschenrechtlichen Beratungsgremiums, hat langsam die Nase voll: "Diese Aktion empört mich. Was mich besonders verwundert, ist der Umstand, dass sich der Innenminister nun versteckt." Es ist tatsächlich seltsam, wie Strasser seine Verantwortung nun auf die "kleinen Beamten" abschiebt. Wie Ermittlungsakten im Fall Lorenz illustrieren, war sein Kabinett voll involviert. Das Bundeskriminalamt wurde vom Ministerkabinett per E-Mail mit vermeintlich brisantem Zeitungsmaterial (die Früchte besagter Recherchen in "offenen Quellen"?) versorgt. Peter Webinger, Kabinettsmitarbeiter von Strasser, mailte dem Bundeskriminalamt Zeitungsartikel und Internetseiten, in denen sich Lorenz kritisch zur Asylpolitik äußerte. Zusatz: "Danke, Webinger!" Wofür bedankte sich der Strasser-Intimus? Für eine schnelle Anzeige? Das Bundeskriminalamt sandte das völlig harmlose Standard-Interview, in dem Lorenz dazu aufforderte, traumatisierten Flüchtlingen Schutz zu bieten, an die Staatsanwaltschaft. Verdacht des "Aufrufes zum Ungehorsam gegen Gesetze".
  Lorenz, die auch die Witwe Cheibani Wagues vertritt, wäre am Landesgericht als verdächtige Anwältin beruflich gesperrt gewesen. Johannes Rauch, Sprecher des Ministers, bestätigt den Mail-Verkehr, bestreitet aber alle bösen Vorwürfe. Er sagt: "Wir haben Texte zugesandt bekommen und nur pflichtgemäß weitergeleitet. Das ist völlig normales Vorgehen." Erich Zwettler, der leitende Beamte im Bundeskriminalamt, sagt: "Wir haben hier kübelweise Zeitungsartikel, die wir der Staatsanwaltschaft schicken. Wir lesen eben auch die Zeitung. Das ist völlig normal." Eine polizeistaatliche Schmutzkübelaktion sei das "wirklich nicht gewesen".

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November 2004 © FALTER
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