Fall eins: die Causa Ortstafel
![]() |
| |||||||||
diesen Falter bestellen | ||||||||||
Kärnten ist einsprachig!“ So wirbt das regierende Kärntner BZÖ mit Postwurfsendungen – auf Steuerzahlers Kosten. Der Ortstafelkonflikt beschämt die Republik seit Jahren. Und er beschäftigte bis vergangene Woche auch das Justizministerium. In zwei knappen Sätzen gab die Justiz bekannt, dass das Verfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler und drei Beamte nun ohne Anklage beendet wird. Die Slowenenvertreter zürnen über Politjustiz – und das zu Recht.
Ein Blick in den mehrere hundert Seiten starken vertraulichen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu dem Fall gibt erstmals Klarheit darüber, wie es zu dieser Entscheidung kam. Seit dem Jahr 2005 wurde gegen Jörg Haider, seinen damaligen Stellvertreter und nunmehrigen Nachfolger Gerhard Dörfler, den Landesbeamten Albert K. sowie zwei Beamte der BH Völkermarkt wegen Amtsmissbrauchs ermittelt.
Was taten Dörfler & Co? Sie erließen verfassungswidrige Verordnungen und versetzten höchstpersönlich Ortsschilder, um die Slowenen zu verhöhnen. Verfassungsrichter bezeichnete Dörfler als „Kasperln“. Auf dutzenden Seiten führt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zunächst aus, inwiefern die Kärntner Politiker „objektiv rechtswidrig“ handeln. Alle Verwaltungsbehörden, so schreibt der zuständige Staatsanwalt, seien nämlich „verpflichtet (…) unverzüglich den der Rechtsanschauung des VfGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen“. Der Staat und die slowenische Volksgruppe hätten ein „konkretes Recht auf Einhaltung aller Gesetze“. Werde einem „Vorgesetzten die Weisung erteilt, eine verfassungswidrige Verordnung zu erlassen“, so liege „zweifellos“ Amtsmissbrauch vor.
Anklage? Keineswegs. Das Justizministerium fand den Ausweg: die „subjektive Tatseite“ der BZÖ-Machthaber. Ein Amtsmissbrauch, so wissen Strafrechtler, muss nämlich nicht nur objektiv gesetzt werden, der Täter muss auch wissen, dass er kriminell handelt. Genau das, so die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, habe die Law-and-Order-Truppe vom Wörthersee aber nicht gewusst.
Die Begründung dafür: Landeshauptmann Gerhard Dörfler, so der Vorhabensbericht, „verfügt über keine juristische Ausbildung, war vormals in einer Bank beschäftigt und kam als Quereinsteiger in die Politik. Aus seinem politischen Verhalten ist abzuleiten, dass er seinem Mentor Dr. Haider treu ergeben ist und dessen Ideen bedingungslos umsetzt. (…)“ Er habe die Meinungen Haiders nur „unreflektiert als richtig zur Kenntnis genommen“.
Dörfler habe zwar den Verfassungsgerichtshof „brüskieren“ wollen und rechtstreue Beamte mit „Penetranz“ schikaniert, er habe in dem Fall sogar ein hohes „Maß an Unaufmerksamkeit und mangelndes Verständnis“ walten lassen. Doch „fraglich bleibt, ob Dörfler die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen einzuschätzen vermochte“. Im Zweifel werde die für eine Anklage erforderliche „Verurteilungsnähe“ daher nicht erreicht werden.
Glück hat auch die Beamtin Christine H. Sie fügte sich Schikanen Dörflers – unter anderem auch deshalb, weil sie (letztlich zu Recht) hoffte, zur Bezirkshauptfrau in Völkermarkt befördert zu werden. Auch sie habe zwar rechtswidrig gehandelt, so die Staatsanwaltschaft, stand aber „unter einem gewissen Zwang, Entscheidungsträger über ihre Bewerbung nicht von vornherein vor den Kopf zu stoßen“. Daher könne der Bezirkshauptfrau ein „wissentlich befugnismissbräuchliches Verhalten nicht unterstellt werden“. Wer das Recht missachtet, um Karriere zu machen, bleibt vor Strafe verschont.
Auch Albert K. vom Amt der Landesregierung kann aufatmen. Er habe bei den Ortstafelschikanen zwar eine „Schlüsselstellung“ bezogen und besitze jene „Fachkompetenz und Detailkenntnis, auf die politisch Verantwortliche vertrauen“.
Laut Staatsanwaltschaft ergibt sich bei ihm sogar das „Bild eines selten ausgeprägten juristischen Erfindungsgeistes, um ersichtlich zu von politischer Seite gewünschten Ergebnissen zu gelangen“.
Doch von einer Anklage sei abzuraten: „Auch bei Dr. K. wird zu beachten sein, dass er sich trotz seiner juristischen Bildung (…) mit dem Verfassungsjuristen Jörg Haider beriet. (…) Im Hinblick auf die durchaus charismatische Ausstrahlung Dr. Haiders und dessen Beziehungen zu Fachexperten auf dem Gebiete des Verfassungsrechts ist nicht auszuschließen, dass K. im vermeintlich noch rechtlichen Rahmen mitwirkte.“ Auf Haiders Rechtsmeinung zu vertrauen ist offenbar ein Rechtfertigungsgrund.
Das Justizministerium macht gar keinen Hehl daraus, warum es all diese Verfahren abwürgen und ein Gerichtsverfahren verhindern will. Die Begründung schreibt Rechtsgeschichte:
„Unter Berücksichtigung eines sonst zu erwartenden emotionalen Verhandlungsverlaufs mit dem entsprechenden Einfluss insbesondere auf Laienrichter (…) kann nach hieramtlicher Ansicht die geforderte Verurteilungsnähe nicht angenommen werden.“ In politischen Konflikten erweise sich nämlich „das Instrument des Strafrechts in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung“, da „jede Art der justiziellen Entscheidung sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung stoßen wird“.
Wenn Politiker Rechtsbruch begehen, stehen sie also über dem Gesetz. Sie müssen nur gleichzeitig genug Lärm schlagen.
Ein Blick in den mehrere hundert Seiten starken vertraulichen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu dem Fall gibt erstmals Klarheit darüber, wie es zu dieser Entscheidung kam. Seit dem Jahr 2005 wurde gegen Jörg Haider, seinen damaligen Stellvertreter und nunmehrigen Nachfolger Gerhard Dörfler, den Landesbeamten Albert K. sowie zwei Beamte der BH Völkermarkt wegen Amtsmissbrauchs ermittelt.
Zweifellos Amtsmissbrauch...
Was taten Dörfler & Co? Sie erließen verfassungswidrige Verordnungen und versetzten höchstpersönlich Ortsschilder, um die Slowenen zu verhöhnen. Verfassungsrichter bezeichnete Dörfler als „Kasperln“. Auf dutzenden Seiten führt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zunächst aus, inwiefern die Kärntner Politiker „objektiv rechtswidrig“ handeln. Alle Verwaltungsbehörden, so schreibt der zuständige Staatsanwalt, seien nämlich „verpflichtet (…) unverzüglich den der Rechtsanschauung des VfGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen“. Der Staat und die slowenische Volksgruppe hätten ein „konkretes Recht auf Einhaltung aller Gesetze“. Werde einem „Vorgesetzten die Weisung erteilt, eine verfassungswidrige Verordnung zu erlassen“, so liege „zweifellos“ Amtsmissbrauch vor.
Anklage? Keineswegs. Das Justizministerium fand den Ausweg: die „subjektive Tatseite“ der BZÖ-Machthaber. Ein Amtsmissbrauch, so wissen Strafrechtler, muss nämlich nicht nur objektiv gesetzt werden, der Täter muss auch wissen, dass er kriminell handelt. Genau das, so die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, habe die Law-and-Order-Truppe vom Wörthersee aber nicht gewusst.
...im Zweifel aber unwissend...
Die Begründung dafür: Landeshauptmann Gerhard Dörfler, so der Vorhabensbericht, „verfügt über keine juristische Ausbildung, war vormals in einer Bank beschäftigt und kam als Quereinsteiger in die Politik. Aus seinem politischen Verhalten ist abzuleiten, dass er seinem Mentor Dr. Haider treu ergeben ist und dessen Ideen bedingungslos umsetzt. (…)“ Er habe die Meinungen Haiders nur „unreflektiert als richtig zur Kenntnis genommen“.
Dörfler habe zwar den Verfassungsgerichtshof „brüskieren“ wollen und rechtstreue Beamte mit „Penetranz“ schikaniert, er habe in dem Fall sogar ein hohes „Maß an Unaufmerksamkeit und mangelndes Verständnis“ walten lassen. Doch „fraglich bleibt, ob Dörfler die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen einzuschätzen vermochte“. Im Zweifel werde die für eine Anklage erforderliche „Verurteilungsnähe“ daher nicht erreicht werden.
Glück hat auch die Beamtin Christine H. Sie fügte sich Schikanen Dörflers – unter anderem auch deshalb, weil sie (letztlich zu Recht) hoffte, zur Bezirkshauptfrau in Völkermarkt befördert zu werden. Auch sie habe zwar rechtswidrig gehandelt, so die Staatsanwaltschaft, stand aber „unter einem gewissen Zwang, Entscheidungsträger über ihre Bewerbung nicht von vornherein vor den Kopf zu stoßen“. Daher könne der Bezirkshauptfrau ein „wissentlich befugnismissbräuchliches Verhalten nicht unterstellt werden“. Wer das Recht missachtet, um Karriere zu machen, bleibt vor Strafe verschont.
Auch Albert K. vom Amt der Landesregierung kann aufatmen. Er habe bei den Ortstafelschikanen zwar eine „Schlüsselstellung“ bezogen und besitze jene „Fachkompetenz und Detailkenntnis, auf die politisch Verantwortliche vertrauen“.
Laut Staatsanwaltschaft ergibt sich bei ihm sogar das „Bild eines selten ausgeprägten juristischen Erfindungsgeistes, um ersichtlich zu von politischer Seite gewünschten Ergebnissen zu gelangen“.
Doch von einer Anklage sei abzuraten: „Auch bei Dr. K. wird zu beachten sein, dass er sich trotz seiner juristischen Bildung (…) mit dem Verfassungsjuristen Jörg Haider beriet. (…) Im Hinblick auf die durchaus charismatische Ausstrahlung Dr. Haiders und dessen Beziehungen zu Fachexperten auf dem Gebiete des Verfassungsrechts ist nicht auszuschließen, dass K. im vermeintlich noch rechtlichen Rahmen mitwirkte.“ Auf Haiders Rechtsmeinung zu vertrauen ist offenbar ein Rechtfertigungsgrund.
...daher keine „Verurteilungsnähe“
Das Justizministerium macht gar keinen Hehl daraus, warum es all diese Verfahren abwürgen und ein Gerichtsverfahren verhindern will. Die Begründung schreibt Rechtsgeschichte:
„Unter Berücksichtigung eines sonst zu erwartenden emotionalen Verhandlungsverlaufs mit dem entsprechenden Einfluss insbesondere auf Laienrichter (…) kann nach hieramtlicher Ansicht die geforderte Verurteilungsnähe nicht angenommen werden.“ In politischen Konflikten erweise sich nämlich „das Instrument des Strafrechts in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung“, da „jede Art der justiziellen Entscheidung sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung stoßen wird“.
Wenn Politiker Rechtsbruch begehen, stehen sie also über dem Gesetz. Sie müssen nur gleichzeitig genug Lärm schlagen.
© Nachdruck bzw. Textübernahme - auch auszugsweise -
nur mit schriftlicher Genehmigung der Falter Zeitschriften Gesellschaft m.b.H. gestattet.
nur mit schriftlicher Genehmigung der Falter Zeitschriften Gesellschaft m.b.H. gestattet.


