Bio-Erkennungszeichen auf Verpackungen von Bio-Lebensmitteln geben KonsumentInnen auf einen Blick zu erkennen, dass hier "echt Bio" drinnen ist.
Die wichtigsten Bio-Erkennungszeichen im heimischen Handel sind:
- Das AMA-Bio-Zeichen
- Das BIO AUSTRIA-Logo
- Das EU-Bio-Zeichen
Das AMA-Bio-Zeichen
Das AMA Bio-Zeichen ist das am häufigsten verwendete Bio-Erkennungszeichen in Österreich. Es dient besonders zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in den Supermärkten, wo es in zwei Ausführungen anzutreffen ist. Weitere Informationen: www.ama.gv.at
Das AMA-Biozeichen in Farbe Bei der Verwendung des AMA-Biozeichens mit Ursprungsangabe müssen die wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe zu 100% aus der im Zeichen angeführten Region (Österreich) stammen. Für nicht in dieser Region (Österreich) und in der entsprechenden Qualität herstellbare Rohstoffe gilt bei verarbeiteten Lebensmitteln ein zulässiger Toleranzbereich von bis zu einem Drittel.
Die Be- und Verarbeitung aller Lebensmittel hat jedenfalls in der angegebenen Region (Österreich) stattzufinden.
Das AMA-Biozeichen in SchwarzweißDas AMA-Biozeichen garantiert, dass die Rohstoffe des Lebensmittels aus kontrolliert biologischen Anbau stammen - ohne Ursprungsangabe z.B.: für österreichische Bio-Qualität.
Das BIO AUSTRIA-Logo
Das BIO AUSTRIA-Logo findet sich vorwiegend auf Produkten von bäuerlichen Bio-Produzenten. Das heißt Bio-Lebensmittel, die auf Bauernmärkten oder direkt Ab-Hof angeboten werden, sind mit diesem Zeichen ausgewiesen. Weitere Informationen: BIO AUSTRIA-Produktionsrichtlinien
Das BIO AUSTRIA-Logo Das Bio AUSTRIA-Logo garantiert, dass das Lebensmittel, bzw. die Rohstoffe, gemäß den BIO AUSTRIA Richtlinien hergestellt wurde.
Das EU-Bio-Zeichen
Das "EU-Bio-Zeichen" findet sich häufig auf Bio-Lebensmitteln aus anderen EU-Ländern.
Das EU-Bio-ZeichenDas Zeichen garantiert Bio-Qualität von Lebensmittel n, die nach den Richtlinien der EU-Bio-Verordnung 2092/91 hergestellt werden.
Wo "Bio" drauf steht, muss auch "Bio" drinnen sein. Dafür sorgt eine klare gesetzliche Regelung.
Ein bisschen "Bio" gibt es nicht! Biologische Lebensmittel werden nach gesetzlich genau definierten Richtlinien erzeugt und werden nach klaren Regeln gekennzeichnet. Wer diese Kennzeichnungen kennt, kann jedes Produkt im Handel leicht als echtes Bio-Lebensmittel oder Pseudo-Bio-Produkt identifizieren. Denn: Jedes echte Bio-Produkt muss zumindest am "Bio-Hinweis" und an der "Bio-Kontrollstelle" erkennbar sein.
Achten Sie daher auf die folgende Bio-Kennzeichnung:
Der Bio-Hinweis
Nur Bio-Produkte dürfen die folgenden Bezeichnungen tragen:- "aus biologischem (oder ökologischem) Anbau"
- "aus kontrolliert biologischem Anbau" (kbA)
- "aus biologischer (oder ökologischer) Landwirtschaft"
- "aus biologischem (oder ökologischem) Landbau"
Die Kontrollstelle
Sie kann entweder namentlich genannt und/oder durch die Kontrollnummer(z.B.: AT - N - 01 - BIO) bezeichnet sein.


