Recht auf Ausbeutung?
Die Professoren stehen auf den Publikationen, ihren Untergebenen wird oft nur in den Fußnoten und Vorworten für ihre Mitarbeit gedankt. Als billige Ghostwriter eingespannt, müssen sie nicht selten ihr geistiges Eigentum an den Chef abtreten. Aufmucken traut sich kaum einer – und wenn, dann anonym.

Von Oliver Hochadel und Stefan Löffler


Wie schaffen sie das nur? Sie müssen lehren, forschen und verwalten. Kommissionssitzungsmarathon! Und dennoch: Viele Professoren publizieren ohne Ende. Die ungeheure Arbeitsbelastung scheint sie zu ihren im wahrsten Sinne des Wortes vielseitigen Œuvres anzutreiben. Da kann man nur vor Ehrfurcht erstarren – oder sich anfangen zu wundern.
Etwa wenn der Lehrstuhlinhaber in Vorworten und Fußnoten den "Kollegen" so überaus herzlich dankt. Dann stellt sich die Frage, wer welchen Beitrag geleistet hat. "Das Problem existiert, da gibt es eine enorme Grauzone", berichtet Harald Oelschlaeger, Leiter des Dienststellenausschusses an der Universität Wien (www.univie.ac.at/DA-HL/): "Der häufigste Fall ist der, dass Personen, die geistig gar nichts beigesteuert haben, sich aufgrund der Machtverhältnisse – zum Beispiel als Institutschef oder Werkauftragsgeber – mit auf die Publikation setzen lassen."
Die Ausbeutung der Mitarbeiter hat System und wird ständig verfeinert, meint der Linzer Wissenschaftsforscher Gerhard Fröhlich (www.iwp.uni-linz.ac.at/IWP/facts/personen.html). Eine sehr beliebte Form der so genannten unethischen Autorenschaft sei etwa die Zerlegung der Projektarbeit in möglichst kleine Einzelteile und Beauftragung vieler "Subautoren", damit sie nicht als Verfasser genannt werden müssen. Laurenz Niel vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF: www.fwf.ac.at), dem Hauptgeldgeber für Forschungsprojekte in Österreich, kennt das Problem: "Natürlich ist uns an einer korrekten Praxis bei der Autorenschaft gelegen. Aber wie sollen wir überprüfen, wer was bei einem Projekt getan hat?"
Bleibt allein die Prävention: Was international schon länger üblich ist, nämlich Richtlinien zur "guten wissenschaftlichen Praxis", hat der FWF vor mehr als drei Jahren angeregt. Erst kürzlich hat die Medizinische Fakultät der Universität Wien eine entsprechende Regelung beschlossen (siehe "Kein Ehrenautor"). In den Bereichen Medizin und Naturwissenschaften wird fast immer in größeren (Autoren-)Teams gearbeitet, so genannte Ehrenautorschaften waren lange gang und gäbe. In den Geisteswissenschaften – hier sind Alleinautoren die Regel – stellen sich diese Probleme seltener.

"Gute wissenschaftliche Praxis" muss man an der Wirtschaftsuniversität Wien laut deren Rektor Hans Robert Hansen (www.wu-wien.ac.at/rektorat/rk.html) nicht gesondert festschreiben, es gelten die Richtlinien der Rektorenkonferenz und der Standesorganisation der jeweiligen Scientific Community. Sein "Lehrbuch Wirtschaftsinformatik" ist aber ein Lehrbuchbeispiel dafür, dass Fragen nach dem geistigen Eigentum mitunter nicht so einfach beantwortet werden können. Die achte Auflage ist gerade erschienen, "restrukturiert und neu geschrieben", statt 1186 hat der Buchziegel nun 1336 Seiten.
Wie aber hat der angesehene Rektor diese Herkulesarbeit mit seinem Vollzeitjob als Uni-Leiter vereinbart? "Hansen ist ein Arbeitstier", erklärt Gustaf Neumann, der vor zwei Jahren einen Lehrstuhl am Institut angenommen hat und nun seit der siebenten Auflage als Koautor des Lehrbuches aufscheint. Bei der vierten Auflage hatte er noch als unbezahlter Zuträger mitgewirkt. In der aktuellen Auflage wird namentlich einem Dutzend "Kollegen" für "wertvolle Vorarbeiten und Hilfestellungen gedankt".

Ein anonymer Kritiker, der in der Folge von Recherchen mit "heureka" Kontakt aufnahm, behauptet hingegen, dass zumindest ein Mitarbeiter bis zu hundert Seiten beigetragen hätte. Kollegen, die ebenfalls anonym bleiben wollen, bestätigen diese Version.
Dabei geht es nicht nur um das symbolische Kapital einer angesehenen Publikation, sondern auch ums liebe Geld. Mehr als 370.000 Exemplare dieses angesehenen Lehrbuchbestsellers wurden insgesamt bereits verkauft, was Hansen über die Jahre wohl ein nettes Zubrot bescherte. Den Mitarbeitern blieb lediglich die dankende Erwähnung.
Rektor Hansen weist die Vorwürfe entschieden als verleumderisch zurück. Geschrieben habe er das Buch gemeinsam mit Neumann. "Die Institutsmitglieder sind keine Koautoren, sie leisteten lediglich Vorarbeiten. Das ist eine völlig normale Hilfestellung, das gibt es in der Wissenschaft hundertfach." In diesem Zusammenhang verweist Hansen darauf, dass alle wissenschaftlichen Mitarbeiter der Abteilung für Wirtschaftsinformatik seit über zwei Jahrzehnten durch ihre Arbeit zu einer gemeinsamen Wissensbasis beitragen. Dazu gehören sämtliche Lehrmaterialien, unter anderem alle Unterlagen zu der von Hansen allein entwickelten EDV-Hauptvorlesung. "Über die Jahre hinweg gleicht sich diese Kollegenhilfe regelmäßig aus."
Was das Autorenhonorar angeht, stellt Hansen aber klar, dass dieses wie bei allen Büchern der Abteilungsmitglieder dem Autor bzw. den Autoren gebührt. Zudem gingen 50.000 Schilling aus dem Verkauf der 8. Auflage der "Wirtschaftsinformatik" in einen Fördertopf der Abteilung. Wie dieser Fall zeigt, sind geistige Eigentumsverhältnisse oft von "Gegengeschäften" (Hansen) gekennzeichnet.

An vielen Instituten ist es gängige Praxis, dass Fleiß und Wohlverhalten der Zuarbeiter belohnt werden, sei es durch die Verlängerung des Vertrags oder womöglich sogar mit der Vermittlung eines guten Jobs außerhalb der Universität. An Rationalisierungsversuchen von Betroffenen mangelt es nicht: Es gibt nur diesen Professor in meinem Bereich. Oder: Ich nehme es in Kauf und suche mir später etwas anderes. Oder aber: Ich regle das mit dem Professor (siehe "Bekenntnisse eines Ausgebeuteten").
Wolfgang Aigner, Mittelbau-Kuriensprecher am Juridikum in Wien, hat hingegen wenig Mitleid mit Assistenten, deren Arbeit usurpiert wird: "Sie sind selbst schuld. Wer sich nicht traut, am Anfang eines Projekts über die Autorenschaft zu sprechen, wird es auch am Ende nicht tun." Und Christine Marosi, Buko-Mittelbau-Vertreterin in der Medizin, gibt sich keinen Illusionen hin: "Zwanzig Jahre klagen sie die Missstände an. Sobald sie Professor sind, beuten sie selbst ihre Mitarbeiter aus."

       

Kein Ehrenautor.
Die Medizinische Fakultät der Universität Wien hat im Oktober Regeln für "Good Scientific Practice" verabschiedet, die alle Mitarbeiter schriftlich anzuerkennen haben. Im Abschnitt "Publikation und Autorschaft" finden sich die folgenden, in Auszügen wiedergegebenen Richtlinien:
"Die erste Stelle auf der Autorenliste steht jenem Mitarbeiter zu, der prozedural, intellektuell oder konzeptionell den größten Beitrag zum Projekt erbracht hat. Es ist Aufgabe des Erstautors, für die Verfassung eines zumindest präliminären Manuskriptes, einschließlich der Herstellung entsprechender Abbildungen, zu sorgen. Wer die Manuskriptverfassung binnen angemessener Frist nicht wahrnimmt, verzichtet auf das Recht der Erstautorenschaft. (...)
Die administrative Führung eines Wissenschaftsbereiches, die Rekrutierung oder Einschleusung von Patienten, die Datensammlung und Zusammenstellung sind keine Kriterien, welche per se eine Autorschaft rechtfertigen. Abzulehnen sind die Gewährung der Autorschaft auf der alleinigen Basis der Zuweisung von Patienten oder die Nennung im Sinne einer ,Ehrenautorschaft‘. Die Bereitstellung von allgemein verfügbaren oder publizierten Klonen, Techniken sowie das Lesen des Manuskriptes rechtfertigt keine Autorschaft, sondern sind in der Danksagung anzuerkennen. (...) Die Autorenschaft des Studienleiters/Projektleiters kann entsprechend internationaler Usancen durch eine Zweit- oder Letztautorenschaft dokumentiert werden. (...)
Zur Vermeidung von Unklarheiten über Urheberrechte ist es empfehlenswert, die Aufgaben der einzelnen Projektmitarbeiter bereits vor Beginn der Durchführung eines Forschungsprojekts so weit wie möglich festzulegen und diese Festlegung laufend zu ergänzen."

       

Bekenntnisse eines Ausgebeuteten:
"Es war das erste größere Projekt, nachdem ich (Name und Institut sind der Redaktion bekannt) die Assistentenstelle angetreten habe. Die Fallstudie, die Auswertung, die Vergleiche, die grafische Aufbereitung, den Text – all das habe ich allein gemacht. Mein Professor, der Vorstand des Instituts, war durchaus interessiert, aber beteiligt hat er sich nur an der Lösung einiger methodischer Fragen. Über die Entwürfe habe ich ihn immer als Mitautor geschrieben. Sogar an erster Stelle. Das ist üblich. Wer das nicht macht, kriegt Probleme bei der Verlängerung.
Irgendwann kam ein Stapel der gedruckten Studie. Quasi nebenher hat mir mein Prof ein Exemplar in die Hand gedrückt. "Das interessiert Sie ja auch", hat er gesagt. Mein Name stand nicht drauf. Nur seiner. Nicht mal im Impressum war ich genannt. Dabei war es, ohne Änderungen zu beinhalten, mein Text. Ich fand mich im Vorwort genannt. Für ein halbes Jahr Arbeit bekam ich nur eine mickrige Danksagung zwischen all denen, die mal was abgetippt oder Korrektur gelesen hatten.
Einige Tage habe ich hin und her überlegt. Ändern konnte ich ja doch nichts mehr. Dann bin ich zu ihm gegangen und habe gefragt, warum ich nicht angeführt war. Er sagte, er habe den Forschungsauftrag bekommen und sei daher der Autor. Ich hätte ja nur die Daten geliefert.
Bei einer kleineren Studie wiederholte sich das. Ich machte die Arbeit allein. Als Autor schien nur er auf. Mein Name stand im Impressum. Auch die nächste Publikation war hundert Prozent meine Arbeit, die diesmal gut zwei Monate in Anspruch nahm. Als ich das Manuskript druckfertig abgab – er bestand immer auf Aushändigung der Dateien – stand ich als Autor drauf, er als Herausgeber. Die einzige Änderung, die er an dem Ganzen machte: Er setzte seinen Namen vor meinen. Es liegt nicht daran, dass er selbst zu faul ist, im Gegenteil. Er ist kaum ansprechbar, weil er ständig auf Konferenzen ist oder in seinem Büro zu Hause arbeitet. Eigentlich hätte er längst ein für die Personalstelle der Uni protokolliertes Karrieregespräch mit mir führen müssen. Er lobt unsere Arbeit: toll, schön. Brav gearbeitet, denkt man dann, aber das war es auch schon. Motivieren kann er nicht.
Wenn meine Vertragsverlängerung ansteht, werde ich alle Publikationen, die in Wahrheit ich erarbeitet und geschrieben habe, auf meine Liste setzen. Wenn ich darauf angesprochen werde, dann sage ich, wie es war. Aber alt werden will ich an meinem Institut auch nicht. Ein Freund hat die Wissenschaft schon geschmissen, weil er seine Arbeit nicht unter seinem Namen veröffentlichen durfte. Aber einer hat kürzlich den Mut gehabt zu sagen: ,Nur, wenn ich Erstautor bin.‘ Der Prof hat es zugesagt."