Zum Archiv
Im toten Winkel
GEFÄNGNIS Der eine erhängt sich im Eisenkäfig, der andere stirbt angegurtet in einer Sonderzelle. Psychiater fehlen, Justizwachebeamte sind überfordert. Eine unabhängige Expertenkommission hat im Auftrag der Justizministerin die Situation psychisch kranker Häftlinge untersucht. Das Ergebnis ist beschämend. FLORIAN KLENK

Falter 28/2004: Für immer ruhig gestellt

Falter 08   Originaltext aus Falter 08/05 vom 23.02.2005

  Diese Ausgabe des Falter bestellen

  Informationen über ein Falter-Abonnement

Wie psychisch kranke Menschen in Österreichs Gefängnissen behandelt werden? Zuerst die gute Nachricht aus dem Bericht der Expertenkommission: Das Gurtenbett, ein „lederbespannter Holzblock mit fix montierten Lederriemen“, wurde wegen „außergewöhnlicher Gefährlichkeit“ verboten. Das war erst 1993.
  Nun zu den schlechten Nachrichten: Die Gefängnisdirektoren wurden kreativ. Der Holzblock wurde – etwa im Hochsicherheitsgefängnis in Krems Stein – ganz offiziell durch ein „Krankenbett, versehen mit Ledergurten“ ersetzt. Der Doppelmörder Ernst K. wurde im Jahr 2001 nach einem psychotischen Anfall eine Nacht lang auf so ein Gerät geschnallt. Seine Nase war mit Watte zugestopft, aus dem Mund quoll Blut. Am nächsten Morgen war der Mann tot. Erstickt? K. starb an Darmverschluss und damit eines natürlichen Todes, attestierte Gerichtsmediziner Wolfgang Denk. Der Häftling habe friedlich geschnarcht, versicherten die zuständigen Beamten im Justizministerium. Die Staatsanwaltschaft legte die Causa ad acta.
  Vergangenen Sommer wurden dem Falter dann erschütternde Fotos des angegurteten Häftlings zugespielt (Falter 28/2004). Auch weitere Todesfälle wurden aufgedeckt. FPÖ-Justizministerin Karin Miklautsch fand sie „entsetzlich“ und setzte eine sechsköpfige unabhängige Expertenkommission, bestehend aus Richtern, Psychiatern und pensionierten Justizbeamten, ein. Die Truppe, angeführt von Alois Jung, dem Präsidenten des Linzer Oberlandesgerichtes, sollte nicht nur Einzelfälle analysieren, in denen Menschen in österreichischen Gefängnissen starben, sondern eventuelle „strukturelle Mängel“ im heimischen Justizsystem aufspüren.
  Dem Falter liegt der Kommissionsbericht vor. Die Experten versuchten die dunkelsten Winkel der Justiz auszuleuchten. Sie stellen keine einzelnen Beamten an den Pranger, sondern beschreiben ein völlig überfordertes System, in dem Leben und Gesundheit von Kranken gefährdet sind. Der Befund: Immer mehr psychisch kranke Häftlinge werden wegen immer geringerer Delikte in Institutionen mit überfordertem Personal gesperrt. Sie bekommen keine professionelle medizinische Betreuung, es fehlt an ärztlichem Personal und medizinischem Gerät. In die Psychiatriestationen kann nicht ausgewichen werden, weil die erstens zu voll und zweitens zu teuer sind. Die Republik zahlt für Häftlinge den vollen Privattarif, weil keine Krankenkasse Strafhäftlinge versichern will. Konsequenz: Die Kranken werden mitunter „wie im Mittelalter“ (so Psychiater und Kommissionsmitglied Otto Presslich) in Korrekturzellen oder sogar in Käfige gesperrt.
  Zurück zu Ernst K. Die Kommission widerspricht jenen Beamten im Justizministerium, die den Fall kleinreden wollten. Das sogenannte „Krankenbett mit Gurten“ sei nach den anerkannten Regeln der Psychiatrie „kein sach- und fachgerechtes Instrument der Fixierung“. In Spitälern gebe es längst moderne „textile Gurtensysteme“, die Patienten weniger Schmerzen zufügen. Außerdem müsste ein „schutzfixierter“ Patient ständig bewacht werden. „Er kann ja erbrechen, sich erschöpfen, sich aufkratzen oder ersticken“, so Psychiater Otto Presslich. Der fixierte Ernst K. lag indes meist unbeobachtet in seiner Einzelzelle. Nur jede Stunde schaute ein Beamter durchs Guckloch. Das sei keine „den anerkannten Regeln der Psychiatrie entsprechende Beobachtung eines akut psychisch Behandelten“, so die Expertenkommission. Häftlinge wie K. dürften überhaupt nicht mehr im Gefängnis, sondern nur noch auf einer entsprechenden Psychiatriestation untergebracht werden. Die Justizwache sei schlicht zu „unprofessionell“ und überfordert mit solchen Patienten.
  Nächster Fall. Justizanstalt Göllersdorf. Die Anstalt für „geistig abnorme Rechtsbrecher“ ist in einem umgebauten Schloss untergebracht und gilt noch immer als progressiv. Die Justizwachebeamten tragen weiße Kittel statt Uniformen, die Insassen werden Patienten genannt und Anstaltsleiter Hans Schanda hat den Ruf eines engagierten Psychiaters. Doch in Göllersdorf steht noch immer dieser mittelalterlich anmutende Gitterkäfig für besonders schwierige Fälle. Bereits Mitte der Neunziger schlug das Anti-Folter-Komitee des Europarats Alarm und bezeichnete den Zwinger als „archaisch“. Häftlinge könnten sich an den Gitterstäben verletzten, so die Warnung. Die Republik solle den Käfig besser zersägen. Das Justizministerium wiegelte ab, der Käfig blieb.
  Dann wurde ein Patient nach „Unruhezuständen“ für eine Nacht in den Käfig gesperrt. Am nächsten Morgen zog er seine Pyjamajacke aus, wickelte sich diese um den Hals und erhängte sich im Sitzen. Warum hatte es niemand bemerkt? Der Häftling saß im toten Winkel der Überwachungskamera, so die Erklärung der Anstalt.
  Die Kommission übt harte Kritik. Der Fall sei „unvollständig dokumentiert“ und „höchst problematisch“. Außerdem sei in den Akten nicht festgehalten, wer die Verantwortung trage. Statt den sichtlich suizidgefährdeten Mann in den Käfig zu setzen, hätte man ihm doch auch Psychopharmaka verabreichen und bewachen können. Doch dies sei „aufgrund fehlenden Personals und mangelnder Sachausstattung nicht möglich“ gewesen.
  Dritter Fall. Frauengefängnis Schwarzau. Petra E., dreißig Jahre jung, tragische familiäre Umstände, drogenkrank, landet wegen Beschaffungskriminalität im Knast. Sie bekommt dort keine Therapie, nur Medikamente, die sie bunkern kann. Eines Abends betrinkt sie sich mit geschmuggeltem Alkohol. Sie setzt sich zu Tisch, übergibt sich und erstickt am Erbrochenen. Alle behaupten, nichts bemerkt zu haben. Musste es so weit kommen? Die Kommission stellt fest, dass die Insassin zwar Medikamente bekam, aber „eine darüber hinaus gehende therapeutische Betreuung nicht gegeben war“. Die Kommission regt an, „Justizwachebeamte im Umgang mit psychiatrisch behandelten Insassen zu schulen“.

Ein Blick noch in die sogenannten „Absonderungsabteilungen“. Das sind streng gesicherte Zellen, die eigentlich besonders aggressiven Straftätern vorbehalten bleiben sollten. In ihnen befindet sich ein Bett aus Beton, ein Loch im Boden, vielleicht ein Sessel. Abends bekommt der Häftling eine Matratze und das Essen durchs Gitter gereicht.
  Die Kommission will einen Missstand betreffend diese Zellen „besonders hervorheben“. In den Justizanstalten Graz, Innsbruck, Feldkirch, Korneuburg, Josefstadt, Simmering und Gerasdorf würden immer mehr „akut kranke Insassen“ in dieser Absonderung sitzen. Rund fünfzig Kranke seien es im letzten Jahr gewesen. Sie saßen dort nur „aufgrund der Unmöglichkeit der Transferierung in ein psychiatrisches Krankenhaus“. Diese Absonderungen, so moniert die Kommission, „waren zweifelsohne verbunden mit einer unzureichenden psychiatrischen Versorgung der betreffenden Insassen“. Mit anderen Worten: Weil Geld fehlt, werden Kranke weggesperrt statt behandelt.
  All diese Missstände, so warnt die Kommission, werden immer größer. 6671 Menschen saßen im Jahr 2001 im Knast – heuer werden es bis zu 10.000 sein. Obwohl der sogenannte „Belag“ steige, werde der Stand der Beamten zurückgefahren. Statt 3000 müssen nun 2900 Beamte mit einer zunehmenden und zunehmend kranken Gefängnispopulation fertig werden.
  Warum sitzen aber immer mehr kranke Häftlinge in Gefängnissen? Warum wird das seit den bürgerlichen Revolutionen hochgehaltene Dogma über Bord geworfen, wonach die „Irren und Kranken“ medizinisch behandelt und nicht bestraft werden sollen? Psychiater und Kommissionsmitglied Otto Presslich ortet einerseits einen „Mentalitätswandel“ bei Richtern und Gutachtern. Die Krankheit der Beschuldigten werde viel zu wenig berücksichtigt. Immer mehr Patienten würden wegen Bagatelldelikten eingesperrt und immer länger festgehalten. Tatsächlich hat sich allein die Zahl der zurechnungsfähigen geistig abnormen Rechtsbrecher in den letzten 15 Jahren verdreifacht.
  Presslich rügt andererseits aber auch die psychiatrischen Institutionen. Sie würden zu schnell resignieren und – auch unter dem Druck der Patientenanwälte – viele Patienten voreilig laufen lassen. Ein Patient darf ja seit der Psychiatriereform nur bei Fremd- oder Selbstgefährdung gegen seinen Willen im Spital festgehalten werden. Diese Bedingungen des Unterbringungsgesetzes werden nicht zuletzt auch deshalb eng ausgelegt, weil die Psychiatriebetten in den Spitälern radikal abgebaut wurden. Konsequenz, so Kommissionsmitglied Presslich: „Viele Kranke werden nur unzureichend behandelt, und viele werden nach Fortschreiten ihrer Erkrankung sozial auffällig und dann kleinkriminell.“ Weil die ambulanten Betreuungseinrichtungen fehlen, landen die Patienten immer öfter im Abseits – oder im Kriminal. Presslich: „Dort bekommen sie kaum noch Besuch von Verwandten, sie erhalten weniger Therapie, und es gibt kaum Beschäftigung für sie.“ Statt Ärzten und speziell geschulten Pflegern sind fortan überforderte Justizwachebeamte für sie zuständig.
  In den Gefängnissen, so stellt die Kommission in ihrem Bericht klar, herrsche heute ein „eklatanter Mangel an Psychiatern“. In keiner der drei großen Strafvollzugsanstalten (Stein, Graz-Karlau, Garsten) werde der „Sollstand“ an Psychiaterstunden erreicht. In drei Gefangenenhäusern gebe es überhaupt keinen psychiatrischen Dienst und in der Sonderkrankenanstalt des Grauen Hauses in Wien (eines der größten Gefängnisse) gelten zwar vier von fünf Häftlingen als psychiatrisch auffällig, „doch keine der in der Sonderkrankenanstalt tätigen Pflegepersonen ist psychiatrisch ausgebildet“.

Was raten die Experten? Einzelne punktuelle Änderungen bringen nichts, so ihre Conclusio. Das System müsse radikal verändert, Psychiatrieplätze geschaffen, zusätzliches Personal eingestellt werden. Das kostet Geld – das die Politik (die nach schnellen Lösungen sucht) offensichtlich nicht ausgeben will. Dazu kommt der politische Widerstand bei progressiven Projekten. Als das Justizministerium neulich in Meidling ein paar betreute Wohnungen für vorzeitig entlassene psychisch kranke Straftäter einrichten wollte, damit diese nicht einfach nur auf die Straße gestellt werden, liefen Wiens Freiheitliche und die Krone so lange gegen das vermeintliche „Mörderhaus“ Sturm, bis FPÖ-Justizministerin Karin Miklautsch das Projekt stoppte.
  „Es ist unmöglich geworden, einen modernen Strafvollzug auf die politische Agenda zu setzen“, klagt ein hoher Beamter im Justizministerium, „die Bevölkerung interessiert sich nicht dafür. Die Zustände in den Gefängnissen sind ein absolutes Minderheitenthema geworden. Die Politik will daher auch kein Geld mehr zur Verfügung stellen.“ Die Bevölkerung, sagt der Beamte, „soll aber auch wissen, dass fast alle Straftäter irgendwann wieder freigelassen werden müssen“.

Zum Archiv

nach oben
Februar 2005 © FALTER
E-Mail: wienzeit@falter.at