umgangssprachliche Bezeichnung für die Folgen des Überhandnehmens von pragmatisierten und deshalb so gut wie unkündbaren Univ.-Lehrern. Durch die Z. bei gleichzeitigem Aufnahmestopp hat sich die
Zweitstudium,
das Gegenstück zum
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nur mit schriftlicher Genehmigung der Falter Zeitschriften Gesellschaft m.b.H. gestattet.
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