: GASTKOMMENTAR

Kunst, Wissenschaft und künstlerische Forschung

Eva Blimlinger
vom 30.05.2018

Am 1. Oktober 1998 war es soweit: Die fünf Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste Wien wurden durch das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste (KUOG) von Hochschulen zu Universitäten. "Die Universitäten der Künste sind berufen, der Entwicklung und der Erschließung der Künste, der Lehre der Kunst, der Forschung und der wissenschaftlichen Lehre zu dienen", hieß es da. Damit war auch der Weg frei, wissenschaftliche Doktoratsstudien selbstständig einzurichten. Selbst Habilitationen waren nun an den Kunstuniversitäten möglich. Und um der Gleichwertigkeit und dem Dienstrecht Genüge zu tun, erfand man die - weltweit einzigartige - künstlerische Habilitation. Durch das Universitätsgesetz 2002 wurden die Kunstuniversitäten den fünfzehn anderen Universitäten gesetzlich gleichgestellt und wie diese in die Autonomie entlassen.

Anders als mit den Habilitationen verhielt es sich mit dem künstlerischen Doktorratsstudium: Es ist in Österreich erst seit 1. Oktober 2016 möglich. Die europaweiten Grundprinzipien wurden in "The Florence Principles on the Doctorate in the Arts" 2016 auf Initiative der Akademie der bildenden Künste Wien beschlossen. Dies ist die Folge der seit den frühen 2000er Jahren an den Kunstuniversitäten begonnenen künstlerischen Forschung (Arts-Based-Research). Entscheidend für die Entwicklung dieser Forschung war ein FWF-Förderprogramm mit dem Titel "Entwicklung und Erschließung der Künste"(PEEK).

Das künstlerisch-wissenschaftliche "PhD in Practice" an der Akademie ist mittlerweile ein weltweit anerkanntes Programm und konnte heuer bei der FWF-Ausschreibung der Doc Funds 1,5 Millionen Euro lukrieren. Das bedeutet eine zentrale Stärkung der künstlerischen Forschung in Österreich. Auch die Angewandte und die Musikuniversität Graz bieten ähnliche Programme an. Das Mozarteum hat eine Professur für Arts-Based Research ausgeschrieben, und die Kunstuniversität Linz bietet zahlreiche Lehrveranstaltungen in diesem Feld an.

Diese sechs Kunstuniversitäten zählen weltweit zu den renommiertesten Universitäten. (So belegt etwa die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien regelmäßig Spitzenplätze in einschlägigen Rankings.) Dies zeigt sich vor allem im hohen Prozentsatz ausländischer Studierender und Lehrender sowie in der Vielzahl prominenter Absolventen. Fast fünfzig Prozent der rund 10.000 Studierenden kommen aus dem Ausland.

Die beabsichtige Novelle des Fremdenrechts soll den Zugang insbesondere für Nicht-EU-Bürger durch zusätzliche Sprachprüfungen vor dem Studium massiv erschweren. Wir, die Kunstuniversitäten, lehnen das ab und hoffen, dass die Internationalität -nicht nur -in der Kunst und Kultur weiterhin ein unumstrittenes Anliegen bleibt.

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