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Mieten in Wien

Matthias Writze
 
Falter 33/2008 vom 13.8.2008
Ressort Stadtleben > Grätzl
Autor Joseph Gepp, Matthias Writze

Hauptartikel Niederer Stadtadel

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Strenge Regeln In Österreich gibt es Obergrenzen für Mieten, die gesetzlich geregelt sind. Dieser sogenannte Richtwertmietzins beträgt für Wien 4,73 Euro pro Quadratmeter netto, also ohne Steuern und Betriebskosten. Dazu kommen je nach Ausstat­tung und Lage Zu- und Abschlä­ge, die bei Vertragsabschluss ausgehandelt werden. Verbes­sert sich die Lage der Wohnung, etwa durch U-Bahn-Ausbau, darf die Miete nicht nachträglich erhöht werden.

Neubauwohnungen, Dachaus­bauten oder Luxuswohnungen unterliegen nicht dem Richt­wertmietzins. Im Streifall prüft eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht. Die Miete darf bei einem bestehenden Vertrag nicht erhöht werden. Streng ist auch der Kündigungsschutz: Ein Mie­ter darf nur mit triftigem Grund gekündigt werden, etwa wenn er nicht zahlt oder andere Hausbe­wohner belästigt. Die Kündigung muss immer durch ein Gerichts­verfahren bestätigt werden. Bei Geschäftsmieten gibt es keinen Richtwertmietzins, Verträge werden öfter als bei Wohnungen befristet abgeschlossen – ein Grund, warum die kleinen Läden aus den teuren Straßen der Innenstadt verdrängt werden.
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