Hier starb ein Schubhäftling
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Ali H. zum Beispiel. Der Körper des 15-jährigen Afghanen war von handtellergroßen Narben und Brandwunden übersät. Doch zwei Wochen lang sah er keinen Arzt. Dabei saß Ali H. in der Schubhaft am Hernalser Gürtel. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Nun untersucht der Menschenrechtsbeirat den Fall von „rechtswidrigem Freiheitsentzug“.
Oder diese Familie aus Afghanistan. Mitte April nannte Wiens Caritas-Präsident Michael Landau den Fall eine „Sauerei“. Der Vater saß mit seinen Kindern hinter Gittern, sie waren vier, sieben und zehn Jahre alt. Die Familie sollte nach Griechenland abgeschoben werden, die Mutter zurückbleiben, sie lag im AKH.
Eine Sauerei ist wohl auch der Fall Mohammed A. Acht Tage dämmerte der geistig Behinderte im Frühjahr als vermeintlicher „Illegaler“ in einer Schubhaftzelle. So lange suchte ihn sein Vater in ganz Wien. In der Schubhaft hatte er seinen im Sudan geborenen Sohn nicht vermutet, schließlich war Mohammed A. längst Österreicher. „Menschenwürde“, so formulierte es da selbst der ehemalige blaue Vizekanzler und nunmehrige Behindertensprecher Herbert Haupt, „ist für die Polizei wohl ein Fremdwort.“
Das sind nur drei aktuelle Meldungen aus der Welt der überforderten Schubhaftbürokratie. „Österreichs Schubhaft ist nicht Anhaltung, sie ist Kerker“, klagt Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt und Mitglied des Menschenrechtsbeirates des Innenministeriums: „Immer wieder treffen wir auf Menschen, die keine Ahnung haben, wieso sie in Haft sind, wie lange noch, wo sie hingeschafft werden sollen – und das zum Teil über viele Wochen.“
Statt dass dieses System endlich reformiert würde, wird es weiter belastet. Diese Woche schickt VP-Innenministerin Maria Fekter ihren Entwurf einer Asylgesetznovelle aus. Neben einigen sinnvollen und manchen restriktiven Neuerungen, enthält das Regelwerk einen Paragrafen, der vor allem das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR alarmiert: Asylwerber, die auf eine Abschiebung in einen anderen EU-Staat warten (weil dieser für ihr Verfahren nach dem sogenannten Dublin-Übereinkommen zuständig wäre) sind künftig in Schubhaft zu nehmen. „Es wird tausende Schubhäftlinge mehr geben“, prophezeit Roland Schönbauer, Sprecher des UNHCR. „Dabei stößt das System schon jetzt an seine Grenzen“, sagt der auf Asylfragen spezialisierte Rechtsanwalt Wilfried Embacher.
Die Verwahrungshaft, einst eigentlich nur als Ultima Ratio gedacht, wird nicht mehr der zu rechtfertigende Ausnahmefall, sondern die Regel. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, bei denen die Beweislast beim Asylwerber liegt, kann auf den Freiheitsentzug verzichtet werden.
Innenministerin Fekter, aber auch der rote Regierungspartner folgen nun trotz sinkender Asyl- und Kriminalitätszahlen all den xenophoben Zurufern der letzten Monate. Das Asylgesetz sei zu reformieren, damit keine „ Sippschaften aus Afrika“ nach Wien kommen, forderte etwa FPÖ-EU-Abgeordneter Andreas Mölzer. Vor Millionen Indern und Chinesen warnte der schwarze EU-Neomandatar Ernst Strasser. Auch manch schwarzer Landesfürst offenbarte sein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit: Niederösterreichs Erwin Pröll forderte, die Strafregister von Asylwerbern zu veröffentlichen. Sein Vorarlberger Kollege Herbert Sausgruber will Flüchtlinge schon nach Anklageerhebung – und nicht erst nach einem Urteil – in Haft sehen. Kärntens Saualm-Hirte Gerhard Dörfler spricht gar vom „gesunden Volksempfinden“, das man gegen den Rechtsstaat in Stellung bringen müsse, „um die Europäische Menschenrechtskonvention einzuschränken“.
Das ist längst geschehen. Zumindest behaupten das Hofräte des Obersten Gerichtshofs, Staatsanwälte, Sektionschefs, Anwälte, Ärzte und renommierte Uni-Professoren. Seit zehn Jahren (nachdem der Schubhäftling Marcus Omofuma erstickt war) inspizieren die Honoratioren als Mitglieder des Menschenrechtsbeirats Österreichs Schubhaftzellen.
Die Beiratskontrollore sind, und das macht ihre Berichte so brisant, rechtlich gesehen Organe des Innenministeriums, die hier die Auswirkungen der heimischen Asyldebatten in der Realität erkunden. „Eine dauernde Unterbringung von Schubhäftlingen“, so heißt es etwa in einem Bericht aus dem Jahr 2006, „ist ohne dauernde Verletzung der Menschenwürde nicht möglich“. Kranke Häftlinge würden „quasi im Akkord abgefertigt“. Es herrschten „tendenzielle Voreingenommenheit“ und „grobe strukturelle Mängel in der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung“.
Eine „Subkultur, in der Erkrankungen gar nicht mehr wahrgenommen werden“, habe sich im Polizeiapparat breitgemacht . Die große Mehrzahl der Insassen sei „schlecht, teilweise fast gar nicht über ihre rechtliche Situation informiert“, so der jüngste Bericht vom März 2009. Die Antwort des Innenministeriums: ein Rückbau der Schubhaftberatung.
Kein offener Vollzug, kein Freigang, stattdessen eine 20 Stunden lang versperrte Zellentüre, eine halbe Stunde Hofgang, ein paar Minuten telefonieren, dreimal die Woche duschen, keine Beschäftigung. Mitunter nur eine mit Kot verschmierte Absonderungszelle – so präsentiert sich die Republik Österreich im dritten Jahrtausend all jenen, die aus ihr abgeschoben werden. Ein Foto aus der Schubhaft in Linz beweist es.
Das Bild wurde im Jahr 2007 aufgenommen, zwei Jahre, nachdem der wegen Drogenhandels verurteilte Gambier Yankuba Ceesay aufgrund von „Bluteindickung wegen mangelnder Flüssigkeitszufuhr“ dort im Hungerstreik starb. Die Polizeiamtsärzte hatten zwar Ceesays „borkige Lippe und trockene Zunge“ dokumentiert, doch sie hielten den Afrikaner trotz 20 Kilogramm Gewichtsverlust für einen Simulanten. Ein Stationsbeamter, weder medizinisch ausgebildet noch der englischen Sprache mächtig, kontrollierte die Zelle alle 30 Minuten. Zu Mittag lag der Afrikaner tot da, neben ihm eine Rolle Klopapier.
Der Fall ereignete sich im September 2005 und war Anlass für den Menschenrechtsbeirat, das System Schubhaft noch genauer zu inspizieren. Die Berichte sind öffentlich zugänglich, werden aber kaum beachtet. Da kann etwa ein Häftling aufgrund starker Schmerzen nicht mehr gehen, doch der Arzt verweigert die Visite. Die Mithäftlinge, so dokumentiert der Beirat, „führten ihn auf einer Holzpritsche“ ins Gefängnisspital. Oder der Fall eines Schubhäftlings in Eisenstadt. Mehrmals bittet er um einen Psychiater. Seine Zellengenossen trommeln sogar gegen die Türe. „Doch statt eines Arztes kam ein Beamter mit Vollvisierhelm und schlug ihm mit Stock auf Stirn und Rücken.“
Solche Vorfälle, kritisieren die Inspektoren, „lassen darauf schließen, dass viele BeamtInnen nicht mehr in der Lage sind, sich professionell und distanziert zu verhalten, sondern stattdessen emotionalisiert, überschießend und gewalthaft auf Festgenommene reagieren“. Wie der Sprecher von Innenministerin Maria Fekter darauf reagiert? „Wir haben alles im Griff“, sagt er.
Es wäre zu einfach, diese Zustände auf die Beamten zu schieben. Viele von ihnen leiden selbst unter einem maroden System, das fast jährlich verschärft, aber nie reformiert wird. Schuld daran ist ein politischer Diskurs, dem Österreich offenbar nicht mehr entkommt. Er folgt stets dem gleichen Muster: Schlagzeilen in der Krone, Empörung bei der FPÖ, Verschärfungsversprechen der ÖVP, Zustimmung der Roten. Mal ist es, wie jüngst geschehen, eine angebliche „Massenschlägerei“ in Traiskirchen (mit Leichtverletzten), dann eine „Kosovo-Bande“, die Tresore knackt, nachdem sie Asyl beantragte. Und dann sind da noch die „indischen Problemgurus“, die hier im Asylstatus morden und sogar auf Polizisten schießen. „Kriminelle Handlungen“, analysiert angesichts solcher Schlagzeilen nicht nur der BZÖ-Politiker Martin Strutz, „werden hauptsächlich von ausländischen Straftäter und Asylanten begangen.“
Das Gegenteil ist der Fall – zumindest behauptet dies das Bundeskriminalamt (BKA). Von 250.000 Angezeigten hatten nur 9900 den Status von Asylwerbern, also knapp vier Prozent. Tendenz: stark sinkend. Im Jahr 2005 waren es noch 12.496 tatverdächtige Asylwerber, in Wien sank die Zahl von 5500 auf 3600.
Die Zahlen sind nicht zu verharmlosen, denn es gibt nur rund 30.000 Asylwerber im Land und die Bundesbetreuung wurde in den letzten Jahren massiv ausgebaut, die ärgste Not (ein Motiv für Eigentumsdelikte) gelindert.
Dramatisch sind die jüngsten Entwicklungen in einem 8-Millionen-Land dennoch nicht. Laut BKA werden die meisten Asylwerber nur wegen einfacher Diebstähle und leichter Körperverletzungen belangt. Einzig Asylwerber aus Westafrika sind für einen Großteil der Straßendrogenkriminalität verantwortlich. Doch auch hier gab es die meisten Anzeigen, als der gefürchtete Polizeichef Roland Horngacher seinen Dienst versah. Als er unter anderem wegen illegaler Razzien bei Afrikanern abgezogen wurde, sackte seltsamerweise auch die Zahl der angezeigten Delikte von Afrikanern nach unten. Selbst hartgesottene Strafrichter beklagten damals, dass Schwarze scharenweise ohne Beweise ins Gefängnis geschickt wurden.
Doch die Polizei fühlt sich subjektiv machtlos. „Sie tanzen uns auf der Nase herum und wir stehen als Rassisten da“, klagt ein Polizeigewerkschafter. Und mitunter ist das auch wahr. Da gibt es pro Jahr hunderte Asylwerber, die kurz vor der Abschiebung einen Asylfolgeantrag stellen und somit nicht abgeschoben werden können. Es gibt Einwanderer, die mit falschen Identitäten durchs Land ziehen, soziale Leistungen beziehen und vor Abschiebungen zu randalieren beginnen. Es sind nicht viele Fälle, doch sie werden medial skandalisiert.
Immer wieder versichern deshalb die Innenminister, dass ihre Novellen die Sicherheit heben würden. Fünfmal wurde das Asylgesetz seit dem Jahr 2000 novelliert, an keinem Gesetz wird so intensiv herumgeschraubt. So manche Verbesserung ist zu verzeichnen: die Asylbehörden erster Instanz, so lobt der UNHCR, arbeiten nun professioneller, die Unterbringung von Flüchtlingen sei verbessert worden. Doch vor allem wurde der Rechtsschutz zurückgebaut, wie Manfred Nowak, UN-Sonderberichterstatter über die Folter, beklagt.
Zuerst wurde es ermöglicht, Asylwerber, die auf dem Landwege kamen, schnell los zu werden. Dann wurden Asylverfahren zumindest in erster Instanz auf vier Wochen verkürzt (das war verfassungswidrig). Einmal setzte das Innenministerium hunderte Asylwerber im Winter auf die Straße – darunter auch Hochschwangere. Es wurden die Zwangsernährung erlaubt, die Rechte Traumatisierter abgebaut und schließlich die Abschaffung des Instanzenzugs zum Verwaltungsgerichtshof durchgesetzt.
Hat all das genützt? „Nein“, sagt Schönbauer vom UNHCR. Die Zahl der Asylanträge folgt völlig anderen Gesetzen – sie ist von Weltkonflikten und Krisen geprägt. Nur ein Beispiel: Die jüngste Verschärfung trat mit Juli 2008 in Kraft. „Just da“, sagt Schönbauer, „begann die Trendwende zu mehr Asylanträgen.“
Oder diese Familie aus Afghanistan. Mitte April nannte Wiens Caritas-Präsident Michael Landau den Fall eine „Sauerei“. Der Vater saß mit seinen Kindern hinter Gittern, sie waren vier, sieben und zehn Jahre alt. Die Familie sollte nach Griechenland abgeschoben werden, die Mutter zurückbleiben, sie lag im AKH.
Eine Sauerei ist wohl auch der Fall Mohammed A. Acht Tage dämmerte der geistig Behinderte im Frühjahr als vermeintlicher „Illegaler“ in einer Schubhaftzelle. So lange suchte ihn sein Vater in ganz Wien. In der Schubhaft hatte er seinen im Sudan geborenen Sohn nicht vermutet, schließlich war Mohammed A. längst Österreicher. „Menschenwürde“, so formulierte es da selbst der ehemalige blaue Vizekanzler und nunmehrige Behindertensprecher Herbert Haupt, „ist für die Polizei wohl ein Fremdwort.“
Das sind nur drei aktuelle Meldungen aus der Welt der überforderten Schubhaftbürokratie. „Österreichs Schubhaft ist nicht Anhaltung, sie ist Kerker“, klagt Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt und Mitglied des Menschenrechtsbeirates des Innenministeriums: „Immer wieder treffen wir auf Menschen, die keine Ahnung haben, wieso sie in Haft sind, wie lange noch, wo sie hingeschafft werden sollen – und das zum Teil über viele Wochen.“
Statt dass dieses System endlich reformiert würde, wird es weiter belastet. Diese Woche schickt VP-Innenministerin Maria Fekter ihren Entwurf einer Asylgesetznovelle aus. Neben einigen sinnvollen und manchen restriktiven Neuerungen, enthält das Regelwerk einen Paragrafen, der vor allem das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR alarmiert: Asylwerber, die auf eine Abschiebung in einen anderen EU-Staat warten (weil dieser für ihr Verfahren nach dem sogenannten Dublin-Übereinkommen zuständig wäre) sind künftig in Schubhaft zu nehmen. „Es wird tausende Schubhäftlinge mehr geben“, prophezeit Roland Schönbauer, Sprecher des UNHCR. „Dabei stößt das System schon jetzt an seine Grenzen“, sagt der auf Asylfragen spezialisierte Rechtsanwalt Wilfried Embacher.
Die Verwahrungshaft, einst eigentlich nur als Ultima Ratio gedacht, wird nicht mehr der zu rechtfertigende Ausnahmefall, sondern die Regel. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, bei denen die Beweislast beim Asylwerber liegt, kann auf den Freiheitsentzug verzichtet werden.
Innenministerin Fekter, aber auch der rote Regierungspartner folgen nun trotz sinkender Asyl- und Kriminalitätszahlen all den xenophoben Zurufern der letzten Monate. Das Asylgesetz sei zu reformieren, damit keine „ Sippschaften aus Afrika“ nach Wien kommen, forderte etwa FPÖ-EU-Abgeordneter Andreas Mölzer. Vor Millionen Indern und Chinesen warnte der schwarze EU-Neomandatar Ernst Strasser. Auch manch schwarzer Landesfürst offenbarte sein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit: Niederösterreichs Erwin Pröll forderte, die Strafregister von Asylwerbern zu veröffentlichen. Sein Vorarlberger Kollege Herbert Sausgruber will Flüchtlinge schon nach Anklageerhebung – und nicht erst nach einem Urteil – in Haft sehen. Kärntens Saualm-Hirte Gerhard Dörfler spricht gar vom „gesunden Volksempfinden“, das man gegen den Rechtsstaat in Stellung bringen müsse, „um die Europäische Menschenrechtskonvention einzuschränken“.
Das ist längst geschehen. Zumindest behaupten das Hofräte des Obersten Gerichtshofs, Staatsanwälte, Sektionschefs, Anwälte, Ärzte und renommierte Uni-Professoren. Seit zehn Jahren (nachdem der Schubhäftling Marcus Omofuma erstickt war) inspizieren die Honoratioren als Mitglieder des Menschenrechtsbeirats Österreichs Schubhaftzellen.
Die Beiratskontrollore sind, und das macht ihre Berichte so brisant, rechtlich gesehen Organe des Innenministeriums, die hier die Auswirkungen der heimischen Asyldebatten in der Realität erkunden. „Eine dauernde Unterbringung von Schubhäftlingen“, so heißt es etwa in einem Bericht aus dem Jahr 2006, „ist ohne dauernde Verletzung der Menschenwürde nicht möglich“. Kranke Häftlinge würden „quasi im Akkord abgefertigt“. Es herrschten „tendenzielle Voreingenommenheit“ und „grobe strukturelle Mängel in der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung“.
Eine „Subkultur, in der Erkrankungen gar nicht mehr wahrgenommen werden“, habe sich im Polizeiapparat breitgemacht . Die große Mehrzahl der Insassen sei „schlecht, teilweise fast gar nicht über ihre rechtliche Situation informiert“, so der jüngste Bericht vom März 2009. Die Antwort des Innenministeriums: ein Rückbau der Schubhaftberatung.
Kein offener Vollzug, kein Freigang, stattdessen eine 20 Stunden lang versperrte Zellentüre, eine halbe Stunde Hofgang, ein paar Minuten telefonieren, dreimal die Woche duschen, keine Beschäftigung. Mitunter nur eine mit Kot verschmierte Absonderungszelle – so präsentiert sich die Republik Österreich im dritten Jahrtausend all jenen, die aus ihr abgeschoben werden. Ein Foto aus der Schubhaft in Linz beweist es.
Das Bild wurde im Jahr 2007 aufgenommen, zwei Jahre, nachdem der wegen Drogenhandels verurteilte Gambier Yankuba Ceesay aufgrund von „Bluteindickung wegen mangelnder Flüssigkeitszufuhr“ dort im Hungerstreik starb. Die Polizeiamtsärzte hatten zwar Ceesays „borkige Lippe und trockene Zunge“ dokumentiert, doch sie hielten den Afrikaner trotz 20 Kilogramm Gewichtsverlust für einen Simulanten. Ein Stationsbeamter, weder medizinisch ausgebildet noch der englischen Sprache mächtig, kontrollierte die Zelle alle 30 Minuten. Zu Mittag lag der Afrikaner tot da, neben ihm eine Rolle Klopapier.
Der Fall ereignete sich im September 2005 und war Anlass für den Menschenrechtsbeirat, das System Schubhaft noch genauer zu inspizieren. Die Berichte sind öffentlich zugänglich, werden aber kaum beachtet. Da kann etwa ein Häftling aufgrund starker Schmerzen nicht mehr gehen, doch der Arzt verweigert die Visite. Die Mithäftlinge, so dokumentiert der Beirat, „führten ihn auf einer Holzpritsche“ ins Gefängnisspital. Oder der Fall eines Schubhäftlings in Eisenstadt. Mehrmals bittet er um einen Psychiater. Seine Zellengenossen trommeln sogar gegen die Türe. „Doch statt eines Arztes kam ein Beamter mit Vollvisierhelm und schlug ihm mit Stock auf Stirn und Rücken.“
Solche Vorfälle, kritisieren die Inspektoren, „lassen darauf schließen, dass viele BeamtInnen nicht mehr in der Lage sind, sich professionell und distanziert zu verhalten, sondern stattdessen emotionalisiert, überschießend und gewalthaft auf Festgenommene reagieren“. Wie der Sprecher von Innenministerin Maria Fekter darauf reagiert? „Wir haben alles im Griff“, sagt er.
Es wäre zu einfach, diese Zustände auf die Beamten zu schieben. Viele von ihnen leiden selbst unter einem maroden System, das fast jährlich verschärft, aber nie reformiert wird. Schuld daran ist ein politischer Diskurs, dem Österreich offenbar nicht mehr entkommt. Er folgt stets dem gleichen Muster: Schlagzeilen in der Krone, Empörung bei der FPÖ, Verschärfungsversprechen der ÖVP, Zustimmung der Roten. Mal ist es, wie jüngst geschehen, eine angebliche „Massenschlägerei“ in Traiskirchen (mit Leichtverletzten), dann eine „Kosovo-Bande“, die Tresore knackt, nachdem sie Asyl beantragte. Und dann sind da noch die „indischen Problemgurus“, die hier im Asylstatus morden und sogar auf Polizisten schießen. „Kriminelle Handlungen“, analysiert angesichts solcher Schlagzeilen nicht nur der BZÖ-Politiker Martin Strutz, „werden hauptsächlich von ausländischen Straftäter und Asylanten begangen.“
Das Gegenteil ist der Fall – zumindest behauptet dies das Bundeskriminalamt (BKA). Von 250.000 Angezeigten hatten nur 9900 den Status von Asylwerbern, also knapp vier Prozent. Tendenz: stark sinkend. Im Jahr 2005 waren es noch 12.496 tatverdächtige Asylwerber, in Wien sank die Zahl von 5500 auf 3600.
Die Zahlen sind nicht zu verharmlosen, denn es gibt nur rund 30.000 Asylwerber im Land und die Bundesbetreuung wurde in den letzten Jahren massiv ausgebaut, die ärgste Not (ein Motiv für Eigentumsdelikte) gelindert.
Dramatisch sind die jüngsten Entwicklungen in einem 8-Millionen-Land dennoch nicht. Laut BKA werden die meisten Asylwerber nur wegen einfacher Diebstähle und leichter Körperverletzungen belangt. Einzig Asylwerber aus Westafrika sind für einen Großteil der Straßendrogenkriminalität verantwortlich. Doch auch hier gab es die meisten Anzeigen, als der gefürchtete Polizeichef Roland Horngacher seinen Dienst versah. Als er unter anderem wegen illegaler Razzien bei Afrikanern abgezogen wurde, sackte seltsamerweise auch die Zahl der angezeigten Delikte von Afrikanern nach unten. Selbst hartgesottene Strafrichter beklagten damals, dass Schwarze scharenweise ohne Beweise ins Gefängnis geschickt wurden.
Doch die Polizei fühlt sich subjektiv machtlos. „Sie tanzen uns auf der Nase herum und wir stehen als Rassisten da“, klagt ein Polizeigewerkschafter. Und mitunter ist das auch wahr. Da gibt es pro Jahr hunderte Asylwerber, die kurz vor der Abschiebung einen Asylfolgeantrag stellen und somit nicht abgeschoben werden können. Es gibt Einwanderer, die mit falschen Identitäten durchs Land ziehen, soziale Leistungen beziehen und vor Abschiebungen zu randalieren beginnen. Es sind nicht viele Fälle, doch sie werden medial skandalisiert.
Immer wieder versichern deshalb die Innenminister, dass ihre Novellen die Sicherheit heben würden. Fünfmal wurde das Asylgesetz seit dem Jahr 2000 novelliert, an keinem Gesetz wird so intensiv herumgeschraubt. So manche Verbesserung ist zu verzeichnen: die Asylbehörden erster Instanz, so lobt der UNHCR, arbeiten nun professioneller, die Unterbringung von Flüchtlingen sei verbessert worden. Doch vor allem wurde der Rechtsschutz zurückgebaut, wie Manfred Nowak, UN-Sonderberichterstatter über die Folter, beklagt.
Zuerst wurde es ermöglicht, Asylwerber, die auf dem Landwege kamen, schnell los zu werden. Dann wurden Asylverfahren zumindest in erster Instanz auf vier Wochen verkürzt (das war verfassungswidrig). Einmal setzte das Innenministerium hunderte Asylwerber im Winter auf die Straße – darunter auch Hochschwangere. Es wurden die Zwangsernährung erlaubt, die Rechte Traumatisierter abgebaut und schließlich die Abschaffung des Instanzenzugs zum Verwaltungsgerichtshof durchgesetzt.
Hat all das genützt? „Nein“, sagt Schönbauer vom UNHCR. Die Zahl der Asylanträge folgt völlig anderen Gesetzen – sie ist von Weltkonflikten und Krisen geprägt. Nur ein Beispiel: Die jüngste Verschärfung trat mit Juli 2008 in Kraft. „Just da“, sagt Schönbauer, „begann die Trendwende zu mehr Asylanträgen.“
© Nachdruck bzw. Textübernahme - auch auszugsweise -
nur mit schriftlicher Genehmigung der Falter Zeitschriften Gesellschaft m.b.H. gestattet.
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