Warum dauert das so lang?

Florian Klenk
Versendet am 04.10.2022

Vergangene Woche ist die Meldung untergegangen, dass das Verfahren gegen Julius Meinl eingestellt werden soll. 14 Jahre lang hat die Staatsanwaltschaft Wien (nicht die WKStA, Anm.) gegen ihn ermittelt, weil er seine Anleger betrogen und geschädigt haben soll. Der Fall ist für Medien völlig unübersichtlich geworden und hat viele Stränge. Meinls CEO, Peter Weinzierl saß wegen anderer Vorwürfe in Großbritannien in U-Haft und fürchtet die Auslieferung in die USA. Meinl war 2009 in Wien auch kurz inhaftiert, kam aber bald gegen Erlegung einer enormen Kaution von 100 Millionen Euro frei (die Kaution wurde retourniert). Eingestellt wird das Verfahren dem Vernehmen nach, weil ein Gutachter keinen Schaden beziffern kann.

Was am Fall Meinl so fasziniert ist die "überlange Verfahrensdauer". Immer wieder ist sie Thema. Die Standesvertreter der Rechtsanwälte, aber vor allem auch die ÖVP, kritisieren, dass vor allem die WKStA zu lange brauche, um eine Anklage zu erheben oder ein Verfahren einzustellen. Zuletzt hatte Karoline Edtstadler gefordert, dass Strafverfahren beschränkt werden sollten. Ein bisschen schwang da mit, dass sich die WKStA als "Staat im Staat" zu lange Zeit lasse.

Stimmt das denn? Ich habe mehrere Strafverteidiger und die WKStA gefragt. Zunächst ein wenig Empirie: Die WKStA führt aktuell rund 200 Ermittlungsverfahren gegen rund 2180 Beschuldigte bzw. unbekannte Täter sowie etwa 40 größere Fälle von Rechtshilfeverfahren. Davon sind 70 der offenen Verfahren sogenannte Großverfahren. Die Dauer eines Ermittlungsverfahrens hängt dort von vielen Faktoren ab, die Staatsanwälte oft nicht beeinflussen können:

* Der besondere Umfang der Akten, in denen eine Vielzahl von Fakten abgearbeitet wird,

* die Komplexität der Sach- und Rechtsfrage, die oft zur Beauftragung von Sachverständigen führt,

* die enormen Datenmengen, deren Sichtung etwa in der Casinos-Affäre oft nur unter Beiziehung von wiederum völlig ausgelasteten Richtern erfolgen darf.

* Da sich Kriminalfälle oft international abspielen, braucht es weiters Rechtshilfeersuchen und umfangreiche Übersetzungen durch Dolmetscher.

* Dann sind da die Verteidiger, die - weil es ihr gutes Recht ist - immer wieder Rechtsmittel während des Ermittlungsverfahrens einlegen.

Und dann ist da noch ein österreichisches Spezifikum: die Staatsanwälte der WKStA unterliegen in Promi-Verfahren auch noch sogenannten "Berichtspflichten", die die Verfahren sehr oft monatelang in die Länge ziehen. Sie müssen also den Vorgesetzten (Sektionschefs) und dem Justizminister sagen, was sie vorhaben.

Fast jedes zweite Verfahren der WKStA war mit Stand 2019 berichtspflichtig. Sichtbar wird hier also eine Zweiklassenjustiz. Während Kapitalverbrechen von Normalos die Oberbehörden kaum interessieren, schauen sie bei Promis ganz besonders genau hin.

Erst nach Genehmigung des Vorhabens (Anklage oder Einstellung) durch die Oberbehörde darf dieses umgesetzt werden. "Die Zeit der Prüfung unseres Vorhabensberichtes durch die OStA wird in die Gesamtdauer des Ermittlungsverfahrens eingerechnet, was ebenfalls zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer führt", erklärt mir Elisabeth Täubl, Sprecherin der WKSTA.

In einem Fall, auf den mich der prominente Strafverteidiger Richard Soyer aufmerksam gemacht hat, hatte die WKStA nur 18 Monate ermittelt. Die Oberbehörden in der Oberstaatsanwaltschaft und im Ministerium brauchten 16 beziehungsweise 17 Monate "Qualitätssicherung". Soyer sagt: "In Einzelfällen wurde für 'Qualitätsicherung' die gleiche Zeit wie für die Ermittlungstätigkeit selbst aufgewendet, was eine Verdoppelung der Verfahrensdauer bedeutet. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren." Also spekulieren wir jetzt einmal ein bisschen dahin.

Ihr Florian Klenk

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