Alles gut?

Meinungsfreiheit. Einige kritische Bemerkungen zum Urteil Jörg Haider vs. Anton Pelinka.

Alfred J.Noll
Vorwort, FALTER 19/01 vom 09.05.2001

Jörg Haider ist mit seinem Versuch, den Politikwissenschaftler Anton Pelinka bestrafen zu lassen, gescheitert. Nachdem das Wiener Landesgericht Pelinka verurteilt hatte, wurde er nun vom Oberlandesgericht Wien (OLG) freigesprochen. Das OLG hält fest, dass Pelinka in seinem Interview deutlich gemacht habe, dass er seine Einschätzung Haiders nicht nur auf die einmal erfolgte Benennung von Vernichtungslagern als "Straflager" stütze, sondern dass es weitere, wiederholte, bestimmte (im Interview nicht näher ausgeführte) Aussagen von Haider gäbe, "sodass die von Dr. Haider nicht hingenommene Bewertung von zwei Säulen getragen wird, von denen nur eine konkret namhaft gemacht wurde, während die andere nicht mit Inhalten versehen und auf diese Weise ausfüllungsbedürftig ist". Was so viel heißt wie: Man dürfe Pelinka nicht vorwerfen, er habe verkürzt zitiert.

Das OLG Wien kommt aber auch noch zu einigen anderen klaren Sätzen, wenn diese auch kompliziert formuliert sind.

Es dürfe etwa

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  717 Wörter       4 Minuten

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