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Weisung aus dem Sack

Geheime Polit-Akten aus dem Justizministeriums zeigen, wie heikle Causen entsorgt werden
 
Falter 33/2009 vom 12.8.2009
Ressort Politik > Justiz
Autor Florian Klenk

Infobox Fall eins: die Causa Ortstafel

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Zwei Papiersäcke hat ein Informant dem Falter überreicht. Darin stecken Dokumente aus dem Justizministerium, aus Staatsanwaltschaften und von der Polizei. Es sind hunderte Seiten. Sie zeugen von einem zunehmenden Misstrauen zwischen Innen- und Justizressort (sichtbar auch im Fall Kampusch), aber auch von einer Missstimmung innerhalb des Justizministeriums. In den Akten finden sich Namen prominenter Politiker, Polizisten und hoher Beamter. Die Akten zählen zu den vertraulichsten Dokumenten der Republik. Sie stammen vor allem aus der Sektion vier, der verschwiegenen Weisungsabteilung des Justizministeriums. Sie entscheidet, ob gegen Mächtige Anklage erhoben wird.

Der „Whistleblower“, der die Akten überreichte, bleibt anonym. Nur eine Botschaft will er dem Land übermitteln: „Die Sitten und Gebräuche in unserem Haus müssen endlich öffentlich werden.“ In Österreich herrsche eine untertänige Kaste von Ministerialbeamten, die politisch sensible Causen immer wieder abwürge und politisch Mächtige nicht mehr anfasse. Er habe lange nachgedacht, ob er die Papiere herausgeben soll, so der Informant, „Aber mein Gewissen verpflichtet mich dazu. Machen Sie das öffentlich.“

Nicht nur Akten der Weisungsabteilung stecken in den Papiersäcken, sondern auch geheime Vorhabensberichte der Staatsanwaltschaften Wien, Klagenfurt und Graz sowie Akten der Antikorruptionsbehörde BIA. Darin dokumentiert sind Ermittlungsergebnisse jener großen und kleinen Polit-Affären, die das Land aufwühlten.

Die Geschichten, die in den Papiersäcken stecken, würden eine Ausgabe dieser Zeitung sprengen. Es geht um den Verdacht auf Geheimnisverrat, Bestechung, Amtsmissbrauch, Freunderlwirtschaft, Wiederbetätigung und staatlich zu verantwortende Geldverschwendung – und den merkwürdigen Umgang der Justiz damit.

In den nächsten Wochen wird der Falter einige der Fälle ausführlich darstellen. Sie betreffen Verfahren gegen Politiker, Manager, Landtagsabgeordnete, Amtsärzte, Richter, Polizisten und Staatsanwälte. Es sind prominente Namen darunter: Karl-Heinz Grasser und Jörg Haider etwa, Stefan Petzner und Gerhard Dörfler. Es geht um den mutmaßlichen Datenverrat im Fall Arigona Zogaj durch das Kabinett von Ex-ÖVP-Innenminister Günther Platter, aber auch um Polizisten, die sich mit „Trinkgeldern“ das Gehalt aufbesserten und dabei Bürger schamlos schikanierten. 57 Aktenordner hat das Justizministerium alleine in diesem Fall vom BIA erhalten, sechs Jahre hatte diese Antikorruptionstruppe intensiv ermittelt – und dennoch wurde keine Anklage erhoben. Es geht auch um die Verschwendung von Steuergeldern für Parteiwerbung und um mutmaßlichen Geheimnisverrat durch Beamte des Finanzministeriums in der Amtszeit von Karl-Heinz Grasser.

Beängstigend ist auch der medial unbekannte Fall eines Strafrichters, der sich auf Reisen einladen ließ und Geldgeschenke von Beschuldigten angenommen haben soll. Er steht im Verdacht, zehntausende Euro kassiert zu haben. Sogar ein Kriminalbeamter gab an, Zeuge geworden zu sein, als über die Zahlung von Bestechungsgeldern gesprochen wurde.

Und dann ist da noch der vom Falter im Jahr 2007 enthüllte Fall des Bawag-Staatsanwaltes Roland Schön, der im Hinterzimmer jener Anwälte arbeitete, deren Mandanten er am Vormittag anklagte. Kein Richter wird seinen Fall prüfen. Das machen die Kollegen der Staatsanwaltschaft Graz, die kein kriminelles Verhalten erkennen können.

Alle diese Verfahren haben eines gemeinsam: Sie wurden ohne öffentliche Verhandlung und ohne unabhängigen Richter eingestellt.

Das alleine wäre noch kein Skandal. Wenn Staatsanwälte überzeugt sind, dass sich ein Verdacht nicht erhärtet, dann müssen sie ein Strafverfahren beenden. Niemand soll unnötig in die öffentliche Arena eines Verhandlungssaales gezerrt werden. In vielen Fällen erfolgten die Einstellungen völlig zu Recht. Die Ankläger konnten vage oder anonyme Anschuldigungen gegen Politiker nicht erhärten.

In den Akten der Weisungsabteilung wird erstmals ersichtlich, wie das Justizministerium in sogenannten clamorosen Fällen agiert. Clamor ist lateinisch und bedeutet Lärm. Wenn Fälle medialen Krach schlagen, dann will das Justizministerium die Aufsicht haben – und das hemmt offenbar die Staatsanwälte. Immer wieder klagten Polizisten, Staatsanwälte, aber auch Ministerialbeamte, dass in großen Verfahren gezaudert und verschleppt werde. Prominente Beschuldigte erhalten Sonderbehandlungen, von denen kleine Strolche nur träumen können.

Immer wieder waren diese Usancen der Weisungsabteilung auch Thema schriftlicher Auseinandersetzungen. Anders als bei Normalbürgern, so lautete die Kritik, würden viele der Promis nicht bei der Polizei zu Verhören erscheinen müssen, selbst bei schwersten Vorwürfen. Statt harter Einvernahmen genüge oft eine anwaltliche Stellungnahme.

Als gegen den mutmaßlich bestechlichen Strafrichter trotz einer zwei Aktenordner füllenden BIA-Strafanzeige nur zögerlich vorgegangen wurde, mahnte der Chef der Sektion 2 härtere Ermittlungen bei der „Vierer“ ein: „Es steht ein Verdacht im Raum, der zu den schwerwiegendsten Vorwürfen zählt, die man einem Richter gegenüber erheben kann und der letztlich das Ansehen der Justiz insgesamt in Mitleidenschaft ziehen kann“. Man möge doch, da Zeugen die Zahlung von Bestechungsgeldern gestanden und Polizisten entsprechende Hinweise geliefert hätten, wenigstens einmal Recherchen über die Lebensführung des Kollegen tätigen.

Auch als gegen den Wirtschaftsstaatsanwalt Roland Schön, ermittelt wurde, kam es zum Clash. Schön habe einen Fall an sich gezogen, der ihn nichts angehe. Dies auf Drängen jenes Rechtsanwalts, in dessen Kanzlei er private Geschäfte erledigte. Man möge bitte prüfen, ob er trotz vorliegender Befangenheit tätig wurde, bat die Sektion zwei die „Vierer“, denn das wäre Amtsmissbrauch.

Aber selbst wenn Ankläger Rechtsbrüche ausdrücklich benennen, stellt das Justizministerium Verfahren ein – so etwa geschehen in der Causa Ortstafeln (siehe Fall 1, Seite 10). Die Begründungen im Vorhabensbericht wirken politisch motiviert: Die Beschuldigten, rechtskundige Beamte oder Staatsorgane, hätten zwar das Gesetz verletzt, aber der „Vorsatz“, Unrecht zu begehen, habe ihnen gefehlt. Der Grundsatz „Rechtsunkenntnis schützt vor Strafe nicht“, wird zum toten Recht erklärt.

Der Falter wird nun Öffentlichkeit herstellen, wo nach Meinung interner Kritiker Kabinettsjustiz droht. Das Blatt ist sich seiner Verantwortung bewusst. Viele in den Akten genannten Personen sind keine Figuren des öffentlichen Interesses. Die Vorverfahren und die Akten der Weisungsabteilung sind ja deshalb geheim, weil erst geklärt werden soll, ob jemand Dreck am Stecken hat.

Wenn diese Klärung oberflächlich geschieht, wenn Gefahr besteht, dass sich Staatsanwälte zu Richtern aufschwingen, dann dient Öffentlichkeit als Korrektiv.

Die Ungleichbehandlung von Promis und kleinen Kriminellen erregt ja immer mehr Protest. Nicht nur bei ÖVP-Innenministerin Maria Fekter, die Staatsanwälte unter mehr parlamentarische Kontrolle stellen will – und die Türe für parteipolitische Einflussnahme noch weiter öffnet, wie Justizministerin Claudia Bandion-Ortner warnt. Noch etwas ist festzuhalten: Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Sie haben Anrecht auf ein faires, aber eben auch öffentliches Verfahren.
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