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Nochmal gut gegangen
KORRUPTION Zuerst das EM-Stadion, nun die Causa Grasser: Mit welch kühnen Methoden und Argumenten die Staatsanwaltschaft brisante Fälle wegadministriert. FLORIAN KLENK

Falter 09   Originaltext aus Falter 09/05 vom 02.03.2005

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Wie bei uns bei Korruptionsvorwürfen ermittelt wird? Ein Fahnder im Innenministerium sagt: „Wie im Kongo“. Ein anderer erklärt: „Sie spielen Kartenhaus. Sie zupfen ein Blatt nach dem anderen aus unserer Anzeige. Bis alles zusammenfällt.“
  Anfang Februar überbrachte Martin Kreutner, der bei der Staatsanwaltschaft bis dahin als höchst seriös geltende Korruptionsexperte des Innenministeriums, der Justiz eine Anzeige. Nun verstaubt sie schneller als befürchtet im Aktenlager. Dabei waren Kreutners Vorwürfe brisant. Rund um die Vergabe des Klagenfurter EM-Stadions, so der Verdacht seines „Büros für Interne Angelegenheiten“ (BIA), soll es zu Bestechung und Geheimnisverrat gekommen sein (siehe Falter 7/2005: Kärntner Vermutungen). Kreutner ahnte, dass die Sache politisch heiß wird, und schrieb vorsorglich „unbekannte Täter“ auf den Aktendeckel. Dass der Fall so kläglich endete, ahnte er nicht.
  Nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Kärntner FPÖ wurde nämlich bissig. Es sickerten erste Zeugeneinvernahmen durch: Jurymitglieder berichteten, Landeshauptmann Jörg Haider solle nicht nur die Kärntner Baufirma Strabag seines Dufreundes Hans Peter Haselsteiner für den Bau des Stadions mit unlauteren Mitteln favorisiert haben. Die FPÖ, so ging das Gerücht in der Jury, soll über Umwege auch rund 400.000 Euro erhalten haben. Dieses Geld, so die Vermutungen des Innenministeriums, soll über Finanzierungen von Werbekampagnen und über Sportvereine und Stiftungen geflossen sein. Und weil die Strabag im derzeit laufenden geheimen Ausschreibungsverfahren nicht das beste Angebot legte (sondern die Porr) sollen Erfüllungsgehilfen Haiders versucht haben, das Vergabeverfahren durch Indiskretionen und Attacken auf unbequeme Juroren zu torpedieren. Sinn des Treibens: eine Neuausschreibung – die vor allem der Strabag nützen könnte. Momentan (die Zeit drängt, da das Stadion 2007 fertig sein muss) verhandeln Porr-Chef Horst Pöchhacker und Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner über eine Kooperation. Sie trafen sich im Café, und Jörg Haider saß zufällig dabei. Bekommt die Strabag doch noch ein Stück vom Kuchen? Sieht so freier Wettbewerb in Österreich aus?
  Haider und die Strabag bestreiten alle Vorwürfe und drohen mit Klagen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Doch weder Haider noch die Manager der Strabag werden sich vor einem U-Richter einfinden müssen. Das Verfahren gegen „Unbekannt“ wegen Bestechung und Amtsmissbrauch wurde von Staatsanwältin Sonja Herbst ohne weitere Erhebungen eingestellt. Ermittelt wird nur noch wegen Weitergabe von Informationen aus dem Vergabeverfahren. Die Motive dafür interessieren die Justiz nicht mehr. Ermittelt wird aber auch noch gegen Korruptionsermittler Martin Kreutner. Er soll, so behauptet Haider, ohne Beweise vorzulegen, illegale Telefonüberwachungen durchgeführt und die Anzeige verraten haben. Nicht nur die FPÖ, auch hohe Beamte im Justizministerium schütteten Kreutner als wild gewordenen Ermittler an. Innenministerin Liese Prokop fiel ihrem angeblich unabhängigen Ermittler in den Rücken und stellte eine „Evaluation“ seiner Arbeit in Aussicht. Kreutner, so schildert es ein Kollege, soll vor Wut getobt haben.

Warum rutschte der junge Tiroler Korruptionsexperte so schnell aus am Wiener Justizparkett? Kreutner wagte sich nicht nur ins Gehege des Kärntner Landeshauptmannes und seiner befreundeten Sponsoren (Haselsteiners Charterfirma Goldeck stellte Haider zum Beispiel einen verbilligten Jet für die Spritztour zu Saddam zu Verfügung), er betrat auch das Reich der Wiener Staatsanwälte. Er verdächtigte sie sogar, geheime Informationen nach außen gespielt zu haben. Jetzt spielen sie Kartenhaus mit seiner Anzeige.
  Dabei hatte Kreutner genau das getan, was man von einem Korruptionsermittler erwarten sollte. Er ging einem Verdacht nach und zeigte diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Hermann Eisenköck, ein angesehener Architekt und ehemals Mitglied der Klagenfurter Vergabekommission, hielt in einem vertraulichen und später von profil veröffentlichtem Schreiben an Peter Gattermann, den Chef der Vergabejury, fest, dass zwei Manager der Strabag bei einem gemeinsamen Abendessen damit prahlten, über streng geheime Informationen betreffend das Vergabeverfahren zu verfügen. Die Manager hätten auch zugegeben, der FPÖ reichlich Geld zugesteckt zu haben. Im Gegenzug, so Eisenköck, sei den Baulöwen „von oberster Stelle“ das Stadionprojekt versprochen worden. Die belasteten Manager schwiegen. Haselsteiner sprach von einer „böswilligen Verleumdung“.
  Zeugen wie Eisenköck nennt man in der Korruptionsbekämpfung „Whistleblower“. Sie werden normalerweise schnell zum Schweigen gebracht. Haselsteiner deckte Eisenköck mit einer 20-Millionen-Euro-Klage ein und nahm es dann „mit Befriedigung zur Kenntnis“, dass der Architekt freiwillig aus der Jury ausschied. Korruptiosnsermittler Kreutner pilgerte persönlich zu Werner Pürstl, dem Chef der Weisungssektion im Justizministerium, und dann zu Werner Pleischl, dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft. Er bat um die Genehmigung, sogenannte „Hintergrundrecherchen“ im Umfeld der Strabag und der FPÖ durchführen zu dürfen. Eine Sondertruppe mit erfahrenen Ermittlern sollte eingesetzt, Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen umgehend durchgeführt sowie Einsicht in die Geschäftsbücher von Vereinen und Firmen vorgenommen werden. Aufgrund von Rufdatenrückerfassungen sollte geklärt werden, ob, wann und wo welche Manager der Strabag mit welchen FPÖ-Politikern telefonierten. Erst nach Abschluss dieser Erhebungen sollten die Manager einvernommen werden. Dann erst hätte man den Fall entweder ad acta legen oder Anklage erheben können.
  Wären kleine Straßendealer im Visier gestanden, die Staatsanwaltschaft hätte wohl nicht gezögert, Telefone anzuzapfen und Wohnungen zu stürmen. Auch als es einmal gegen korrupte SPÖ-nahe Mafiafahnder des Innenministeriums ging, reichte der Staatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige, um in den Fall „hineinzustechen“. Der Stich war erfolgreich, hohe Beamte sitzen in Haft.
  Warum sind die Ankläger diesmal so vorsichtig? Schon wenige Tage, nachdem das BIA seine Anzeige eingebracht hatte, sprach ein Staatsanwalt von einem „Räuber-und-Gendarm-Spiel, an dem wir uns sicher nicht beteiligen werden“. Am Montag gab der gleiche Staatsanwalt an, „den Akt nicht so genau zu kennen“. Ähnlich der Sektionschef im Justizministerium, Werner Pürstl. Auf die Frage, warum die Manager nicht einmal befragt wurden, sagt er nur: „Ich habe die Akten nicht vor mir liegen.“ Friedrich Matousek, Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, erklärt: „Im Zweifel müssen auch wir für den Beschuldigten eintreten.“ Das stimmt. Doch darf man im Zweifel nicht mehr ermitteln? Im BIA resignieren die Beamten: „Die Staatsanwälte nehmen die Beweiswürdigung vor, obwohl sie noch nicht einmal damit begonnen haben, Beweise zu sammeln.“

Was ist da los? Ermittler führen Kriege gegeneinander. Die Innenministerin setzt ihren Korruptionsfahnder unter Druck. Staatsanwälte stellen ihren Unwillen zur Schau. Unabhängige Untersuchungsrichter werden erst gar nicht mit der Sache befasst. Hat diese zahnlose Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverbot gegenüber Politikern, wie der Grüne Peter Pilz unterstellt? Oder handeln die Ankläger - allesamt ausgebildete Richter - einfach besonders umsichtig, wenn Medien wieder einmal gegen Politiker mobil machen? Wie dünn ist die Augenbinde Justitias, wenn es um Politiker geht?
  „Justice has not only to be done. It has seen to be done“, lautet der Grundsatz jedes Rechtsstaates. Doch wenn Regierungspolitiker vor Gericht stehen, dann schupfen die Staatsanwälte die Fälle wie die heiße Kartoffel von einer Hand in die andere – um sie schließlich fallen zu lassen. Beispiele? Als sich in der sogenannten Spitzelaffäre der blaue Polizist Josef Kleindienst selbst bezichtigte, geheime Polizeidaten an Haider & Co verschachert zu haben, regte die Polizei Hausdurchsuchungen und U-Haft an. Die Staatsanwaltschaft zerpflückte den Fall so lange, bis sogar U-Richter Stefan Erdai per Amtsvermerk beklagte, keine Übersicht mehr zu haben. Und die Affäre stürzte „wie ein Kartenhaus“ (Jörg Haider) in sich zusammen – obwohl Kleindienst Steuern für Bestechungsgelder nachzahlen musste.
  Sogar als ein Taschenträger Haiders wegen falscher Zeugenaussage angeklagt werden sollte, weil er im Saddam-Untersuchungsausschuss angeblich im Zeugenstand die Unwahrheit sagte, legte Sektionschef Werner Pürstl sein Veto ein. Der Sekretär sei nicht belehrt worden, die Wahrheit sagen zu müssen.
  Vergangenen Montag wurde dann – nach eineinhalb Jahren – erwartungsgemäß das Steuerstrafverfahren gegen Finanzminister Karl-Heinz Grasser mit einer äußerst umstrittenen Begründung eingestellt. Die Zuwendung der Industriellenvereinigung an den Finanzminister sei zwar – im Gegensatz zu den Rechtsmeinungen des Ministerkabinetts, des VP-Staatsekretärs Alfred Finz und des Sektionchefs Peter Quantschnigg – steuerpflichtig, doch sei Grasser die Homepage ja gar nicht geschenkt worden. Er habe „nur die Fotos beigesteuert“ und nicht die „rechtliche und faktische Verfügungsgewalt“ über die Homepage besessen. Die Mitarbeiter Grassers und der Finanzminister selbst hätten das „unwiderlegbar versichert“, so die Staatsanwaltschaft. Ein unabhängiger Richter sei nicht nötig.
  Der Finanzrechtler Werner Doralt, auf dessen Gesetzeskommentar sich die Staatsanwälte bei ihrer Entscheidung berufen, hält diese Entscheidung für „reichlich problematisch“, weil Grasser seiner Meinung nach einkommenssteuerpflichtig sei. Doralt will auch einmal mehr daran erinnern, dass nicht das Strafverfahren von politischer Bedeutung sei, sondern der Umstand, dass von Mitarbeitern Grassers mit der Hilfe seiner Sektionschefs rund 70.000 Euro Steuern eingespart wurden. Längst vergessen auch die von Korruptionsexperten normalerweise angewandte, sogenannte „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ dieses Falles: wollte die Industriellenlobby wirklich einem unbedeutenden New-Economy-Verein 280.000 Euro zukommen lassen oder doch eher den Finanzministert beschenken?
  All diese Verfahren haben eines gemeinsam: Politiker setzen Ermittler und Staatsanwälte öffentlich unter Druck und kaum jemand stemmt sich dagegen. Junge Staatsanwälte, die in ihrer Karriere vom Justizministerium abhängig sind, fühlen sich im Stich gelassen oder überfordert – oder sie blicken nach oben, um nicht nach unten zu fallen. Ist es Zufall, dass die Stadion-Causa ausgerechnet einer jungen, als relativ unerfahren beschriebenen Staatsanwältin zugeteilt wurde? Ist es noch tragbar, dass die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidungen über Politiker hinter gepolsterten Türen fällen darf? Ein Stempel allein genügt und der Fall ist dem Richter entzogen. Theoretisch können Weisungen zwar öffentlich gemacht werden. Tatsächlich werden brisante Fälle aber gern auch per Dienstbesprechung erledigt. Ob dort Druck ausgeübt wird? Wer dieser Tage mit Staatsanwälten spricht, der bekommt zwei Antworten: „Ich weiß es selber nicht“ oder „Wenn ich ihnen Antwort gebe, bekomme ich ein Disziplinarverfahren.“

Blick nach Deutschland. Dort schreiben Staatsanwälte Bücher über Korruption. Wolfgang Schaupensteiner, Oberstaatsanwalt in Frankfurt, legte kürzlich gemeinsam mit der Kriminologin Britta Bannenberg eine Studie über die „Wachstumsbranche Korruption“ vor. Er beschreibt anhand Dutzender Fälle, in welch unverdächtigem Gewand Korruption heute auftritt. Das Kapitel „Spenden und Sponsoring“ wäre für Österreichs Ankläger interessant: „Bauunternehmer erbringen an örtliche Mehrheitsparteien Geld- und Sachspenden und machen dies ausdrücklich abhängig von dem Umfang der künftigen Auftragserteilung“, steht da geschrieben. Der Oberstaatsanwalt kritisiert auch jene, die „dem fairen Wettbewerb das wohlfeile Wort reden, es aber nicht als anstößig empfinden, sich an Absprachen zu beteiligen und für sich selbst Vorteile einzufordern.“
  Oberstaatsanwalt Schaupensteiner mahnt aber auch den Gesetzgeber zu mehr Wachsamkeit. Viele Vorgänge, die als korrupt angesehen werden, seien strafrechtlich nicht erfasst. Unternehmen seien noch immer nicht strafrechtlich haftbar. Wenn die Industriellenvereinigung dem Finanzminister einen Patzen Geld spenden will, dann ist das nur strafbar, wenn der Finanzminister dafür im Gegenzug ein Amtsgeschäft vornimmt. Das soll einmal wer beweisen. Und wenn die von Haselsteiner präsidierte „Kärnten Stiftung“ 300.000 Euro locker macht und damit den Landeshauptmann vor dem finanziellen Desaster rund um die marode Seebühne rettet, dann können die Ermittler nur tatenlos zusehen. „Grundsätzlich ist eine Spende, um das allgemeine Wohlwollen zu erhalten, nichts Kriminelles“, sagt Sektionschef Werner Pürstl.
  Was geschehen sollte? Die deutschen Ankläger verlangen mehr Transparenz bei staatlichen Auftragsvergaben, effektivere Telefonüberwachung, kleine Kronzeugenregelung für Whistleblower, Professionalisierung der Strafverfolgung, da nicht hohe Strafen, sondern das Risiko schneller Tataufklärung präventiv wirksam sei. Die Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft mit örtlicher Zuständigkeitszersplitterung sei nicht mehr zeitgemäß, sondern verstelle den Blick auf „Cross-Border-Strukturen“. Es müsste vermehrt zu Gewinnabschöpfung und zu schwarzen Listen mit jenen Firmen kommen, die zu schmieren oder zu drohen versuchen – und dafür im Gegenzug für öffentliche Aufträge gesperrt werden. Zum Schluss seines Buches hat Staatsanwalt Schaupensteiner noch einen Rat: „Mit geschmeidigem Wegducken werden drängende Probleme nicht gelöst.“

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März 2005 © FALTER
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