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Schrauben locker
VERFASSUNG Entmachtung der Höchstrichter, Abschiebungen ohne Verfahren, Ignoranz gegenüber Erkenntnissen der Höchstgerichte. Die leise Demontage der Grundrechte besorgt Österreichs Verfassungsexperten. FLORIAN KLENK

EX-VP-KLubchef Heinrich Neisser: „Populistisches Bedürfnis“

Falter 50   Originaltext aus Falter 50/04 vom 08.12.2004

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Im Innenministerium hat sich neulich ein seltsamer, durchaus symbolischer Vorfall ereignet. Ein Bote des Höchstgerichtes stand vor den Toren von Ernst Strassers Ministerkabinett. Er wollte dem Innenminister wieder einmal ein vernichtendes Erkenntnis überreichen. Doch niemand im Ministerium wollte den blauen Brief entgegennehmen. „Das nehmen wir nicht“, hieß es nur.
  Ein anderes Schreiben wurde im Ministerkabinett kürzlich freudiger angenommen. Peter Anerinhof, Leiter der niederösterreichischen Fremdenpolizei, hatte ein „Informationspapier für den Herrn Bundesminister“ verfasst. „Auftragsgemäß“, wie er hinzufügte. Die Fremdenpolizei, klagt der hohe Beamte gleich in der Einleitung, leide nämlich an einer „tödlichen Krankheit im letzten Stadium“. Mitschuld an diesen Zuständen, behauptet er, seien die unabhängigen Kontrollinstanzen des Landes. Der Innenminister habe durch diese weisungsfreien Institutionen „einen Großteil der direkten Kontrollmöglichkeiten“ verloren. Dazu käme noch das Treiben des Menschenrechtsbeirates, der sich durch „unterschwellige Angriffe gegen den Minister“ hervortue. Conclusio des Spitzenbeamten: Das Land müsse sich schleunigst vom „Würgegriff einer nicht unwesentlichen Zahl von Fremden“ befreien. Die kämen wegen der „Sozialhilfestruktur der Länder“ und wegen „des Kindergeldes“. Aber eben auch wegen Österreichs „zahnlosen“ Gesetzen.
  Dem Staat, so fordert der Beamte (er war für den Falter nicht erreichbar), sollten also wieder scharfe Zähne eingesetzt werden. Es müsse endlich „eine Regelung gefunden werden, dass Fremde, die einen Asylantrag stellen, im kurzen Wege ohne Verfahren sofort an der Grenze zurückgeschoben werden können“. Um „Signalwirkungen“ zu erreichen, wie der Beamte das nennt, sollte die Polizei bei Abschiebungen wieder härter durchgreifen dürfen. Sogar der polizeiliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (ein Baustein rechtsstaatlicher Polizei) sollte „überdacht“ werden. Denn: „Seit dem Fall Omofuma nahm der Aufenthalt von Nigerianern und somit die Drogenproblematik in Österreich seinen (sic!) ungebremsten Lauf. (...) Bei uns braucht ein Nigerianer die Abschiebung jedenfalls nicht zu fürchten“, heißt es in dem Papier.
  Als Auszüge des Papiers via News kürzlich an die Öffentlichkeit gelangten, wollte sich der Sprecher im Innenministerium nicht von diesen Ergüssen distanzieren. Schon Anfang Jänner, so bestätigt Strassers Sprecher Johannes Rauch, wird das Innenministerium ein neues Asylgesetz in die Begutachtung schicken. Viele Reformvorschläge aus dem „Informationspapier“ werden in Paragrafen gegossen. Die lästigen Richter des Verwaltungsgerichtshofes sollen entmachtet, verdächtige Asylwerber in „Sicherungshaft“ genommen werden. Flüchtlinge sollten sich nur noch an bestimmten – von der Polizei vorgegebenen – Orten aufhalten. Johannes Rauch, Sprecher des Innenministers, sagt: „Es herrscht bei uns kein Denkverbot.“
  Auch wenn es um fundamentale Grundrechte geht? „Was Recht ist, muss nicht gut sein“, verkündete der Innenminister, nachdem ihn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gerügt hatte. Nicht nur die oft verhöhnten „linken Gutmenschen“, auch ÖVP-nahe Verfassungsexperten sehen die jüngsten Entwicklungen mit Sorge. Der Rechtsstaat werde zwar nicht abgeschafft, doch nachhaltig beschädigt. Was im Innenministerium mit parteipolitischem Postenschacher und Einschüchterung von kritischen Polizisten begonnen habe, setze sich nun auf inhaltlicher Ebene fort. Ex-Nationalratspräsident Heinrich Neisser, liberales Gewissen der ÖVP, warnt bereits eindringlich vor dem „beliebigen und populistischen Umgang“ mit Grundrechten durch seine Parteifreunde (siehe Interview).
  Aus Anlass des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember wird Neisser gemeinsam mit Ludwig Adamovich, dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, und Udo Jesionek, dem ehemaligen Präsidenten des Wiener Jugendgerichtes, für die „Liga der Menschenrechte“ einen Bericht zum Umgang mit Grundrechten veröffentlichen. Er wird besonders scharf ausfallen. Denn immer öfter werden die Grenzen der Verfassung und der Grundrechte nicht nur ausgereizt, sondern überschritten. Es geht um eine Neudefinition des „starken Staates“. Das soll wohl kein Staat mit Berufungen, Rechtsschutz und Transparenz mehr sein. Da will das Verteidigungsministerium im Militärbefugnisgesetz – ohne richterliche Kontrolle und ohne nachträgliche Information der Betroffenen – so intensiv lauschen, festnehmen und rastern, dass der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk bereits von einem „strukturell verfassungswidrigen Gesetz“ spricht. Einmal wurde das Gesetz bereits aufgehoben, nun wird an einem neuen Entwurf gebastelt. Auch die Polizei bekommt ein neues Sicherheitspolizeigesetz, das – ohne größere Debatten – „sehr, sehr weit reichende Ermächtigungen“ (Funk) enthält, wenn es etwa um die Videoüberwachung von Betrunkenen in Schanigärten oder das polizeiliche Platzverbot gegen vermeintlich dunkle Gestalten im öffentlichen Raum geht. Und dann möchte der Innenminister eben Asylwerber während des Verfahrens außer Landes schaffen, obwohl sie eigentlich noch vor der Berufungsinstanz stehen (und von dieser in zwei Drittel der Fälle Recht bekommen).

Das allein wäre nichts Außergewöhnliches. Konservative Regierungen schützen eben lieber den Staat vor dem Bürger als den Bürger vor dem Staat. In jedem westlichen Land, so verteidigt sich die Regierung, werden Gesetze von der Opposition vor das Höchstgericht gebracht. Früher hatte sich die Regierung die Verfassung eben mit Zweidrittelmehrheiten „einfach hergerichtet“, wie VfGH-Präsident Karl Korinek das nennt. Unvergessen auch die Zeiten, als rote Innenminister die Berufungsfristen im Fremdenrecht auf zwei Tage verkürzen wollten oder die große Koalition per Verfassungsbestimmung erklärte, dass die Verfassung auf ein Gesetz nicht anwendbar sei. Der VfGH sah darin eine unzulässige „Gesamtänderung der Verfassung“.
  Bei allen schlimmen Traditionen fällt den Rechtsexperten jedoch ein neuer Trend auf. Wo früher nur gedroht wurde, schreitet die Regierung heute zur Tat. „Früher hat man im Zorn ein bisserl Dampf über die Höchstgerichte abgelassen. Heute versucht man Interessen brutal und rücksichtslos durchzusetzen“, sagt der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Ernst Strasser, so Mayer, agiere dabei „wie ein Lehrling Haiders“. Auch Heide Schmidt, heute Chefin des „Instituts für eine offene Gesellschaft“, hat als Chefin des Liberalen Forums das Verfassungsverständnis der großen Koalition kennen gelernt. Doch auch sie vermeint einen neuen Wind zu spüren: „Es werden soeben die wichtigsten Schrauben der Rechtsmaschine gelockert. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn das Ding irgendwann zusammenbricht.“
  In einem imperialen Büro hinter einer dieser berühmten Tapetentüren in der Hofburg sitzt Ludwig Adamovich und versucht – so, wie es seine Art ist –, ruhig zu bleiben. Er, der heute Bundespräsident Heinz Fischer in Verfassungsfragen berät, wurde als Verfassungsgerichtshofspräsident vor drei Jahren nach dem Ortstafel-Entscheid von Jörg Haider beschimpft und um seine Aufenthaltsberechtigung gefragt („Wenn einer Adamovich heißt ...“). Auch Adamovich könnte stundenlang über den etwas verluderten Umgang mit der Verfassung erzählen. Deutschland hatte sich nach der Nazizeit eben eine neue Verfassung abgerungen, während Österreich einfach die Konstitution der Zwanzigerjahre verwendete. Die Grundrechte seien schon damals ein Stolperstein gewesen. Auseinandersetzungen um die Verfassung seien immer wieder aufgetaucht. Aber: „Ich kann mich wirklich nicht erinnern, dass es so etwas schon einmal gegeben hat.“ Mit „so etwas“ meint Adamovich die aktuellen Auseinandersetzungen ums Asylrecht und die jahrelange Weigerung der Politik, das Erkenntnis des Höchstgerichtes in Sachen Ortstafeln umzusetzen (siehe dazu Bericht auf Seite 12).
  Werden die Höchstrichter und ihre lästige Verfassung von der ÖVP also zurechtgestutzt, wie dies Jörg Haider vor drei Jahren prophezeite? Steht die ÖVP überhaupt noch unter dem selbst gebastelten Verfassungsbogen, wenn sie in sensibelsten Rechtsbereichen den Rechtszug zu Höchstgerichten abschaffen will und sich beharrlich weigert, VfGH-Erkenntnissen nachzukommen? Konservative wie Heinrich Neisser bezweifeln das. VfGH-Präsident Karl Korinek hält im Gespräch mit dem Falter fest, „dass es eines Rechtsstaates unwürdig ist“, dass auch nach drei Jahren keine politische Lösung gefunden wurde, um den Auftrag des VfGH endlich in die Realität umzusetzen.

Wohin das alles führen kann? Theo Öhlinger, einer der moderaten Verfassungsprofessoren des Landes, konstatiert dieser Tage eine „neue, rigide, polizeistaatliche Tendenz“. Er hat den Eindruck, „dass der Rechtsschutz unter das Niveau eines westlichen Staates gestellt werden soll“. Wenn etwa zwei kritische Asylanwälte (der Falter berichtete) verfolgt werden, weil sie Rechtsberatung leisten und Visitenkarten verteilen, „dann muss das ein Innenminister lautstark verurteilen und nicht verharmlosen“ (Öhlinger). Auf lange Sicht, so moniert Ex-ÖVP-Klubobmann Heinrich Neisser, werde unter dieser Politik das rechtsstaatliche Bewusstsein des Landes beschädigt: „Die Leute“, sagt Neisser, „werden dann sagen, der Rechtsstaat ist uns eh wurscht.“

 
EX-VP-KLubchef Heinrich Neisser
„Populistisches Bedürfnis“


Am Tag der Menschenrechte (10. Dezember) wird die „Liga der Menschenrechte“, eine renommierte Menschenrechtsorganisation, einen Bericht zur Lage der Grundrechte in Österreich veröffentlichen. Neben Ex-Verfassungsgerichtshofspräsident Ludwig Adamovich und dem ehemaligen Jugendgerichtspräsidenten Udo Jesionek wird auch der ehemalige ÖVP-Klubobmann Heinrich Neisser, liberales Aushängeschild der ÖVP und unter der großen Koalition als Nationalratspräsident geachtet, einen Lagebericht vorlegen. Im Falter-Interview geht der Politikprofessor mit seinen Parteifreunden in der Regierung hart ins Gericht.

Falter: Herr Professor Neisser, Sie werden diese Woche mit weiteren prominenten Verfassungsrechtlern einen Bericht zur Lage der Nation veröffentlichen. Was wird darin stehen?

Heinrich Neisser: Man muss vor den derzeitigen Entwicklungen warnen. Bei uns hat sich ein schlampiger Umgang mit den Grundrechten eingeschlichen. Mich irritiert, wie die Politik in grundrechtlichen Belangen auf Argumente der Kritiker gar nicht mehr eingeht, sondern Behauptungen in den Raum stellt und nur noch darauf wartet, bis der Verfassungsgerichtshof spricht. Diese Asylrechtsdiskussion, um nur ein Beispiel zu nennen, ist wirklich unerfreulich. Es handelt sich doch um ein Menschenrecht, das international von größter Wichtigkeit ist. Und nun soll es keine Rechtsmittel, keine aufschiebende Wirkung für Berufungen mehr geben? Das sind doch sensible Rechte!

Warum verabschiedet sich die ÖVP leise von den Grundrechten?

Es gibt mehrere Gründe für das ÖVP-Verhalten: Einerseits muss man den Koalitionspartner bei Laune halten, obwohl er eigentlich nur ein unbedeutender Appendix ist. Es gibt aber auch in der ÖVP ein populistisches Bedürfnis, das hier zutage tritt. Mit seinen Standpunkten versucht sich der Innenminister bei Leuten, die zum Teil verängstigt sind, ein bisserl profilieren. Die politischen Parteien müssten aber in der Lage sein, solche Diskussionen anständig zu führen. Was mich irritiert, ist diese apodiktische Art, mit der hier Politik gemacht wird. Da wird nur noch verkündet. Ich bedaure die Zustände sehr, weil die ÖVP eigentlich nie Zweifel aufkommen ließ, die ihre Grundrechtstreue infrage stellten. Jetzt wird alles ein bisserl beliebig und taktisch eingesetzt.

Die Konsequenzen für das Land?

Der Rechtsstaat wird nicht einbrechen. Unsere Justiz funktioniert gut, die Verwaltung ist sehr modern – doch das Verhalten der Politiker kann auf lange Sicht zu erheblichen Verlusten in der österreichischen Rechtskultur führen.

Wie sehen diese Verluste aus?

Die Leute werden ihr Empfinden für den Rechtsstaat verlieren und sagen: „Der Rechtsstaat is’ eh wurscht.“ Eine größere Dimension, eine Vorstellung, dass Recht auch Ausdruck von Gerechtigkeit ist und auch deshalb respektiert werden muss, würde verloren gehen. Man kann nicht früh genug warnen. Doch keine Partei – mit Ausnahme der Grünen – thematisiert heute diese Rechtsstaatsfragen.

Andreas Khol sprach einmal vom Verfassungsbogen, in dem die FPÖ vor dem Eintritt in die Regierung angeblich keinen Platz fand. Befindet sich die ÖVP noch unter diesem Bogen?

Ich habe damit nie etwas angefangen. Die Diskussion um diesen Begriff war eher ein kabarettistischer Beitrag zur österreichischen Verfassungspolitik. Aber bitte: Wenn Nationalratspräsident Andreas Khol die Situation mit seinen eigenen Metaphern überprüft, dann müsste er schon auch dazu aufrufen, dass seine eigene Partei den Bogen nicht verlässt.

Ist die ÖVP überhaupt noch Ihre Partei?

Ich stehe kritisch zur Parteispitze, doch ich empfinde tiefe Solidarität mit Leuten, die in dieser und für diese Partei unterwegs sind.

Wie sieht die Basis die von Ihnen kritisierten Entwicklungen?

Mit Besorgnis. Die christlich-soziale Basis wird ja immer mehr zur historischen Größe. Es gibt schon Leute, die verlangen, dass wir uns wieder auf unsere christlich-sozialen Vorgaben und Wurzeln besinnen sollten. „Christlich sozial“ steht ja für eine menschliche Haltung. Damit sind nicht nur Caritas und die Gewandspenden gemeint, sondern natürlich auch der Umgang mit den Grundrechten.

Wieso ist es bei uns so leicht möglich, Grundrechte infrage zu stellen?

Wir haben die Verfassung noch nie als Bewusstseinsfrage in den Vordergrund gestellt. Die Deutschen haben auch in der politischen Diskussion einen anderen Umgang mit der Verfassung und den Grundrechten. Wenn ein Grundsatzerkenntnis aus Karlsruhe kommt, so setzen sich Politiker und Parteien damit auseinander. Bei uns entscheidet der Verfassungsgerichtshof, dann steht das einmal in der Zeitung, dann gibt’s irgendwo einen Aufschrei. Und einige Tage später ist alles wieder vergessen?

Sind wir in Wahrheit prädemokratisch?

Ich würde sagen, wir sind zu oberflächlich. Wir haben in der Politik die Fähigkeit verloren, ins Grundsätzliche zu gehen.

Wer sollte solche Debatten in der ÖVP angehen? Soll Kanzler Wolfgang Schüssel den Innenminister mal zur Seite nehmen und ihm Nachhilfe in Grundrechten geben?

Gespräche zwischen zwei Personen sind gut, aber der Parteiobmann müsste versuchen, der ÖVP in diesen Dingen ein Profil zu geben. Man müsste endlich wieder darüber diskutieren, wie die ÖVP zu zentralen Fragen steht. Es muss endlich wieder eine Grundsatzdiskussion geben.

Interview: Florian Klenk

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Dezember 2004 © FALTER
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