Flugblattaktionen, Trillerpfeifenlärm, Protestaktionismus. So versuchten im vergangenen Herbst die Mitglieder der "Freien Klasse" an der Hochschule für angewandte Kunst, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Protestiert wurde für mehr Interdisziplinarität und wissenschaftliche Theorie, für mehr Unabhängigkeit vom autokratischen Meisterklassenprinzip und auch für mehr kritische Reflexion der Institution Kunsthochschule.
Hervorgegangen war diese Welle aus der Arbeit der Klasse mit ihrer damaligen Gastprofessorin Isabelle Graw. Nach dem Vorbild der Freien Klasse an der Berliner Hochschule der Künste reklamierte man die Freiheit von Forschung und Lehre für sich, erstellte eigene Semesterprogramme und organisierte den Unterrichtsbetrieb selbst. Im Unterschied zu Berlin, wo die Freie Klasse mittlerweile einen fixen Bestandteil der Angebotspalette darstellt und es also gelungen ist, dieses Modell in die Gesamtinstitution zu integrieren, wurde in Wien ein solcher Schritt bislang erfolgreich verhindert.
Was sich im Kleinen nicht machen ließ, ist zur selben Zeit aber - wenn auch auf etwas andere Art und Weise - in die Debatte um die Reform der Kunsthochschulen eingeflossen. Das Ende vergangenen Jahres verhandelte Reformpaket für die Kunsthochschulen wird nachhaltige Änderungen mit sich bringen - und ohne hier zwanghaft Kausalitäten oder Affinitäten suggerieren zu wollen, finden sich unter den Folgeeffekten der neuen Regelungen doch einige Elemente aus dem Forderungskatalog der Freien Klasse wie z.B. eine stär-
kere wissenschaftliche Reflexion künstlerischer Praxis.
Das nämlich soll - geht alles nach Plan - ab dem Wintersemester 1998/99 geschehen: Erstens werden die Kunsthochschulen, die bislang ein eigenes Studiengesetz hatten, in das 1993 beschlossene Universitätsstudiengesetz übernommen. Hinfort sind sie dann auch keine Hochschulen mehr, sondern "Universitäten der Künste" mit der Verpflichtung zu wissenschaftlicher Forschung. Zweitens bekommen die neuen Kunsthochschulen ein einheitliches Organisationsgesetz, das neben anderen Details vor allem das Meisterklassenprinzip in seiner bestehenden Form zwar nicht völlig außer Kraft setzt, aber doch weitgehend entschärft.
Kunst als Wissenschaft?
Wie hat man sich nun die Wissenschaftlichkeit künstlerischer Studien wie Malerei, Bildhauerei, Design, Mode oder Bühnenbild vorzustellen? Gilt die Kunst mit dem neuen Gesetz per Dekret als Wissenschaft und die Arbeit im Atelier - Zeichnen, Malen, Formen - als Forschungstätigkeit? Oder ist mit der neuen Wissenschaftlichkeit auch der Auftrag zu einer stärkeren Betonung von kulturwissenschaftlicher, kunstsoziologischer oder ästhetischer Theorie verbunden, wie es in Teilen aktueller Kunstproduktion längst selbstverständlich geworden ist?
Bei einem Blick auf die Änderungen zum Studiengesetz, die die Kunsthochschulen betreffen, wird das Dilemma offenbar: Von jener Orientierung hin zu Wissenschaft und Forschung, die man gerne im neuen Gesetz verankert hätte, sind die künstlerischen Studien so weit entfernt, daß man ihnen diesen Status gar nicht zuerkennen könnte. Also wurde der Text entschärft, Theorie und Wissenschaft weniger explizit ausgewiesen und die Interpretation offengelassen. Was das Reformziel anlangt, liegt dessen Umsetzung hinfort bei den Studienkommissionen, die für die einzelnen Studienrichtungen neue Studienpläne ausarbeiten müssen: Alles ist möglich, aber nix is fix.
Bislang haben Absolventen künstlerischer Studienrichtungen diese mit einer künstlerischen Diplomarbeit abgeschlossen und damit auch einen akademischen Grad erworben, der allerdings nicht "A-wertig", weil nicht "wirklich wissenschaftlich" war. Er wurde international nicht allgemein anerkannt und hat auch nicht dazu berechtigt, dem Magister-Studium eine Dissertation anzuschließen. (Ausnahmen bildeten dabei nur die Studienrichtung Architektur als ingenieurwissenschaftliches Studium und der Bereich der Lehramtsstudien.)
Nach dem neuen Studiengesetz soll es möglich sein, entweder eine praktisch-künstlerische oder eine theoretische Diplomarbeit zu machen und dieser eine wissenschaftliche Dissertation in einem Fach wie zum Beispiel Philosophie folgen zu lassen. Das Kunststudium legitimiert also zur wissenschaftlichen Arbeit, es ersetzt sie aber nicht gleichwertig: Das Doktor-Bild, also ein zu akademisch anerkannter Wissenschaft geronnenes Kunstwerk, wird es nicht geben.
Die Strukturreform
Die legistische Angleichung der Kunsthochschulen an die Universitäten hat mehrere Effekte. Zum einen erfolgt eine Umrüstung auf Institutsstrukturen: Fürderhin wird es keine voneinander abgeschotteten Meisterklassen mehr geben, sondern ein Institut für jede Studienrichtung - also etwa eines für künstlerische Studien, in dem dann mehrere Professoren tätig sind. Damit haben die Studierenden auch die Möglichkeit zu wählen, bei wem sie ihre Prüfungen und Diplome machen wollen. In Anbetracht der bislang als konstitutiv erachteten Meisterfixierung ist das als ein epochaler Schritt zu werten.
Das Stichwort für diese Neuordnung lautet "Organisationsmatrix" und bedeutet, daß die Studienrichtungen quer zur Organisationsstruktur der Institute liegen: Das Studium wird dann im Idealfall kein Aufenthalt auf einer einsamen Meisterklasseninsel, sondern zu einer Tour de force durch die verschiedenen Institute.
In den Verwaltungsgremien der Kunsthochschulen wiederum erfolgt im Vergleich zur Situation davor ein regelrechter Demokratieschub - im Kollegium, den Institutskonferenzen und Studienkommissionen gilt hinfort die 2:1:1-Parität zwischen Professorenschaft, Mittelbau und Studierenden. Ein wenig getrübt wird die Freude durch gewisse Inkonsequenzen: Zum Mittelbau zählen hinfort nur "interne" Lehrbeauftragte, "externe" Lektorinnen und Lektoren hingegen nicht. Damit wird der Mittelbau als Kurie um die Hälfte geschwächt, was an den "richtigen Universitäten" bereits erfolgt ist.
Auch das Verhältnis der Organe zueinander verändert sich: Der Rektor wird zu einem Exekutivorgan, vergleichbar einem Geschäftsführer. Das Kollegium hingegen fungiert als eine Art Aufsichtsrat, agiert längerfristig, arbeitet jene Richtlinien aus, die für den Rektor in Folge bindend sind. Das Amt des Rektors wird künftig ausgeschrieben, externe Bewerbungen sind möglich und Hearings verpflichtend.
Alles neu oder "as usual"?
Eine indirekte Folge der neuen Gesetze sind die "Standortverfahren", die folgen, sobald die Umstrukturierung abgeschlossen ist. Mit der gestärkten Autonomie geht die Notwendigkeit der Profilierung einher: Man muß sich von den direkten Konkurrenten unterscheidbar machen. Konkret werden damit Fragen aufgeworfen wie die folgenden: Ist es gerechtfertigt, daß die Studienrichtung Architektur allein in Wien an drei unterschiedlichen Universitäten angeboten wird? Soll es sein, daß "Bildende" und "Angewandte" jeweils Malerei-, Grafik- und Bildhauereiklassen unterhalten? Oder kann es gar sein, daß die landläufigen Bezeichnungen der beiden Wiener Kunsthochschulen nun einen realen Hintergrund erhalten - im Sinne von: hier die Maler, dort die Architekten?
Natürlich ist das eine Möglichkeit - eine von vielen. Die neuen Regelungen jedenfalls stoßen viele Türen auf. Ob die neuen Räume auch genutzt, die Kunsthochschulen etwa zu jenen Orten werden, an denen man sich wissenschaftlich mit Gegenwartskunst auseinandersetzen kann, wo sich ästhetische Theorien in gesellschaftlichen Kontexten, die Rolle von Bilderproduktion im Medienzeitalter oder Wahrnehmungsbedingungen und Gestaltungsprinzipien verhandeln lassen, bleibt offen.
Offen bleiben aber auch andere drängende Fragen: Wie wird sich die peinlich niedrige Zahl an Professorinnen erhöhen lassen? Wird es gelingen, die Notwendigkeit der Reflexion des eigenen Tuns zu vermitteln? Oder wird der alte Betrieb einfach unter neuen Bezeichnungen weitergeführt werden? All das läßt sich kaum vor dem nächsten Jahrtausend abschätzen.
Bis dahin gilt für die neuen Kunstuniversitäten dasselbe wie für den Beton: Es kommt nur drauf an, was man draus macht.
DIE VERGLEICHSSTUDIE: Kunst studieren in Europa
Was haben europäische Kunstausbildungsstätten, was die österreichischen nicht haben? Wie stark in einzelne Richtungen ausdifferenziert sind die Studien? Wie sind die Zulassungsbedingungen? Wie steht es um die Forschungsagenden? Eva Kósa ist diesen Fragen in ihrer vom Wissenschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie "Modelle künstlerischer Bildungswege im universitären Kontext" nachgegangen, hat die Situation in Skandinavien, England, Deutschland und Frankreich recherchiert und auch mit jener in Österreich verglichen.
Als wesentliche Unterschiede resümiert die Autorin: 1. die ausgeprägte Studierendenorientierung ("Es entsteht der Eindruck, daß manche Hochschulen tatsächlich den/die StudentIn im Zentrum ihrer Aufgaben und Aktivitäten sehen"), die - wie am Beispiel des Londoner Royal College of Music illustriert wird - auch zur Effizienzsteigerung beiträgt; 2. die konsequente, problemorientierte Beschäftigung mit den Entwicklungen in der künstlerischen Praxis inklusive der Auseinandersetzung mit der realen Arbeitsplatzsituation der Absolventen; 3. die Bereitschaft zu institutioneller Selbstreflexion mit der Folge, daß in künstlerische Studien verstärkt wissenschaftliche Qualifikationen integriert wurden und Studienpläne heute viel weniger kunstakademisch ausgelegt sind als noch vor ein bis zwei Jahrzehnten.
Die Studie bietet demnach jenes Repertoire an Modellen und Varianten, aus denen man sich hierorts bei der konkreten Interpretation der neuen Bestimmungen nur zu bedienen brauchte. Oder, wie es Peter Danstrup, Rektor des Rhythmisk Musikkonservatorium in Kopenhagen, formuliert: "Forschung ist, was wir machen, wenn wir neue Studienprogramme entwickeln und alte reformieren."
Eva Kósa: Modelle künstlerischer Bildungswege im universitären Kontext.
Wien 1997 (bm:wv). 130 S.
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