Hastige Habilitationen. Wohl selten in der mehrhundertjährigen Geschichte der österreichischen Universitäten wurde in so kurzer Zeit so vielen Wissenschaftlern die Lehrbefugnis erteilt wie im laufenden Sommersemester 2001. Diese plötzliche Habilitationshast des heimischen Mittelbaus hatte freilich einen relativ profanen Grund: nämlich den, einem scheinbar unabwendbaren Auslaufen der Anstellungsverhältnisse zuvorzukommen.
Mitte Dezember war ein neuer Dienstrechtsentwurf präsentiert worden, der unter anderem auch vorsah, dass die Verträge der knapp 1300 Universitätsassistenten, die sich in provisorischen Dienstverhältnissen befinden, unwiderruflich zu Ende gehen würden. Damit wollte man vermeiden, dass sich die Universitäten kurz vor der geplanten Vollrechtsfähigkeit noch weiter "zupragmatisieren".
Die letztlich erzielte Einigung zwischen der Regierung und der Hochschullehrergewerkschaft entschärfte diese Pläne: Zumindest die bereits länger provisorisch angestellten Assistenten (vom fünften bis zum zehnten Dienstjahr) können sich mit der Habilitation bis zum Ende ihres Dienstverhältnisses Zeit lassen - oder sich einem "verstärkten Qualitätsprüfungsverfahren unterziehen" - und werden immer noch definitiv gestellt. Nur für die jüngeren Assistenten (bis zum vierten Dienstjahr) hat sich die Hudelei ausgezahlt: Wer von ihnen das Habilitationsticket bis zum 1. Oktober löst, hat noch Anspruch auf beamtete Restplätze.
Befristung und Bewerbung. Für alle anderen hingegen ist der Pragmatisierungszug endgültig abgefahren: Das neue Dienstrecht, das im Herbst in Kraft tritt, macht Schluss mit fast jeder Form von Definitivstellung. Durchgehende Universitätskarrieren sind nur mehr möglich, wenn auch entsprechende Stellen vorhanden sind - was letztlich die Durchlässigkeit zwischen dem universitären und dem außeruniversitären Arbeitsmarkt erhöhen sollte.
Konkret sieht das Gesetz in Zukunft fünf Anstellungskategorien vor (siehe Grafik). Das erste Dienst- bzw. eigentlich Ausbildungsverhältnis nennt sich "wissenschaftlicher Mitarbeiter", setzt ein abgeschlossenes Diplomstudium voraus und soll vor allem dazu dienen, eine Dissertation zu verfassen. Dafür sind vier Jahre vorgesehen. Danach ist Schluss - es sei denn, eine Stelle als "Universitätsassistent" ist frei und die Bewerbung verläuft erfolgreich. Diese Stelle ist auf bis zu sechs Jahre befristet und umfasst Forschungs-, Lehr- und Verwaltungstätigkeit.
Nach maximal sechs Jahren als Assistent gibt es in Zukunft keinen automatischen Aufstieg mehr in die nächste Anstellungskategorie, den "Vertragsprofessor". Dafür braucht es "hervorragende Qualifikationen in Forschung und Lehre" - aber nicht mehr notwendigerweise eine Habilitation. Und vor allem eine freie Stelle, die auf maximal sieben Jahre begrenzt ist. Unbefristet hingegen sind die Verträge des Universitätsprofessors, zu dem man als Vertragsprofessor nach einem Peer-Review-Verfahren aufsteigen kann.
Punktepools für Posten. Ebenfalls unkündbar sollen so genannte "Staff-Scientists" sein, die vom Wissenschaftsfonds bzw. naturwissenschaftlichen Fakultäten als eigene Anstellungsform urgiert worden waren. Sie müssen wissenschaftlich hoch qualifiziert sein und sich insbesondere um die Benützung der oftmals extrem teuren Apparaturen kümmern. Um einen "Missbrauch" dieser Dienstrechtskategorie zu vermeiden, will man ihre Anzahl begrenzen.
Grundsätzlich ist allerdings geplant, dass die Universitäten für ihre Personalpolitik eigene Punktepools erhalten, die dem derzeitigen Personalstand entsprechen. In Zukunft soll es also möglich sein, je nach Bedarf zwischen mehr Assistenten, die weniger "Punkte" kosten, und "teureren" Professoren selbst zu entscheiden. Nach welchen Kriterien die Universitäten diese Planstellenzuweisungen letztlich vornehmen werden, wird sich erst in der Praxis weisen.
Um den in den kommenden Jahren bevorstehenden Generationswechsel besser zu bewältigen, der in den letzten Jahren zu einer "Personalverstopfung" geführt hat, wurde den Universitäten außerdem eine vorgezogene Besetzung von 500 Professorenposten versprochen: Konkret sollen alle unbesetzten oder demnächst frei werdenden Stellen ebenfalls in einen Pool kommen, dessen jeweilige Größe vom Finanzministerium noch festgelegt wird. Jedenfalls soll jede Professur, die in den nächsten eineinhalb Jahren frei wird, entsprechend früher neu ausgeschrieben werden, um damit die Besetzung zu beschleunigen. Und die erfolgt natürlich nach dem neuen Dienstrecht, das freilich auch für die neuen Professoren unbefristete Verträge vorsieht.