007 in der MA12
Ausländer In einer internen Dienstanweisung sollten Sozialamtsmitarbeiter ihre Klienten auf mögliche "Scheinehen" hin überprüfen. Im Büro von Stadträtin Grete Laska weiß man von nichts.
Wer von einem Polizisten rassistisch "beamtshandelt" wird und sich dagegen wehren will, braucht starke Nerven und manchmal viel Geld. Die billigste Möglichkeit ist eine streng formalisierte Beschwerde vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS, Muthgasse 64, 1190 Wien). Vor dieser unabhängigen Behörde kann ein Betroffener auch ohne Rechtsanwalt auftreten. In einem öffentlichen Verfahren werden weisungsfreie Beamte darüber entscheiden, ob "faktische Amtshandlungen" (Festnahmen, Ausweiskontrollen, Perlustrierungen) von Polizisten ordnungsgemäß erfolgt sind. Der UVS spricht einem Betroffenen keinen Schadenersatz zu und kann Beamte auch nicht verurteilen. Die Richter dürfen eine Amtshandlung nur für gesetzeswidrig erklären. Vorteil: In späteren Zivilprozessen (etwa Schmerzensgeldansprüche, Haftentschädigungen, Verdienstentgang) kann ein UVS-Urteil hilfreich sein. Verliert man vor dem UVS, so hat man die Kosten der Polizei (rund 3000 Schilling) sowie die Verfahrenskosten zu begleichen.