Startseitefaltershop - Buch Musik FilmAbo ServiceTop-Storiesheureka WissenschaftsmagazinTier der WocheNewsletterMediadatenImpressum
Event ProgrammKino ProgrammLokalführer WienFeste feiernBest of Viennacreation/productionReparaturführer WienBio-Guide

Die beste Stadtzeitung Europas.

„Klima der Wahrhaftigkeit“

Wie die steirische Kirche jahrelang einen Pfarrer schützte, der in der Oststeiermark Buben missbraucht haben soll – und wie der Vatikan unter Papst Benedikt XVI. den Schuldspruch seines eigenen Kirchengerichts aufhob
Es gibt Augenblicke, die brennen sich einem ins Gedächtnis. Franziska M.* und ihr Mann, sie wohnen in einer kleinen oststeirischen Gemeinde, statten dem Herrn Pfarrer in dessen Haus in Graz einen Überraschungsbesuch ab. Einer ihrer Söhne, zwölf, ist für ein paar Tage mit ihm gefahren, um bei Reparaturarbeiten zu helfen. Der Pfarrer wirkt bei der Begrüßung eigenartig nervös, fast panisch, lässt die Eltern nur bei der Tür hereinschauen und bugsiert sie gleich ins nächste Wirtshaus. Dann der Abschied, wieder an der Wohnungstüre. Das ist der Augenblick, den Frau M. nie mehr vergessen wird, obwohl er jetzt mehr als zwanzig Jahre her ist. „Der Thomas* ist hinter dem Pfarrer gestanden, mit riesigen Augen. Er hat gesagt, er würde gern mit heimfahren. Der Pfarrer sagte: ,Aber geh, die paar Fenster streichen wir noch.‘ Ich hab dem Thomas gut zugeredet. Noch heute sehe ich seinen Blick vor mir“, sagt Frau M.: „Und ich hab’s nicht kapiert.“

Als Thomas am nächsten Tag vom Pfarrer heimkommt, trägt er eine fremde Unterhose. „Ich hab’ mich nicht fragen getraut“, sagt Frau M., „ich hab’ mir gedacht, es wird was in die Hose gegangen sein.“ Missbrauch? „Damals haben wir von so etwas keine Ahnung gehabt.“ Ihre Familie ist sehr gottesfürchtig, engagiert sich in der Pfarre, alle Söhne ministrieren. Einer der Buben sagt einmal: „Ich hab’ immer geglaubt, ein Pfarrer ist so heilig, dass er nicht einmal aufs Klo muss.“ Wie könnte er da etwas Unrechtes tun?

Vergangene Woche schilderte der Falter die Übergriffe eines oststeirischen Priesters, der zuletzt im Burgenland werkte – er musste vergangenen Mittwoch sein Amt niederlegen. Um die gleiche Zeit und gar nicht so weit vom damaligen Tatort entfernt ließ ein weiterer Priester seiner Neigung zu Buben ungehemmt Lauf.

Das Beunruhigende an diesem neuen Fall: Obwohl damals schon viele Vorwürfe auf dem Tisch lagen, versetzte der damalige Bischof Johann Weber den Pfarrer nur in einen anderen Ort. Die zahlreichen Opfer des Priesters hingegen stoßen bei ihrer Suche nach Gerechtigkeit bis heute auf Schweigen, Desinteresse, Vertuschungen, ja erleben sogar Attacken gegen sie selbst. Unter Bischof Egon Kapellari kam es immerhin zu einem Kirchengerichtsverfahren, es soll das erste überhaupt gewesen sein, das die Kirche in Österreich wegen Missbrauchs einleitete. Dafür eines, das mit einer empörenden Entscheidung endete: Obwohl der Kirchenrichter „schuldig“ urteilte, kam direkt aus dem Vatikan die Order, die Sache fallenzulassen.

Der Pfarrer selbst wollte nicht mit dem Falter sprechen.

„Der Pfarrer missbraucht Buben“

Die Mutter von Thomas hat eine Zeit gebraucht, bis sich ihr die Bedeutung der Episode mit dem Pfarrer in Graz erschloss. Eines Tages im Jahr 1989 – sieben Jahre, nachdem es das erste Mal passiert war – sagt es ihr der Älteste klipp und klar: „Der Pfarrer missbraucht Buben. Auch bei mir hat er es gemacht.“ Außer sich stürzt Frau M. zum Pfarrhof. „Der Pfarrer hat mich sofort in seine Wohnung gebeten. Dorthin hat er sonst nie jemanden mithingenommen, nur die Buben. Weinend hat er sich entschuldigt und mir hoch und heilig versprochen, es werde nicht mehr vorkommen.“ Warum sie keine Anzeige erstattet hat? „Ich wollte einen Skandal vermeiden.“

Ruhe sollte Frau M. aber bis heute nicht finden. Immer wieder hört sie etwas über andere Opfer, warnt andere Eltern, redet mit den Kindern. Sie „fratschelt“ sie aber nie aus. Die Buben zeigen ihren Zustand ohnehin auf andere Arten. Ein Sohn hält mit zehn Jahren ständig tagelang den Stuhl zurück, in seinen Berufsschulaufsätzen schreibt er ständig über Selbstmord. Jahrelang wird er er von Panikattacken heimgesucht, mit Anfang zwanzig wird er Diabetiker. Ein anderer Sohn kommt als Halbwüchsiger fast eine Stunde lang nicht aus der Dusche. Später stellt sich heraus, dass er noch nicht einmal zur Schule ging, als der Pfarrer ihn das erste Mal anfasste. Thomas wird Jahre später unter Eid aussagen, wie der Pfarrer ihn über ein Jahr lang immer wieder dazu brachte, ihn mit der Hand zu befriedigen. Und dass der Priester in der Grazer Wohnung ihn einmalig zu Analverkehr nötigen wollte.

Der Kirchenmann hat derweil andere Sorgen.1995 fliegt der Fall Groer auf. Der Pfarrer schreit in der Sonntagsmesse, das seien alles nur „Verleumdungen“.

1998 ist der Pfarrer plötzlich weg. Wegen Krankheit beurlaubt, heißt es. Bis heute ist nicht bekannt, wer den damaligen Bischof Weber informiert hat. Der Pfarrer verschickt Briefe: Er sei nur ein Opfer von Verleumdung. In kürzester Zeit ist das Dorf gespalten. „Ihr habt den armen Pfarrer vertrieben“, sagen die einen zu denen, die von Kindesmissbrauch sprechen. Die beiden Gruppen haben sich nie mehr versöhnt.

Was denkt Bischof Weber? Warum beurlaubt er den Pfarrer nur ?

In einer Sprechstunde mit Weber bittet das Ehepaar M., dem Priester keinesfalls wieder eine Pfarre zu geben. „Er hat uns barsch unterbrochen“, erzählt Frau M., die über alle Vorfälle in der Causa seit vielen Jahren akribisch Tagebuch führt. „Er sagte: ,Ich will, dass in eurem Ort endlich Ruhe wird.‘“ Und: „Wenn ihr euren neuen Pfarrer auch noch vertreibt, kriegt ihr keinen mehr.“ Frau M. betont, es sei ihnen nie um Rache gegangen: „Wir wollten nur Gerechtigkeit und dass das keinem Kind mehr passiert.“ Nach einem Jahr bekommt der beurlaubte Priester mehrere neue Pfarren in der Südsteiermark anvertraut.

Harte Vorwürfe gegen den heute fast 83-jährigen Altbischof. Ein Interview oder eine Stellungnahme zu den der Diözese übermittelten Vorwürfen wollte Weber nicht geben. „Er bittet um Verständnis, dass er diesbezüglich kein Interview führen möchte“, lässt Georg Plank, Pressesprecher der Diözese, ausrichten. Sie teilt mit, der Pfarrer sei ja damals bis zur weiteren Klärung beurlaubt worden. Dann aber habe die Staatsanwaltschaft ihre Vorerhebung eingestellt, daher ließ man ihn eben wieder als Pfarrer werken. Mag sein, dass er heute anders darüber denkt. Im Standard sagte Weber am Montag: „Wir haben zu wenig auf die Opfer geschaut, sondern nur auf die Täter.“

Plötzlich 13 Opfer

Offenbar wollten anfangs auch die staatlichen Behörden nicht so genau wissen, was wirklich vorgefallen ist. Eine erste Anzeige wird zurückgelegt. „Primär aus Beweisgründen“ und weil die Tatbestände ohnehin bereits verjährt seien, teilt die Staatsanwaltschaft Graz 1999 mit. Alle sechs Opfer, mit denen der Falter gesprochen hat, sowie das Elternpaar M. kritisieren, die Polizeibeamten aus dem Dorf hätten damals nur wenige Leute angehört, obwohl sich viele angeboten hätten. Damals hätte man noch etwas finden können, was noch nicht verjährt war, glauben sie.

Manfred Kammerer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, holt den alten Akt aus dem Keller: Es habe zwei Opfer gegeben. Die aktuellen Ministranten seien befragt worden, die Untersuchung sei sehr wohl in Ordnung gewesen.

Thomas und weitere Opfer aber erklären, im Lauf der Jahre habe der Pfarrer siebzig oder mehr Ministranten gehabt. Thomas selbst zum Beispiel, ehemaliger Ministrant, wurde nicht befragt. Allzu eifrig kann man nicht gegraben haben: Wie sonst kann es sein, dass bei neuen Erhebungen nur drei Jahre später plötzlich nicht zwei, sondern dreizehn Opfer aus sechs Familien gefunden wurden – und die Taten bereits wieder verjährt waren?

Staatsanwalt Kammerer argumentiert, man müsse bei derlei heiklen Fällen „mit Fingerspitzengefühl“ vorgehen: „Wenn ein Geistlicher wegen einer derartigen Geschichte angezeigt wird, kann man genauso gut die ganze Dorfgemeinschaft und die Diözese fragen. Aber wenn nichts dran ist, ist der Mann ruiniert.“

Freilich: Herr M. erzählt, er sei zum Staatsanwalt gegangen und habe gesagt: „Es sind auch andere Söhne von mir und andere Kinder missbraucht worden. Warum fragen Sie die nicht?“ Das zu tun, wäre wohl auch ohne eine Menge Wirbel möglich gewesen.

In der neuen Strafanzeige jedenfalls hieß es, der Pfarrer sei verdächtig, „mindestens 13 Burschen im jeweiligen Alter zwischen 5 und 18 Jahren … wiederholt sexuell und schwer sexuell missbraucht zu haben“. Der Priester selbst verweigerte die Aussage. Das Verfahren wurde wieder eingestellt. „Rein aus Gründen der Verjährung“, wie Staatsanwalt Kammerer, der beim zweiten Anlauf den Fall selbst bearbeitete, versichert. „Sonst hätte ich es auf jeden Fall gemacht, ich gehe da keinen Kuschelkurs.“

Der Zorn des Bischofs

Der Pfarrer ist ein halbes Jahr in seinen neuen Gemeinden tätig, als Egon Kapellari 2001 neuer steirischer Bischof wird. Er geht mit der Causa sensibler um als Weber. Offenbar ist ihm bewusst, dass bloßes Ignorieren nicht mehr möglich ist, dennoch wirkt er immer wieder unschlüssig.

Mehrere Opfer intervenieren weiter. Bei Helmut Burkard, dem Generalvikar der Diözese, stoßen sie erstmals auf Verständnis. Ein Gespräch mit Kapellari dagegen endet fast im Eklat: „Er hat eine halbe Stunde lang einen Monolog darüber gehalten, was die Kirche nicht ohnehin schon alles tut. Wir sind überhaupt nicht zu Wort gekommen“, erzählt Frau M. „Ich bin vor Wut aufgesprungen und wollte gehen, da ist er zornig geworden. Dann hat sich aber doch noch ein gutes Gespräch entwickelt.“

Und Kapellari tut etwas: „Als neue Vorwürfe ... erhoben und durch glaubwürdige Zeugen erhärtet wurden, wurde Pfarrer XX von den Pfarren YY abberufen und vom Dienst freigestellt“, teilt die Diözese mit.

Kapellari kündigt auch einen Prozess beim Kirchengericht in Salzburg an. „Er hat gesagt, das sei das erste Mal, dass so ein Fall in Österreich vor einem Kirchengericht verhandelt wird“, erzählt Frau M.

Zwar haben Kirchenprozesse nicht den besten Ruf, schließlich sind an den Verfahren nur Kirchenmänner beteiligt, das macht sie Militärtribunalen nicht unähnlich. Dennoch hatten die Befragten damals den Eindruck, der Richter behandle sie fair. Und sie verstanden es so, dass der Priester schuldig gesprochen wird, was Birgit Posch, Beratungsstelle für Missbrauchsopfer der Diözese, auch glaubt.

„Direkt mitgeteilt hat uns das Urteil aber nie jemand“, sagen mehrere Beteiligte übereinstimmend. Bis heute nicht. Stattdessen lesen sie, man schrieb inzwischen das Jahr 2006, was der Pfarrer der Gemeinde in einem Rundbrief mitzuteilen hat: „Nach Eintreffen der Berufung meines Pflichtverteidigers bei der höchsten Instanz in Rom wurde das vom Diözesangericht in Salzburg durch Rechtsbeugung und Unterschlagung wichtiger Dokumente angepeilte Urteil sofort aufgehoben.“

Kurz darauf trudeln bei einigen Opfern Briefe ein. Darin teilt die Diözese Graz-Seckau mit, dass nun der Vatikan selbst im Spiel sei, genauer die Glaubenskongregation. Das ist jene vatikanische Behörde, bei der die heiklen Nachrichten aus aller Welt zusammenlaufen und die sich mit Doktrin-, Ehe- und Disziplinarfragen beschäftigt. Deren Vorstand besteht aus einer Reihe von Kardinälen. Aktuell gehört auch Kardinal Christoph Schönborn („Die Wahrheit wird euch frei machen“) dem mächtigen Gremium an. Fast ein Vierteljahrhundert lang stand Kardinal Joseph Ratzinger diesem vor, bevor er Papst wurde.

„Die Glaubenskongregation hat mitgeteilt, dass die angeklagten Tatbestände verjährt sind“, heißt es in dem Schreiben lapidar. In einem weiteren Brief müssen die Opfer lesen, dass aus der seitens der Diözese versprochenen öffentlichen Urteilsverkündung im Ort nichts wird, da „das katholische Kirchenrecht Urteilsveröffentlichungen nicht nur nicht vorsieht, sondern darüber hinaus die beteiligten Personen sogar zur Geheimhaltung verpflichtet sind“.

Ein Maulkorb für die Opfer

Ein abgeschlossener Prozess, bei dem man im Nachhinein draufkommt, dass die Tatbestände ohnehin verjährt sind? Wozu dann der Aufwand? Und dann auch noch ein Maulkorb für die Opfer?

Wilhelm Rees, Kirchenrechtsprofessor an der Uni Innsbruck, sieht „Ungereimtheiten“ an dem ihm geschilderten Fall: „Was Sie mir da vorlesen, überrascht mich schon ein bisschen.“ Normalerweise laufe es so ab: Hat ein Bischof konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, muss er das der Glaubenskongregation in Rom melden. Diese entscheidet, ob es einen Prozess geben soll. Ist die Sache schon verjährt, beauftragt sie erst gar keinen. Rees: „Die Kirche arbeitet ja nicht ins Blaue hinein.“ Dass man erst ein Verfahren durchzieht und hinterher feststellt, dass es leider verjährt ist, „das kann nicht sein“. Auch ein Urteil müsse beiden Seiten mitgeteilt werden.

Das Schweigegebot hält ebenso wenig, versichert der „weltliche“ Wiener Anwalt Alfred Noll: Die Kirche könne nur Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichten.

Gerhard Holotik, jener Prälat, der das Gerichtsverfahren leitete, erzählt im Falter-Gespräch von sich aus wenig: „Wir stehen unter päpstlicher Verschwiegenheit.“ So viel zur „schonungslosen Aufklärung“, von der die Kirchenoberen jetzt gerne schwadronieren.

Ist Holotik zu einem Schuldspruch gelangt? Aus allem, was man gehört habe, könne man sich ja einen Reim machen. Dann wird er deutlicher: „Das Urteil habe ich nach Rom geschickt, die Glaubenskongregation hat es wieder aufgehoben. Es gab ein Hin und Her.“ Und weiter: „Dabei habe er sich wegen der Verjährung sehr wohl im Vorhinein abgesichert. „Wir haben die Sache ja von Rom zugewiesen bekommen. Sie können sich denken, wie wir empfinden, wenn unser Urteil plötzlich aufgehoben wird. Ich bin nicht glücklich über das Ganze.“

Wer dabei welche Fäden gezogen hat, inwieweit der Papst direkt in die Entscheidung involviert war, ist ebenso geheimnisumwittert wie der gesamte Prozess. Als die Glaubenskongregation das Verfahren bestellte, war er jedenfalls noch als Kardinal Ratzinger deren Chef. Als Rom es abwürgte, war er Papst.

Benedikt XVI. war es auch, der 2001, noch als Präfekt der Glaubenskongregation, das Papier „De delictis gravioribus“ unterzeichnete: Es befiehlt, sexuelle Übergriffe strengstens geheimzuhalten. Wer plaudert, wird exkommuniziert. Und „Prozesse dieser Art unterliegen der päpstlichen Geheimhaltung“.

Offenbar wollte der Vatikan einen Schuldspruch schlicht nicht, denn: Bei schwerwiegenden Vergehen ist nach dem Kirchenrecht eine Aufhebung der Verjährung möglich, wie Kirchenrechtler Rees und Richter Holotik bekräftigen. Wer das entscheiden kann? Die Glaubenskongregation oder der Papst, so Rees.

„Als Aushelfer in Pfarren begehrt“

Ambivalent bleibt die Rolle Kapellaris. Immerhin steckte er den Priester in ein Kloster und wies ihm „sichernde Auflagen“ zu. Und zwar „trotz der Verjährung nach staatlichem als auch kirchlichem Recht“, wie die Diözese betont.

„Uns hat Kapellari aber versprochen, dass der Pfarrer nicht mehr in die Nähe von Kindern kommen kann. Das hat er nicht gehalten“, sagt ein Opfer. Noch 2006 nämlich erklärte der Priester in einem Rundbrief: „Als Aushelfer bin ich in den Pfarren begehrt.“ Darf der Pfarrer noch Messen lesen? Pressesprecher Georg Plank erklärt, dieser sei in Pension. „Ob er – da er ja als Priester nicht suspendiert ist – gelegentlich eine Messe feiert, kann ich nicht ausschließen.“

Auch Kapellari gewährte weder ein Interview noch beantwortete er schriftlich Fragen. Er schickte nur eine kurze Stellungnahme, verriet aber nicht einmal, wie denn das Urteil in Salzburg nun gelautet hat. Ist das das neue „Klima des Vertrauens und der Wahrhaftigkeit“, das er eben via Hirtenbrief verkündete?

Da sieht sogar Prälat Holotik, Leiter des Metropolitan- und Diözesangerichts Salzburg, akuten Handlungsbedarf. „Nicht, dass wir in diesem Fall nicht auch schon einmal gern eine Auskunft von Bischof Kapellari gehabt hätten“, sagt er. Für Holotik ist der Prozess nicht abgeschlossen. „Die Betroffenen haben ein Recht darauf, dass ein Urteil ergeht.“ Sie sollten sich jetzt an die Ombudsstelle oder an Kapellari wenden, der müsse sagen, was los ist. „Sie können sich ja darauf berufen, dass der Bischof nun selbst die Opfer aufruft, sich zu melden.“ Nachsatz: „Wir stehen zu dem, was wir entschieden haben.“
2010 © Falter Verlagsgesellschaft mbH
E-Mail: Webmaster
Impressum | Mediadaten
Aktuelle Kamera Europa

Launige Reden, skurrile Inszenierungen, platte Parolen: Wahlkämpfe enthüllen, wie Politik funktioniert. Falter-Mitarbeiter Herwig Höller ist mit seiner Kamera dabei.

Startseite