BRIEF AUS BRÜSSEL

Bodenschutz

Emily Walton
vom 26.04.2017

Die gemeinsame Agrarpolitik ist einer der wichtigsten Politikbereiche der EU und macht noch immer einen beträchtlichen Teil des gemeinsamen Haushaltes aus. Dabei sind sich die Europäer, gerade was den Boden und seine Nutzung angeht, in manchen zentralen Fragen so ganz und gar nicht einig. Etwa, wenn es darum geht, was auf europäischem Boden angebaut werden darf - und vor allem, was nicht.

Vor drei Jahren hat sich Österreich im Rat der Umweltminister nach jahrelangem Ringen mit seinen Anstrengungen für nationale Anbauverbote von "Gentechnisch veränderten Organismen" (GVO) durchgesetzt: Für den Anbau gentechnisch manipulierter Pflanzen ist eine Zulassung auf EU-Ebene vonnöten. Jedes Mitgliedsland kann aber selbst entscheiden, ob es den Anbau erlaubt, einschränkt oder gänzlich untersagt. Gänzlich gentechnikfrei innerhalb der nationalen Grenzen ist man deswegen freilich nicht automatisch: Der Import von gentechnisch veränderten Futter-und Lebensmitteln ist von dem Anbauverbot nicht betroffen. Der Handel mit dem entsprechenden Saatgut ist wiederum auf einem anderen Blatt geregelt. Ein Fleckerlteppich, weil ein gesamteuropäisches "Ja" oder "Nein" zur Gentechnik utopisch ist.

Dazu passt Beispiel Nummer zwei: Gleich zur Gänze gescheitert ist die EU-Kommission vor ein paar Jahren mit ihrer Initiative zum "gemeinsamen Bodenschutz". Eine entsprechende Rahmenrichtlinie wurde von der Brüsseler Behörde im Jahr 2006 vorgelegt. Nachdem sie jahrelang von einer Sperrminorität, angeführt von Deutschland, unterstützt von Österreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich, blockiert worden war, wurde sie im Jahr 2014 wieder zurückgezogen, sprich: endgültig ad acta gelegt.

Wobei die Blockierer natürlich nichts gegen den Bodenschutz an sich hatten. Doch man befürchtete einen zu großen Verwaltungsaufwand, dem ein zu kleiner Nutzen gegenüber stünde. Außerdem, sagte der damalige deutschen Umweltminister Sigmar Gabriel: "Wenn es etwas gibt, was zu den Mitgliedsstaaten gehört, dann ist es der Boden."

Böden würden ja in der Regel anders als beispielsweise Flüsse die nationalen Grenzen nicht überschreiten. Gabriel schloss daraus, dass die Sanierung verseuchter Böden die Europäische Union "nicht zu interessieren" habe. Ob das andere in der EU auch so sehen?

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