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Österreichs beste Bio-Adressen

Bio-Erkennungszeichen auf Verpackungen von Bio-Lebensmitteln geben KonsumentInnen auf einen Blick zu erkennen, dass hier "echt Bio" drinnen ist.

Die wichtigsten Bio-Erkennungszeichen im heimischen Handel sind:

  1. Das AMA-Bio-Zeichen
  2. Das BIO AUSTRIA-Logo
  3. Das EU-Bio-Zeichen

Das AMA-Bio-Zeichen

Das AMA Bio-Zeichen ist das am häufigsten verwendete Bio-Erkennungszeichen in Österreich. Es dient besonders zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in den Supermärkten, wo es in zwei Ausführungen anzutreffen ist. Weitere Informationen: www.ama.gv.at

ama_rot.jpg Das AMA-Biozeichen in Farbe
Bei der Verwendung des AMA-Biozeichens mit Ursprungsangabe müssen die wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe zu 100% aus der im Zeichen angeführten Region (Österreich) stammen. Für nicht in dieser Region (Österreich) und in der entsprechenden Qualität herstellbare Rohstoffe gilt bei verarbeiteten Lebensmitteln ein zulässiger Toleranzbereich von bis zu einem Drittel.
Die Be- und Verarbeitung aller Lebensmittel hat jedenfalls in der angegebenen Region (Österreich) stattzufinden.

ama_sw.jpg Das AMA-Biozeichen in Schwarzweiß
Das AMA-Biozeichen garantiert, dass die Rohstoffe des Lebensmittels aus kontrolliert biologischen Anbau stammen - ohne Ursprungsangabe z.B.: für österreichische Bio-Qualität.

Das BIO AUSTRIA-Logo

Das BIO AUSTRIA-Logo findet sich vorwiegend auf Produkten von bäuerlichen Bio-Produzenten. Das heißt Bio-Lebensmittel, die auf Bauernmärkten oder direkt Ab-Hof angeboten werden, sind mit diesem Zeichen ausgewiesen. Weitere Informationen: BIO AUSTRIA-Produktionsrichtlinien

bio_austria.gif Das BIO AUSTRIA-Logo
Das Bio AUSTRIA-Logo garantiert, dass das Lebensmittel, bzw. die Rohstoffe, gemäß den BIO AUSTRIA Richtlinien hergestellt wurde.

Das EU-Bio-Zeichen

Das "EU-Bio-Zeichen" findet sich häufig auf Bio-Lebensmitteln aus anderen EU-Ländern.

eu.gif Das EU-Bio-Zeichen
Das Zeichen garantiert Bio-Qualität von Lebensmittel n, die nach den Richtlinien der EU-Bio-Verordnung 2092/91 hergestellt werden.

Wo "Bio" drauf steht, muss auch "Bio" drinnen sein. Dafür sorgt eine klare gesetzliche Regelung.

Ein bisschen "Bio" gibt es nicht! Biologische Lebensmittel werden nach gesetzlich genau definierten Richtlinien erzeugt und werden nach klaren Regeln gekennzeichnet. Wer diese Kennzeichnungen kennt, kann jedes Produkt im Handel leicht als echtes Bio-Lebensmittel oder Pseudo-Bio-Produkt identifizieren. Denn: Jedes echte Bio-Produkt muss zumindest am "Bio-Hinweis" und an der "Bio-Kontrollstelle" erkennbar sein.

Achten Sie daher auf die folgende Bio-Kennzeichnung:

Der Bio-Hinweis

Nur Bio-Produkte dürfen die folgenden Bezeichnungen tragen:

  • "aus biologischem (oder ökologischem) Anbau"
  • "aus kontrolliert biologischem Anbau" (kbA)
  • "aus biologischer (oder ökologischer) Landwirtschaft"
  • "aus biologischem (oder ökologischem) Landbau"

Die Kontrollstelle

Sie kann entweder namentlich genannt und/oder durch die Kontrollnummer
(z.B.: AT - N - 01 - BIO) bezeichnet sein.

kontrollnummer.gif

Was tun bei nicht verpackten Bio-Lebensmitteln?

Bei nicht verpackten Bio-Lebensmitteln, wie sie etwa auf Bauernmärkten angeboten werden, fragen Sie am besten den Anbieter nach seiner Bio-Kontrollnummer oder lassen Sie sich das Zertifikat seiner Bio-Kontrollstelle zeigen.

Achtung Bio-Schwindel!

Vorsicht bei Bezeichnungen wie "aus naturnahem Anbau" oder "aus umweltgerechter Landwirtschaft" oder "aus kontrolliertem Anbau" - diese haben mit "Bio" nichts zu tun.
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