Der Tod und das Gretchen

Krimis Ein Kriminalfall aus dem 18. Jahrhundert oder: Wie der Geheime Rat von Goethe einmal einer jungen Mutter das Leben hätte retten können.

Christoph Braendle
Kultur, FALTER 52/98 vom 23.12.1998

Die Kindsmörderin war unverheiratet und hieß Anna Catharina Höhn. Sie brachte im April des Jahres 1783 in Weimar einen Sohn zur Welt und gleich darauf mit drei Messerhieben wieder daraus. Am 2. September wurde die Höhnin von einem ordentlichen Gericht zum Tod durch das Schwert verurteilt, obwohl während des Prozesses gewisse Zweifel aufgekommen waren, "ob Inquisitin ihr Kind lebendig geboren" oder ob es sich um eine Totgeburt gehandelt habe.

Der oberste Landesherr Herzog Carl August vertrat aufklärerische Positionen. Er habe sich noch immer nicht überzeugen können, schrieb er, "dass aus der eigentlichen Beschaffenheit dieses Verbrechens, wenn solches von der Mutter bei oder gleich nach der Geburt begangen wird, eine absolute Notwendigkeit herzuleiten sei, selbige mit dem Tode zu bestrafen". Er schaltete deshalb sein Geheimes Conseil ein, das aus den Herren Schnauss, Fritsch und einem gewissen Johann Wolfgang von Goethe bestand, und bat um juristischen Rat.

Schnauss und Fritsch kamen

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  571 Wörter       3 Minuten

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