Blaue Krokodilstränen

STRAFDROHUNG Haider versucht politische Gegner zu kriminalisieren. Unsinn zum Quadrat - oder mehr?

FRANK HÖPFEL
Vorwort, FALTER 22/00 vom 31.05.2000

Welch ein Glück, dass uns prominente FPÖ-Politiker gleich auf die Bedeutung der jüngsten Ideen des Landeshauptmanns und einfachen Parteimitglieds aufmerksam gemacht haben: "Sicherlich verfolgenswert" sei der Entwurf eines neuen Politikerstrafrechts mit Sanktionen gegen unpatriotisches Verhalten, "überlegenswert" die konkrete Vorstellung, missliebige Oppositionelle wie Gusenbauer und Voggenhuber nach Paragraph 248 des Strafgesetzbuches (Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole) vor Gericht zu stellen. Die strafrechtlichen Statements Jörg Haiders scheinen in das gewohnte Schema der Diffamierung politischer Gegner zu fallen; mit dem Versuch der willkürlichen Kriminalisierung haben sie aber eine neue Dimension erreicht. Offenbar können seine Forderungen nicht absurd genug sein; sie werden immer Sekundanten finden.

Einmal medial aufbereitet, sind die Äußerungen samt Prädikatisierung (neben "verfolgenswert" und "überlegenswert" kämen nächstes Mal noch in Betracht: "diskussionswürdig",

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