Je suis SPÖ - FALTER.maily #1050
Bevor China die schlimmsten Seiten von Kommunismus und Kapitalismus zur Nationalphilosophie erhob, gab es dort einige interessante Denker. Huainanzi ...
Asylwerber dürfen arbeiten. Diese wegweisende Entscheidung hat die Anwältin Michaela Krömer nun vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erfochten. Die Entscheidung Ro 2019/09/0011-5 des Verwaltungsgerichtshofs besagt, dass Asylwerbern nach drei Monaten im Asylverfahren der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden muss - allerdings nur so lange es keine rechtskräftige Entscheidung der Asylbehörde in erster Instanz gibt.
Derzeit sieht es in Österreich so aus: Wer einen Asylantrag stellt, darf während des Verfahrens keiner Beschäftigung nachgehen. Sondern muss von staatlichen Unterstützungen leben, bis das oft Jahre dauernde Verfahren beendet ist. Und das, obwohl die EU-Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 besagt, dass Asylwerber in den EU-Staaten nach neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt haben sollen. In Deutschland dürfen Asylwerber schon nach drei Monaten arbeiten gehen.
In Österreich wäre nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sogar schon nach drei Monaten ein Zugang zum Arbeitsmarkt möglich. Aber dieses Gesetz wird durch diverse Erlässe letztlich eingeschränkt. Etwa den "Bartenstein-Erlass", benannt nach dem damaligen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) aus dem Jahr 2004. Nach diesem dürfen Asylwerber trotz EU-Richtlinie nur als Saisonarbeiter beschäftigt werden, und das nur in sehr kleinen Kontingenten. Seit der Amtszeit von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) ist jungen Asylwerbern auch eine Lehrausbildung verboten. "Diese beiden Erlässe waren also, wie sich aus der Entscheidung des VwGH ableiten lässt, zumindest teilweise rechtswidrig. Denn diese Erlässe gestatten den Zugang nur in Ausnahmefällen und sehr beschränkt.", sagt Anwältin Krömer.
Das war auch der Grund, weshalb Krömer im Namen eines Elektrikerbetriebs vor den Verwaltungsgerichtshof zog. Der Elektriker wollte einen Asylwerber aus Afghanistan als Lehrling anstellen, dem jungen Mann wurde aber keine Beschäftigungsbewilligung erteilt. Dagegen berief der Elektriker vor dem Verwaltungsgerichtshof. Für den jungen Afghanen ändert diese Entscheidung nichts. Er hat einen negativen Asylbescheid in erster Instanz und darf deshalb seine Lehre nicht antreten.
Für viele andere hat diese Entscheidung aber durchaus Auswirkungen: Wer länger als drei Monate im Asylverfahren ist und noch keinen rechtskräftig negativen Asylbescheid hat, kann nun um eine Beschäftigungsbewilligung ansuchen. "Dieses Recht müssen konsequent gedacht nun aber auch all jene haben, deren negativer Asylbescheid in erster Instanz vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde", sagt Anwältin Krömer.
Ihre Nina Horaczek
Die vergangenen Wochen waren für die meisten von uns schwer. Aber ganz besonders für junge Menschen, die ohne Eltern und Verwandte hier auf den Abschluss ihres Asylverfahrens warten. Der Verein Play Together Now kümmert sich um mittlerweile etwa 180 junge Menschen, die seit 2015 nach Österreich geflüchtet sind und auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten . Mittlerweile hat Play Together Now zwei Männer-Fußballmannschaften, ein Frauenfußballteam, eine Schwimmgruppe, eine Theatergruppe und eine Kochgruppe. Aber wie Kontakt halten wenn man Distanz halten muss? Play Together Now hat einen kreativen Weg gefunden: Die Asylwerber und ihre ehrenamtlichen Unterstützer machen seit Beginn der Coronakrise zwei Mal pro Woche gemeinsam Online-Radio. Weil die regelmäßigen Kochabende, bei denen es zusätzlich auch Diskussionen zu demokratiepolitischen Themen gab, derzeit nicht möglich sind, wollen die ehrenamtlichen Helfer nun kontaktlos Pakete mit zu allen Zutaten für ein bestimmtes Gericht an ihre Schützlinge verteilen "und dann kochen wir auf Zoom alle gemeinsam", erzählt Vereinsobmann Joe Schramml. Was noch fehlt, sind Sponsorinnen und Sponsoren, die diese gemeinsamen Kochabende unterstützen und dem Verein helfen, die Platzmieten für die Fußballaktivitäten zusammen zu bekommen, die hoffentlich bald wieder starten. Informationen zum Verein finden Sie hier: https://www.playtogethernow.at
Die Maturanten sind schon zurück, ab nächster Woche heißt es auch für die Volksschulkinder, die NMS-Schüler und die AHS-Unterstufenschüler: Ab in die Schule. Die BBC hat sich in Dänemark angesehen, wie diese Rückkehr in die schulische Normalität funktioniert und wie es den Kindern dabei geht. Die Kurzdokumentation dazu können Sie sich hier ansehen: https://www.bbc.com/news/av/world-europe-52649919/coronavirus-inside-a-reopened-primary-school-in-the-time-of-covid-19
Eine ganz besondere Begrüßung für ihre Schülerinnen und Schüler haben sich die Lehrerinnen und Lehrer des BG Gmunden zum Schulstart einfallen lassen: https://www.youtube.com/watch?time_continue=211&v=TTePzgW7RDo&feature=emb_title&fbclid=IwAR1ph2rJsHAkWob_mvMLfkOa6iecJFgyS7gF6wXT3fGFwCiPbvBmP8nSIQI So sollte Schule in ganz Österreich sein!