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„Ich schieß dir in den Schädel“
AFFÄRE Ohrfeigen, Tritte, erniedrigende Verhörmethoden. In einem Grazer Strafverfahren werden schwerste Vorwürfe gegen einen Grazer Drogenfahnder erhoben. Es wäre nicht das erste Mal. Der Beamte soll mit Kollegen schon früher Beschuldigte mit dem Erschießen bedroht und misshandelt haben. THOMAS WOLKINGER

Falter 25   Originaltext aus Falter 25/05 vom 22.06.2005

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Gefährliche Drohung, Nötigung, schwere Körperverletzungen. Sieben Personen, alle aus dem Grazer Drogenmilieu, erheben massive Vorwürfe gegen Drogenfahnder des Grazer Landesgendarmeriekommandos.
  Über mindestens fünf Jahre hindurch soll der Gendarm Wolfgang B. (alle Namen geändert; Anm. d. Red.) bei Verhören regelmäßig die Faust eingesetzt und zu anderen illegalen Mitteln gegriffen haben. Manchmal sollen auch andere Beamte an den Misshandlungen beteiligt gewesen sein. Seit einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz nun gegen Wolfgang B., den Beamten, der am massivsten belastet wird. Die Ermittlungen verlaufen merkwürdig: Ein Staatsanwalt erklärt noch während des laufenden Verfahrens, dass die Vorwürfe „unhaltbar“ seien. Zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung ist es bis heute in keinem Fall gekommen. Für die Gendarmen gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall Gerhard S.

  Ein Tag im Juli vergangenen Jahres. Eigentlich stand am Nachmittag noch ein Buschenschankausflug mit der Freundin am Programm. Um zu feiern, dass sie am Vortag mit dem Auto zum Frauenarzt gefahren und mit einem Mutter-Kind-Pass zurückgekommen ist. Aus dem Ausflug wurde nichts. Genauso wie aus der Beziehung. Gerhard S., um die fünfzig, Exzuhälter und zum damaligen Zeitpunkt Inhaber einer Bar, wurde vor seiner Haustür von Kriminalbeamten des Grazer Landesgendarmeriekommandos erwartet. Die Gendarmen hatten einen Tipp bekommen: Verdacht auf Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz. Doppelt bitter: Der Tipp, sollte Gerhard S. später herausfinden, kam direkt von seiner Freundin.
  Mit Handschellen gefesselt wurde S. von der Straße zurück in seine Wohnung geführt. Er musste sich seinen Angaben zufolge nackt ausziehen und gefesselt auf einem Küchenstuhl Platz nehmen. Dann schildert er die nächsten vierzig Minuten so: Der Gendarm Wolfgang B. und ein zweiter Beamter hätten vor seinen Augen Kleidung und Küche nach Drogenverstecken durchsucht, sämtliche Lebensmittelpackungen aufgeschnitten, deren Inhalt zu einem großen Misthaufen aufgetürmt, die Sohle aus seinen Nike-Schuhen geschnitten und zu den Backerbsen und Nudeln in der Mitte des Küchenbodens geschmissen.
  Ergebnis der Suche: 0,2 Gramm Kokain in den Jeans von S. Nicht genug, um ihn wegen Drogenhandels zu überführen. S. erklärt in seiner Aussage, der Polizist Wolfgang B. sei über den dürftigen Fund so verärgert gewesen, dass er ihm den Handballen in die rechte Wange geschlagen habe. „Dadurch wackelten meine Zähne“, gab S. später zu Protokoll. Auch während der folgenden Einvernahme im Landesgendarmeriekommando soll ihn der Beamte wiederholt provoziert und schließlich noch einmal zugeschlagen haben. Mindestens zehnmal sei B. während des Verhörs „Nasenspitze an Nasenspitze“ an ihn herangekommen, habe ihn mit den Worten „hau her“ aufgefordert, selbst zuzuschlagen. „Seinen Atem muss ich riechen“, sagt S. Aber er habe sich nicht provozieren lassen. „Ich bin ja nicht dumm.“ B. soll sich auch mit seinen hervorragenden Kontakten am Gericht gebrüstet haben: „Wirst sehen: Mein Haberer reibt dir einen Dreier oder Vierer rein.“ Gemeint könnte damit eine drei- oder vierjährige Haftstrafe sein.
  Für diese Behauptungen des S. gibt es vorerst keine weiteren Beweise. Der zweite Beamte, der beim Verhör anwesend war, soll, so S., „schnell weggeschaut“ haben. Und der Zahnarzt, den S. in der U-Haft wiederholt aufgesucht hat, habe die Tatsache, dass sich alle Kronen, die S. im Mund rechts oben trug, gelockert hatten, mit dem Hinweis kommentiert, das sei „altersbedingt“. Vor der Untersuchungsrichterin, sagt S., habe er die Vorwürfe nicht mehr im Detail schildern wollen – man habe ihm erklärt, dass er wegen Verleumdung verfolgt werden könnte.

Der Fall Johannes R.

  Dass das damals vielleicht gar keine schlechte Entscheidung war, zeigt ein anderer Fall. Er ereignete sich vier Jahre früher. Wieder war Wolfgang B. involviert, gemeinsam mit seinem Kollegen Günther N. Damals hatte der vierzigjährige Johannes R. eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) eingebracht, in der er sich über die rüden Methoden der Grazer Drogenfahnder beklagte. Die Liste der angeblich durch die Polizei zugefügten Verletzungen ist lang: ein Brillenhämatom unter dem rechten Auge, Hautabschürfungen, Rötungen am Rücken, Fraktur der linken, neunten Rippe. Schon dem Untersuchungsrichter sei der „traurige Zustand des Beschwerdeführers“ aufgefallen, heißt es in der Beschwerde. Fotos dokumentieren Verletzungen.
  Was war passiert? Nach einem Scheinkauf von 110 Gramm Kokain durch einen verdeckt ermittelnden Beamten des Innenministeriums war R. an einem Sommerabend von den Kriminalbeamten Wolfgang B. und Günther N. verhaftet worden. Über die Verhaftung selbst beklagte sich R. nicht. Es sei ihm durchaus klar, „dass seitens der einschreitenden Beamten zu ihrem Schutz härter zugegriffen werden müsse“, gab er damals zu Protokoll. Selbst die „Dachteln“, die ihm die Beamten noch am Ort der Festnahme und im Auto verabreichten, um etwaige Mittäter herauszufinden, hätte er noch hingenommen. „Wegen dem alleine würden wir hier nicht sitzen, da hätte ich mich nicht aufgeregt.“ Nicht mehr egal war Johannes R. aber, was ihm angeblich unmittelbar danach im Polizeiwagen widerfuhr. Im Protokoll vor dem UVS heißt es: „Dann habe ich pötzlich einen Schlag in den Magen bekommen. Dieser Schlag war so kräftig, dass ich den ganzen Stuhl, den ich im Körper hatte, verlor.“ R. sagte: „Hörst auf, i hab mi eh schon angschissen.“
  Im Gendarmeriekommando habe sich die Stimmung weiter verschlechtert. Im Vernehmungsraum habe er zuerst „flache Schläge ins Gesicht“ bekommen, von einem anderen Beamten sei er mit einer Gaspistole bedroht worden. Und weil er nicht gestehen wollte, sei der Druck immer mehr erhöht worden. Dann erzählt R. etwas, das auch andere mutmaßliche Polizeiopfer erzählen werden: Der Drogenfahnder N. habe schwarze Lederhandschuhe aus dem Kasten genommen. „Das war eine Situation, wo ich in Panik geraten bin“, erinnert sich R. Kurz darauf hätte es von allen Seiten Schläge und Tritte gehagelt – bis R. zusammengekauert am Boden lag.
  Die Beschwerde des Johannes R. gegen Wolfgang B. wurde abgewiesen. Die Beamten hatten jede Misshandlung bestritten und beteuert, R. habe sich die Verletzungen im Zuge der Festnahme selbst zugezogen. Der Senat sprach R., der den Hergang seiner Festnahme tatsächlich widersprüchlich geschildert hatte, die Glaubwürdigkeit ab und folgte der Schilderung der Beamten. Das Merkwürdige daran: Der Sachverständige des Gerichts hatte die Version der Beamten massiv infrage gestellt. „Hingegen passt die Bruchverletzung der neunten linken Rippe aus gerichtsärztlicher Sicht nicht in dieses Bild“, so sein Gutachten. Johannes R. wurde nicht nur nach dem Suchtmittelgesetz verurteilt, sondern auch wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage vor Gericht gestellt.
  Waren diese Vorwürfe wirklich so aus der Luft gegriffen? Hat die Justiz wirklich alle Untersuchungen angestellt? Im Milieu ist der Drogenfahnder Wolfgang B. jedenfalls bestens bekannt – und auch gefürchtet. „Wennst drin bist, hörst jeden Tag seinen Namen“, erzählt einer, der selbst schmerzhaften Kontakt mit ihm gehabt haben will. Die Erzählungen der Häftlinge gleichen einander. Schwarze Handschuhe spielen darin immer wieder eine Rolle, ebenso die sich bis zur Aggression steigernde Ungeduld des B., die Ohrfeigen und Schläge in den Magen, die „good cop – bad cop“-Routine bei den Einvernahmen, gefährliche Drohungen der Sorte: „Dann komme ich zurück, nimm die Kanone und schieß dir mitten in den Schädel hinein.“ Auch Behauptungen, B. treffe sich mit Zeugen und zwinge sie zu ihm genehmen Aussagen, tauchen immer wieder auf.

Der Fall Gustav F.

  Lässt die Ähnlichkeit der Aussagen Rückschlüsse auf ihren Wahrheitsgehalt zu? Oder nur darauf, dass sich die Häftlinge gut abgesprochen haben? Mehrmals wurde während der Vorerhebungen gegen B. auch diese Verhörmethode detailliert geschildert zu Protokoll gegeben: Bei Einvernahmen, so gaben es die Verhörten an, habe man sich mit dem Rücken zur Wand in Sitzstellung begeben, die Hände ausstrecken und auf den Handrücken ein Lineal balancieren müssen. Wer sich bewegt hat, wurde, laut Aussagen im Protokoll, verhöhnt oder mit Schlägen bestraft. Gustav F. ist es so ergangen, sagt er. Und er ist bei seiner Aussage auch noch geblieben, nachdem er bei der Erstvernehmung im Jänner dieses Jahres ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass ihm ein Verfahren wegen Verleumdung blühen könnte. Gustav F. soll wiederholt in die Wandhocke befohlen worden sein. „Gustav, schummle nicht“, soll Wolfgang B. ihm gedroht haben, wenn ihn die Kraft verließ und er wieder einmal zu Boden sank. Auch vier Schläge in den Magen und sechs Ohrfeigen habe B. ausgeteilt und ihn dabei einmal vom Sessel gestoßen. Besonders eigenartig habe er gefunden, dass B. und ein zweiter Beamter während der nächtlichen Einvernahme „je ein Stamperl Likör oder Schnaps“ getrunken haben: „Zuerst wurde ich misshandelt und dann haben die erhebenden Beamten sich mehr oder weniger amüsiert.“

Der Fall Ewald O.

  Auch der Drogendealer Ewald O. schildert Abenteuerliches. Er wurde im Zuge einer größer angelegten Aktion gegen die Drogenszene in der Weststeiermark von Wolfgang B. und Günther N. verhört. Nach einer Behandlung durch B. – inklusive schwarzer Lederhandschuhe –, die nach Ewald O.s Aussage große Hämatome im Bereich der Rippen und des Magens hinterlassen habe, soll Günther N. zur Einvernahme gestoßen sein. Im Protokoll liest sich die folgende Szene so: „Er fragte mich, ob ich einen Arzt benötigen würde. Ich antwortete ihm, dass dies nicht schlecht wäre. Daraufhin versetzte auch er mir einen Stoß mit dem Ellenbogen in die Magengegend. Dadurch fiel ich zu Boden und bekam kurze Zeit keine Luft. Dann sagte er zu mir: ,Ich bin dein Arzt.‘“ Außerdem behauptet O., von den beiden Beamten mit Wasser übergossen worden zu sein. Der beinahe unglaublich klingende Vorwurf: „Dann haben sie mich auf den Boden geworfen, mich an den Beinen erfasst und mit meinem Körper den Boden aufgewischt.“

Es sind äußerst schwere Vorwürfe, erhoben von Menschen, die zum Teil selbst mit großer Rücksichtslosigkeit kriminellen Geschäften nachgegangen sind. Es sind Vorwürfe, die – sollten sie sich als wahr erweisen – gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention normierte Folterverbot verstoßen. Und es sind Vorwürfe, die aufgrund ihrer Konsistenz über viele Jahre eine ganze Reihe drängender Fragen aufwerfen: Warum hat es so lange gedauert, bis in dieser Angelegenheit ernsthafte Vorerhebungen geführt wurden? Wer hat von den Vorwürfen im Landesgendarmeriekommando gewusst? Oder sollten sich die Vorwürfe wirklich als haltlos herausstellen, als Produkte einer Häftlingsverschwörung, einer kollektiven Fantasie, entsprungen der Enge der Haft?
  Aus Justizkreisen ist zu hören, die Vorwürfe seien seit längerem ein „offenes Geheinmnis“ gewesen. Sowohl unter Anwälten als auch unter einigen Richtern. Warum dennoch nicht zügiger ermittelt worden ist? Zum einen könnten drohende Verleumdungsklagen dafür mitverantwortlich sein, dass Betroffene die Vorwürfe vor Gericht nicht deutlich genug äußern wollten. Außerdem gebe es in manchen Bereichen eine „unselige Verquickung“ von Exekutive und Justiz. Verhandlungsrichter würden von Beamten „außerhalb des Aktes“ mit Informationen beliefert und könnten sich manchmal gar kein eigenes Bild mehr machen. „Es wäre aber eine unheimlich schlechte Optik, wenn jetzt gar nichts passieren würde.“
  Peter Gruber von der Staatsanwaltschaft Graz hält die Vorwürfe für „unhaltbar“. Diese Wertung ist seltsam, denn es läuft noch immer ein „riesiges Beweisverfahren“ (Gruber) mit jeder Menge Zeugeneinvernahmen. Auch Wolfgang B. ist bereits einvernommen worden. Er bestritt die Vorwürfe. Die Häftlinge, die die Vorwürfe erhoben hätten, seien aber amtsbekannt: „Die kennen wir eh“, sagt Gruber dem Falter. Vermutlich werde aus der Sache daher nichts werden.
  Und die Gendarmerie? Dem Leiter der Kriminalabteilung, Oberst Alois Eberhart, sind die Vorwürfe ebenfalls bekannt, er wolle ein laufendes Verfahren aber nicht kommentieren. Keine Stellungnahme auch von Wolfgang B. selbst: „Diese Vorwürfe kommentiere ich überhaupt nicht“, sagt er zum Falter. Eberhart meint, auch zu einer vorläufigen Suspendierung des Beamten hätte es noch keinen Anlass gegeben: „Wir sind sehr oft bösartigsten Vorwürfen ausgesetzt.“

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Juni 2005 © FALTER
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