Bio-Richtlinien garantieren Bio-Qualität
Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Verordnung und erfüllen darüber hinaus noch häufig weit strengere Verbandsrichtlinien.Bio-Landbau ist Landwirtschaft im Einklang mit der Natur. Gesunde und naturbelassene Produkte erzeugen, das war von jeher das Ziel von Bio-Bauern und Bio-Produzenten. Doch "ungespritzt" macht aus einer Karotte oder aus einem Apfel nicht automatisch ein Bio-Produkt. Nur solche Lebensmittel dürfen sich "Bio" nennen, die nach genau fest gesetzten Richtlinien hergestellt werden.
EU-Verordnung gilt europaweit
Der Begriff "Bio" ist durch die EU-Verordnung 2092/91 gesetzlich geschützt. Diese Verordnung regelt die Richtlinien des Bio-Landbaus. Sie wurde 1992 in Kraft gesetzt und wird seither ständig überarbeitet und ergänzt. Die EU-Verordnung ist für alle Mitgliedsländer bindend und regelt Pflanzenbau, Tierhaltung, Verarbeitung, Handel und die Kennzeichnung für Bio-Lebensmittel.Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Verordnung und erfüllen darüber hinaus noch häufig weit strengere Verbandsrichtlinien. Dies stellt sicher, dass KonsumentInnen Bio-Lebensmittel "sicher" genießen können.


